Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 09.01.2024
4 Information über Eilentscheidung
5 Bauanträge
5.1 Errichtung einer Einzäunung für Pferde- und Ziegenhaltung, FlNr. 1941, Gemarkung Sandberg
5.2 Antrag auf Vorbescheid Nr. 09-2023: Instandsetzung Geräteschuppen. FlNr. 1124, Gemarkung Waldberg
5.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 10-2023: Errichtung einer (Doppel)Pferdebox FlNr.: 1940 Gemarkung Sandberg
5.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 01-2024: Rückbau Anwesen Am Sportplatz 1, 97657 Sandberg, Errichtung/Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg
6 Genehmigung Verfahrensablauf Arbeitsgruppe Schulsanierung
7 Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2023
8 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sandberg
9 Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens im Clustergebiet "Sandberg, Bastheim und Unsleben"
10 Fortführung des Programms der Energieeinsparmaßnahmen (BAFA) – Unterstützung der Kosten des Energieberaters
11 Erneuerung St2290 Sandberg-Waldberg: Einleiten des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag
12 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 09.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemeinderat Philipp Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.01.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Information über Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.

Am 11.01.2024 wurde ein Schneepflug der Marke H-Hydrac U-III-300-GT für einen Bruttogesamtpreis von 17.995,00 € bei der Baywa AG Bad Brückenau erworben. Nachdem das Räumschild nicht mehr einsatzfähig war und für das kommende Wochenende Schnee gemeldet wurde, konnte mit der Entscheidung über die Anschaffung nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung gewartet werden.

zum Seitenanfang

5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Errichtung einer Einzäunung für Pferde- und Ziegenhaltung, FlNr. 1941, Gemarkung Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28.09.2023 hat der Gemeinderat der Errichtung einer festen Zaunanlage auf der FlNr. 1941, Gemarkung Sandberg, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt und die Bauwerberin Frau Hanisch nicht privilegiert ist.

Das Grundstück soll mit einem 1,40m hohen Einstabmattenzaun vollständig eingezäunt werden. Auf dem eingezäunten Grundstück sollen Pferde und Ziegen gehalten werden.




Das Landratsamt Rhön-Grabfeld /Baurecht hat den Bauantrag geprüft.

Gemäß §35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Aus naturschutzrechtlicher Sicht sind durch die geplante Einzäunung und Pferde- und Ziegenhaltung an dem beantragten Standort keine naturschutzfachlichen Belange betroffen, dem Vorhaben kann seitens der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt werden.
Auch seitens des Veterinärwesens bestehen keine Einwendungen gegen die Errichtung einer Einzäunung für Pferde- und Ziegenhaltung, sofern die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierverordnung und tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ais immissionsschutzrechtlicher Sicht ist gegen das Bauvorhaben nichts einzuwenden, da das Baugrundstück an einem Dorfgebiet und in unmittelbarer Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes liegt.

Die baurechtliche Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, entgegenstehen sowie keine öffentlichen Belange gem. §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden. Nachbarliche Rechte werden durch das Vorhaben ebenfalls nicht verletzt.

Die Gemeinde Sandberg wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nach §35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB vor, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Entscheidend ist, ob das Vorhaben im Belang des Landschaftsbildes zu einer Verunstaltung führt. Auch das Ortsbild kann verunstaltet werden, wenn der Gegensatz zwischen der baulichen Anlage und dem Ortsbild von einem für ästhetische Eindrücke offener Betrachter als belastend oder unlusterregend empfunden wird. Entscheidend ist der städtebauliche Gesamteindruck, nicht aber die ästhetische Wirkung des beabsichtigten Vorhabens selbst.

Der Gemeindeteil Kilianshof ist eine kleine und idyllische Ortschaft, die inmitten der fränkischen Rhön liegt. Die Ortschaft ist zwar ländlich geprägt, jedoch haben sich auch einige Künstlerinnen und Künstler in Kilianshof angesiedelt. Zahlreiche Wanderwege führen durch Kilianshof und um Kilianshof herum. Ein 1,40 m hoher Einstabmattenzaun als feste bauliche Anlage fügt sich nicht in das bestehende Ortsbild ein. Zwar wird um Kilianshof herum bereits zum jetzigen Zeitpunkt Viehhaltung bzw. Weidewirtschaft betrieben, die Einzäunung erfolgt aber mittels beweglicher Weidezäune. Hinzu kommt, dass das betroffene Grundstück direkt an vorbeilaufenden Wanderwegen (z.B. „Rhönklub Wanderweg“) liegt. Der Gesamteindruck der Ortschaft wird durch den festen Zaun als bauliche Anlage gestört.

Des Weiteren wird durch das gemeindlich Einvernehmen ein Präzedenzfall geschaffen, so dass der Errichtung weiterer fester Zaunanlagen im Außenbereich Tür und Tor geöffnet ist.

Die Gemeinde Sandberg verschließt sich nicht der geplanten Tierhaltung auf der Flurnummer 1941. Die Einzäunung sollte aber mittels eines beweglichen Weidezaunes erfolgen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines festen Einstabmattenzaunes auf der FlNr. 1941, Gemarkung Sandberg, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Antrag auf Vorbescheid Nr. 09-2023: Instandsetzung Geräteschuppen. FlNr. 1124, Gemarkung Waldberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Mit Antrag 09-2023 wird der Antrag auf Vorbescheid zur Instandsetzung eines baufälligen Geräteschuppens auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg gestellt. 

Als Eigentümerin des Grundstückes 1124, Gem. Waldberg, beabsichtigt die Antragstellerin die morschen Holzwände und die alten Eternit-Dachplatten auszutauschen und tragende Balken des Satteldaches zu erneuern. Die Dacheindeckung soll mit trapezblechplatten den Abschluss finden. Eine grundsätzliche Veränderung in Größe und Form dieses Geräteschuppens ist nicht vorgesehen.  Dieses Gebäude ist nicht im Gebäudebestand der Gemeinde Sandberg dokumentiert, jedoch in geografischen digitalen Darstellungen eingemessen.  Innerhalb des Flächennutzungsplanes ist dieser Bereich mit MD (Bedeutung: 
„im Dorfgebiet können land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Wohngebäude, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe für die Versorgung der Bewohner angesiedelt werden“) beschrieben. Gem. Auffassung der Gemeindeverwaltung befindet sich das Grundstück im Innenbereich.

FNP:

Grundfläche:
Bilder

Beschluss

Zur beabsichtigten Instandsetzung des baufälligen Geräteschuppens auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg als Frage des Vorbescheides 09-2023, erteilt die Gemeinde Sandberg ihr Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 10-2023: Errichtung einer (Doppel)Pferdebox FlNr.: 1940 Gemarkung Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Mit dem Antrag auf Vorbescheid 06-2023, der in der Gemeinderatsitzung am 28.09.2023 behandelt wurde, befasste sich der Gemeinderat mit der Errichtung einer Pferdebox am Anwesen in der Kirchenstr. 23, 97657 Kilianshof. Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, beabsichtigen auf dem Grundstück Kirchenstr. 23, 97657 Kilianshof, Flurnummer 1940, Gemarkung Sandberg, eine Pferdebox zu errichten. Zu diesem Zweck hatten die Bauwerber einen Antrag auf Vorbescheid bei der Gemeindeverwaltung am 14.09.2023 eingereicht. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohngebäude mit Carport. Inhalt des Antrages auf Vorbescheid war, eine Pferdebox als Doppelbox in Holzbauweise mit einer Bruttogrundfläche von 38,50m² zu errichten. Das Dach sollte als Pultdach mit einer Eindeckung aus Trapezblech errichtet werden Die Pferdebox grenzte nördlich auf einer Länge von 4,70 m an das Flurstück 1987, Gemarkung Sandberg, welches ebenfalls Eigentum der Antragsteller ist, an. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich bei der Baufläche um ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO. Ein Dorfgebiet dient der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen sowie der dazugehörigen nicht wesentlich störenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe. 

Das Bauvorhaben entsprach in folgenden Punkten nicht den Vorgaben des 
Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988: 
-die nördliche Baugrenze wird nicht eingehalten 
-die vorgegebene Art der Dacheindeckung (Ziegel) wird nicht eingehalten

Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu diesem Antrag auf Vorbescheid Nr. 06-2023 unter folgenden Auflagen in Aussicht gestellt: 
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988. 
Hinsichtlich der geplanten Dacheindeckung mit Trapezblech wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt. 

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wurde keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt. Die Baugrenze ist zwingend einzuhalten. 










Mit dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung 10-2023, werden nun diese Auflagen eingehalten.



Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg gibt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung 10-2023 von Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, vom 18.12.2023 zur Errichtung einer Pferdebox auf ihr Anwesen mit der Flurnummer 1940, Gemarkung Sandberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 01-2024: Rückbau Anwesen Am Sportplatz 1, 97657 Sandberg, Errichtung/Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö 5.4

Sachverhalt

Mit Bauantrag 01-2024 beantragen die Eheleute Teresa und Philipp Kirchner, derzeit wohnhaft Mittelbachstr. 5 in 97708 Bad Bocklet/ Steinach, den Rückbau des Gebäudes „Am Sportplatz 1“ sowie den anschließenden Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dieser Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg als neues Anwesen. Nach Abschluss der Errichtung stellt dies für die Eheleute den Hauptwohnsitz dar. Parallel mit dem Bauantrag wird eine Abweichung bezügl. des verlaufenden Schotterweges, der noch stückweise eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, beantragt. Die Bauherren möchten südöstlich hinter der Garage und Carport mehr Platz für Terrasse und Gartenbereiche. Deshalb ist eine Reduzierung der geforderten 3 m Regelung der Garagen und Stellplatzverordnung auf 2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche geplant. Die Bauherren sind hier die einzigen Anlieger die hier eine Ausfahrt haben. Der Feldweg hat kein erhöhtes Verkehrsaufkommen; der Straßenbereich Schulstraße endet hier als Schotterweg.

Mit dem Neubau eines Wohngebäudes gem. Bauantrag 01-2024 ist sichergestellt, dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse wahrt und das Ortsbild in diesem Gebiet ohne Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Mit einer Wohnfläche (Wohngebäude) von 249,32 m² entsteht ein neues Zuhause für eine junge Familie auf einer Fläche eines leerstehenden, sanierungsbedürftigen Anwesens.

 

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg gibt ihr Einvernehmen zum Bauantrag 01-2024 der Eheleute, Teresa und Philipp Kirchner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf der Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg nach dem Rückbau des alten vorhandenen Anwesens. Der beschriebenen Abweichung als Reduzierung der geforderten 3 m Regelung der Garagen und Stellplatzverordnung auf 2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche stimmt die Gemeinde Sandberg zu.. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Genehmigung Verfahrensablauf Arbeitsgruppe Schulsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Sanierung der Grundschule haben diverse Besprechungen mit dem Architekten und den Fachplanern aufgezeigt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Planungsphase wesentliche Entscheidungen wie z.B. Art des Lüftungssystems, Balkongestaltung, Umfang der Warmwasserbereitstellung, anstehen. Diese Entscheidungen müssen intensiv und zeitnah beraten und entschieden werden. Eine Beratung im Gemeinderat alle vier Wochen würde das Projekt zeitlich zu sehr verzögern. Aus diesem Grund wurde die Arbeitsgruppe „Schulsanierung“ gegründet. Die Arbeitsgruppe Schulsanierung tritt in regelmäßigem Abstand zusammen. Derzeit wurde als Termin der Donnerstag, 17:30 Uhr, bestimmt. 

Die Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppe mit den getroffenen Grundsatzentscheidungen werden an die Gemeinderatsmitglieder per E-Mail versandt.
Eine erneute Behandlung im Gemeinderat erfolgt nicht. Notwendige Auftragsvergaben werden wie bisher im Gemeinderat behandelt.

Die Arbeitsgruppe „Schulsanierung“ hat sich am 11.01.2024 zum ersten Mal getroffen.

