Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:23 Uhr bis 21:49 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
3 Bauanträge
3.1 Bauantrag Nr. 04-2024: Errichtung eines Backhauses, Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, Kreuzbergstr. 37, Projektträger Gemeinde Sandberg
4 LEADER-Projekt "Backhäusle Sandberg"
5 Anpassung Gewerbesteuerhebesatz
6 Anpassung der Gebühren für die Gemeindehäuser
7 Änderung der Hundesteuersatzung
8 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts
9 Kreditaufnahme für das Jahr 2024
10 Übertragung von Einnahme- und Ausgaberesten (Ermächtigungen) aus dem Jahr 2023
11 Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO
12 Erlass des Finanzplans 2023-2027
13 Erlass des Stellenplans 2024
14 Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2024
15 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.


Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt, ihre landwirtschaftlichen Flächen (LF) mit Beginn ab dem 01.01.2025 für die Dauer von 6 Jahren neu zu verpachten. Die zu verpachtenden landwirtschaftlichen Flächen sollen nach neuen Kriterien vergeben werden. Um die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern und zu stärken, ist beabsichtigt folgende Kriterien bei der Wahl der Pächter anzuwenden:

  1. Die Verpachtung wird grundsätzlich im Walddörfer aktuell ausgeschrieben und zudem auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht. 

  1. Zur Interessenbekundung ist der Vordruck der Gemeinde Sandberg „Mitteilung über Pachtinteresse“ zu verwenden. Dieser kann im Rathaus empfangen oder über die Homepage der Gemeinde Sandberg runtergeladen werden.

  1. Der jährliche Mindestpachtzins beträgt 100 € pro ha. Höhere Pachtzinse können angeboten werden. 

  1. Bei der Auswahl wird unter anderem die Lage der Ausschreibungsflächen zum Betriebssitz bzw. den Bewirtschaftungsflächen berücksichtigt, d. h. Landwirte der Ortsteile, in deren Gemarkung sich die LF befinden, haben bei der Auswertung einen Vorteil gegenüber auswärtigen Interessenten. 

  1. Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen, d. h. der Pächter muss auch der Bewirtschafter der Flächen sein. Interessenten, die die gepachteten Flächen nicht selbst bewirtschaften werden oder wollen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. 

  1. Bewerber außerhalb des Gemeindegebietes werden nur berücksichtigt, wenn innerhalb des Gemeindegebietes kein Pachtinteresse ortsansässiger Landwirte vorhanden ist.

Die Interessensbekundungen können bis 03.06.2024 bei der Gemeinde abgegeben werden.

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauantrag Nr. 04-2024: Errichtung eines Backhauses, Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, Kreuzbergstr. 37, Projektträger Gemeinde Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.

Durch den Arbeitskreis Dorferneuerung in Zusammenarbeit mit weiteren Bürgern aus Sandberg entstand die Idee, in die Platzgestaltung Kreuzbergstraße 37 ein Backhaus zu integrieren. Hierfür soll eine LEADER-Förderung beantragt werden. Die Gemeinde Sandberg beantragt daher als Projektträger mit Bauantrag Nr. 04-2024 die Errichtung eines Backhauses auf der Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, als Teilbereich der Gestaltung des Dorfplatzes. Mit einer Nettogrundfläche von ca. 16,14 m² und einem Rauminhalt von ca. 85 m³ soll dieses Backhaus Bestandteil und Mittel zur attraktiven Nutzung/Gestaltung einer zusätzlichen Einrichtung für die Dorfgemeinschaft erfüllen. Ein Backofen als fester Einbau stellt das Herzstück dieses Gebäudes dar. Da hier verschiedene Fachbehörden (Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Kaminkehrer etc.) beteiligt werden müssen, bedarf dieses Bauvorhaben einer Baugenehmigung. 

