Datum: 24.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 21:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:07 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Förderantrag Sanierung Grundschule
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024
4 Bestellung Jugendbeauftragter Waldberg
5 Grüngutplätze
6 Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostendeckenden Einrichtungen ab 2025
7 Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets 2025
8 Zuwendungsantrag St. Johannis-Zweigverein Sandberg e.V.
9 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Förderantrag Sanierung Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Förderantrag nach Art. 10 Bayer. Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zur Sanierung der Grundschule muss bei der Regierung von Unterfranken bis zum 29.11.2024 vorgelegt werden, damit dieser für das Jahr 2025 noch berücksichtigt werden kann (Die Auszahlung der Fördermittel kann frühestens ab dem Jahr 2026 erfolgen).

Dem Förderantrag ist ein Beschluss des Gemeinderates beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Schule saniert werden soll.

Auch müssen für den Förderantrag die Kosten der Sanierungsmaßnahme beziffert werden.

Die Kosten wurden durch das Architekturbüro Richter ermittelt.

Herr Richter stellt den aktuellen Stand des Projektes und die Sanierungskosten vor.
Er veranschaulicht die aktuelle Planung anhand von Ansichten und Querschnitten und erläutert dem Gremium die neue Raumaufteilung mit den einzelnen Clustern. Auch informiert er das Gremium, dass Einzelheiten wie die Festlegung eines Farbkonzeptes oder genaue Bemusterungen noch erfolgen.

Anschließend stellt er die einzelnen Maßnahmen vor.

Gebäudehülle:
  • Die gesamte Dacheindeckung wird mit Blech erneuert. Ebenfalls ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
  • In den Fluren werden die Oberlichter aus Glas erneuert.
  • Im Eingangsbereich der Pausenhalle entfällt das vorhandene Oberlichtband. Stattdessen werden einzelne Lichtkuppeln neu verbaut.
  • Im Bereich der Turnhalle wird eine neue Außendämmung aufgebracht. Das Dach der Turnhalle wird mit einer Aufdachdämmung ausgestattet.
  • Fenster, Fassadenelemente und der Sonnenschutz werden erneuert.
  • Die Giebelflächen werden mit neuen Fassadenplatten bestückt, die auf die bestehende Holzschalung angebracht werden.

Innenbereich:
  • Der vorhandene Estrich wird belassen, da er sich noch in einem guten Zustand befindet.
  • Die Bodenbeläge werden erneuert.
  • Sämtliche Wandoberflächen werden erneuert.
  • In Bereichen der offenen Holzbalkendecken werden aus energetischen Gründen Abhangdecken als Akustikdecken mit aufliegender Dämmung eingebaut.
  • Sämtliche Installationen (z.B. Elektrotechnik, Wasser, Abwasser, Heizung) werden erneuert.
  • Die Möblierung wird erneuert.

Ausweichquartier:
  • Für eine sinnvolle Raumaufteilung müssen mehrere Wände neu eingezogen werden.
  • Die Bodenbeläge und Wandanstriche werden erneuert.

Heizung:
  • Die bestehende Heizung bleibt erhalten, da sich diese noch in einem guten Zustand befindet. Sie wird aber ertüchtigt. Da die Heizanlage jedoch sehr störanfällig ist, wird das Heizmedium auf Pellets umgestellt und ein neuer Pelletsbunker mit Pelletszuführung gebaut.

Die Gesamtkosten der Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle belaufen sich auf 9.266.717,14 €.

Eine schulaufsichtliche Genehmigung der Schulsanierung wurde durch die Gemeindeverwaltung beantragt. Sie liegt aber noch nicht in schriftlicher Form vor. Telefonisch wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass eine Fläche von 1.137 m2 als förderfähig anerkannt wird. Auch wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass für Stabi-Gemeinden ein Fördersatz von maximal 75% möglich wäre.

Mit diesen Vorgaben hat die Gemeindeverwaltung den voraussichtlichen Eigenanteil der Gemeinde an der Schulsanierung ermittelt. 

Der Eigenanteil nach Inanspruchnahme der Förderung gem. Art. 10 BayFAG (bei 1.137 m2 förderfähiger Fläche und Fördersatz 75% beläuft sich auf ca. 3.300.000,- €.

Weitere Förderprogramme können mit dem BayFAG kombiniert werden.

Für den Ausbau einer offenen Ganztagesschule gewährt der Freistaat Bayern mit einem Sonderprogramm eine Förderung von 4.500,- € pro geschaffenem Betreuungsplatz. Somit wäre nach diesem Sonderprogramm eine weiter Förderung von ca. 225.000,- € (4.500,- € x 50 Plätze) möglich.

Hiernach verbleibender Eigenanteil: 3.075.000,- €

Auch ist eine Förderung nach dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) möglich. Die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energien wird hierbei gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen. 
Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte der Investitionszuschuss beantragt werden.
Der Förderantrag wird derzeit durch die IB Federlein Ingenieurgesellschaft mbH aus Bad Neustadt vorbereitet. Eine Höhe des Investitionszuschusses kann noch nicht genannt werden. 

Im Haushaltsplan ist die Schulsanierung mit einem Eigenanteil i.H.v 2.635.000,- € enthalten. Kredite sind hierfür bereits vorgesehen.

Der höhere Eigenanteil müsste durch eine weitere Kreditaufnahme oder einen weiteren Erhalt von Stabilisierungshilfe finanziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung des Architekturbüros Richter zur Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle zur Kenntnis.

Die Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle soll durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, je einen Förderantrag gem. Art. 10 BayFAG bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bestellung Jugendbeauftragter Waldberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2024 hat Lara Albert ihr Amt als kommunale Jugendbeauftragte des Gemeindeteiles Waldberg aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Aus diesem Grund muss für den Gemeindeteil Waldberg ein neuer Jugendbeauftragter bestellt werden.

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde Herr Marco Söder zum kommunalen Jugendbeauftragten in Waldberg bestellt. Dies muss korrigiert werden, da Herr Marco Söder lediglich als Ansprechperson bzw. Kümmerer für den Jugendraum in Waldberg fungiert.

Aus diesem Grund wird Gemeinderat Dominik Söder für das Amt des kommunalen Jugendbeauftragten in Waldberg vorgeschlagen. Er hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.

Beschluss

Gemeinderat Dominik Söder wird für den Gemeindeteil Waldberg als kommunaler Jugendbeauftragter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Grüngutplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beratend 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Sandberg existieren insgesamt 4 Grüngutplätze (Sandberg, Langenleiten, Waldberg, Schmalwasser). 

Die Grünabfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises; eine Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von Sammelplätzen besteht daher nicht. Bisher erhalten die Gemeinden als Ersatz für ihre Leistungen die Möglichkeit, das eigene Grüngut kostenlos über die Sammelplätze zu entsorgen. Darüber hinaus erhalten sie für Aufwendungen zur Verbesserung der Lagerplätze einen Zuschuss. Die Förderrichtlinie des Landkreises endet zum 31.12.2024. Nach internen Informationen soll die Richtlinie verlängert werden. Ein Beschluss hierzu ist noch nicht getroffen.

An die Lagerplätze werden aktuell aufwendige baurechtliche und wasserrechtliche Anforderungen für eine ordnungsgemäße Lagerung des angelieferten Materials gestellt. Das Landratsamt hat in den Jahren 2020 alle Plätze im Landkreis, auch die in der Gemeinde Sandberg, besichtigt und anhand eines Ampelsystems (rot = dringender Handlungsbedarf, gelb = vorhandene Mängel, grün = in Ordnung) bewertet. 

Die Plätze in der Gemeinde wurden wie folgt bewertet:

  • Sandberg: gelb
  • Langenleiten: gelb
  • Waldberg: gelb
  • Schmalwasser: gelb

Neben der Förderung übernimmt der Landkreis die Erstellung der erforderlichen Planunterlagen. Auf die beigefügten Aktennotizen aus 2020 wird verwiesen. Zwischenzeitlich ist davon auszugehen, dass die dort genannten Maßnahmen nicht ausreichen und die u. g. Anforderungen erfüllt werden müssen.

Im August 2024 gab es einen Vor-Ort-Termin in Schmalwasser, da insbesondere der Platz in Schmalwasser erhebliche Mängel auch bei der Zufahrt aufweist und das vom Landkreis beauftragte Abfuhrunternehmen bereits angekündigt habe, den Platz ggf. nicht mehr anfahren zu wollen. Zwischenzeitlich wurde seitens des Landratsamts der Platz in Schmalwasser gesperrt. Hierzu gab es eine Besprechung am 21.10.2024.

Unabhängig von der aktuellen Platzsituation in Schmalwasser, hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen hinsichtlich aller Grüngutplätze zu entscheiden. Alle Plätze müssen vor allem aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben baulich ertüchtigt werden.


Voraussetzungen:
Auf Grund wasserwirtschaftlicher Vorgaben darf auf Sammelplätzen, die nicht über ein Abwassersammelsystem (z. B. eine Zisterne oder einen Kanalanschluss) verfügen, kein Rasenschnitt offen abgelagert werden, da dieser stark belastetes Abwasser „produziert“. An den Plätzen, bei denen das Abwasser versickert werden soll, wird deshalb entweder eine Überdachung der Lagerfläche für den Grasschnitt erforderlich. Alternativ könnte der Grasschnitt in abgedeckten Containern gesammelt werden. 

Eine Übersicht über die baurechtlich- wasserrechtlichen Voraussetzungen gibt auch die Anlage zur Förderrichtlinie des Landkreises. Diese sieht folgende Anforderungen für gemeindliche Grüngutplätze vor:

1. Lage möglichst außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete 

2. Befestigte Lagerfläche 
bei Asphalt zweischichtiger Ausbau mit Trag- und Deckschicht (Mindestdicke 4 cm, Hohlraumgehalt max. 3 % vol) 

3. Getrennte Lagerung/Behandlung von Grasschnitt 
 entweder Lagerung auf überdachtem Bereich 
 oder gesonderte Entwässerung über Zisterne 
 oder Sammlung über dichte Container; 
 Wird Grasschnitt nicht getrennt gesammelt, muss das gesamte Nieder-schlagswasser in einer Zisterne gesammelt oder der Platz an die Kanalisation angeschlossen werden. 

4. Anforderungen bei der Abwasserbehandlung 

4.1 Holziges Grüngut innerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete 
 Ableiten des Niederschlagswassers über Entwässerungsrinne; 
 Einleitung in Sedimentationsschacht zur Abtrennung von Störstoffen; 
 Einleitung in Versickerungsmulde mit einer Fläche von mind. 15 % der Lagerfläche 

4.2 Holziges Grüngut außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete 

 Breitflächiges Ableiten über Öffnungen in der Abgrenzungswand; 
 Einleitung in Versickerungsmulde (mind. 15 % der Lagerfläche) 

4.3 Rasenschnitt sh. oben Punkt 3 

Bei Entwässerung über Versickerungsmulde ist neben der Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich!

Sollte eine Überdachung erforderlich sein (Höhe mind. 4m), sei mit Kosten von ca. 120.000,00 - 150.000 € pro Platz zu rechnen. Bei vier Plätzen würde dies eine Investitionssumme von 480.000 € bis 600.000 € bedeuten. Ob eine Förderung durch den Landkreis noch möglich ist bzw. die Zuschussrichtlinie verlängert wird, ist noch unklar. Eine Förderung ist max. in Höhe von 50 % auf max. 100.000 € Kosten vorgesehen, also max. 50.000 € pro Platz. Können vier Plätze gefördert werden, würde dies dennoch noch Kosten von 400.000 € bzw. 280.000 € bedeuten.

Das Landratsamt würde eine Zusammenlegung der Plätze, insbesondere die Schließung des Platzes Schmalwasser, befürworten.

Auch wenn die Gemeinde sich die Zahl der vorgehaltenen Plätze nicht vorschreiben lässt, ist über eine Zusammenlegung von Plätzen aus Kostengründen nachzudenken. Die aktuellen Plätze haben auch das Problem, dass sie nicht überwacht werden und nicht sachgemäß dort abgelagert wird.

Zu entscheiden ist, ob die Gemeinde die Zusammenlegung der Plätze verfolgen soll. Die Sanierung aller vier Plätze ist aus Sicht der Verwaltung auch mit Förderung nicht finanzierbar.

Eine Idee wäre, einen Platz in der Nähe vom Bauhof für die Ortsteile Sandberg, Waldberg und Schmalwasser auszuweisen und die in diesen Ortsteilen bestehenden Plätze zu schließen. Vorteil:

  • Der Platz könnte an die Kanalisation angeschlossen werden. Eine Überdachung sowie die separate Sammlung von Holz- und Grünschnitt ist nicht erforderlich. Damit könnte die kostengünstigste Variante umgesetzt werden.
  • Durch die Nähe vom Bauhof wäre eine „soziale“ Kontrolle möglich.
  • Die Fläche steht bereits im Eigentum der Gemeinde. Es muss keine Fläche erworben werden.












Beispiele:


Grüngutplatz Strahlungen (noch vor Errichtung der Überdachung)

Foto aus dem Abfallkalender des Landkreises.

Diskussionsverlauf

In der heutigen Sitzung des Gemeinderates wurde kein Beschluss zur Thematik Grüngutplätze gefasst. Das allgemeine Stimmungsbild ergab aber, dass ein Ausbau der vorhandenen vier Grüngutplätze nach den derzeitigen baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorgaben finanziell nicht umsetzbar sei. Auch wurde bemängelt, dass die Grüngutplätze in der Gemeinde nicht regelmäßig geleert werden, so dass die Plätze voll sind.
Gemeinderat Michael Katzenberger bringt eine mögliche Containerlösung ein. Die Container müsse das Kommunalunternehmen leeren, wenn diese gefüllt sind.

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6. Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostendeckenden Einrichtungen ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der sog. kalkulatorische Zinssatz dient zum einen zur Berechnung der Verzinsung des 
Anlagekapitals gem. Art. 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) und als gemeindeinterner Referenzzinssatz, z.B. bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen. 

Bisher wurden im Rahmen der kostendeckenden Einrichtungen Wasser, Abwasser und Friedhöfe folgende kalkulatorischen Zinssätze verwendet:


2017
2018
2019
2020
ab 2021
Kalk. Zins
3,75 %
3,75 %
2,1 %
2,1 %
1,0 %

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das jeweilige Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu diesen Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik (KommHV – Kameralistik). Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist gesetzlich nicht konkret bestimmt. Er sollte sich jedoch nach den Verwaltungsvorschriften zur Kommunalhaushaltsverordnung VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. 

Gemäß der Gemeindekasse (Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen, Ausgabe Mai 2024) hat die Bayern Labo die Umlaufrenditen für festverzinsliche inländische Wertpapiere nach der Kapitalmarktstatistik Januar 2024 der Deutschen Bundesbank zusammengestellt. Für alle Laufzeiten ergeben sich folgende Jahresdurchschnitte:

 
alle Laufzeiten
31.12.2014
1,0%
31.12.2015
0,5%
31.12.2016
0,1%
31.12.2017
0,3%
31.12.2018
0,4%
31.12.2019
-0,1%
31.12.2020
-0,2%
31.12.2021
-0,1%
31.12.2022
1,5%
31.12.2023
2,9%


Die durchschnittliche Eigenkapitalverzinsung der letzten 10 Jahre (alle Laufzeiten) liegt demnach bei 0,63 %, so dass ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,0 % als angemessen anzusehen ist. 

Aus diesem Grund wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, den bisher gültigen kalkulatorischen Zinssatz von 1,0% auch ab dem Jahr 2025 anzuwenden. Aufgrund der allgemeinen Erhöhung des Zinsniveaus ist der kalkulatorische Zinssatz einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.

Der kalkulatorische Zinssatz soll bei der Kalkulation der Gebührensätze für die Wasserversorgung, für die Entwässerung sowie für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Sandberg ab dem 01.01.2025 Anwendung finden.

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz für die kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Sandberg (Abwasser, Wasser und Friedhof) wird ab dem Jahr 2025 auf 1,0 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. 

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE – Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.

Die Höhe des Regionalbudgets wurde gemindert und beträgt für die Kreuzbergallianz im Jahr 2025 insgesamt 40.000 EUR. Das Regionalbudget setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i.H.v. max. 36.000 EUR und einem Eigenanteil der Kreuzbergallianz i.H.v. 10% (max. 4.000 EUR) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt wurde. 

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR brutto nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2024 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.

Im Jahr 2024 gingen insgesamt 27 Förderanfragen für Kleinprojekte ein.
Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums wurden insgesamt 23 Kleinprojekte für eine Förderung ausgewählt.
Ein Projekt konnte nicht durchgeführt werden.

Die restlichen 22 Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht beendet.

Insgesamt wurden 17 Kleinprojekte von Vereinen, 2 Kleinprojekte von Privatpersonen, 2 Kleinprojekte von Kommunen und 1 Kleinprojekt einer Interessensgemeinschaft durchgeführt.

Die voraussichtliche Fördersumme im Jahr 2024 beträgt 93.283,99 EUR.

Die Resonanz auf das Regionalbudget ist konstant hoch. 
Auch die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger sind durchweg sehr positiv. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kleinprojekte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles Leben zuzuordnen.

Aus Sicht der Gemeinde Sandberg stellt das Regionalbudget eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit dar, Kleinprojektträger finanziell zu unterstützen. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden.

Aus diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2025 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.

Auch für das Jahr 2025 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln. 

Beschluss

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets im Jahr 2025. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung des Förderverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Zuwendungsantrag St. Johannis-Zweigverein Sandberg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die St.-Johannis-Zweigverein Sandberg e.V. beantragt gemäß Nr. IV der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Erweiterung der Spielanlage und Errichtung eines Geräteschuppens. Die durch Rechnungen nachgewiesene Kosten hierfür betragen:

  • Erweiterung Spielanlage                        19.407,20 €
  • Errichtung Geräteschuppen                11.248,15 €
Gesamtkosten                                30.655,35 €


Gemäß IV.1 der Richtlinien können Vereine für die Sanierung von baulichen Anlagen mit 10% der zuschussfähigen Kosten bezuschusst werden.

Der St.-Johannis-Zweigverein Sandberg e.V. ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Beschluss

Beide Maßnahmen werden bezuschusst, da in beiden Fällen die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der gemeindliche Zuschuss beträgt 3.070,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beratend 9

Sachverhalt

Biotop Langenleiten
Anlage eines „Tümpels“ wird durch den Landschaftspflegeverband projektiert. Eine Förderung bis zu 80 % ist möglich. Förderantrag und Umsetzung soll Ende 2025 erfolgen.


Gemeinderat Christian Holzheimer bemängelt die übervollen Schulbusse des ÖPNV nach Bad Neustadt. Das Landratsamt Bad Neustadt soll hierüber informiert werden.


Gemeinderat Janik Holzheimer regt an, den rückgeforderten Bauplatz Buchenweg 2 in Sandberg zur Veräußerung auszuschreiben.

Datenstand vom 29.11.2024 10:29 Uhr