Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sandberg vom 28.04.2022 genommen. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bundesrichtlinie für den Breitbandausbau zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wurde nach den Beschlussfassungen durch alle beteiligten Städte und Gemeinden im August/September 2022 unterzeichnet. Noch bevor das Markterkundungsverfahren gestartet werden konnte, sprach der Bund am 25.10.2022 völlig überraschend einen sofortigen und rückwirkenden Förderstopp für alle Infrastrukturmaßnahmen nach seinem bis dahin gültigen Graue-Flecken-Förderprogramm aus.
Es folgten monatelange Diskussionen zur Fortführung des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Am 03.04.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und einen Förderaufruf für das Jahr 2023 veröffentlicht. Entsprechend diesem Förderaufruf sind die Förderanträge bis spätestens zum 15.10.2023 beim Projektträger einzureichen. Vor der Antragstellung ist ein sog. kommunaler Branchendialog (mind. 4 Wochen) durchzuführen und das Markterkundungsverfahren (mind. 8 Wochen) zu durchlaufen. Die Antragsfrist wird von allen Beteiligten als sehr ambitioniert bewertet.
Der Bund gewährt für Ausbaumaßnahmen nach der genannten Richtlinie einen Fördersatz i.H.v. 50 %. Dieser Fördersatz wird über ein Ko-Förderprogramm des Freistaates Bayern (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 vom 20.07.2023) um 40 % auf 90 % aufgestockt. Die Fördermittel des Bundes stehen, anders als bei der Bayerischen Gigabitrichtlinie, jedoch nicht jeder Stadt/Gemeinde gesichert zur Verfügung – vielmehr muss man sich um die Fördermittel bewerben. Für den Freistaat Bayern steht im ersten Förderaufruf ein Förderbetrag i.H.v. 450 Mio. Euro bereit. Die Projektauswahl erfolgt über ein Punktesystem/Ranking. Förderfähig sind alle Adressen, die noch nicht mit einem Glasfaser-Anschluss erschlossen bzw. erschließbar sind und für die auch noch kein Ausbau mit einem Glasfaser-Anschluss vereinbart bzw. angekündigt wurde.
Der Landkreis hat für seine kreisangehörigen Städte/Gemeinden im Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 24.05.2023 den kommunalen Branchendialog durchgeführt. Für den Ortsbereich der Gemeinde Sandberg hat dabei kein Anbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt. Anschließend wurde nach einer umfangreichen Nachpflege der insgesamt mehr als 28.000 Hauskoordinaten (Bund und Land verwenden keine einheitliche Datengrundlage) am 26.06.2023 das landkreisweite Markterkundungsverfahren gestartet. Die Rückmeldefrist für die Anbieter lief am 29.08.2023 ab.
Gemäß dem vorläufigen Ergebnis der Markterkundung gelten im Ortsgebiet der Gemeinde Sandberg insgesamt 230 Adressen als förderfähig. Auf die beiliegende Kartendarstellung wird diesbezüglich verwiesen.
Ein Großteil der förderfähigen Adressen befindet sich in den Innerortsbereichen von Sandberg, Waldberg und Schmalwasser. Diese Adressen galten aufgrund ihrer Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream (Super-Vectoring-Gebiete) entsprechend den Vorgaben der Bay. Gigabitrichtlinie als nicht förderfähig. Über die Gigabit-RL 2.0 kann nun ein geförderter Ausbau dieser Adressen erfolgen.
Als vorläufig förderfähig gelten weiterhin drei kürzlich neu zugewiesene Hauskoordinaten in den Ortsteilen Langenleiten und Kilianshof. Im Detail sind dies die Adressen
- Lindenstraße 2 d (GT Langenleiten),
- Schusterweg 1 a (GT Langenleiten) und
- Küppelstraße 5 b (GT Kilianshof).
Da diese neuen Hauskoordinaten an den geplanten Ausbautrassen der Telekom liegen, wurde diese darum gebeten, die genannten Adressen noch mit in das laufende geförderte Ausbauprojekt aufzunehmen. Eine Rückmeldung von Seiten der Telekom ist bislang aufgrund von personellen Engpässen bei der Telekom-Technik allerdings noch nicht erfolgt. Die Rückmeldung der Telekom würde bei der Einreichung eines Förderantrages entsprechend berücksichtigt werden.