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erteilt dem Bauantrag Nr. 04-2024, zur Errichtung eines Backhauses auf der Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, ihr Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. LEADER-Projekt "Backhäusle Sandberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Förderinitiative Innen statt außen wurde mit Mitteln der Dorferneuerung die ehemalige Metzgerei Söder, Kreuzbergstraße 37, Sandberg erworben und abgerissen. Der freiwerdende Platz soll durch die Dorferneuerung neugestaltet werden. Hierzu fanden mehrere Arbeitskreissitzungen der Dorferneuerung statt, an der Bürger und Nachbarn teilgenommen haben. In diesen Treffen ist die Idee entstanden an dem Platz ein Backhaus zu integrieren. Die an der Nutzung des Backhauses Interessierten haben sich zu einem eigenen Arbeitskreis zusammengeschlossen und in mehreren Treffen ihre Ideen hins. Größe und Nutzung eines Backhauses erarbeitet. Die Planung des Backhauses wurde in die Planung der Platzgestaltung integriert. Als Hochbaumaßnahme ist das Projekt allerdings im Rahmen der Dorferneuerung nicht förderbar. Aus diesem Grund wurden andere Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Erfreulicherweise wurde eine Leader-Förderung in Aussicht gestellt. Die Projektidee wurde von der Bürgermeisterin bereits im Lenkungsausschuss im Juli 2023 vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren die neuen Förderrichtlinien jedoch noch nicht veröffentlicht. Zwischenzeitlich liegen die Richtlinien vor. Auch danach ist das Projekt weiterhin förderfähig mit einem Fördersatz von 60 % der Nettokosten. 

Um in die nächste Förderrunde zu kommen, ist eine LEADER-Antragstellung (Einreichung bei LAG) bis 25.03.2024 notwendig. Bis dahin müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Aktuell wird daher die Kostenschätzung aktualisiert. Vorgesehen sind Kosten in Höhe von ca. 100.000 € brutto. Eine endgültige Abstimmung mit dem Arbeitskreis steht noch aus. Da Kosten nicht nachgeschoben werden können, soll ein eher großzügiger Ansatz erfolgen. Eine Baubegleitung durch einen Planer ist später nicht vorgesehen. Die Umsetzung soll maßgeblich von der Bauverwaltung der Gemeinde betreut werden.

Am 15.04.2024 wird das Vorhaben abschließend im Lenkungsausschuss behandelt. Mit einer Bewilligung der Förderung wäre dann bis August/September 2024 zu rechnen. Im Anschluss könnte das Projekt losgehen. 

Fördervoraussetzung ist ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss, der in der heutigen Sitzung eingeholt werden soll.

Sitzgruppe, Überdachung und Außenbereich um das Backhaus sollen nach Abstimmung mit Herrn Manger weiterhin über die Dorferneuerung gefördert werden. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Michael Katzenberger erfragt, ob der Bau des Backhauses eine freiwillige Leistung darstellt und ob sich hieraus Konflikte bezüglich dem weiteren Erhalt von Stabilisierungshilfen ergeben können.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Jedoch sieht sie bezüglich dem Erhalt von Stabilisierungshilfen keine Problematik. Man müsse die Gesamtheit der freiwilligen Leistungen betrachten.  Sandberg hat verglichen mit anderen Gemeinden einen sehr geringen Umfang freiwilliger Leitungen.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt auf dem Flurstück 100, Sandberg (Kreuzbergstraße 37, ehemalige Metzgerei Söder) ein Backhaus zu errichten und hierfür eine Förderung nach Leader zu beantragen.  Die Gemeinde wird die notwendigen Eigenmittel hierfür gemäß Finanzierungsplan zur Verfügung stellen. Sie wird zudem den Betrieb des Projektes während der Zweckbindungsfrist sicherstellen und eventuell auftretende Defizite im Betrieb tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Anpassung Gewerbesteuerhebesatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg hat aktuell einen Gewerbesteuerhebesatz von 340 %. Die letzte Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes erfolgte zum 01.01.2016 von 330% auf 340%.

Das Gewerbesteueraufkommen belief sich in den letzten Jahren auf folgende Beträge:

2019
177.412,90
2020
194.191,29
2021
274.274,97
2022
291.169,44
2023
250.365,17

Für das Haushaltsjahr 2024 ist aber mit einem sinkenden Gewerbesteueraufkommen zu rechnen. Bei einem gleichbleibenden Gewerbesteuerhebesatz von 340% wird für das Haushaltsjahr 2024 mit einem Gewerbesteueraufkommen von ca. 181.000,- € gerechnet.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG) führt die Erhöhung der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % nicht zu einer Mehrbelastung, da die Gewerbesteuer zu 100 % auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Bei Kapitalgesellschaften erfolgt keine Anrechnung. Hier handelt es sich um eine echte Mehrbelastung für die Unternehmen.


Verteilung der Gewerbesteuer:


2022
2023
Kapitalgesellschaften
24.258,93 €
23.730,95 €
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften
173.526,07 €
141.853,91 €

Der Anteil der Gewerbesteuer von Kapitalgesellschaften am gesamten Gewerbesteueraufkommen beträgt ca. 15%.








Geplante Gewerbesteuereinnahmen bei Hebesatz:

360%:                                                192.447,68 €
370%:                                                197.793,45 €
380%:                                                203.139,22 €
390%:                                                208.484,99 €


Gewerbesteuerhebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rhön-Grabfeld:

  • Schönau a. d. Brend:                        380%
  • Ostheim v. d. Rhön:                                370%
  • Oberelsbach:                                370%
  • Nordheim v. d. Rhön:                        380%
  • Hohenroth:                                        400%
  • Bischofsheim i. d. Rhön:                        360%


In 2023 betrug der Landkreisdurchschnitt 352,2 %.


Die Anpassung des Gewerbesteuersatzes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2024 vorberaten. Der Gemeinderat sprach sich für eine Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 370% aus.

Der Gewerbesteuerhebesatz kann bis 30.06.2024 gem. §16 Abs. 3 GewStG rückwirkend zum 01.01.2024 geändert werden.

Beschluss

Der Gewerbesteuerhebesatz wird rückwirkend zum 01.01.2024 auf 370% festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anpassung der Gebühren für die Gemeindehäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beratend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg erhält Stabilisierungshilfe und ist demnach gehalten die Möglichkeiten ihrer Einnahmen zu erhöhen und ständig zu überprüfen. Aus diesem Grund wurde geprüft, ob die Benutzungsgebühren für die Gemeindehäuser erhöht werden können. Die Nutzungsgebühren für die Gemeinschaftshäuser wurden durch Gemeinderatsbeschluss am 16.12.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 von 1,20 €/qm auf 1,30 €/qm erhöht.

Aktuell betragen die Nutzungsgebühren:

Preis pro Tag:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
78,00 €
Gemeindehaus Langenleiten

Raum unten
65,00 €
Raum oben
82,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser

Kleiner Raum (mit Abtrennung)
105,00 €
Großer Raum
150,00 €

Für Vereine und Gruppierungen der Gemeinde Sandberg betragen die Gebühren:

Preis pro Tag:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
44,00 €
Gemeindehaus Langenleiten

Raum unten
50,00 €
Raum oben
68,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser

Kleiner Raum (mit Abtrennung)
82,00 €
Großer Raum
117,00 €

Die Inflation hat sich seit dem Jahr 2022 wie folgt entwickelt:
2022
+  7,9 %
2023
+ 5,9 %
Summe
+ 13,8 %


Aus diesem Grund wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, die Nutzungsgebühren für die Gemeindehäuser ab 01.01.2025 um 10% zu erhöhen:


Preis pro Tag bisher:
Preis pro Tag neu:
Gerundet:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
78,00 €


85,80 €


85,00 €
Gemeindehaus Langenleiten



Raum unten
65,00 €
71,50 €
70,00 €
Raum oben
82,00 €
90,20 €
90,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser



Kleiner Raum (mit Abtrennung)
105,00 €
115,50 €
115,00 €
Großer Raum
150,00 €
165,00 €
165,00 €

Für Vereine und Gruppierungen der Gemeinde Sandberg:


Preis pro Tag bisher:
Preis pro Tag neu:
Gerundet:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
44,00 €


48,40 €


50,00 €
Gemeindehaus Langenleiten



Raum unten
50,00 €
55,00 €
55,00 €
Raum oben
68,00 €
74,80 €
75,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser



Kleiner Raum (mit Abtrennung)
82,00 €
90,20 €
90,00 €
Großer Raum
117,00 €
128,70 €
130,00 €

Die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Gemeindehäuser wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2024 vorberaten.

Im Rahmen der Diskussion wird von Gemeinderat Dirk Zehe die Erhöhung der Gebühr für die Ausrichtung eines Trösters um 10% auf 55,- € vorgeschlagen. Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder regt die Anpassung der Gebühr für die kurzfristige Nutzung der Gemeindehäuser (2 Stunden) auf 20,- € an. Beides wird in der Gebührensatzung berücksichtigt.

Beschluss

Die Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Dorfgemeinschaftshäuser wird ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:


Preis pro Tag bisher:
Gerundet:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
78,00 €


85,00 €
Gemeindehaus Langenleiten


Raum unten
65,00 €
70,00 €
Raum oben
82,00 €
90,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser


Kleiner Raum (mit Abtrennung)
105,00 €
115,00 €
Großer Raum
150,00 €
165,00 €

Für Vereine und Gruppierungen der Gemeinde Sandberg beträgt die Nutzungsgebühr:


Preis pro Tag bisher:
Preis pro Tag neu:
Gerundet:
Dorfgemeinschaftshaus 
Kilianshof
44,00 €


48,40 €


50,00 €
Gemeindehaus Langenleiten



Raum unten
50,00 €
55,00 €
55,00 €
Raum oben
68,00 €
74,80 €
75,00 €
Gemeindehaus Schmalwasser



Kleiner Raum (mit Abtrennung)
82,00 €
90,20 €
90,00 €
Großer Raum
117,00 €
128,70 €
130,00 €


Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Regelung der Benutzung der Gemeindehäuser (Gebührensatzung Gemeindehäuser).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Änderung der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung am 22.02.2024 wurde der Haushalt des Jahres 2024 vorberaten. Hierbei wurde angeregt, die Hundesteuer anzupassen. 

Derzeit nimmt die Gemeinde etwa 11.000 € pro Jahr an Hundesteuer ein. 

Die Hundesteuer beträgt derzeit 

für den ersten Hund        50,-- EURO
für den zweiten Hund        75,-- EURO
für jeden weiteren Hund        100,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis)        125,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde)        600,-- EURO
  
Vorgeschlagen wird die Hundesteuer ab 01.01.2025 wie folgt zu erhöhen (20 %):

für den ersten Hund        60,-- EURO
für den zweiten Hund        90,-- EURO
für jeden weiteren Hund        120,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis)        150,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde)        720,-- EURO


Im Rahmen der Diskussion beantragt Gemeinderat Michael Katzenberger eine reduzierte Erhöhung der Hundesteuer um 10%. 

Gemeinderat Christian Holzheimer beantragt die Festsetzung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,- € und für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,- €. Hiermit ist das Gremium einverstanden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2025 eine Erhöhung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,-- EURO, für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,-- EURO sowie eine Erhöhung im Übrigen um 20%.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2025 eine Erhöhung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,-- EURO, für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,-- EURO sowie eine Erhöhung im Übrigen um 10%.

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Sandberg vom 09.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

8. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 06.12.2023 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 in einer Höhe von insgesamt 1.350.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        450.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        900.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter der Auflage bewilligt, dass das vorgelegt Haushaltskonsolidierungskonzept bis spätestens 31.03.2024 durch Gemeinderatsbeschluss fortgeschrieben wird, mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

  • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
  • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.

Zum Vorliegen des nachhaltigen Konsolidierungswillens sind sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen. Dies betrifft insbesondere:

  • Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen (Friedhöfe). Im Bescheid für die Stabilisierungshilfe des Jahres 2021 ist die Auflage zur Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Bereich des Bestattungswesens enthalten. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2023 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren durchgeführt. Die Friedhofsgebühren wurden zum 01.01.2024 angepasst.

  • mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer.


  • der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10%ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (Neubaugebiet) sollte nicht überschritten werden.

  • keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Hier sind auch die defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gemäß diesen Vorlagen fortgeschrieben. Neu aufgenommen werden im Konzept insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Personal: Kompensation des Abgangs einer Vollzeitbeschäftigten durch eine Teilzeitbeschäftigte
  • Erhöhung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2024
  • Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2024
  • Erhöhung der Nutzungsgebühren für Gemeindehäuser zum 01.01.2025
  • Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2025
  • Erhöhung der Pachtgebühren zum 01.01.2025
  • Vermietung eines weiteren Raumes im Schulgebäude
  • Umstellung der Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren auf das System „Alamos“
  • Zusammenlegung von Stromzählern im Rathaus (Einsparung von Grundgebühren)
  • Kein freiwilliges 49 €-Ticket für Schüler
  • Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Breitbandausbaus
  • Einführung eines kommunalen Energiemanagements
  • Installation weiterer Photovoltaikanlagen im Bereich der Wasserversorgung

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Stefanie Hildmann erkundigt sich nach den Details der Maßnahme „kein freiwilliges 49 €-Ticket für Schüler“.
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt erläutert die grundsätzlichen verschiedenen Möglichkeiten der Schülerbeförderung.  Im Bereich des Schulverbandes Bischofsheim, dem auch die Gemeinde Sandberg angehört, hat man sich gegen die Nutzung eines 49 €-Tickets für die Schülerbeförderung entschieden, da der Wabentarif finanziell günstiger ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kreditaufnahme für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 06.12.2023 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 in einer Höhe von insgesamt 1.350.000 € gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        450.000,00 €
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        900.000,00 €

Eine Beschränkung der Kreditaufnahme ist eine allgemeine Richtlinie, die für den Erhalt von Stabilisierungshilfen erfüllt werden muss.

Hierbei gilt folgendes zu beachten:

  • Seit dem Antragsjahr 2024 sind Kreditaufnahmen auf höchstens 150% der ordentlichen Tilgung zu begrenzen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob die Kreditaufnahmen für den allgemeinen Haushalt oder den Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) erfolgen.

  • Auf Antrag kann zur Ermittlung der Beschränkung der Kreditneuaufnahmen die Regelung des Antragsjahres 2023 weiterhin angewendet werden. Unbeschadet des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung, könne Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnende Einrichtungen Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung unberücksichtigt bleiben. Eine Zuordnung der Kreditaufnahmen des jeweiligen Jahres zu den kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist dabei maximal in Höhe des prozentualen Anteils der Investitionen desselben Jahres, die der Kommune tatsächlich als Eigenanteil verbleiben, oder die über Gebühren refinanziert werden, zulässig.

  • Kreditneuaufnahmen für den allgemeinen Haushalt sind bei Inanspruchnahme der Regelung des Antragsjahres 2023 auf 100% der ordentlichen Tilgung zu beschränken.

  • Außerordentliche Tilgungen und Rückzahlungen von Darlehen bzw. Verbindlichkeiten werden bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditaufnahmen zu den ordentlichen Tilgungen als „ordentliche Tilgung“ berücksichtigt, sofern diese nicht aus gewährten Stabilisierungshilfen finanziert worden sind.

  • Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Kreditverbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.

  • Im Rahmen des Antrags 2024 muss sich die Gemeinde Sandberg entscheiden, welche Regelung in Anspruch genommen wird.  Die Entscheidung ist auch für die Folgejahre bindend. Da in der Gemeinde Sandberg in den Folgejahren noch umfassende Sanierungsarbeiten am Kanalsystem geplant sind (Sanierung Kanal Kreuzbergstr./ Sandberg, Stiergraben /Waldberg, Regenüberlaufbecken/ Langenleiten), hält die Gemeindeverwaltung die Beibehaltung der Regelungen zur Beschränkung der Kreditaufnahme aus dem Jahr 2023 für vorteilhafter.


Für das Haushaltsjahr 2024 sind keine Kreditneuaufnahmen für den allgemeinen Haushalt vorgesehen. 


Für den kostendeckenden Bereich der Abwasserbeseitigung (Kanalsanierung Kreuzbergstraße / Sandberg) ist eine Kreditaufnahme vorgesehen.

Ermittlung des Kreditbedarfes:

Gesamtkosten 2024 (Baukosten und Baunebenkosten):                1.343.998,00 €

abzgl. Förderung RZWas (70%):                                                  940.798,60 €

Eigenanteil (refinanziert über Gebühren):                                  403.199,40 €


Ordentliche Tilgung in 2024:                                                  221.383,75 €

Geplante Kreditaufnahme:                                                          220.000,00 €        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Haushaltsjahr 2024 keine Kredite für den allgemeinen Haushalt neu aufzunehmen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Deckung des Eigenteils der Kanalsanierung in Sandberg (kostendeckender Bereich der Abwasserbeseitigung) im Haushaltsjahr 2024 einen Kredit in Höhe von 220.000,00 € neu aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Übertragung von Einnahme- und Ausgaberesten (Ermächtigungen) aus dem Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen der vorläufigen Rechnungslegung 2023 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 1.177.111,30 Euro in das Jahr 2024 übernommen. Diese Summe steht u.a. für die Finanzierung folgender Projekte zur Verfügung:

  • Radweg Sandberg-Waldberg ST2290 – Tiefbaumaßnahmen
 546.060,72€
  • Radweg Sandberg-Waldberg ST2290 – Baunebenkosten (Tiefbaumaßnahmen)

 14.340,55€
  • Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße – Tiefbaumaßnahmen
 267.873,83€
  • Erneuerung Kanal Lindenstraße – Tiefbaumaßnahmen
 50.000,00€
  • Lagerhalle KA Schmalwasser – Kosten der Gebäude einschl. Anschlussbeitrag

 25.000,00€
  • Photovoltaikanlagen alle HB – Betriebsanalgen, sonstige technische Anlagen

 49.496,56€
  • Sanierung Schule – Baunebenkosten (Hochbaumaßnahmen)

 87.899,32€
  • Straßenbeleuchtung Salzforststraße Schmalwasser – Betriebsanlagen, sonstige technischen Anlagen
 27.837,54€

Haushalts-Einnahmereste wurden in Höhe von 1.026.149,60 Euro (Zuschüsse u.a. für o.g. Investitionen) gebildet. 

Beschluss

Der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2024 vorberaten.

  1. Haushalt 2024


Haushaltsjahr 2024
Haushaltsjahr 2023
Unterschied %
Verwaltungshaushalt
5.480.073 €
5.200.892 €
5,37%
Vermögenshaushalt
5.728.381 €
5.682.305 €
0,81%
Gesamtvolumen
11.208.454 €
10.883.197 €
2,99%

Verwaltungshaushalt - größte Einnahmen 2024
  • Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen        1.369.200 € (Vj. 1.364.006 €)
  • Schlüsselzuweisungen        1.422.000 € (Vj. 1.393.492 €)
  • Grundsteuern A und B (16.500, 177.000 €)           193.500 € (Vj.    193.184 €)
  • Gewerbesteuer           200.000 € (Vj.    250.365 €)

Verwaltungshaushalt - größte Ausgaben 2024
  •        Personalausgaben        1.274.010 € (Vj. 1.139.372 €)
  • Kreisumlage        1.227.500 € (Vj. 1.190.244 €)
(ohne Erhöhung des Kreisumlagesatzes)
  • Betriebskosten Kindergärten (Eigenant.325.000 €)           800.000 € (Vj. 770.227 €)



Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 130.424 € (davon 66.950 € an Sonderrücklagen W/K). Unter Berücksichtigung der geplanten ordentlichen Tilgung von 221.717 € ergibt sich für das Jahr 2024 eine freie Finanzspanne von -7.643 €. 

