Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:12 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024
3 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
4 Neuer Grüngutplatz in Sandberg
5 Änderung der Gebührensatzung Gemeindehäuser
6 Zuwendungsantrag FC Freiweg Sandberg 1946 e.V.
7 Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren Schmalwasser und Langenleiten
8 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gemeinderat Michael Katzenberger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 4 „Neuer Grüngutplatz in Sandberg“ von der Tagesordnung zu nehmen.
Nach Diskussion des Antrages im Gremium nimmt er den Antrag zurück.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024 wurde mit der Sitzungseinladung versandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Planungsleistungen zur Sanierung der Kreuzbergstraße in Sandberg

Vergabe Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen
Mit der Leistung Objektplanung der Verkehrsanlagen (Straße und Abwasserkanal) zur Sanierung der Kreuzbergstraße in Sandberg wurde das Büro Poch+Zänker GmbH, Wehrweg 2, 36041 Fulda zu einem Gesamthonorar von netto 372.865,28 EUR beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise. An den Kosten beteiligt sich das Staatl. Bauamt Schweinfurt.

Vergabe Leistungen der Objektplanung Freianlagen
Mit der Leistung Objektplanung der Freianlagen (Gestaltung der Nebenflächen) zur Sanierung der Kreuzbergstraße in Sandberg wurde das Büro Poch+Zänker GmbH, Wehrweg 2, 36041 Fulda zu einem Gesamthonorar von netto 335.508,74 EUR beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise.


Grabkammersysteme im Friedhof Schmalwasser
Mit dem Einbau der Grabkammersysteme im Friedhof Schmalwasser wurde die Fa. Johannes Burger Bau GmbH, Gartenstr. 11, 97708 Steinach zu einem Angebotspreis von brutto 37.579,25 € beauftragt.

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4. Neuer Grüngutplatz in Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beratend 4

Sachverhalt

Die Gemeinderäte Philipp Holzheimer und Dirk Zehe betreten den Sitzungssaal.

In der Gemeinde Sandberg existieren insgesamt 4 Grüngutplätze (Sandberg, Langenleiten, Waldberg, Schmalwasser). 

Die Grünabfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises; eine Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von Sammelplätzen besteht daher nicht. Bisher erhalten die Gemeinden als Ersatz für ihre Leistungen die Möglichkeit, das eigene Grüngut kostenlos über die Sammelplätze zu entsorgen. Darüber hinaus erhalten sie für Aufwendungen zur Verbesserung der Lagerplätze einen Zuschuss. 

Die Förderrichtlinie des Kommunalunternehmens des Landkreises Rhön-Grabfeld zur Gewährung eines Zuschusses bei der Errichtung gemeindlicher Grüngutsammelplätze wurde zwischenzeitlich am 25.11.2024 neu erlassen. Darin ist – wie bisher – eine Förderung von 50 % auf max. förderfähige Kosten von 100.000 €, max. also 50.000,00 € vorgesehen. Eigenleistungen des Bauhofs sind nicht förderfähig, genauso wie Aufwendungen für die Erschließung (z. B. Zuwegung, Kanalanschluss). Weiterhin wird die Förderung nur gewährt, wenn die für die Errichtung des Grüngutplatzes notwendigen (behördlichen) Gestattungen und Erlaubnisse vorliegen. Die Förderrichtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist gültig bis 31.12.2027. Eine Förderung setzt einen schriftlichen Antrag der Gemeinde voraus, in dem die anfallenden Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind. Ein Beginn der Maßnahme ohne eine entsprechende Zulassung des vorzeitigen Beginnes ist förderschädlich.

In der Oktober-Sitzung wurde das Thema Grüngutplätze bereits im Gemeinderat behandelt und im Anschluss in den Bürgerversammlungen vorgestellt. Dort wurde insbesondere der Vorschlag zur Zusammenlegung der Plätze Schmalwasser, Sandberg und Waldberg in einem Platz am Bauhof vorgestellt. 

In Schmalwasser, Sandberg und Kilianshof gab es keine Einwände. In Waldberg gab es einige Stimmen gegen das Vorhaben der Zusammenlegung. Auch in Langenleiten möchte man den Platz behalten, ist aber für andere Standorte offen.

Der Standort des Platzes in Sandberg wurde in keiner Versammlung kritisiert oder in Frage gestellt. Damit kann aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben umgesetzt bzw. in die Wege geleitet werden. 

Wo zukünftig ein zweiter Grüngutplatz bleibt oder geschaffen wird (Langenleiten, Waldberg) kann zum aktuellen Zeitpunkt noch offen bleiben. Finanziell würde dies ohnehin erst nach Bau des Platzes in Sandberg in Frage kommen.


Standort Sandberg:

  • Der Platz könnte an die Kanalisation angeschlossen werden. Eine Überdachung sowie die separate Sammlung von Holz- und Grünschnitt ist nicht erforderlich. Damit könnte die kostengünstigste Variante umgesetzt werden.
  • Durch die Nähe vom Bauhof wäre eine „soziale“ Kontrolle möglich.
  • Die Fläche steht bereits im Eigentum der Gemeinde. Es muss keine Fläche erworben werden.

Diskussionsverlauf

Die Ausstattung eines Grüngutplatzes resultieren aus rechtlichen Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes, so Gemeinderat Michael Katzenberger. Er fragt sich, welche Gefahren vom Grüngutplatz in Waldberg ausgehen. In unmittelbarer Nähe des Grüngutplatzes befindet sich ein Regenrückhaltebecken, welches Straßenabwässer aufnimmt die verunreinigt sein können. Außerdem ist im Bereich des Grüngutplatzes Lehmboden vorzufinden, was über eine schlechte Versickerungsfähigkeit verfügt. Aus seiner Sicht gehen vom Grüngutplatz in Waldberg keinerlei Gefahren durch die Gär- bzw. Sickersäfte des Grüngutes aus. Außerdem befürchtet er, dass bei Neubau eines Grüngutplatzes in Sandberg nach den Vorgaben des Landkreises, der Grüngutplatz in Waldberg einfacher geschlossen werden kann. Der Landkreis könne argumentieren, es sei ja ein regelkonformer Grüngutplatz in der Gemeinde vorhanden.
Die im Raum stehenden Vorgaben für die Ausstattung eines Grüngutplatzes gibt der Landkreis vor, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Sie könne diese Vorgaben nicht zurückweisen.

Da die Abfuhr des Grüngutes in Schmalwasser problematisch ist, wurde dieser zeitweise bereits durch den Landkreis gesperrt, so Gemeinderat Christian Holzheimer. Für ihn besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Für ihn sei es wichtig, heute eine Entscheidung zum Grüngutplatz in Sandberg zu treffen.

Gemeinderat Michael Katzenberger möchte eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, aus welchem Grund der Grüngutplatz in Waldberg gefährlich sein sollte.
Erste Bürgermeisterin Reubelt wird versuchen, eine Stellungnahme einzuholen.

Gemeinderat Philipp Holzheimer weist darauf hin, dass für eine Untersuchung des Grüngutplatzes in Waldberg voraussichtlich Bodenverprobungen, Messungen und Untersuchungen durch Gelogen erforderlich sein werden. Dies würde hohe Zusatzkosten verursachen.

Für Gemeinderat Dominik Söder ist es wichtig, dass der Standort eines zweiten Grüngutplatzes für Waldberg und Langenleiten genau abgewogen und diskutiert wird. Er befürchtet, da Waldberg näher an Sandberg liegt, könnte entschieden werden, der zweite Grüngutplatz kommt nach Langenleiten.

Erste Bürgermeisterin Reubelt stellt klar, dass in der heutigen Sitzung lediglich über den Grüngutplatz in Sandberg entschieden wird, da beim Grüngutplatz in Schmalwasser dringender Handlungsbedarf besteht. In der heutigen Sitzung soll keine Entscheidung über den Grüngutplatz in Waldberg getroffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beabsichtigt, südlich vom Gewerbegebiet Sandberg auf dem Flurstück 811/3, Gemarkung Sandberg, einen Grüngutplatz zu errichten, der an die Kanalisation angeschlossen wird. Die Planung für den Platz übernimmt das Kommunalunternehmen des Landkreises. Erste Bürgermeisterin Reubelt wird ermächtigt, mit dem Kommunalunternehmen bezüglich der Planung des Platzes Kontakt aufzunehmen und eine Förderung hierfür zu beantragen. Die Planung soll im Gremium vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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5. Änderung der Gebührensatzung Gemeindehäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Eine Behandlung des Tagesordnungspunktes musste in der heutigen Sitzung nicht erfolgen, da der Punkt bereits in der Gemeinderatssitzung am 07.03.2024 beschlossen wurde.

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6. Zuwendungsantrag FC Freiweg Sandberg 1946 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Verein FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine einen Zuschuss für die Bestuhlung des Vereinsheimes. 

Die durch Rechnung nachgewiesene Kosten hierfür betragen 19.842,00€ (netto). 
Der Verein FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. ist vorsteuerabzugsberechtigt. 

Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine werden für Beschaffungen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00€ betragen.

Der Zuschuss beträgt 10% der förderfähigen Kosten (1.990,00€). 

In III.3 (5) wird festgelegt, dass der festgesetzte Förderhöchstbetrag von 2.500,00€ für einen Zeitraum von 3 Jahren gilt. Da der FC Freiweg Sandberg 1946 e.V. mit Bescheid vom 04.12.2023 eine Förderung über die Erneuerung des Kühlraumes von 850,00€ erhalten hat, kann diese Maßnahme noch mit maximal 1.650,00€ bezuschusst werden. 

