Verbot von Erdbestattungen im Friedhof Schmalwasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Bereits seit geraumer Zeit liegen der Gemeinde als Friedhofsträger Berichte und Erfahrungen durch örtliche Bestattungen vor, die darauf hinweisen, dass der Verwesungsprozess im Friedhof Schmalwasser erheblich gestört ist. 2015 fand eine Bodenbeurteilung durch das Büro GMP statt. Ergebnis war, dass die Böden nur als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen seien und daher zur Verwesung ungeeignet sind. Dieses Ergebnis wurde bereits in der Bürgerversammlung am 22.10.2015 den anwesenden Bürgern vorgestellt und um alternative Bestattungsmöglichkeiten geworben.

Trotz der bekannten schwierigen Bodenverhältnisse sind jedoch bis heute im Friedhof Schmalwasser weiterhin Erdbestattungen zulässig. Da sich die Bodenverhältnisse nicht verbessert haben, wird empfohlen, Erdbestattungen dort nicht mehr zuzulassen. 

Rechtlich ist ein Verbot von Erdbestattungen dann möglich, wenn im Gemeindegebiet (ggf. auch auf anderen Friedhöfen der Gemeinde) die Möglichkeit der Erdbestattung (z. B. in Grabkammern) gegeben ist. Auf dem Friedhof Schmalwasser befinden sich noch keine Grabkammern. Die Mitglieder des Bauausschusses waren sich jedoch einig, dass eine Verweisung auf einen Friedhof in einem anderen Ortsteil nicht in Frage kommt. Es soll in jedem Gemeindefriedhof die Möglichkeit auch der Erdbestattung geben. Daher besteht das Bedürfnis, auch im Friedhof Schmalwasser Grabkammern anzulegen. Bis die Grabkammern gebaut sind, soll aber die Möglichkeit der Erdbestattung nur noch in gezielten Bereich erlaubt werden. Auch soll wie in Langenleiten eine Ehegattenregelung greifen.  


Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, in großen Bereichen Erdbestattungen im Friedhof Schmalwasser – mit Ausnahme von Ehegatten in bereits bestehende Grabstätten - nicht mehr zuzulassen und die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Sandberg entsprechend abzuändern.

Beschluss

Eine Leichenbeisetzung auf dem Friedhof Schmalwasser ist nicht mehr zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Recht der Bestattung von Verstorbenen, deren letztlebender Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bereits in diese Grabstätte beigesetzt wurde, - in einfach tiefer Lage -. Weiterhin ausgenommen sind Leichenbeisetzungen in den Reihen 12 und 13 im „Grünen Friedhof“ sowie in der Reihe 1. Eine Leichenbeisetzung in Reihe 1 ist jedoch erst dann zulässig, wenn Beisetzungen in den Reihen 12 und 13 nicht mehr möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:05 Uhr