Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Zufahrt zur Kissinger Hütte
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest.
Nachdem lediglich 5 Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, stellt sie weiterhin fest, dass das Gremium nicht beschlussfähig ist. Die einzelnen Punkte werden daher nur informativ behandelt.
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2. Besichtigung Ausmaß Borkenkäferbefall Kissinger Hütte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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2 | |
Sachverhalt
Herr Michael Heinrich erläutert den Umfang des Borkenkäferbefalls an der Kissinger Hütte und zeigt beispielhaft einige Kahlflächen. Insgesamt wurden in 2023 bereits 2000 Festmeter Holz eingeschlagen. Aufgrund der Holzmengen auf dem Markt ist der Preis gesunken. Er weist außerdem darauf hin, dass auch in den nächsten Jahren mit weiteren Borkenkäferschäden zu rechnen sei. Auch werde die Gemeinde zukünftig mehr Geld in die Wiederaufforstung investieren müssen.
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3. Klimaangepasstes Waldmanagement - Umsetzung der Waldbewirtschaftungsanforderungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Festlegung der Stillegungsflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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3.1 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde beantragte die Aufnahme in das Bundesförderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement. Der Zuwendungsbescheid ging mittlerweile bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde Sandberg erhält pro Jahr eine Zuwendung von 15.877,00 €. Die Zuwendung für das Jahr 2023 beträgt 9.132,08 € (01.06.-31.12.2022). Die Bindefrist beträgt 10 Jahre. Die Gemeinde Sandberg erhält im Laufe der Bindefrist eine Gesamtförderung von 165.388,50 €.
In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 beschloss der Gemeinderat die mit Änderungsbescheid vom 28.06.2023 bewilligte Zuwendung für ein „Klimaangepasstes Waldmanagement“ anzunehmen und die Waldbewirtschaftungsanforderungen des Förderprogrammes für 2023 umzusetzen.
Zu dem Bewirtschaftungsanforderungen gehört die Stilllegung von 5 % der Waldflächen. Nachdem bereits 6 Hektar stillgelegt wurden und diese Flächen angelegt werden, verbleibt noch eine stillzulegende Fläche von 2,84 Hektar.
Mögliche Flächen sind:
Abteilung
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Flur-Nr
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ha
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Jahr
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sonstiges
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(nicht bewirtschaftbar, keine Zufahrt usw.)
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III.1.a3Lämmerweide(unterhalb Deponie)
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1372-0;1416/2 1415/2;1430-0 1429/0;1417/0
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ca. 3
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z.t. Teilflächen
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III.1.b 5 Lämmerweide
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963-2
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1,3
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a.r.B
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IV.4.2 Schulwald
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435-7
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3 ha
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a.r.B
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II.1 3/6 Rothenbr. Schlag
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1318-0
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ca. 1 ha
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a.r.B
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IV.5.2 Breitenfeldtrift
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1267-0
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4,1 ha
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Gemeinschaft mit Burkardroth
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a.r.B
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Diskussionsverlauf
Herr Heinrich zeigt die vorgeschlagenen Flächen auf diversen Karten. Die anwesenden Mitglieder favorisieren die Breitenfeldtrift. Herr Heinrich weist darauf hin, dass nur Flächen im Alleineigentum angegeben werden können. Eine Teilung mit dem Markt Burkardroth wäre daher notwendig. Ersatzweise tendieren die anwesenden Mitglieder für das Gebiet Schulwald.
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3.2. Bestimmung Habitatbäume - aktueller Stand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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3.2 | |
Sachverhalt
Zu den weiteren Bewirtschaftungsanforderungen gehört:
Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.
Bei einer Fläche von 176 ha ist daher die Kennzeichnung von ca. 880 Bäumen erforderlich. Die Kennzeichnung kann nicht vom AELF übernommen werden und ist von der Gemeinde selbst zu organisieren:
Aktuell bestehen folgende Alternativen:
- Minijob und App
- Beauftragung eines Dienstleisters
Die Stadt Bischofsheim hat sich für die Kennzeichnung einen Dienstleister gesucht, der auch für die Gemeinde Sandberg ein Angebot abgegeben hat. Danach kostet die Kennzeichnung eines Habitatbaums pauschal 8,50 € netto zuzüglich 0,80 € für das Kennzeichnungsmaterial (Plättchen plus Nagel) pro Baum.
Für die Gemeinde würden somit Gesamtkosten in Höhe von € 9.738,96 entstehen.
Anzahl
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Preis netto
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gesamt
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880
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8,50 €
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7.480,00 €
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880
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0,80 €
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704,00 €
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gesamt netto
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8.184,00 €
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Ust, 19 %
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1.554,96 €
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gesamt brutto
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9.738,96 €
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3.3. Hiebssatzanpassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
|
ö
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beratend
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3.3 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Sandberg nimmt mit mehreren Waldflächen am VNP-Wald und seit 1.1.23 an der Klimaangepasstes Waldmanagement-Förderung teil. Damit verbunden sind umfangreiche Nutzungsverzichte für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Außerdem beinhaltet die Teilnahme an am Klimaangepassten Waldmanagement den Erhalt von ca. 2.500 Biotopbäumen und eine Anreicherung des Totholzes auf ca. 3 fm /ha in Endnutzungsbeständen mit entsprechendem Verzicht auf Holznutzung. Aus diesem Grund sollte der bislang im Wirtschaftsplan festgelegte Hiebsatz überprüft und ein entsprechender Antrag an das AELF gestellt werden.
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4. Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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4 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Sandberg hat mit dem AELF einen Vertrag über die Betriebsleitung und Betriebsausführung zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds beschlossen. Mit Schreiben vom 22.08.2023 teilte das AELF mit, weiter an einer Beförsterung des Gemeindewalds Sandberg interessiert zu sein. Allerdings haben sich aufgrund Änderungsverordnung zur Körperschaftswaldverordung, die zum 1.1.2024 in Kraft tritt, einige Modalitäten der Abwicklung geändert.
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet, also entsprechend gemindert wird. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf voll kostendeckendem Niveau erhoben. Der Ausgleich für die Gemeinwohlleistungen wird gesondert abgewickelt. Entsprechend werden die Entgeltsätze geändert sowie zukünftig automatisch dynamisiert und an die Entwicklung der Durchschnittssätze der Personalvollkosten angepasst. Aufgrund der Entgelterhöhung kann die Gemeinde den Vertrag binnen drei Monaten ab Zugang des Schreibens vom 22.08.2023 kündigen. Die Kündigungsfrist endet mithin zum 25.11.2023.
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5. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beratend
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5 | |
Sachverhalt
Es lagen keine Informationen, Anträge, Wünsche oder Anfragen vor.
Datenstand vom 04.01.2024 11:11 Uhr