Datum: 25.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
5 Bauanträge
5.1 Bauantrag 07-2024: Errichtung eines Einfamilienhauses, Grundstück Feuerbergstr.2 OT Langenleiten , 97657 Sandberg
5.2 Bauantrag 08-2024: Errichtung eines Einfamilienhauses, Grundstück Langenleitener Holz 14 OT Langenleiten, 97657 Sandberg
6 "Alter Friedhof" Langenleiten
6.1 Naturfriedhof
6.2 Summende Dörfer – Wildbienen in Dörfern/Teil 2
7 Zuwendungsantrag Sandberger Musikanten
8 Zuwendungsantrag Kath. Kirchenstiftung Sandberg
9 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
 
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.


Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö 5
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5.1. Bauantrag 07-2024: Errichtung eines Einfamilienhauses, Grundstück Feuerbergstr.2 OT Langenleiten , 97657 Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit Bauantrag 07-2024 beantragt Herr Nick Ertl, Langenleiten, Mosbach 4, 97657 Sandberg die Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 1764/3, Feuerbergstraße 2 im Ortsteil Langenleiten. Durch die Gestaltung eines Erdgeschosses und einem Dachgeschoss wird eine Wohnfläche von 212 m² entstehen. Nutzbereiche im Dachgeschoss, Erdgeschoss und Garagengebäude ermöglichen 93 m² als Abstellfläche, Haustechnik und zur Unterbringung von Fahrzeugen usw.. Eine Unterkellerung ist nicht angedacht.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erteilt zum Bauantrag 07-2024 von Herrn Nick Ertl, Langenleiten, Mosbach 4, 97657 Sandberg zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 1764/3, Feuerbergstraße 2 im Gemeindeteil Langenleiten das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Bauantrag 08-2024: Errichtung eines Einfamilienhauses, Grundstück Langenleitener Holz 14 OT Langenleiten, 97657 Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Der Antrag auf Baugenehmigung 08-2024 von Laura und Nico Bühner, Zentstraße 5, 97702 Münnerstadt beinhaltet die beabsichtigte Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Bauplatz Langenleitener Holz 14, Flurnummer 285/17 Gem. Langenleiten, 97657 Sandberg.  Das Vorhaben liegt im qualifizierten Bebauungsplan „Am Langenleitener Holz“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Dem Bauantrag ist ein Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beigefügt. Mit einer Bruttogrundfläche des Wohnhauses von 223,45 m² und der Garage mit 53,13 m² soll auf der Flurnummer 285/17 ein Einfamilienhaus mit einem EG, einem OG, einer Garagenanlage errichtet werden.

Folgende Festsetzungen bedürfen einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Festsetzungen:
Geplante Veränderungen:
Zahl der Vollgeschosse: eingeschossig als E; E+U oder E+D zulässig
Zahl der Vollgeschosse: zweigeschossig als E+OG+D (ergibt sich aus der neuen Traufhöhe)
Wohngebäude Dachneigung 38° +/- 5°
Wohngebäude Dachneigung 28°
Farbe Dacheindeckung naturrot bis rotbraun
Farbe Dacheindeckung altschwarz (wie Nachbarwohnhaus)
Traufhöhe 5,50 m
Traufhöhe 5,99 m
Nebengebäude Dachneigung 38° +/- 5°
Nebengebäude Dachneigung 2 °, Flachdach
Dacheindeckung Ziegeleindeckung wie Wohngebäude
Dacheindeckung Foliendach und Kies 


Die Befreiungen sorgen für ausreichend Wohnraum, Wohnkomfort in den Kinderzimmern im OG. Mit den veränderten Dachneigungen, Dacheindeckungsfarben und Stil passt sich das geplante Bauvorhaben in die nachbarschaftliche Umgebung und der Nachbarbebauung ein.



Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erteilt zum Bauantrag Nr. 08-2024 der Eheleute Laura und Nico Bühner, Zentstraße 5, 97702 Münnerstadt, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Flurnummer 285/17, Gemarkung Langenleiten, das Einvernehmen.

Die Gemeinde Sandberg erteilt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Langenleitener Holz“ vom 13.11.1995.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. "Alter Friedhof" Langenleiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beratend 6

Sachverhalt

Im August 2021 wurde eine Umfrage zu Ideen für die Neugestaltung oder Neunutzung des alten Friedhofs in Langenleiten durchgeführt. Das Ergebnis der Umfrage ist in der Anlage beigefügt. Das Ergebnis war aus Sicht der Verwaltung nicht eindeutig. Am meisten wurde die Idee der Schaffung eines Naturfriedhofs favorisiert. Darüber hinaus gibt es auch Ideen für Parkanlagen,….


Über die weitere Nutzung des alten Friedhofs soll eine Entscheidung getroffen werden, die auch die Ergebnisse der Umfrage berücksichtigt.

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6.1. Naturfriedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beratend 6.1

Sachverhalt

Nach der Umfrage sprachen sich die meisten Rückmeldungen für die Idee eines Naturfriedhofs auf. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Idee befasst. 

  1. Ausgangslage

Aktuell gibt es weiterhin eine große Nachfrage nach naturnahen Bestattungen. 

Naturnahe Bestattungen (auf Rasenflächen nur mit Abdeckplatte) wurden zwischenzeitlich auf allen gemeindlichen Friedhöfen geschaffen. Dem Trend zu naturnahen Bestattungen kann somit auch auf herkömmlichen Friedhöfen nachgekommen werden. 

Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit neue Friedhöfe in der freien Natur zu schaffen. Dort sind zum Beispiel Urnenbeisetzungen an der Wurzel von Bäumen in Wäldern möglich, z. B. Ruhe-Forst. In der Gemeinde gibt es bisher keinen sog. „Ruhe-Forst“, also eine Waldfläche, bei der unter Bäumen Urnenbestattungen vorgenommen werden können.

Die Fläche des „alten Friedhofs“ Langenleiten hat eine Fläche von nur ca. 1.500 qm. Dort ist kein Waldbestand vorhanden. Daher erscheint nur eine Anlage von Gräbern in der Form wie auf den bereits vorhandenen Friedhöfen möglich. Zwar könnten auch Bäume gepflanzt werden. Die Anpflanzung würde jedoch keinem natürlich gewachsenen Wald entsprechen. Die Fläche erscheint zudem auch zu klein für einen Ruhe-Forst. 

In den bestehenden Friedhöfen werden zukünftig größere Flächen frei werden, die genügend Spielraum für die Anlage von naturnahen Bestattungen, auch mit einzelnen Bäumen oder größeren Blüh- und Staudenflächen geben.  

  1. Rechtliche Grundlagen

Bestattungen sind grundsätzlich nur in gewidmeten Friedhöfen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft möglich, die durch eine Einfriedung als Ruhestätte erkennbar sind und die Würde des Verstorbenen gewährleisten. Dies gilt auch für einen Naturfriedhof.

Die Aufnahme der Fläche ist im Flächennutzungsplan vorzusehen. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Darüber hinaus ist ein Bebauungsplan für den Bereich aufzustellen.



  1. Kosten

  • Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans: geschätzt ca. 20.000 €
  • Gestaltung: Ruheforst nur durch Anpflanzung bereits größerer Bäume: Kosten unbekannt
  • Pflege und Verwaltung: Kosten unbekannt

Diese Kosten müssen auf die Grabstätten umgelegt werden.

  1. Zusammenfassung
 
Angesichts der lediglich zur Verfügung stehenden Fläche von 1.500 qm scheidet ein Ruhe-Forst aus. Die bislang bekannten Naturfriedhöfe der Ruheforste (Alsleben oder Nüdlingen) beziehen sich auf eine Fläche mit Bestandsbäumen, die quasi umgewidmet wird. Auch sind diese Flächen in der Regel mehrere Hektar groß und ermöglichen daher tatsächlich das Gefühl, mitten in der Natur (und gerade nicht auf einem Friedhof) bestattet zu werden. Dieses Gefühl wird auf der zur Verfügung stehenden Fläche nicht entstehen. Fraglich daher, ob überhaupt die Fläche im „Alten Friedhof“ geeignet ist, um eine attraktive neue Bestattungsform zu schaffen.

Darüber hinaus geben die bisherigen Friedhöfe genügend Flächen zur Anlage weiterer naturnaher Bestattungsmöglichkeiten. 

