Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Gemeinderat Yannik Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

Um Waldbesitzer im Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ geschaffen. 
Als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung müssen zahlreiche Walbewirtschaftungsanforderungen, wie z.B. Kennzeichnung und Erhalt von Habitatbäumen, erfüllt werden.

Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale) und Herr Heinrich (Förster des Gemeindewaldes) haben den Gemeinderat bereits in der Sitzung am 26.01.2023 über das Förderprogramm und die zu erfüllenden Anforderungen informiert. Bisher war unklar, wie genau die Anforderungen erfüllt werden können. Trotzdem hat die Gemeindeverwaltung im Jahr 2022 vorsorglich einen Förderantrag für ein klimaangepasstes Waldmanagement gestellt. 

Der Zuwendungsbescheid ging mittlerweile bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde Sandberg erhält pro Jahr eine Zuwendung von 15.877,00 €. Die Zuwendung für das Jahr 2023 beträgt 9.132,08 € (01.06.-31.12.2022). Die Bindefrist beträgt 10 Jahre. Die Gemeinde Sandberg erhält im Laufe der Bindefrist eine Gesamtförderung von 165.388,50 €.

Auch wurden die Waldbewirtschaftungsanforderungen des Förderprogrammes präzisiert. Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale) stellt die Bewirtschaftungsanforderungen für den Gemeindewald Sandberg vor.

Bezüglich der Kriterien wird auf die Anlage verwiesen.

Zum Kriterium der natürlichen Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche ist folgendes anzumerken:

  • zuwendungsfähigen Waldfläche von 176,77 Hektar

  • davon 5 %: 8,84 Hektar

  • bereits stillgelegt: insgesamt 6 Hektar (die Anrechnung aller bereits stillgelegten Flächen wurde beantragt)

  • noch stillzulegen 2,84 Hektar 

Herr Forstdirektor Türich führt aus, dass die Bewirtschaftungsanforderungen durch die Gemeinde Sandberg erfüllt werden können. Die Zuwendung könne in den klimaresistenten Waldumbau investiert werden. Außerdem müsse die Gemeinde Sandberg die Erfüllung der Kriterien nicht für die volle Bindefrist von 10 Jahren zusichern. Eine Antragstellung für die Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sei jedes Jahr möglich.

Jedoch rät er, die Vorgaben bezüglich der De-minimis-Verordnung zu prüfen.

Datenstand vom 04.09.2023 15:12 Uhr