Datum: 21.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:38 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.
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2. Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal um 19:33 Uhr
Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale, Betriebsleiter) und Herr Heinrich (Förster des Gemeindewaldes) stellen den Jahresbetriebsplan des Gemeindewaldes für das Jahr 2024 vor.
Anhand einer Präsentation stellen Herr Türich und Herr Heinrich die aktuelle Situation im Bereich des Forstes dar. Insbesondere ging Herr Türich auf die Thematik Wasserrückhalt im Wald ein. Der Wald ist der insgesamt größte Süßwasserspeicher des Landes. Der Waldboden nimmt ähnlich wie ein Schwamm Wasser auf. Auf Grund der anhaltenden Trockenphasen ist es umso wichtiger, das Wasser im Wald zu behalten.
Herr Heinrich gibt einen Rückblick über das vergangene Jahr im Forstbereich. Das Jahr 2023 war das heißeste Jahr seit langem. An den Bäumen traten umfangreiche Trockenschäden auf. Im Winter 2022/2023 konnte geschlagenes Holz noch zu einem guten Preis auf dem Holzmarkt veräußert werden. Aufgrund der hohen Menge an Schadholz brach hiernach der Holzpreis ein. An den Fichten (vor allem im Bereich Schwarze Berge / Kissinger Hütte) sind starke Schäden aufgrund Käferbefalls zu verzeichnen. In diesem Bereich ist auch im Jahr 2024 mit weiterem Käferbefall zu rechnen.
Herr Türich erläutert dem Gremium den Hiebsatz. Dieser wird in der Forstwirtschaftsplanung festgesetzt. Der Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Sandberg hat eine Gültigkeit von 20 Jahren. Aufgrund des Schadholzanfalles und daraus resultierender höherer Hiebsätze empfiehlt er eine Hiebsatzüberprüfung nach 10 Jahren durch einen Forstsachverständigen und eine Zwischenrevision im Jahr 2024. Die Kosten hierfür werden durch den Freistaat Bayern mit 50% gefördert.
Anschließend wird das Jahresergebnis des Gemeindewaldes für das Jahr 2023 bekannt gegeben.
Das Jahresergebnis des Jahres 2023 stellt sich wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen:
Holzverkäufe 87.560,61 €
Förderungen: 67.242,08 €
Einnahmen gesamt: 154.802,69 €
Ausgaben:
Unterhalt (Pflanzen, Material, Rückearbeiten usw.) 86.191,84 €
Geräte, sonstiger Betriebsaufwand 484,18 €
Verschiedener Betriebsaufwand 827,52 €
Steuern, Versicherungen, Beiträge 3.483,87 €
Betriebsleitung, Beförsterung 4.452,98 €
Verwaltungskosten 1.000,00 €
Innere Verrechn. Bauhof 280,38 €
Ausgaben gesamt: 96.720,77 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen:
Einnahmen Holzverkäufe Rückewege 1.438,55 €
Einnahmen gesamt: 1.438,55 €
Ausgaben:
Baukosten Rückewege 0,00 €
Ausgaben gesamt: 0,00 €
Jahresergebnis Forst 2023: 59.520,47 €
Herr Heinrich ergänzt, dass im Forst noch veräußertes Käferholz aus dem Jahr 2023 lagert. Die Veräußerungserlöse fließen der Gemeinde im Jahr 2024 zu.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Axel Gütling hält eine Zwischenrevision durch einen Sachverständigen im Jahr 2024 für verfrüht bzw. nicht nötig. Für ihn sei eine Zwischenrevision durch einen Sachverständigen, nach weiterer Beobachtung der Käfersituation, eventuell im Jahr 2025 denkbar. Herr Türich erwidert, dass bei Beauftragung in 2024 die Revision ohnehin erst in 2025 stattfinden wird.
Beschluss
Dem Jahresbetriebsplan für die Forstbewirtschaftung des Jahres 2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2024 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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informativ
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5 | |
Sachverhalt
Kanalsanierung Kreuzbergstraße Sandberg (Bauabschnitt I)
Mit der Ausführung der Bauarbeiten zur Kanalsanierung in Sandberg (Bauabschnitt I) wurde die Firma STRABAG AG, An der Salzbrücke, 98617 Ritschenhausen zu einer Angebotssumme von brutto 1.138.779,11 € beauftragt.
Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 08.04.2024.
Sanierung der Ortsdurchfahrt Sandberg mit Nebenbereichen
Für die Begleitung eines VgV-Verfahrens (europaweite Ausschreibung) mit dem Ziel, einen geeigneten Planer für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Sandberg zu finden, wurde die Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG, Weimarer Str. 32, 80807 München zu einer Auftragssumme von brutto 14.869,05 € beauftragt.
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
|
ö
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|
6 | |
zum Seitenanfang
6.1. Bauantrag Nr. 05-2024: Sanierung einer bestehenden Holzhütte; Flurnummer 1124, Gemarkung Waldberg, nach erhaltenem Vorbescheid Nr. 09-2023 vom 12.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
|
ö
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beschließend
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6.1 | |
Gemeinderat
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6. Sitzung des Gemeinderates
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23.05.2024
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ö
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beschließend
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7.1 | |
Sachverhalt
Mit Antrag Nr. 09-2023 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Instandsetzung eines baufälligen Geräteschuppens auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg gestellt. Hierzu erteilte der Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2024 das gemeindliche Einvernehmen. Mit dem nun vorliegenden Vorbescheid des Landratsamtes Rhön Grabfeld vom 12.02.2024 wurde die Genehmigung dieses Vorhabens unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
- Der beglaubigte amtliche Lageplan mit Nachbarnachweis vom Vermessungsamt ist in aktueller Form vorzulegen.
Die Erschließung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes muss gesichert sein.
Die gesetzlichen Abstandsflächen gem. Art. 6 der BayBO sind einzuhalten.
Die Abstandsflächen sind in der Eingabeplanung zeichnerisch und rechnerisch nachzuweisen.
Mit Bauantrag Nr. 05-2024 vom 12.03.2024 wird nun der Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Erhaltung einer bestehenden Holzhütte auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg gestellt.
Die im Vorbescheid geforderten Voraussetzungen sowie Bestandteile und Unterlagen liegen dem Bauantrag 05-2024 nicht bei.
Dies sind im Einzelnen:
- amtliche Lageplan mit Nachbarnachweis liegt nicht vor
- die Erschließung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes ist nicht gesichert. Die gesicherte Erschließung setzt jedenfalls im Planbereich nach § 30 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz voraus, sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Versorgung mit Elektrizität, Wasser und einer funktionsfähigen Abwasser- und Abfallbeseitigung.
- die Abstandsflächen sind in der Eingabeplanung zeichnerisch und rechnerisch nicht nachgewiesen.
- alle anliegenden Nachbarn haben bei der Nachbarbeteiligung ihre Zustimmung abgelehnt.
Beschluss
Da die Erschließungssituation fraglich ist, wird der Bauherr aufgefordert, die Erschließung des Grundstückes der Gemeinde Sandberg nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6.2. Antrag auf Vorbescheid Nr. 06-2024: Bebaubarkeit der Flurnummer 133, Gemarkung Sandberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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6.2 | |
Sachverhalt
Frau Marina und Herr Lukas Neumann, Kreuzbergstr. 59, 97657 Sandberg stellen einen Antrag auf Vorbescheid, um die Bebaubarkeit eines Teilstückes der Flurnummer 133, Gemarkung Sandberg in Erfahrung zu bringen. Fraglich ist, ob das betreffende Grundstück dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Anfrage beinhaltet die Bauabsicht eines Wohngebäudes hinter dem Scheunenbereich, anschließend zur Flurnummer 132, Gemarkung Sandberg. Grundsätzlich gilt, dass eine Erschließung des Baugrundstückes gesichert sein muss.
Im Einzelnen soll durch den Antrag auf Vorbescheid folgendes abgeprüft werden:
- Ist eine Bebauung unterhalb der bestehenden Scheune-Haupthaus Kreuzbergstraße 59 in 97657 Sandberg möglich?
- Erteilt die Gemeinde Sandberg das gemeindliche Einvernehmen, falls die Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit erfüllt sind?
Lageplan Luftbild
Draufsicht Entwurfsplan
Beschluss
Unter der Voraussetzung, dass die Erschließung von der Kreuzbergstraße her erfolgt, alle baurechtlichen Vorschriften (z.B. Abstandsrecht) erfüllt sind und die Baulinie eingehalten wird, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Der beabsichtigte Baubereich liegt nach Ansicht des Gemeinderates im Innenbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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7. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt informiert, dass die Jahresrechnung 2023 erstellt ist und der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung der Jahresrechnung 2023 vornehmen kann.
Geschäftsleiter Peter Brust gibt die Rahmendaten der vorläufigen Jahresrechnung 2023 bekannt.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt folgendermaßen ab:
|
Jahresrechnung 2023
(vorläufig)
|
Verwaltungshaushalt - Einnahmen
|
5.466.420,52
|
Verwaltungshaushalt - Ausgaben
|
5.466.420,52
|
Vermögenshaushalt - Einnahmen
|
4.424.823,09
|
Vermögenshaushalt - Ausgaben
|
4.424.823,09
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
(ohne Sonderrücklage)
|
481.565,61
|
Zuführung zur
allgemeinen Rücklage
|
1.405.733,50
|
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2023
|
3.340.701,72
|
Schuldenstand zum 31.12.2023
|
2.147.111,10
|
Pro-Kopf-Verschuldung
|
885,04
|
Gegenüberstellung Haushaltsplanung und vorläufiger Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan 2023
|
Jahresrechnung 2023 (vorläufig)
|
Differenz
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage)
|
232.903,00
|
481.565,61
|
248.662,61
|
Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
|
1.573.672,00
|
0,00
|
-1.573.672,00
|
Zuführung an die allgemeinen Rücklage
|
0,00
|
1.405.733,50
|
1.405.733,50
|
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2023
|
1.933.245,97
|
3.340.701,72
|
1.407.455,75
|
Schuldenstand zum 31.12.2023
|
2.146.111,49
|
2.147.111,10
|
999,61
|
Der Gemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
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8. Beteiligungsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Gem. Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Darüber hinaus hat die Gemeinde ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Auf den beiliegenden Beteiligungsbericht wird verwiesen.
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9. Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kilianshof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
4. Sitzung des Gemeinderates
|
21.03.2024
|
ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Kilianshof wählte in ihrer Dienstversammlung am 16.03.2024 Herrn Gregor Holzheimer zum Kommandanten und Herrn Udo Kleinhenz zum stellvertretenden Kommandanten.
Die Kommandanten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFWG) von der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Beschluss
Herr Gregor Holzheimer wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kilianshof bestätigt.
Herr Udo Kleinhenz wird als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kilianshof bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10. Kündigung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb einer Volkshochschule in Bad Neustadt a. d. Saale und in den umliegenden Gemeinden und Beitritt als Gesellschafterin der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
4. Sitzung des Gemeinderates
|
21.03.2024
|
ö
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beschließend
|
10 | |
Sachverhalt
Im Landkreis Rhön-Grabfeld existieren aktuell zwei Volkshochschulen. Während die VHS Bad Neustadt und Rhön-Saale bislang die Städte Bad Neustadt und Bischofsheim sowie die Gemeinden Burglauer, Heustreu, Hohenroth, Hollstadt, Niederlauer, Oberelsbach, Rödelmaier, Salz, Sandberg, Schönau, Strahlungen, Unsleben und Wollbach bespielte, bot die VHS Rhön und Grabfeld gGmbH Kurse in den Regionen Mellrichstadt, Bad Königshofen und Münnerstadt an.
Die Gemeinde Sandberg ist folglich Teil der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb einer Volkshochschule in Bad Neustadt und in den umliegenden Gemeinden. Als jährlicher Beitrag wurden 0,51 € pro Einwohner erhoben.
VHS Beitrag 2023: 1.233,18 EUR (2.418 Einw./0,51 €)
Bereits seit längerem bestanden Gedanken, beide Volkshochschulen zu fusionieren. Anstoß war 2019 die Tatsache, dass die VHS Bad Neustadt Mindestkriterien des Bayerischen Volkshochschulverbandes knapp unterschritt und deshalb handeln musste. Mit Corona, was viele Volkshochschulen in die Insolvenz trieb, sei endgültig klar geworden, dass die Zukunft in einem "starken Verbund" liege. Ziel des Zusammenschlusses ist es, den Auftrag der Gestaltung von Bildungsangeboten in der Region intensiver wahrnehmen zu können. Geschäftsführer der neuen VHS, die den Namen "VHS Rhön-Grabfeld gGmbH" tragen soll, ist Florian Schmitt. Er wird in Mellrichstadt sitzen. Als sein Stellvertreter mit Prokura wird Kai Uwe Tapken mit seinem Team am bisherigen Standort im Bildhäuser Hof in Bad Neustadt zu finden sein. Auch die Kursräume im Bildhäuser Hof werden weiterhin genutzt.
Fakten des Zusammenschlusses und des Einstiegs als Gesellschafter der gGmbH:
Die Volkshochschule in Form der geplanten GmbH bietet den Bürgern/Innen und der Kommune:
1. Gesellschafterrabatt von 5% auf alle Regel-Veranstaltungen
2. Schaffung und Möglichkeit von Vorort-Veranstaltungen
3. Schaffung von einem flächendeckenden Programmangebot
4. Starker Kooperationspartner in der Region und vor Ort -auch im Bereich der
Wirtschaft-
5. Träger des Mehrgenerationenhauses für den Landkreis Rhön-Grabfeld
6. Verbesserung von Lebensqualität vor Ort durch das Volkshochschulangebot
7. Erschwingliche Kursgebühren für alle Zielgruppen
8. Die vhs ermöglicht einen unkomplizierten Bildungszugang für alle
9. Lebenslanges Lernen, etc…
10. Je gGmbH-Anteil eine Stimme in der jährlichen Gesellschafterversammlung
Momentan wird allen Teilnehmenden ein Frühbucherrabatt von 10% gewährt.
Voraussetzungen für Neu-Gesellschafter:
1. Einmaliges Stammkapital: je Anteil 300 Euro
2. Jährlicher Zuschuss: momentan 1.800 Euro
3. Unterstützung bei Räumlichkeiten und der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg kündigt die kommunale Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb einer Volkshochschule in Bad Neustadt und in den umliegenden Gemeinden vom 01.04.1991 zum 31.07.2024.
Die Gemeinde Sandberg beteiligt sich an der Errichtung der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH und wird deren Gesellschafter. Die Gemeinde Sandberg übernimmt dazu eine Stammeinlage von 300 EUR (in Worten: dreihundert Euro). Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt wird beauftragt und ermächtigt, in der notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde Sandberg die Beteiligung der Gemeinde Sandberg an der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH, den Gesellschaftsvertrag der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH und die Bestellung der ersten Geschäftsführer zu beschließen, sowie die nach den Hinweisen des beurkundenden Notariats weiter erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. LEADER-Projekt "Drei Himmelsschauplätze in Rhön-Grabfeld"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
4. Sitzung des Gemeinderates
|
21.03.2024
|
ö
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beschließend
|
11 | |
Sachverhalt
Auch im Landkreis Rhön-Grabfeld sollen, in Verbindung mit dem Sternenpark Rhön, Himmelsschauplätze entstehen. Für die Standortauswahl schlug der Landkreis Rhön-Grabfeld vor, die Entscheidung über die Standorte den 4 kommunalen Allianzen zu überlassen. Infolgedessen wurden von den Allianzen die Standorte Kissinger Hütte (Kreuzbergallianz), der Burgwallbacher Badesee (NES-Allianz) und Nähe Hotel Sonnentau (Streutal-Allianz) vorgeschlagen. Die Finanzierung soll über die Gemeinde mit einem Zuschuss aus LEADER erfolgen. Für ein LEADER-Projekt ist insgesamt nur 1 Förderantrag im LAG-Gebiet möglich, da die Projekte innovativ und nicht gleichen Inhalts sein sollen. Daher soll der Naturpark Bayerische Rhön die Trägerschaft übernehmen, sofern die 3 ihren Eigenanteil tragen. Die Bauausführung, sowie die spätere Wartung und Pflege der Plätze, soll weiterhin durch die Gemeinden erfolgen.
Die „Kissinger Hütte“ erfüllt als Standort die geforderten Kriterien der Anbindung an eine bestehende Gastronomie. Aufgrund der Weitsicht und geringen Leuchtquellen ist der Standort aus Sternenparksicht ideal.
Mit einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2020 hatte der Gemeinderat bereits beschlossen, sich mit dem Standort „Kissinger Hütte“ um die Teilnahme am LEADER-Projekt Himmelsschauplätze zu bewerben.
Infolgedessen erfolgte die gemeinsame Planung der Plätze. Das zwischenzeitlich für die Kissinger Hütte vorgesehene Element des Skypoles (Alleinstellungsmerkmal) wurde von der Unteren Naturschutzbehörde an der vorgesehenen Stelle nicht genehmigt. Aus diesem Grund wurde das Element für das aktuelle LEADER-Projekt verworfen. Der Platz an der Kissinger Hütte soll daher, wie die anderen Plätze, mit einer drehbaren Sternenkarte, einem Polarsternfinder, zwei Infotafeln und zwei drehbaren Sternenliegen ausgestattet werden. Alle Plätze werden nach einem einheitlichen Konzept gestaltet und beworben, enthalten aber jeweils auch eine persönliche Note. So ist beispielsweise der Platz an der Kissinger Hütte dem Sternenbild des Drachen (angelehnt an den „Feuerberg“) gewidmet.
Der Platz für die Elemente soll auf dem Grundstück des Rhönklubs ZV Bad Kissingen e. V. erfolgen (zwischen Spielplatz und Lift). Der Rhönklub ist mit der Errichtung einverstanden und übernimmt die Pflege des Platzes (insb. Mähen). Das Vorhaben ist genehmigungsfrei. Ein Antrag auf naturschutzfachliche Erlaubnis wurde seitens des Naturparks gestellt.
Nachdem seit kurzem Anträge für die neue LEADER-Förderperiode gestellt werden können (dies war in den Jahren 2022 und 2023 nicht möglich), soll nun der Förderantrag bis 25.03.2024 durch den Naturpark eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 60% der Nettokosten. 10% der Nettokosten übernimmt zudem der Naturpark Rhön als Projektträger. Die Errichtung erfolgt durch die jeweiligen Bauhöfe. Eigenleistungen (z.B. Leistungen des Bauhofes) sind nicht förderfähig.
Mit dem Naturpark ist ein Kooperationsvertrag sowie ein Pflegevertrag zu schließen.
Beschluss
Dem Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Naturpark & Biosphärenreservat Bayerische Rhön. E. V. gem. dem beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
Dem Abschluss eines Pflegevertrags mit dem Naturpark & Biosphärenreservat Bayerische Rhön. E. V. gem. dem beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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12. Stand Angebotseinholung Gewässerentwicklungskonzept und Beschluss über weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
4. Sitzung des Gemeinderates
|
21.03.2024
|
ö
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beschließend
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12 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 einstimmig beschlossen, ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, die notwendigen Abstimmungen zur Stellung eines Förderantrags (einschließlich Angebotseinholung) vorzunehmen. Nach Abstimmung mit dem WWA ist ein Förderantrag erst zu stellen, nachdem entsprechende Angebote eingeholt wurden. Diese werden also für die Angebotserstellung benötigt. Aufgrund Belastung der Gemeindeverwaltung konnte das Projekt nicht zügig bearbeitet werden. Vor allem stellte es sich als schwierig heraus, die Unterlagen für die Angebotseinholung zu erstellen. Anfang des Jahres wurde jedoch die Angebotseinholung durchgeführt. Insgesamt vier Büros wurden mit E-Mail vom 01.02.2024 um Abgabe eines Angebots bis zum 01.03.2024 gebeten. Kein Büro hat ein Angebot abgegeben.
Ausschreibungsinhalte waren:
- Gewässerstrukturkartierung (GSK) (als Grundlage für das GEK)
- Gewässerentwicklungskonzept (GEK)
Einordnung in HOAI 2013: § 32, Honorar II, Mindestsatz
Leistungsbild gemäß Merkblatt 5.1/3 "Gewässerentwicklungsplanung" (s. Anlage)
Gewässerlänge GEK: ca. 56,367 km
Breite des Bearbeitungsgebiets: beidseitig 20 m
Bearbeitungsgebiet: ca. 225,468 ha
incl. 3 Abstimmungstermine beim AG bzw. den Fachbehörden
incl. 1 Übergabe Termin beim AG
Die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts wird vom Freistaat Bayern nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS) mit einem Fördersatz bis zu 75 % gefördert.
Die RZWAS läuft zum 31.12.2024 aus. Neue Richtlinien sind noch nicht bekannt. Es erscheint daher sinnvoll, noch in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen. Hierfür sind jedoch entsprechende Angebote erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung eine neue Angebotseinholung zu starten.
Fraglich ist, ob alle Gewässer in das Gewässerentwicklungskonzept einbezogen werden sollen. Dies war bei der ersten Angebotseinholung der Fall. Alternativ besteht die Möglichkeit, die namenlosen Gewässer auszunehmen und sich nur auf die benamten Bäche (Große Steinach, Kellersbach, Dürrbach, Mühlbach, Schmalwasserbach, Dreikohrbach) mit einer Gesamtlänge von 18,909 km innerhalb des Gemeindegebiets zu beschränken. Auf die beigefügten Karten wird verwiesen.
Beschluss
Die Gemeinde beabsichtigt auch weiterhin, ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Es sollen daher entsprechende Angebote eingeholt werden. In das Gewässerentwicklungskonzept sollen die Gewässer Große Steinach, Kellersbach, Dürrbach, Mühlbach, Schmalwasserbach und Dreikohrbach einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
13. Festlegung externe Verrechnungssätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
|
ö
|
beschließend
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13 | |
Sachverhalt
Eine Gemeinde erbringt Leistungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies umfasst jene öffentlichen Aufgaben, die im allgemeinen Interesse liegen und die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Der Bauhof erfüllt hierbei zentrale Aufgaben zur Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur. Wasser- und Kanalnetz, Straßen oder Grünflächen bedürfen einer wiederkehrenden Pflege. Auch eigene Gebäude, wie Rathaus oder Schule, sind regelmäßig zu betreuen.
Vereinzelt werden auch Arbeiten für die Bevölkerung übernommen, die nicht das eigentliche Aufgabengebiet einer Gemeinde betreffen. Die hierfür entstandenen Kosten werden den Bürgern/-innen anschließend in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgte bisher in Form eines Verrechnungspreises pro Stunde, in dem Personalkosten und Maschinenkosten zusammengefasst sind. Der Verrechnungspreis wird jährlich neu ermittelt. Der aktuelle Verrechnungspreis beträgt 56,08 €/Stunde.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt künftig, aus Transparenzgründen die Abrechnung für Leistungen des Bauhofes zu ändern. Es empfiehlt sich, nicht mehr einen gemeinsamen Verrechnungspreis für Personalkosten und Maschinenkosten anzuwenden, sondern Personalkosten und eingesetzte Maschinen separat in Rechnung zu stellen.
Empfohlen werden seitens der Gemeindeverwaltung folgende Beträge:
Lohnkosten: 40,- €/Stunde
Maschinenkosten:
Bagger: 38,- €/Stunde
Radlader: 38,- €/Stunde
Traktor: 38,- €/Stunde
Rüttelplatte: 9,- €/Stunde
Beschluss
Der Anwendung der externen Verrechnungssätze zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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14. Vorstellung Jahresbericht Leerstandsmanagement
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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informativ
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14 | |
Sachverhalt
Seit dem 01. Januar 2021 werden in jeder Mitgliedsgemeinde der Kreuzbergallianz leerstehende Gebäude oder Grundstücke, sowie drohende Leerstände erfasst (sogenannte Potentiale).
Werden diese Grundstücke wieder genutzt (z.B. bei Verkauf mit Eigennutzung) oder bebaut, so werden diese Grundstücke „aktiviert“.
Die Erfassung der Potentiale und die Aktivierung erfolgt fortlaufend, so dass jederzeit ein aktueller Stand der Leerstände ersichtlich ist.
Jährlich werden zum 01.10. die Einwohnermeldedaten neu eingespielt und mit dem vorhandenen Datenbestand abgeglichen.
Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation der Leerstände zu erhalten, um hier gegensteuern zu können.