Im Übrigen sprechen aus Sicht der Verwaltung die notwendigen Kosten gegen einen Naturfriedhof im Alten Friedhof.

Beschluss

Die Fläche des „alten Friedhofs“ Langenleiten soll nicht als Naturfriedhof gestaltet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Summende Dörfer – Wildbienen in Dörfern/Teil 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Eine weitere Nutzung und Gestaltung des alten Friedhofs Langenleiten wäre im Folgeprojekt Summende Dörfer möglich.

Der Gemeindeteil Langenleiten war bereits Teil des Forschungsprojekts „Wildbienen in Dörfern“ der Universität Würzburg und des Biodiversitätszentrums Rhön im Bayerischen Landesamt für Umwelt.  Nun gibt es ein Folgeprojekt: „Summende Dörfer – Wildbienen in Dörfern/Teil 2“. Die Universität Würzburg, vertreten durch Frau Dr. Fabienne Maihoff, ist sehr daran interessiert, dass der Ort Langenleiten weiterhin am Projekt teilnimmt und insbesondere dadurch auch die im ersten Projekt angelegten Flächen weiter untersucht und gemonitort werden können. 

Für das Folgeprojekt ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

 Was muss getan werden? 
  • Die Kommune soll bienenfördernde Maßnahmen aus mindestens drei der vier genannten Bereiche umsetzen (Blütenangebot, Nistplätze, Landschaftsvernetzung, bestäuberfreundliche Mahd), wobei die Maßnahmen insgesamt einem Wert von 4.000 € haben sollen.
  • Die Kommune bepflanzt außerdem zwei Beete mit Stauden nach vorgegebenem Muster. Die Stauden werden von der Uni Würzburg kostenlos zur Verfügung gestellt und habeneinen Wert von 1.000 €. Die Pflanzung ist eine Maßnahme zur Steigerung des Blütenangebots.
  • Alle Maßnahmen sollen bis Herbst 2024 umgesetzt werden.
  • Maßnahmen sollen NICHT! auf den in der ersten Projektphase beprobten Versuchsflächen durchgeführt werden. Diese Flächen sollen in ihrem Zustand von 2020 bleiben. Eine Ausnahme stellt der Friedhof dar. Dort sind Maßnahmen evtl. nach Rücksprache mit dem Team der Uni Würzburg möglich.
  • Die Kommune dokumentiert die Umsetzung mit Vorher-Nachher-Bildern.
  • und erfasst die Lage (ggf. Flurnummer) und Größe (m²) der Maßnahme
  • Die Kommune dokumentiert ihre Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Kommune teilt Informationen, welche weiteren bienenfördernde Maßnahmen seit 2020 durchgeführt wurden bzw. für die kommenden Jahre schon geplant sind.

Mit der Teilnahme am ersten Wildbienenprojekt ist der Gemeinde Sandberg automatisch die Teilnahme am Folgeprojekt möglich. Aufgrund des bereits im Ortskern umgesetzten Blühprojekts sollen keine weiteren Flächen im Ortskern beplant werden. Es wurde daher überlegt, ob mit anderen Flächen eine Teilnahme am Projekt möglich ist.

Im Raum steht hierfür die Nutzung der Fläche des „Alten Friedhofs“. Dafür könnte zusammen mit dem Arbeitskreis Langenleiten ein Konzept erarbeitet und umgesetzt werden. 
Folgender Vorschlag steht daher zur Abstimmung:

Der Arbeitskreis Dorfanger in Langenleiten erstellt in Abstimmung mit der Gemeinde ein Gesamtkonzept aus Staudenpflanzung, Blühfläche, Erholungsecken, Nistmöglichkeiten und Solitärbaum sowie der Umsetzung und Pflege, um die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und reicht den Antrag bei der Uni Würzburg ein.

Ziel ist eine gemeinsame Antragstellung, um den maximalen Förderbetrag von 4.300,- € zu erhalten. 

Rahmenbedingungen:
Fläche: Alter Friedhof LA

Projektvoraussetzung: 3 von 4 Muss-Kriterien müssen erfüllt werden
  • Futterressource (erfüllt über Blüh- und Staudenpflanzung)
  • Bodennisthügel (könnte mit ins Konzept aufgenommen werden)
  • Biotopverbund (erfüllt über Verbindung Dorf und umgebende Landschaft)
  • Verpflichtung zu 1 x jährlicher Mahd (erfüllt über Festlegung im Konzept)

Was ist u.a. möglich: 
  • Erholungsbank (vielleicht als Liegebank für Sternenbeobachtung in der Nacht, Mehrfachnutzung)
  • Solitärbaum Silberweide (Futterressource und passt zum Thema Friedhof)
  • Insektenhotel/Lebensturm
  • Bodennistmöglichkeit
  • Einzelne Flächen mit Stauden und Blühmischungen
  • Sandsteinmauer als zusätzliche Nistmöglichkeit vorhanden

Finanzierung:
  • Gemeinde: 4.000,- € über Projektförderung
  • Arbeitskreis: 300,- € über Projektförderung
  • Solitärbaum: über Solitärbaumprojekt Agrokraft
  • Insektenhotel: Bau evtl. über Kindergarten LA
  • Bank: evtl. über Jagdgenossenschaft oder Sparkasse, etc.


Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Vorschlag auch mit den Rückmeldungen der Umfrage im Einklang zu bringen. Kritisch wurde u. a. auch die Anlage als Parkfläche sowie eines Bikeparks gesehen. Die Anlage von Blüh- und Staudenflächen mit Bäumen und Ruhebank wird aus Sicht der Verwaltung dem Ergebnis der Umfrage gerecht. 
 

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrscht die mehrheitliche Meinung, dass die Gestaltung des alten Friedhofes in Langenleiten im Rahmen des Projektes „Summende Dörfer – Wildbienen in Dörfern Teil 2“ eine Aufwertung des Geländes und einen Mehrwert für die gesamte Ortschaft Langenleiten darstellt. Auch sei die Umgestaltung in Einklang mit der durchgeführten Einwohnerbefragung im Einklang. Jedoch kam auch der Hinweis aus dem Gremium, dass durch den gemeindlichen Bauhof keine Leistungen für die Gestaltung des Bereiches erbracht werden, da dieser kapazitätsmäßig ausgelastet ist. Bis auf die jährliche Mahd solle der Arbeitskreis die Arbeiten übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Projekt: „Wildbienen in Dörfern Teil 2 – summende Dörfer“ auf der Fläche des alten Friedhofs zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Zuwendungsantrag Sandberger Musikanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Sandberger Musikanten beantragen gemäß III.1 und III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Beschaffung von Trachten und Live Equipment. Die durch Rechnungen nachgewiesene Kosten hierfür betragen:

  • Beschaffung Trachten                        4.359,83 €
  • Beschaffung Live Equipment                3.361,49 €
Gesamtkosten                                7.721,32 €

Gemäß III.1 der Richtlinien kann die Beschaffung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen berücksichtigt werden, wenn die zuschussfähigen Kosten mind. 1.000,00 € betragen. Der Zuschuss beträgt 10 % der zuschussfähigen Kosten.
Gemäß III.2 der Richtlinien werden durch die Sonderregelung Trachten mit 10 % der nachgewiesenen bezuschusst unabhängig von der Höhe der zuschussfähigen Kosten.

 

Finanzielle Auswirkungen

780,00 €

Beschluss

Beide Maßnahmen werden bezuschusst, da in beiden Fällen die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der gemeindliche Zuschuss beträgt 780,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Zuwendungsantrag Kath. Kirchenstiftung Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die kath. Kirchenstiftung Sandberg beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen einen Zuschuss für diverse Maßnahmen. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 5.624,70 € (brutto).

Nicht förderfähig ist die Prüfung der Feuerlöscher in Höhe von 442,68 €.

Es ergeben sich daher förderfähige Kosten in Höhe von 5.182,02 € (brutto).

Die kath. Kirchenstiftung Sandberg ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen werden Maßnahmen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00 € betragen.
Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten. 

Finanzielle Auswirkungen

520,00 €

Beschluss

Die Maßnahmen werden bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.

Der gemeindliche Zuschuss beträgt 520,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beratend 9

Sachverhalt

Gemeinderat Christian Holzheimer beantragt den gemeindlichen Briefkasten am Dorfgemeinschaftshau in Schmalwasser auszutauschen, da dieser defekt ist.

Datenstand vom 28.05.2024 16:16 Uhr