Sperrung Feld IIa im Friedhof Sandberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Der Gemeinderat beschloss am 14.10.2010 Nutzungsrechte für die Felder I und III im Friedhof Sandberg nur noch bis 31.12.2024 zu vergeben. In der in derselben Sitzung beschlossenen Friedhofssatzung wurde diese Regelung nicht umgesetzt. Diese enthält als Datum nicht den 31.12.2024, sondern den 31.12.2022. Die „unrichtige“ Satzungsregelung wurde in die Satzung von 2019 übernommen. Damit wären auch Urnenbeisetzungen in diesen Feldern aktuell nach der Satzung nicht mehr möglich. Da es sich bei dem Datum jedoch um einen Übernahmefehler handelt und es auch aufgrund der Laufzeiten der bestehenden Gräber in diesen Feldern keine Notwendigkeit gibt, Bestattungen nicht bis 31.12.2024 zuzulassen, soll der „Übernahmefehler“ korrigiert werden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Feld IIa bislang nicht von der Sperrung betroffen ist. Eine Umgestaltung der Felder I und III ist jedoch technisch und baulich schwierig, wenn nicht auch das Feld IIa frei ist. Aus diesem Grund wird empfohlen, auch das Feld IIa für eine zukünftige Neugestaltung zu sperren. Aktuelle Ruhefristen laufen in diesem Bereich noch bis 2036. Daher sollen Urnenbeisetzungen noch bis 31.12.2026 zugelassen werden.
Beschluss
Im Quartier IIa des Friedhofs Sandberg besteht kein Bestattungsrecht mehr. Von dieser Regelung ist das Recht der zusätzlichen Urnenbestattung in eine bereits bestehende Grabstätte bis einschließlich 31.12.2026 ausgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2023 09:05 Uhr