Geschäftsleiter Peter Brust stellt den Jahresbericht 2023 für das Leerstandsmanagement vor.
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2023 für das Leerstandmanagement zur Kenntnis.
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15. Anfrage auf Erstellung eines Bauleitverfahrens für eine Freiflächenphotovoltaikanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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15 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.01.2024 beantragte die SunShine Sales GmbH, Nürnberg die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Die Anlage soll auf den Flurstücken 2033;2034;2035;2036, Gemarkung Waldberg errichtet werden.
Es handelt sich hierbei um eine Freifläche mit etwa 2,3 Hektar, auf der etwa 2600 kWp (2.6 MW) erzeugt werden können. Für die eingespeiste Menge wurde der Gemeinde eine Vergütung gem. § 6 EEG in Höhe von 0,2 € pro eingespeister Strommenge angeboten (ca. 5.000 € pro Jahr).
Die Fläche liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet. Eine Herausnahme des Gebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet erscheint wenig wahrscheinlich und wäre nur mit Ausgleichsflächen umsetzbar.
Rechtlich besteht kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Planungshoheit hat allein die Gemeinde.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderäte sind sich einig, dass sie an dieser Stelle keine Freiflächenanlagen wollen.
Beschluss
Der Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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16. Sondergebiet "Betriebsgebäude Wasserversorgung": Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beschließend
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16 | |
Sachverhalt
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung mit Schreiben vom 16.11.2023 in der Zeit vom 22.11.2023 bis 22.12.2023 am Verfahren beteiligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2023 bis 22.12.2023.
- Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.11.2023 um Stellungnahme bis zum 22.0
12.2023 gebeten.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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Bad Kissingen
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Bad Neustadt
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Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
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Würzburg
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
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München
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Bayernwerk Netz GmbH
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Fuchsstadt
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Deutsche Telekom Technik GmbH
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Würzburg
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Gasversorgung Unterfranken GmbH
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Würzburg
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Landratsamt Rhön-Grabfeld
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
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Bad Neustadt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
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Bad Neustadt
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Markt Burkardroth
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Burkardroth
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Markt Wildflecken
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Wildflecken
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PLEdoc GmbH
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Würzburg
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Regierung von Mittelfranken
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Nürnberg
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Regierung von Oberfranken
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Bayreuth
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Regierung von Unterfranken
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Würzburg
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Regionaler Planungsverband Main-Rhön
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Würzburg
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Rhön-Maintal-Gruppe
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Poppenhausen
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Stadt Bischofsheim in der Rhön
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Bischofsheim
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Vodafone Kabel Deutschland
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Düsseldorf
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Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
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Bad Kissingen
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Kreisfeuerwehrführung
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Bad Neustadt
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Bayerischer Bauernverband
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Würzburg
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Industrie- und Handelskammer
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Würzburg
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Handwerkskammer für Unterfranken
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Würzburg
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
- Bayernwerk Netz GmbH
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Gasversorgung Unterfranken GmbH
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
- Markt Burkardroth
- Markt Wildflecken
- PLEdoc GmbH
- Regierung von Mittelfranken
- Regierung von Oberfranken
- Regierung von Unterfranken
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön
- Vodafone Kabel Deutschland
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Kreisfeuerwehrführung
- Bayerischer Bauernverband
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer für Unterfranken
Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist ab:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
- Rhön-Maintal-Gruppe
- Stadt Bischofsheim in der Rhön
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (s. nachfolgende tabellarische Zusammenstellung):
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgen nach Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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17. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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4. Sitzung des Gemeinderates
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21.03.2024
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ö
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beratend
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17 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt informiert das Gremium, dass am heutigen Tag die Baueinweisung für die Kanalsanierung in Sandberg stattfand.
Die Baukosten für das Backhaus in Sandberg wurden aktualisiert, gibt Bürgermeisterin Reubelt bekannt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 85.243,77 € brutto inklusive der Einrichtung.
Gemeinderat Dirk Zehe erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich des Wasserdrucks in Schmalwasser. Hierzu gibt es aufgrund des derzeitigen Arbeitsanfalles in der Gemeindeverwaltung keine neuen Erkenntnisse.
Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr