Aktuell sind die Quellschüttungen für die Wasserversorgung der Gemeinde ausreichend. Die Entwicklung der Schüttungen wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.08.2022 sowie in den Bürgerversammlungen im Oktober 2022 vorgestellt. Bereits dort wurde auf die Ergebnisse des vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen beauftragten „Strukturgutachtens zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Nordost-Unterfranken“ vorgestellt. Das Gutachten zeigt für die Gemeinde Sandberg für das Jahr 2035 eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit auf. Deshalb wird in dem Gutachten der Aufbau eines Versorgungsverbundes zwischen den Ortschaften Sandberg, Schmalwasser und Langenleiten empfohlen.
Am 11.01.2023 fand im Rathaus eine Besprechung mit Vertretern des WWA KG zu den Ergebnissen des Strukturgutachtens und etwaigen Handlungsbedarfen für die Gemeinde Sandberg statt. An diesem Termin haben alle drei Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter teilgenommen.
Dabei wurde klar, dass die Ergebnisse des Strukturgutachtens nur einen groben Handlungsbedarf aufzeigen, der vor einer Umsetzung einer genauen Untersuchung und Analyse bedarf. Ergebnis ist zum einen, dass auch bei der schlechtesten Prognose nur die Wasserversorgung innerhalb des Versorgungsgebiets Sandberg ausgeglichen werden kann. Ein Fremdbezug ist nach den Ergebnissen nicht erforderlich. Empfohlen wurde daher in erster Linie ein Ringverbund.
Zwar besteht für die Gemeinde Sandberg aktuell kein akuter Handlungsbedarf, allerdings gäbe es aktuell die Möglichkeit, eine Strukturanalyse für das Gemeindegebiet gefördert zu bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen mit Zuwendungen. Gefördert wird in Härtefällen die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten (Nr. 2.2.5 RZWas 2021).
Die Erstellung wird gefördert mit 20,- Euro je angeschlossenem Einwohner für Sanierungs- und Strukturkonzepte nach Nr. 5.4.5 RZWas 2021, maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten und maximal 50.000 Euro.
In einem Gutachten könnte auch der aktuelle Zustand der Anlagen, der Sanierungsbedarf, der Umfang der Schutzgebiete, die Möglichkeiten eines Ringverbunds sowie alternativ die Reaktivierung der aktuell nicht genutzten Tiefenbrunnen untersucht werden.
Da die Erstellung eines solchen Gutachtens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird empfohlen, ein solches Gutachten zu erstellen. Angesichts der Bedeutung der Wasserversorgung sollte vorausschauend gehandelt werden.