Beteiligungsbericht
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gem. Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Darüber hinaus hat die Gemeinde ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Auf den beiliegenden Beteiligungsbericht wird verwiesen.
Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr