Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 GO).

Nach der in TOP 6 erfolgten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 spricht der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung zur Jahresrechnung aus.

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2022 einverstanden ist, dass er das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr