Datum: 26.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:33 Uhr bis 22:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
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beratend
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1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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3. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 18.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.07.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.07.2024 wird mit den vorgetragenen Änderungen genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 06.08.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.08.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.08.2024 wird mit den vorgetragenen Änderungen genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 03.09.2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
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beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.09.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.09.2024 wird mit den vorgetragenen Änderungen genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
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informativ
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6 | |
Sachverhalt
Anschaffung mobile Hochwassersperre
Von der Fa. Farmers Umweltsysteme, Hudeweg 11, 59514 Welver wurde eine mobile Hochwassersperre zu einer Auftragssumme von brutto 22.947,96 € beschafft. Die Kosten für die Anschaffung des Doppelkammerschlauches i.H.v. brutto 8.520,40 € wurden der Gemeinde erstattet.
Bachbettverlegung Schmalwasserbach
Mit der Bachbettverlegung des Schmalwasserbaches zum Schutz der Staatsstraße wurde die Fa. Mai GmbH & Co. KG, Birkenstr. 9, 97653 Bischofsheim i. d. Rhön zu einer Auftragssumme von brutto 33.059,39 € beauftragt. Die Kosten werden der Gemeinde gem. einer Unterhaltsvereinbarung durch das Staatl. Bauamt erstattet.
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7. Neubestellung Ortsbeauftragter Langenleiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
|
beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Gemeinderat Erwin Voll hat mit E-Mail vom 10.09.2024 sein Amt als Ortsbeauftragter des Gemeindeteils Langenleiten niedergelegt.
Aus diesem Grund ist ein neuer Ortsbeauftragter für den Gemeindeteil Langenleiten zu bestellen.
Nach der Geschäftsordnung schlagen die Gemeinderatsmitglieder eines jeden Ortsteils aus ihrer Mitte einen Ortsbeauftragten vor. Die Bestellung des Ortsbeauftragten erfolgt aufgrund dieses Vorschlags durch den Gemeinderat.
Gemeinderat Erwin Voll schlägt als neue Ortsbeauftragte Gemeinderätin Stefanie Hildmann vor.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt als Ortsbeauftragter an. Als neue Ortsbeauftragte für den Gemeindeteil Langenleiten wird Stefanie Hildmann bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bestellung Jugendbeauftragter Waldberg
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2024 hat Lara Albert ihr Amt als kommunale Jugendbeauftragte des Gemeindeteiles Waldberg aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Aus diesem Grund muss für den Gemeindeteil Waldberg ein neuer Jugendbeauftragter bestellt werden.
Herr Marco Söder wird für das Amt des kommunalen Jugendbeauftragten in Waldberg vorgeschlagen. Er hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
Beschluss
Herr Marco Söder wird für den Gemeindeteil Waldberg als kommunaler Jugendbeauftragter bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
|
|
9 | |
zum Seitenanfang
9.1. Bauantrag 22-2024: Tektur: Änderung der Dachneigung, Bau einer Gerätehalle, FlNr: 1289, Gem. Waldberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
9.1 | |
Sachverhalt
Herrn Jonas Metz, Waldberg, Premicher Str. 19 a, 97657 Sandberg, wurde mit Vorbescheid vom Nr. 04-2018 vom 07.02.2018 und Bauantrag Nr. 14-2018 vom 09.08.20218 die Baugenehmigung zur Errichtung einer Gerätehalle auf der FlNr. 1249, Gem. Waldberg, erteilt. Mit der eingereichten Tektur bezogen auf die genannte Baugenehmigung wird nun eine Änderung der Dachneigung wegen einzuschiebender Rolltore und der Gestaltung der Außenwände beantragt.
Es ist beabsichtigt die Dachneigung von bisher 7° auf 3° abzuändern.
Die ursprünglichen Außen- bzw. Sichtwandgestaltungen mit Lerchenbretter sollen nun mit einem Trapezblech in der Farbe beige Erle mit Holzstruktur verkleidet werden.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg gibt Ihr Einvernehmen zur angedachten Änderung der Dachneigung auf 3 ° und der Einfassung der Außen– und Sichtwände mit einem Trapezblech in der Farbe beige Erle mit Holzstruktur.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9.2. Unverbindliche Bauvoranfrage: Sanierung und Aufstockung Ferienhaus, Auenweg 1a, 97657 Kilianshof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
9.2 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.09.2024 bitten die Eigentümer des Grundstückes Auenweg 1a, 97657 Kilianshof um Stellungnahme der Gemeinde, ob grundsätzlich die Durchführung eines angedachten Bauvorhabens am Anwesen möglich ist.
Angedacht ist die energetische Sanierung und Erweiterung des Ferienhauses. Es ist beabsichtigt, das Ferienhaus mit einem Wintergarten und einem Balkon zu erweitern. Außerdem soll das Ferienhaus um eine Etage aufgestockt werden.
Erst wenn die Gemeinde ihr grundsätzliches Einverständnis zum beabsichtigten Bauvorhaben erteilt, werden die Eigentümer des Grundstückes die Detailplanung beauftragen. Hierbei können sich noch Einzelheiten, wie z.B. Größe der Fenster, gegenüber der Bauvoranfrage ändern.
Diskussionsverlauf
Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder bringt vor, das Gebäude stehe in der direkten Sichtachse am Ortseingang Richtung Sandberg. Der geplante Bau passe sich nicht in das Ortsbild ein.
Beschluss
Der Gemeinderat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen das Bauvorhaben und stellt sein Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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10. Anpassung Hebesätze Grundsteuer A und B
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 | |
Sachverhalt
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 01.01.2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden, d. h. die Einnahmen einer Gemeinde aus der Grundsteuer sollen insgesamt gleichbleiben. Verglichen wird der Zeitraum vor 2025 und ab 2025. Ein Gesetz, in dem die Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichtet werden, gibt es nicht. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze obliegt einzig der jeweiligen Kommune.
Aktuelle Grundsteuerhebesätze der Gemeinde:
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 380%
Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke): 370%
Grundsteuer A
Summe der Grundsteuermessbeträge bis 31.12.2024: 4.258,34 €
Summe der Grundsteuermessbeträge ab 01.01.2025: 5.180,26 €
Grundsteueraufkommen pro Jahr bei Hebesatz 380% bis 31.12.2024: 16.181,69 €
Grundsteueraufkommen pro Jahr bei Hebesatz 380% ab 01.01.2025: 19.684,99 €
Grundsteuerhebesatz ab 01.01.2025 bei Aufkommensneutralität: 312,37 %
Der Grundsteuerhebesatz von 312,37 % stellt aufgerundet auf 320% aus Sicht der Verwaltung den niedrigsten Hebesatz dar, der festgesetzt werden sollte.
Grundsteuer B
Summe der Grundsteuermessbeträge bis 31.12.2024: 47.021,25 €
Summe der Grundsteuermessbeträge ab 01.01.2025: 85.146,38 €
Grundsteueraufkommen pro Jahr bei Hebesatz 370% bis 31.12.2024: 173.978,63 €
Grundsteueraufkommen pro Jahr bei Hebesatz 370% ab 01.01.2025: 315.041,61 €
Grundsteuerhebesatz ab 01.01.2025 bei Aufkommensneutralität: 204,33 %
Der Grundsteuerhebesatz von 204,33 % stellt aufgerundet auf 210 % aus Sicht der Verwaltung den niedrigsten Hebesatz dar, der festgesetzt werden sollte.
Nach § 25 Abs. 3 GrStG muss der Beschluss über den Hebesatz bis 30. Juni des laufenden Jahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres getroffen werden. Angesichts der bestehenden Unsicherheit wird empfohlen, den Beschluss heute zu treffen. Nachjustierungen könnten später noch erfolgen.
Festsetzungen von Grundsteuermessbeträgen anderer Gemeinden:
(lediglich als Information):
Wollbach
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Hebesatz bis 31.12.2024
|
Hebesatz ab 01.01.2025
|
Grundsteuer A
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300 %
|
300 %
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Grundsteuer B
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300 %
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250 %
(Verdopplung des Grundsteueraufkommens)
|
Unsleben
|
Hebesatz bis 31.12.2024
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Hebesatz ab 01.01.2025
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Grundsteuer A
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450 %
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350 %
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Grundsteuer B
|
450 %
|
350 %
|
Beschluss
Die Grundsteuerhebesätze werden aufkommensneutral ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A auf 320% und für die Grundsteuer B auf 210% festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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11. Zustimmung zur Kostenvereinbarung Platzgestaltung Kreuzbergstraße 37, Sandberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Sandberg hat das Grundstück Kreuzbergstraße 37 in Sandberg erworben und das aufstehende Gebäude abgerissen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Dorferneuerung gefördert. Auch die noch ausstehende Platzgestaltung und Begrünung ist im Rahmen der Dorferneuerung förderfähig. Hierzu ist mit dem Amt für Ländliche Entwicklung (Teilnehmergemeinschaft Sandberg/TG) eine Vereinbarung über die Platzgestaltung und Begrünung unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Sandberg abzuschließen. Auftraggeber für die Maßnahme ist die Teilnehmergemeinschaft Sandberg. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten.
Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:
Maßnahme:
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voraussichtl. Kosten:
|
Kostenbeteiligung TG:
|
Eigenanteil Gemeinde:
|
Platzgestaltung einschl. Ausstattung
|
221.000 €
|
152.490 €
|
68.510 €
|
Begrünung
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31.800 €
|
21.942 €
|
9.858 €
|
Planung und Bauleitung
|
7.600 €
|
5.244 €
|
2.356 €
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Summe:
|
260.400 €
|
179.676 €
|
80.724 €
|
Der Fördersatz beträgt 69%.
Der VLE-Beitrag beträgt 11.710 €.
Nach Zustimmung soll die Maßnahme durch die Teilnehmergemeinschaft ausgeschrieben und im nächsten Jahr umgesetzt werden.
Beschluss
Der Vereinbarung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Bestellung Kassenverwaltung und stellv. Kassenverwalter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
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12 | |
Sachverhalt
Gemeinderat Janik Holzheimer betritt den Sitzungssaal.
Die Gemeinde hat nach Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung obliegt dem Gemeinderat. Die Bestellung ist erforderlich, weil der Kassenverwalter die Gemeinde bei Kassengeschäften selbständig nach außen vertritt.
Frau Maike Pörtner wird zur Kassenverwalterin bestellt.
Herr Detlef Dietz wird zum stellvertretenden Kassenverwalter bestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt Frau Maike Pörtner zur Kassenverwalterin und Herrn Detlef Dietz zum stellvertretenden Kassenverwalter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Beschaffung gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug Langenleiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
|
ö
|
beschließend
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13 | |
Sachverhalt
In der Sitzung am 27.01.2022 stimmte der Gemeinderat dem Bau einer Garage neben dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus in Langenleiten, Köhlerweg 3 in Eigenleistung und somit der Schaffung eines weiteren Stellplatzes für ein zweites Feuerwehrfahrzeug zu. Die Garage wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Budget von 39.000,00 € wurde dabei eingehalten (35.200,00 €).
Die Feuerwehr Langenleiten beantragte (bereits damals im Zusammenhang mit dem Bau der Garage) die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs zum Transport von Feuerwehrmänner und -frauen zum Einsatzort, damit diese nicht mehr mit dem Privatfahrzeug fahren müssen.
Es gab hierzu einige Gespräche im Rathaus. Hierbei wurde im Hinblick auf die Höhe des Eigenanteils des Feuerwehrfahrzeugs Sandberg der Feuerwehr Langenleiten für die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs ein maximaler Betrag in Höhe von 30.000 € unter der Bedingung einer Eigenleistung von 10.000,00 € in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil entspricht der Höhe nach dem Anteil, den auch die Feuerwehr Sandberg bei der Beschaffung des MZF leisten musste.
Der Eigenanteil für die Anschaffung des MZF Sandberg errechnet sich wie folgt:
Anschaffungskosten: 60.606,27 €
./. Eigenanteil Feuerwehrverein Sandberg: 10.000,00 €
./. staatliche Förderung: 18.000,00 €
Eigenanteil Gemeinde Sandberg: 32.606,27 €
Die Feuerwehr Langenleiten hat ein Angebot für ein Pritschenfahrzeug vorgelegt.
Es handelt sich um eine VW Crafter Pritsche 35, Erstzulassung 03/2018, Kilometerstand 99.850 km.
Mit den notwendigen feuerwehrtechnischen Umbauten beläuft sich das Angebot auf brutto 41.958,26 €.
Über die Beschaffung hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Diskussionsverlauf
Über den Sachverhalt wird ausgiebig diskutiert.
Dem Gremium erscheint der Preis des Fahrzeuges in Bezug auf Erstzulassung und Kilometerstand zu hoch. Die Freiwillige Feuerwehr wird gebeten, sich nach einem günstigeren Fahrzeug umzuschauen und die Beschaffung im Gemeinderat vorzustellen.
Beschluss 1
Der Beschaffung der VW Crafter Pritsche zum vorliegenden Angebotspreis wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Gemeinderat stellt der Freiwilligen Feuerwehr Langenleiten einen Maximalbetrag von 20.000,00 € zur Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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14. 5. Änderung des Flächennutzungsplans: frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
26.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
14 | |
Sachverhalt
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024.
A. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.07.2024 an der Planung beteiligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 statt.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bad Neustadt)
|
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
|
Bayerischer Bauernverband
|
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
|
Bayer. Landesamt für Umwelt
|
Bayernwerk Netz GmbH
|
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd
|
Gasversorgung Unterfranken GmbH
|
Handwerkskammer für Unterfranken
|
Kreisfeuerwehrführung
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Bauamt
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Bauamt Technik
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Denkmalschutzbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenverwaltungsbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfallrecht
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Immissionsschutz
|
Markt Burkardroth
|
Markt Wildflecken
|
PLEdoc GmbH
|
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
|
Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
|
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
|
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
|
Rhön-Maintal-Gruppe
|
Stadt Bischofsheim in der Rhön
|
TransnetBW
|
Tennet
|
Vodafone Kabel Deutschland
|
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
|
Keine Einwände innerhalb der gesetzten Frist (08.07.2024 bis 08.08.2024):
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Deutsche Telekom Technik GmbH
Handwerkskammer für Unterfranken
Industrie- und Handelskammer
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
Markt Burkardroth
Markt Wildflecken
PLEdoc GmbH
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Rhön-Maintal-Gruppe
TenneT TSO GmbH
TransnetBW
Vodafone Kabel Deutschland
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist (08.07.2024 bis 08.08.2024) ab:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Bayer. Bauernverband
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Bayer. Landesamt für Umwelt
- Bund Naturschutz
- Gasversorgung Unterfranken GmbH
- Kreisfeuerwehrführung
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
- Stadt Bischofsheim in der Rhön
Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (s. nachfolgende tabellarische Zusammenstellung):
- Bayernwerk Netz GmbH
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:
Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
|
Abwägungsvorschlag
|
1. (Lfd. Nr. 07 TöB-Liste) Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 05.08.2024)
|
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Die Hinweise zum Schutz der Kabelanlagen werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließung beachtet.
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Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
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Abwägungsvorschlag
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2. (Lfd. Nr. 18 TöB-Liste) Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde (Schreiben vom 03.07.2024)
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Der Hinweis zur Beantragung etwaiger wasserrechtlicher Genehmigung im Zuge der Bauausführung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob wasserrechtliche Problematiken bestehen
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Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
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Abwägungsvorschlag
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3. (Lfd. Nr. 20 TöB-Liste) Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfallrecht (Schreiben vom 15.07.2024)
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Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließung beachtet.
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B. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit fand vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen, Anregungen oder Hinweise vorgebracht.
Beschluss
Die durch die Planungsschmiede Braun gefertigten und dem Gemeinderat vorgelegten Entwurfsunterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg, in der Fassung vom 26.09.2024, entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderats.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsunterlagen der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Sandberg mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 26.09.2024, werden gebilligt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird angeordnet.
Der Gemeinderat beauftragt die Planungsschmiede Braun die entsprechenden Verfahrensschritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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10. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2024
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ö
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beratend
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15 | |
Sachverhalt
Termine für die Bürgerversammlungen
Freitag, 08.11.2024 19:00 Uhr, GT Langenleiten, Haus für Alle
Dienstag, 12.11.2024 19:00 Uhr, GT Waldberg, Dorfzentrum
Mittwoch, 13.11.2024 19:00 Uhr, GT Sandberg, Sportheim
Donnerstag, 21.11.2024 19:00 Uhr, GT Kilianshof, Dorfgemeinschaftshaus
Freitag, 22.11.2024 19:00 Uhr, GT Schmalwasser, Sportheim
AED-Förderrichtlinie
Mit E-Mail vom teilte das Landratsamt mit, dass dem Landkreis Rhön-Grabfeld von der Regierung von Unterfranken für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel im Rahmen der AED-Förderrichtlinie zur Verfügung stehen. Dem Landkreis Rhön-Grabfeld werden zur Umsetzung der Richtlinie nochmal 4.400 € zugewiesen. Aufgrund der bereitgestellten Mittel für den Landkreis Rhön-Grabfeld bestehe die Möglichkeit 3 weitere Defibrillatoren mit je 1.466,66 € zu fördern. Diese Förderung soll entsprechend der Absprache in der Bürgermeisterdienstbesprechung den nächsten einwohnerstärksten Kommunen (Stadt Ostheim v. d. Rhön, Markt Oberelsbach und Gemeinde Sandberg) im Landkreis angeboten werden. Nachdem in Waldberg noch kein Defibrillator vorhanden ist, wurde ein Förderantrag für den Standort Dorfzentrum Waldberg gestellt. Die Förderung wurde zwischenzeitlich bewilligt und ein Gerät bestellt.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Für die Vorstandschaft der TG sind aus jeder Ortschaft je ein Vorstandmitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Es werden noch für jede Ortschaft Freiwillige benötigt.
Gemeinderat Johannes Markert informiert, dass in Schmalwasser am Bachufer vom Sportplatz in Richtung Feuerwehrhaus Bäume in das Gewässer wachsen, die entfernt werden sollten.
Gemeinderat Michael Katzenberger stellt den Antrag, künftig zu den Einladungen des Bau- und Umweltausschusses mehr Informationen zum Sachverhalt der behandelten Tagesordnungspunkte zu erhalten.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Katzenberger, informiert über den Termin zur örtlichen Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 02. und 03.12.2024 statt. Die Rechnungsprüfung umfasst die Baumaßnahmen der Gemeinde. Er bittet um weitere Vorschläge der Gemeinderatsmitglieder für mögliche Prüfungspunkte.
Gemeinderat Christian Holzheimer bemängelt, dass die Schulbusse der Linie Schmalwasser Richtung Bad Neustadt überfüllt sind. Er bittet die Gemeindeverwaltung dies an den Landkreis Rhön-Grabfeld weiterzugeben.
Gemeinderat Erwin Voll erkundigt sich, aus welchem Grund das Bayerische Rote Kreuz den Rettungsdienst-Stellplatz in Langenleiten nicht weiterbetreibt.
Der Stellplatz musste neu ausgeschrieben werden, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Der RKT-Rettungsdienst wird den Stellplatz ab dem 01.10.2024 für die Dauer von 10 Jahren betreiben.
Datenstand vom 14.11.2024 14:47 Uhr