In der Gemeinde Sandberg existieren insgesamt 4 Grüngutplätze (Sandberg, Langenleiten, Waldberg, Schmalwasser).
Die Grünabfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises; eine Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von Sammelplätzen besteht daher nicht. Bisher erhalten die Gemeinden als Ersatz für ihre Leistungen die Möglichkeit, das eigene Grüngut kostenlos über die Sammelplätze zu entsorgen. Darüber hinaus erhalten sie für Aufwendungen zur Verbesserung der Lagerplätze einen Zuschuss. Die Förderrichtlinie des Landkreises endet zum 31.12.2024. Nach internen Informationen soll die Richtlinie verlängert werden. Ein Beschluss hierzu ist noch nicht getroffen.
An die Lagerplätze werden aktuell aufwendige baurechtliche und wasserrechtliche Anforderungen für eine ordnungsgemäße Lagerung des angelieferten Materials gestellt. Das Landratsamt hat in den Jahren 2020 alle Plätze im Landkreis, auch die in der Gemeinde Sandberg, besichtigt und anhand eines Ampelsystems (rot = dringender Handlungsbedarf, gelb = vorhandene Mängel, grün = in Ordnung) bewertet.
Die Plätze in der Gemeinde wurden wie folgt bewertet:
- Sandberg: gelb
- Langenleiten: gelb
- Waldberg: gelb
- Schmalwasser: gelb
Neben der Förderung übernimmt der Landkreis die Erstellung der erforderlichen Planunterlagen. Auf die beigefügten Aktennotizen aus 2020 wird verwiesen. Zwischenzeitlich ist davon auszugehen, dass die dort genannten Maßnahmen nicht ausreichen und die u. g. Anforderungen erfüllt werden müssen.
Im August 2024 gab es einen Vor-Ort-Termin in Schmalwasser, da insbesondere der Platz in Schmalwasser erhebliche Mängel auch bei der Zufahrt aufweist und das vom Landkreis beauftragte Abfuhrunternehmen bereits angekündigt habe, den Platz ggf. nicht mehr anfahren zu wollen. Zwischenzeitlich wurde seitens des Landratsamts der Platz in Schmalwasser gesperrt. Hierzu gab es eine Besprechung am 21.10.2024.
Unabhängig von der aktuellen Platzsituation in Schmalwasser, hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen hinsichtlich aller Grüngutplätze zu entscheiden. Alle Plätze müssen vor allem aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben baulich ertüchtigt werden.
Voraussetzungen:
Auf Grund wasserwirtschaftlicher Vorgaben darf auf Sammelplätzen, die nicht über ein Abwassersammelsystem (z. B. eine Zisterne oder einen Kanalanschluss) verfügen, kein Rasenschnitt offen abgelagert werden, da dieser stark belastetes Abwasser „produziert“. An den Plätzen, bei denen das Abwasser versickert werden soll, wird deshalb entweder eine Überdachung der Lagerfläche für den Grasschnitt erforderlich. Alternativ könnte der Grasschnitt in abgedeckten Containern gesammelt werden.
Eine Übersicht über die baurechtlich- wasserrechtlichen Voraussetzungen gibt auch die Anlage zur Förderrichtlinie des Landkreises. Diese sieht folgende Anforderungen für gemeindliche Grüngutplätze vor:
1. Lage möglichst außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete
2. Befestigte Lagerfläche
bei Asphalt zweischichtiger Ausbau mit Trag- und Deckschicht (Mindestdicke 4 cm, Hohlraumgehalt max. 3 % vol)
3. Getrennte Lagerung/Behandlung von Grasschnitt
entweder Lagerung auf überdachtem Bereich
oder gesonderte Entwässerung über Zisterne
oder Sammlung über dichte Container;
Wird Grasschnitt nicht getrennt gesammelt, muss das gesamte Nieder-schlagswasser in einer Zisterne gesammelt oder der Platz an die Kanalisation angeschlossen werden.
4. Anforderungen bei der Abwasserbehandlung
4.1 Holziges Grüngut innerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete
Ableiten des Niederschlagswassers über Entwässerungsrinne;
Einleitung in Sedimentationsschacht zur Abtrennung von Störstoffen;
Einleitung in Versickerungsmulde mit einer Fläche von mind. 15 % der Lagerfläche
4.2 Holziges Grüngut außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete
Breitflächiges Ableiten über Öffnungen in der Abgrenzungswand;
Einleitung in Versickerungsmulde (mind. 15 % der Lagerfläche)
4.3 Rasenschnitt sh. oben Punkt 3
Bei Entwässerung über Versickerungsmulde ist neben der Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich!
Sollte eine Überdachung erforderlich sein (Höhe mind. 4m), sei mit Kosten von ca. 120.000,00 - 150.000 € pro Platz zu rechnen. Bei vier Plätzen würde dies eine Investitionssumme von 480.000 € bis 600.000 € bedeuten. Ob eine Förderung durch den Landkreis noch möglich ist bzw. die Zuschussrichtlinie verlängert wird, ist noch unklar. Eine Förderung ist max. in Höhe von 50 % auf max. 100.000 € Kosten vorgesehen, also max. 50.000 € pro Platz. Können vier Plätze gefördert werden, würde dies dennoch noch Kosten von 400.000 € bzw. 280.000 € bedeuten.
Das Landratsamt würde eine Zusammenlegung der Plätze, insbesondere die Schließung des Platzes Schmalwasser, befürworten.
Auch wenn die Gemeinde sich die Zahl der vorgehaltenen Plätze nicht vorschreiben lässt, ist über eine Zusammenlegung von Plätzen aus Kostengründen nachzudenken. Die aktuellen Plätze haben auch das Problem, dass sie nicht überwacht werden und nicht sachgemäß dort abgelagert wird.
Zu entscheiden ist, ob die Gemeinde die Zusammenlegung der Plätze verfolgen soll. Die Sanierung aller vier Plätze ist aus Sicht der Verwaltung auch mit Förderung nicht finanzierbar.
Eine Idee wäre, einen Platz in der Nähe vom Bauhof für die Ortsteile Sandberg, Waldberg und Schmalwasser auszuweisen und die in diesen Ortsteilen bestehenden Plätze zu schließen. Vorteil:
- Der Platz könnte an die Kanalisation angeschlossen werden. Eine Überdachung sowie die separate Sammlung von Holz- und Grünschnitt ist nicht erforderlich. Damit könnte die kostengünstigste Variante umgesetzt werden.
- Durch die Nähe vom Bauhof wäre eine „soziale“ Kontrolle möglich.
- Die Fläche steht bereits im Eigentum der Gemeinde. Es muss keine Fläche erworben werden.
Beispiele:
Grüngutplatz Strahlungen (noch vor Errichtung der Überdachung)
Foto aus dem Abfallkalender des Landkreises.