Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sandberg hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung (GO) vorgenommen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt nach der örtlichen Prüfung der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.


1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV-Kameralistik) 2022


2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1. Unerledigte Vorschüsse
2.620,00 €
2.2. Unerledigte Verwahrgelder
280.269,80 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden




4. Stand der allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2022 beträgt 1.933.245,97 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr