Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.3

Sachverhalt













Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit E-Mail vom 09.08.2022:

Bereich Landwirtschaft:


Abwägungsbeschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022:

Unter Punkt 7.4 der Hinweise des Bebauungsplans wird bereits auf die Duldung von Staub-, Lärm und Geruchsemissionen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung hingewiesen.


Bereich Forsten:

Abwägungsbeschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022:

Die Gemeinde Sandberg verfügt derzeit über keine weiteren alternativen Ausgleichsflächen, die dem Bebauungsplan zugeordnet werden können. Von Herrn Türich wurde angeboten, dass Flächenvorschläge für geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Wald unterbreitet werden. Sollten sich diese auch aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für eine Aufwertung eignen und dem Eingriff des Bebauungsplans zuzuordnen sein, so werden die Unterlagen des Bebauungsplans entsprechend überarbeitet. Sollten sich keine geeigneten Flächen finden, so wird die Gemeinde die Hinweise zur Kenntnis nehmen, aber an den gewählten Ausgleichsflächen mangels Alternativen festhalten. In diesem Fall wird die Gemeinde Sandberg zur Umsetzung der Ausgleichsflächen des Bebauungsplans für den Westteil der beiden Fl.Nrn. 1896 und 1897 einen entsprechenden Rodungsantrag am AELF stellen.

Weitere Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.06.2023:



Die Planung wurde im Hinblick auf die Ausgleichsflächen überarbeitet und darin von Herrn Türich vorgeschlagene Flächen berücksichtigt. Gegen das überarbeitete Konzept bestehen aus forstlicher Sicht keine Bedenken mehr. 

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2023 15:12 Uhr