Teilnehmer waren:

  • Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt

  •        Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder

  •        Dritter Bürgermeister Stefan Söder

  •        Gemeinderat Philipp Holzheimer

  •        Gemeinderat Michael Katzenberger

  •        Gemeinderat Udo Kaiser

  •        Gemeinderat Erwin Voll

  •        Gemeinderat Axel Gütling

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Arbeitsgruppe „Schulsanierung“ und dem beabsichtigten Verfahrensablauf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Unentgeltliche Zuwendungen Privater für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements und stellen ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung öffentlicher Projekte dar. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Um keinen Verdacht der Vorteilsannahme (Straftatbestand) entstehen zu lassen, wurden vom Bayerischen Justizministerium Handlungsempfehlungen zur Annahme von Spenden erlassen. Dabei soll insbesondere auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt werden. 

Für die Annahme der Spenden bedarf es danach eines Beschlusses des Gemeinderates. Darüber hinaus sollen Zuwendungen dokumentiert und in einer Zuwendungsliste erfasst werden. Dies wird von der Verwaltung umgesetzt. In der Zuwendungsliste werden die Höhe, der Zweck, die Art des Zuwendungsangebots (Sach- oder Geldleistung) sowie der Zuwendungsgeber und Begünstigte aufgenommen. Es wird zudem erfasst, welche etwaigen rechtlichen Beziehungsverhältnisse zwischen der Gemeinde und dem Zuwendungsgeber bestanden oder bestehen. 

Über die Annahme von Zuwendungen hat der Gemeinderat zu befinden. 

Im Jahr 2023 wurden von der Gemeinde Sandberg folgende Spenden entgegengenommen:

     50,00 €                Spielplatz Waldberg
   130,00 €                Sanierung Kreuz Salzforststraße
   500,00 €                Mittagsbetreuung Schule
2.500,00 €                Natur Unvergesslich
3.361,50 €                Spielplatz Schmalwasser
5.000,00 €                Backhaus

Die Zuwendungsliste wird den Gemeinderäten in Umlauf gegeben. Sollte eine Aussprache zu den Namen der Spender notwendig werden, wäre dies im nichtöffentlichen Teil durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Haushaltsjahr 2023 entgegengenommenen Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Sandberg wählte in ihrer Dienstversammlung am 20.01.2024 Herrn Sebastian Friedel, Kreuzbergstr. 85, 97657 Sandberg zum Kommandanten und Herrn Dominik Gebauer-Schätzlein, Schulstr. 4, 97657 Sandberg zum stellvertretenden Kommandanten.

Die Kommandanten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFWG) von der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.

Beschluss

Herr Sebastian Friedel, Kreuzbergstr. 85, 97657 Sandberg wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Sandberg bestätigt.

Herrn Dominik Gebauer-Schätzlein, Schulstr. 4, 97657 Sandberg wird als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Sandberg bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens im Clustergebiet "Sandberg, Bastheim und Unsleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sandberg vom 28.08.2023 (TOP 4 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung stimmte der Gemeinderat einem geförderten Ausbau aller noch förderfähigen Adressen im Ortsbereich der Gemeinde Sandberg mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz, der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben sowie der Übernahme der Verbundführerschaft für dieses Kooperationsprojekt zu. 

Der Förderantrag für das sog. „Cluster-7-Verbundgebiet“ wurde am 09.10.2023 beim Projektträger für den Vollzug der Gigabit RL 2.0 eingereicht. Entsprechend den bundesweit einheitlichen Kriterien erreichte dieser Antrag eine Punktzahl von 280 Punkten. Nach der Abarbeitung einiger Nachforderungen wurde am 23.11.2023 der Bewilligungsbescheid für den Ausbau des gesamten Projektgebietes über 2.068.200 Euro (60 v.H.) erlassen. Die Fördermittel des Bundes werden nach der Durchführung der Ausschreibung und dem Erlass des finalen Bewilligungsbescheides durch den Projektträger von Seiten des Freistaates Bayern im Rahmen einer Ko-Finanzierung auf 90 v.H. aufgestockt. 

Um das Förderverfahren mit dem Auswahlverfahren, der Angebotsauswertung und der anschl. Konkretisierung des Förderantrages fortführen zu können, werden zwingend technische bzw. rechtliche Unterstützungsleistungen durch ein Beratungsbüro benötigt. Zur Finanzierung der hierfür anfallenden Kosten wurde am 27.11.2023 ein Förderantrag beim Projektträger für die Gigabit RL 2.0 eingereicht. Der diesbezügliche Förderbescheid über 50.000 Euro wurde am 08.12.2023 erlassen. Der Bund fördert demnach die anfallenden Beratungskosten bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu 100 % (Kostenerstattung / Vollfinanzierung). 

Gemäß Ziffer 1.2.11 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 481) geändert worden ist, dürfen bayerische Gemeinden bis zum 31.12.2024 Aufträge bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben. 

Die Corwese GmbH, mit welcher der Landkreis Rhön-Grabfeld bei der Durchführung des gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Gigabit-RL 2.0 zusammengearbeitet hat, bietet die erforderlichen Beratungsleitungen gemäß dem beiliegenden Angebot vom 06.12.2023 zu einem Festpreis in Höhe von 17.784,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (21.163,79 Euro inkl. USt.) an. Die anfallenden Beratungskosten werden, wie erläutert, zu 100% durch den Bund übernommen. 

Bei der Corwese GmbH ist von einer technisch durchdachten, rechtssicheren, schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Auswahlverfahrens auszugehen. Dem Gemeinderat der Gemeinde Sandberg wird deshalb von Seiten der Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld empfohlen, das vorliegende Angebot anzunehmen und die Corwese GmbH mit der Erbringung der benötigten Beratungsleistungen zu beauftragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg beschließt, dass die Corwese GmbH auf Grundlage des Angebotes vom 11.12.2023 zum Angebotspreis i.H.v. 17.784,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer mit der Erbringung von Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens im Clustergebiet "Sandberg, Bastheim und Unsleben“ beauftragt wird. 

Frau Bürgermeisterin Sonja Reubelt wird dazu ermächtigt, einen entsprechenden Auftrag an die Corwese GmbH zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Fortführung des Programms der Energieeinsparmaßnahmen (BAFA) – Unterstützung der Kosten des Energieberaters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beratend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 28.07.2022 wurde die Teilnahme der Gemeinde Sandberg am Projekt der Kreuzbergallianz „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ beschlossen.

Im Rahmen des Förderprogramms fördern die Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz bei der Planung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung im privaten Bereich die Kosten des Energieberaters mit 50%. Die verbleibenden 50% werden von der BAFA nach Durchführung der Einzelmaßnahmen übernommen.

Im Jahr 2022 wurden bei der Gemeinde Sandberg 6 Anträge bewilligt und Kosten in Höhe von 1.666,00 € erstattet. Der Gemeinderat hatte ein Budget in Höhe von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dies wurde nicht ausgeschöpft. 

Im Jahr 2023 wurden Haushaltsmittel von 5.000,00 € bereitgestellt, wobei lediglich 1.434,19 € ausgezahlt wurden.

Die Bürgermeister der Kreuzbergallianz (Bischofsheim, Oberelsbach, Sandberg) haben beschlossen, das Programm fortzuführen. Im Rahmen der Haushaltsberatung ist festzulegen, wieviel Mittel im Haushalt dafür bereitgestellt werden. 

Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen wieder 5.000,00 € bereit zu stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projektes „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ im Jahr 2024 zu. Für das Projekt werden im Jahr 2024 maximal 5.000 € Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Erneuerung St2290 Sandberg-Waldberg: Einleiten des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 10
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

In Bayern ist es üblich, mit dem Straßenbaulastträger (also dem Landkreis für Kreisstraßen oder dem Freistaat, vertreten durch die Straßenbauämter, für Staats- und Bundesstraßen) eine Vereinbarung über die Einleitung des Straßenabwassers zu treffen

Die Staatsstraße 2290 Sandberg – Waldberg entwässert im Bereich der Ortsdurchfahrt nördlich Waldberg auf einer Länge von 76 Metern in die gemeindliche Kanalisation.

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten des Baus und der laufenden Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzubringen wäre.

