Zuwendungsantrag FC Freiweg Sandberg 1946 e.V.
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verein FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine einen Zuschuss für die Bestuhlung des Vereinsheimes.
Die durch Rechnung nachgewiesene Kosten hierfür betragen 19.842,00€ (netto).
Der Verein FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine werden für Beschaffungen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00€ betragen.
Der Zuschuss beträgt 10% der förderfähigen Kosten (1.990,00€).
In III.3 (5) wird festgelegt, dass der festgesetzte Förderhöchstbetrag von 2.500,00€ für einen Zeitraum von 3 Jahren gilt. Da der FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. mit Bescheid vom 04.12.2023 eine Förderung über die Erneuerung des Kühlraumes von 850,00€ erhalten hat, kann diese Maßnahme noch mit maximal 1.650,00€ bezuschusst werden.
Finanzielle Auswirkungen
1.650,00€
Beschluss
Die Maßnahme wird mit maximal 1.650,00€ bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind, jedoch der Dreijahreszeitraum eingehalten werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2025 11:59 Uhr