Vermögenshaushalt 

größte Investitionen 2024
  • Beschaff. HLF Feuerwehr Sandberg        402.000 € (Eigenanteil 301.700 €)
  • Sanierung Schule         900.000 € (Eigenanteil 250.000 €)
  • Kommunales Energiemanagement          10.000 €
  • Rückforderung Bauplatz           21.500 €
  • Radweg Sandberg Waldberg        249.000 € (Eigenanteil 74.000 €)
  • Planungsk.Gehweggestalt. Kreuzbergstr. BA I           20.000 €
  • Planungskosten Gehweg Talstraße          10.000 €
  • Umstellung Straßenbeleuchtung LED        120.000 € (Eigenanteil 15.000 €)
  • Zusätzl. Straßenleuchten Lindenstraße          20.000 €
  • Honorar Beratung Hochwasserschutzkonzept          20.000 €
  • Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße                     1.071.000 €        
  • Friedhofserweiterungen alle OT        105.000 €
  • Bauhof Umzäunung, Schneeschild usw.          45.000 €
  • Photovoltaikanlagen          20.000 €
  • Austausch Wasseruhren          35.000 €
  • Machbarkeitsstudie Nahwärmenetz          25.000 €
  • Speedpipe Salzforststr./Waldweg          30.000 €
  • Breitband                                                              1.896.239 € (Eigenanteil 187.424 €)
  • Gründung Bürgerstiftung          10.000 €



Einnahmen bzw. Finanzierung der Investitionen:

  • Zuschüsse: 3.522.965 € 

  • Verkauf Speedpipe u. Leerrohr Kissinger Hütte: 222.300 €

  • Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1.573.672 €.

Stand zum 31.12.2023:

3.340.701,72 €
geplante Rücklagenentnahme 2024:
1.514.572,00 €
geplanter Stand zum 31.12.2024:
1.826.129,72 €
 



Pro-Kopf-Verschuldung

Zur Finanzierung der Kanalsanierung in Sandberg (Bauabschnitt I) ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 220.000,00 € geplant.

Somit sinkt die Pro-Kopf-Verschuldung wie folgt zum 31.12.2024:

allgemeiner Haushalt: 538,09 €
rentierlicher Bereich:   364,10 €
insgesamt:                   902,19 €

Der Landesdurchschnitt zum 31.12.2022 beträgt 749,00 €









  1. Finanzplan 2024-2027

Wesentliche Investitionen (Eigenanteile) in den Jahren 2025 bis 2027 sind:

  • Sanierung Schule                                4.700.000 €         (Eigenanteil 1.985.000 €)
  • Breitband BayGibitR+Gigabit-RL2.0        4.409.229 €         (Eigenanteil 310.423 €)
  • Feuerwehrfahrzeug TLF 3000                     300.000 €          (Eigenanteil 219.100 €)
  • Baugebiet „Steinrutsche II“                   1.226.000 €          (Eigenanteil 294.060 €) 
  • Gehweg Kreuzbergstraße BA I+II        2.900.200 €   (Eigenanteil 1.090.200 €)
  • Gehweg Talstraße                                   190.000 €   (Eigenanteil 70.000 €)
  • Wohnmobilstellplatz                             60.000 €
  • Gewässerentwicklungskonzept                         30.000 €   (Eigenanteil 0 €)
  • Hochwasserschutzkonzept                          30.000 €   (Eigenanteil 7.500 €)
  • Strukturgutachten Wasservers.                          40.000 €   (Eigenanteil 10.000 €)
  • Kanalerneuerung Kreuzbergstr. BA II           1.090.000 €          (Eigenanteil 180.000 €)
  • Regenüberlaufbecken Langenl.                      120.000 €   (Eigenanteil 18.500 €)
  • Erneuerung Kanal Stiergraben                     450.000 €   (Eigenanteil 114.000 €)
  • Anschaff.Traktor u.Fahrz. Bauhof                   250.000 €   
  • Anschlusskosten Nahwärmenetz Bauhof    15.000 €
  • Außengestaltung Kreuzbergstr. 37             288.000 €   (Eigenanteil 118.000 €)
  • Backhaus Kreuzbergstr. 37                     90.000 €   (Eigenanteil 40.000 €)
  • Himmelsschauplatz                                        25.000 €   (Eigenanteil 11.000 €)


Die geplanten Investitionen sind nur mit weiteren Kreditneuaufnahmen durchführbar. Die Gemeinde Sandberg ist weiterhin auf Stabilisierungshilfen angewiesen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Philipp Holzheimer erfragt, ob im Haushalts- und Finanzplan Kosten für die Neuerstellung eines Gehweges in der Talstraße in Schmalwasser enthalten sind.

Kosten für den Gehweg in Schmalwasser sind enthalten, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Die Thematik wird zu einem späteren Zeitpunkt noch in einer Gemeinderatssitzung behandelt. 


Gemeinderat Michael Katzenberger bemängelt, dass im Haushalts- und Finanzplan keine finanziellen Mittel für die Erstellung eines Gehweges in der Dr.-Bühner-Straße (Bereich bei Arztpraxis) in Waldberg enthalten sind.

Die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücksteile sind noch nicht geklärt, so Erste Bürgermeisterin Reubelt. Der Zeitraum der Umsetzung sei noch offen. Aus diesem Grund seien noch keine finanziellen Mittel berücksichtigt.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12.  Erlass des Finanzplans 2023-2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat im Rahmen des TOP 11: Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Erlass des Stellenplans 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Stellenplan 2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Stellenplan 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 06.12.2023 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 in einer Höhe von insgesamt 1.350.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        450.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        900.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Gemeinde bis spätestens zum 31. März 2024 erfüllt und nachgewiesen werden müssen:

  1. Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens 31.03.2024 durch Gemeinderatsbeschluss und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

  • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
  • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.

  1. Überprüfung und Fortschreibung des mit Stabilisierungshilfeantrag 2023 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein.

Im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Jahr 2023 ist eine Beschränkung der Kreditneuaufnahmen als Auflage nicht gesondert aufgeführt. 
Für das Antragsjahr 2024 gilt jedoch die allgemeine Richtlinie, Kreditaufnahmen zu beschränken (siehe auch TOP 9: Kreditaufnahme für das Jahr 2024).

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs in den nächsten Jahren im Pflichtaufgabenbereich, soll auch im Jahr 2024 wieder Stabilisierungshilfe beantragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auch im Jahr 2024 wieder einen Antrag auf Stabilisierungshilfe zu stellen.
Bei der Ermittlung der Beschränkung der Kreditaufnahmen soll die Regelung des Antragsjahres 2023 beibehalten werden. Die Kreditaufnahmen für den allgemeinen Haushalt sind auf 100% der ordentlichen Tilgung zu beschränken. Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bleiben hierbei unberücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beratend 15

Sachverhalt

Gewässerentwicklungskonzept:
Eine Angebotseinholung wurde durchgeführt. Leider wurde kein Angebot abgegeben. Es ist geplant, die Angebotseinholung im Laufe des ersten Halbjahres zu wiederholen.

Sturzflutrisikomanagement:
Es wurden vier Angebote abgegeben. Aktuell läuft die Auswertung der Angebote. Die Vergabe ist in der nächsten Sitzung geplant.


Gemeinderat Philipp Holzheimer informiert das Gremium über den schmutzigen Zustand um die Sammelbehälter für Glas und Papier. Hierzu soll ein Hinweis in den Walddörfern aktuell erfolgen.


Nächstes Treffen Arbeitsgruppe Schulsanierung: 14.03.2024 um 17:30 Uhr!

Datenstand vom 16.05.2024 17:56 Uhr