Die Kostenbeteiligung bemisst sich grundsätzlich nach der Länge der zu entwässernden Straßenstrecke und nach den gemeindlichen Aufwendungen für die Herstellung der Straßeneinläufe. Nachdem die Straßeneinläufe im Zuge des Straßenbaus durch die Straßenbauverwaltung hergestellt wurden, sind keine gemeindliche Kosten hierfür entstanden. Eine Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung entfällt.

Die Kostenbeteiligung für die laufende Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation bemisst sich nach Pauschalbeträgen:

  • Für den lfd. Meter beträgt der Pauschalbetrag                233,00 €

  • Für den lfd. Meter für erhöhte Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes beträgt die Zusatzpauschale                                         46,00 €


Der Kostenbeitrag beträgt demnach:

76 lfd. Straßenmeter x 233,00 €:                                17.708,00 €

76 lfd. Straßenmeter x 46,00 €:                                  3.796,00 €
Insgesamt:                                                        21.204,00 €

Über die Einleitung der Straßenabwässer und die Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung ist eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung abzuschließen. Die Vereinbarung liegt als Anlage bei.

Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Sandberg, das Straßenabwasser auf der im Lageplan gekennzeichneten Strecke unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen und schadlos abzuführen sowie die Kanalisationsanlage einschl. Der Kontrollschächte, der Einlaufschächte und der Zuleitung zum Kanal ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Verpflichtung umfasst nicht die Erneuerung der Anlage, wenn sie abgängig ist.

Aufgrund Bedenken des Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 zurückgestellt.

Diskussionsverlauf

Das Gremium bemängelt, dass Maßnahmen zur Begrenzung des Fremdwassers in der gemeindlichen Kläranlage getroffen werden, das Straßenabwasser jedoch in die Kläranlage geleitet wird. Auch sieht der Gemeinderat die Verpflichtung zum Unterhalt der Kontroll-, Einlaufschächte und der Zuleitung zum Kanal kritisch.

Erste Bürgermeisterin Reubelt weist darauf hin, dass seitens der Gemeinde bereits im Vorfeld der Baumaßnahme einer Einleitung der Straßenabwässer Zustimmung erteilt wurde. Auch die beteiligten Fachbehörden hätten zugestimmt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung, über die Einleitung des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag, Abschnitt 100 / Station 2,494 bis Abschnitt 100 / Station 2,570 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 2

Bei Sanierung der Ortsdurchfahrt Waldberg soll die Straßenentwässerung an das bestehende Trennsystem zur Beseitigung der Straßenabwässer angeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beratend 12

Sachverhalt

Herausforderungen und Projekte des Jahres 2024:

Die Schulsanierung stellt die größte Herausforderung dar.

Der Bau des Radwegs Sandberg-Waldberg beginnt im Frühjahr.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED muss bis 31.03.2024 abgeschlossen sein. Der Austausch hat bereits begonnen und wird fristgerecht fertiggestellt.

Die Neugestaltung des Dorfplatzes in Kilianshof wird dieses Jahr abgeschlossen.

Kanalerneuerung Sandberg: Aktuell läuft die Ausschreibung. Submission ist am 15.02.2024. Die Maßnahme soll in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Breitbandausbau geht dieses Jahr los, voraussichtlich im April. Gemeinderat muss sich noch damit beschäftigen, welche Mittel für die Restgehweggestaltung vergeben werden.

Gesplittete Abwassergebühr: Im Februar ist Start des Projekts, das auch bis Jahresende abgeschlossen sein wird. Ziel ist, dass die gesplittete Abwassergebühr zum 01.01.2025 eingeführt wird.

Aktuell läuft außerdem die Angebotseinholung zum Sturzflut-Risikomanagementkonzept. Die Angebotseinholung für ein Gewässerentwicklungskonzept ist in Vorbereitung.

Im August bzw. September erfolgt voraussichtlich die Lieferung des HLF 10 für die Feuerwehr Sandberg.

Am 22.02.2024 wird es eine Gemeinderatssitzung statt einer Haupt- und Finanzausschusssitzung geben.

Evaluierungsseminar der Kreuzbergallianz
Für das Evaluierungsseminar der Kreuzbergallianz in Klosterlangheim am 3.-4.5.2024 werden noch Teilnehmer gesucht.

Datenstand vom 16.05.2024 17:53 Uhr