Hinzu kommen noch drei förderfähige Adressen in den Außenbereichen (2 Wasserwerke der Rhön-Maintal-Gruppe und die Talstation Feuerberg), welche gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.05.2021 aus dem Ausbaugebiet für das Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie herausgenommen wurden.
Für einen Ausbau aller 230 vorläufig förderfähigen Adressen würde voraussichtlich eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 1.648.000 Euro anfallen. Diese errechnet sich die folgt:
Ortsbereich
|
Anzahl der auszubauenden Adressen
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Wirtschaftlichkeitslücke
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Sandberg (Super-Vectoring-Gebiet)
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119
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665.000 Euro
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Waldberg (Super-Vectoring-Gebiet)
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66
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375.000 Euro
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Schmalwasser (Super-Vectoring-Gebiet)
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39
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200.000 Euro
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Langenleiten (neue Hauskoordinaten)
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2*
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5.000 Euro*
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Kilianshof (neue Hauskoordinate)
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1*
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3.000 Euro*
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Dr.-Bühner-Straße 50, Waldberg (Wasserwerk)
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1
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50.000 Euro
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Dr.-Bühner-Straße 1b, Waldberg (Wasserwerk)
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1
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130.000 Euro
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Feuerberg 1, Langenleiten
(Talstation)
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1
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220.000 Euro
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Summe:
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230
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1.648.000 Euro
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* Soweit die Telekom die neu vergebenen Hauskoordinaten in die laufende geförderte Ausbaumaßnahme mit aufnimmt, entfällt diese Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Wirtschaftlichkeitslücke für dieses Ausbauprojekt könnte wie folgt finanziert werden:
Wirtschaftlichkeitslücke (von der Gemeinde zu übernehmen): 1.648.000 Euro
Fördermittel nach der Gigabit-RL 2.0 (50 %): 824.000 Euro
Fördermittel nach der KofGibitR 2.0 (40 %): 659.200 Euro
Eigenanteil der Gemeinde Sandberg: 164.800 Euro
Anders als nach der Bay. Gigabitrichtlinie müssen gemäß Ziffer 5.2 der Gigabit-RL 2.0 alle förderfähigen Adressen der betroffenen Gemeinde oder abgrenzbarer Ortsteile dieser Gemeinde ausgebaut werden. Eine Herausnahme von einzelnen Adressen/Ortsbereichen ist nur mit einer einschlägigen Begründung möglich – wobei alleine hohe Ausbaukosten nicht als Begründung für eine Herausnahme ausreichen. Über den gesammelten Nichtausbau der förderfähigen Adressen in einem Gemeindeteil könnte somit frei entschieden werden. Eine gesonderte Herausnahme von einzelnen Adressen bzw. Gebieten aus diesen Gemeindeteilen wäre jedoch nur mit einer speziellen Begründung bzw. Bestätigung des Eigentümers zum fehlenden Anschlussbedarf möglich.
Soweit sich der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg für einen geförderten Ausbau auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 entscheiden sollte, ist eine Antragstellung und Ausschreibung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sinnvoll. Dazu muss die Aufgabe inkl. aller erforderlichen Befugnisse auf eine „Leitkommune“ übertragen werden. Durch die interkommunale Zusammenarbeit würde einerseits die Erreichung der Bagatellgrenze (200.000 Euro) für alle beteiligten Gemeinden sichergestellt und weiterhin könnte durch die hierfür gewährten Bonuspunkte eine bessere Platzierung im Ranking erreicht werden. Von Seiten des Landkreises wird eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Sandberg, Bastheim und Unsleben vorgeschlagen. Als Leitkommune sollte aufgrund der höchsten Anzahl der auszubauenden Adressen die Gemeinde Sandberg agieren. Für jedes Gemeindegebiet wird bei der gemeinsamen Ausschreibung mind. ein Los gebildet. Die Eigenanteile werden entsprechend der Wirtschaftlichkeitslücken pro Gemeindegebiet auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Ein Erstentwurf für die diesbezügliche Zweckvereinbarung liegt bei. Da dieser Entwurf aktuell noch von der Rechtsaussicht am Landratsamt geprüft wird, könnten sich daran jedoch noch geringfügige Änderungen ergeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg wird darum gebeten, eine Entscheidung über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, die auszubauenden Ortsbereiche und den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben zu treffen.