Die Ortsdurchfahrtsstraße in Sandberg ist in einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Bei der Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Staatsstraße. Somit ist das Staatl Bauamt Schweinfurt für den Unterhalt der Ortsdurchfahrt Sandberg zuständig.
Am 13.06.2023 fand zu diesem Thema eine Besprechung am Staatl. Bauamt Schweinfurt statt. Als Vertreter der Gemeinde haben an dem Termin Erste Bürgermeisterin Reubelt und Geschäftsleiter Brust teilgenommen.
Im Rahmen dieses Gespräches wurde seitens des Staatl. Bauamtes Schweinfurt eine Sanierung der Ortsdurchfahrt Sandberg in Aussicht gestellt. Da die Gemeinde in einem ersten Bauabschnitt die Abwasserkanäle in der Kreuzbergstraße saniert, ist das Staatl. Bauamt bereit, diesen Bereich in einem Vollausbau zu sanieren. Eine Sanierung ist aber erst nach Beendigung der Kanalsanierung, der Verlegung der Glasfaserleitungen und der Verlegung der Leitungen des Nahwärmenetzes sinnvoll.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Gemeinde dazu bereit erklärt, auch die Randbereiche und Gehwege im Bauabschnitt 1 zu sanieren bzw. neu zu gestalten. Hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig. Die Gemeinde könnte sich auch überleben, ob sie eventuell im Bereich der Friedhofsmauer einen Gehweg neu anlegen möchte.
Die Kosten für eine Sanierung der Gehwege bzw. Neugestaltung der Randbereiche können noch nicht beziffert werden. Jedoch stehen hierfür Fördermöglichkeiten zur Verfügung (z.B. BayGVFG). Zu rechnen ist mit Förderquoten zwischen 60 und 70 %.
Nach Empfehlung des Staatl. Bauamts ist es sinnvoll, nur ein Ingenieurbüro für beide Maßnahmen (Sanierung der Straße und Gehwegsanierung) zu beauftragen. Die Kostenbeteiligung wird im Vorfeld festgelegt und jeweils weiterberechnet. Aus Sicht der Gemeinde wäre es sinnvoll, wenn die Beauftragung durch das Staatl. Bauamt erfolgt.
Beim restlichen Bereich der Ortsdurchfahrtsstraße kommt eine Sanierung im Vollausbau erst nach Sanierung des Abwasserkanals in Betracht. Ob eine zwischenzeitliche Sanierung lediglich des Straßenoberbelages möglich ist, muss zum späteren Zeitpunkt abgeklärt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde auch die Gehwege im Bereich des ersten Bauabschnitts erneuern. Für eine umfassende Gehweggestaltung sprechen folgende Argumente:
- Voraussichtlich wird in allen Gehwegen Glasfaser verlegt. Daher müssen alle Gehwege geöffnet werden. Es ist aufgrund des schlechten Zustands damit zu rechnen, dass ohnehin mehr Bereiche (als die Kabeltrasse) aufgrund Schäden saniert werden müssen.
- Für ohnehin zu sanierende Bereiche könnte eine Förderung erzielt werden.
- Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, über Flächenentsiegelung oder Pflanzflächen (ähnlich wie bei Maßnahmen der Dorferneuerung) mehr Grün nach Sandberg zu bringen und dadurch den Ort zu verschönern.
- Im Rahmen der Planung könnten Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit erreicht werden (z. B. durch einen Gehweg an der Friedhofsmauer).
- Die Gehweggestaltung ist Pflichtaufgabe der Gemeinde und daher stabifähig.