Betriebsgebäude RMG Waldberg - Beschluss zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung der TÖB sowie Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderätin Lara Albert betritt den Sitzungssaal.
Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.

Herr Braun vom Ingenieurbüro „Planungsschmiede Braun“ stellt den Entwurf eines Bebauungplanes zur Errichtung eines Betriebsgebäudes der RMG in Waldberg vor.

Die RMG beabsichtigt die Errichtung eines Betriebsgebäudes auf der Flurnummer 1073, Gemarkung Waldberg, angrenzend an die Frohmass. Der Gemeinderat hatte im Vorfeld sein Einverständnis hierzu gegeben. Die Grenze zur angedachten neuen Betriebsfläche bildet die Flurnummer 965/0 mit einem Flur- u. Wirtschaftsweg. Die RMG beabsichtigt das Betriebsgebäude, unter Berücksichtigung von notwendigen Rangier-und Arbeitsflächen von Fahrzeugen, so nah wie möglich an den Flur- und Wirtschaftsweg zu bauen. Hierzu hat die RMG bereits eine Teilfläche der Flurnummer 965/0 erworben. 

Die Flurnummer 1073, Gemarkung Waldberg, liegt im unbeplanten Außenbereich. Vor Beginn des Bauvorhabens ist deshalb ein entsprechender Bebauungsplan „Sondergebiet Betriebsgebäude Wasserversorgung“ zu erstellen. Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden durch die RMG getragen. Auch hat die RMG selbst ein Planungsbüro zur Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt.
Dennoch muss durch den Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummern 965/0 und 1073, Gemarkung Waldberg.

Der Bebauungsplan wird durch das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, Falkenstr. 1, 97076 Würzburg erstellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der heutigen Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.

Parallel zum Bebauungsplan muss ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden

Finanzielle Auswirkungen

Gemeinderat Erwin Voll schlägt vor, den westlichen Bereich zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1074 ebenfalls zu begrünen, damit die Sicht auf das Betriebsgebäude verdeckt wird.
Ingenieur Braun fügt an, dass in diesem Bereich Magerrasen vorzufinden ist. Dieser könne durch eine Bepflanzung mit Bäumen untergehen. Aus diesem Grunde könnte die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Behördenbeteiligung gegen die Maßnahme Bedenken anmelden. Es werden aber insgesamt vier Bäume für diesen Bereich in die Planung aufgenommen.

Gemeinderat Philipp Holzheimer erfragt, welche Fassade für das Betriebsgebäude vorgesehen ist. Er hält z.B. eine Wellblechfassade für nicht passend.

Ingenieur Braun antwortet, dass die Änderungen an der Begrünung bereits jetzt in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Anforderungen an das Gebäude werden vor der nächsten Beteiligungsrunde berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Sandberg beschließt für Teilflächen der Flurstücke 965/0 und 1073 der Gemarkung Waldberg die Aufstellung des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 BauGB.
Die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanaufstellung entspricht nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sandberg muss entsprechend parallel zum Bebauungsplan geändert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, in der Fassung vom 23.03.2023, vorgelegt durch das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, wird vom Gemeinderat Sandberg mit folgenden Änderungen gebilligt: 
  • in der nördlichen Freifläche (zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1072) werden drei Bäume ortsfest, mit einem Stammdurchmesser 12 – 15 cm, eingeplant
  • in der westlichen Freifläche (zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1074) werden vier Bäume ortsfest eingeplant, damit die Sicht auf das Betriebsgebäude verdeckt wird

Der Gemeinderat ordnet die Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 20:38 Uhr