Finanzielle Auswirkungen

1.650,00€

Beschluss

Die Maßnahme wird mit maximal 1.650,00€ bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind, jedoch der Dreijahreszeitraum eingehalten werden muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren Schmalwasser und Langenleiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 7

Sachverhalt

Für die Feuerwehren Schmalwasser und Langenleiten stehen Beschaffungen für ein weiteres Fahrzeug an. Hierzu ergibt sich folgende Ausgangssituation:

  1. FFW Langenleiten
In der Sitzung am 27.01.2022 stimmte der Gemeinderat dem Bau einer Garage neben dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus in Langenleiten, Köhlerweg 3 in Eigenleistung und somit der Schaffung eines weiteren Stellplatzes für ein zweites Feuerwehrfahrzeug zu. Die Garage wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Budget von 39.000,00 € wurde dabei eingehalten (35.200,00 €). 

Die Feuerwehr Langenleiten beantragte (bereits damals im Zusammenhang mit dem Bau der Garage) die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs zum Transport von Feuerwehrmänner und -frauen zum Einsatzort, damit diese nicht mehr mit dem Privatfahrzeug fahren müssen. Zwischenzeitlich hat sich die Bedarfssituation leicht geändert. Gewünscht ist ein Pritschenfahrzeug mit 7 Sitzplätzen, um neben dem Transport von Personal auch Material transportieren zu können.
Die FFW Langenleiten verfügt über 26 aktive Feuerwehrleute und 23 Teilnehmer der Jugendfeuerwehr (Meldung 11.12.2024). Bislang bestand kein vereinsgeführtes Fahrzeug.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 bereits entschieden, der FFW Langenleiten für die Beschaffung des beantragten Fahrzeugs ein Budget von 20.000 € zur Verfügung zu stellen. 

Die FFW Langenleiten wurde hierüber informiert. Nicht geklärt ist, wer die Entscheidung über die Fahrzeugbeschaffung treffen darf. Die FFW Langenleiten sollte gebeten werden, das anzuschaffende Fahrzeug im Gemeinderat vorzustellen. Dies wird angesichts der kurzen Reservierungsfristen als schwierig angesehen. Über das Vorgehen zum Beschaffungsvorgang soll daher heute diskutiert und ggf. ein Beschluss gefasst werden.

  1. FFW Schmalwasser

Die FFW Schmalwasser verfügt über 80 (Meldung Januar 2024) aktive Feuerwehrleute. Bislang unterhält die FFW Schmalwasser ein MZF, VW T4, Bj. 1997, 280.000 km. Dieses Fahrzeug muss ersetzt werden. Es wurde vollständig aus eigenen Mitteln angeschafft. Wie die FFW Schmalwasser nachvollziehbar begründet (s. Anlage) ist die Anschaffung eines Pickups angedacht. Es wurde ein Budget hierfür in Höhe von 20.000 € beantragt. Mehrkosten trägt der Feuerwehrverein.




Stellungnahme:

Die Gemeinde beabsichtigt die Feuerwehren gleich zu behandeln und empfiehlt dem Gemeinderat, der FFW Schmalwasser auch ein Budget für die Ersatzbeschaffung von 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Maßgebend sind hierfür grundsätzlich folgende Aspekte:

  • Der Antrag wird von einer funktionsfähigen und engagierten Feuerwehr gestellt, bei der genügend aktive Feuerwehrleute im Einsatzfall verfügbar sind, die zwei Fahrzeuge rechtfertigen. Dies ist nach Auffassung der Gemeinde bei beiden Feuerwehren der Fall.
  • Es ist ein Stellplatz vorhanden.
  • Für den beantragten Fahrzeugtyp gibt es eine plausible Begründung, die sich an den örtlichen Gegebenheiten und den Bedarf des Ortsteils orientiert. 
  • Das jeweilige Fahrzeug fügt sich schlüssig in das gemeindliche Fahrzeugkonzept ein. Doppelbeschaffungen sollen vermieden werden. 
  • Die Zurverfügungstellung des Budgets bedeutet lediglich, dass der Bedarf aktuell anerkannt wird. Es bedeutet nicht, dass bei Ausfall des Fahrzeugs automatisch eine Ersatzbeschaffung erfolgt. Über die Notwendigkeit wird zum späteren Zeitpunkt der anstehenden Ersatzbeschaffung neu vom Gemeinderat entschieden.
  • Das Fahrzeug wird Eigentum der Gemeinde (unabhängig von der Höhe des Eigenbetrags des Vereins). Es gelten daher für die Fahrzeuge die gleichen Bedingungen wie für die Hauptfahrzeuge. Der Unterhalt der Fahrzeuge liegt bei der Gemeinde (wie MTW der FFW Sandberg). Da die Gemeinde die Kosten trägt, entscheidet daher über die Notwendigkeit von Reparaturen… die Gemeinde (natürlich wie bisher auch immer in Abstimmung mit der betroffenen FFW).


Finanzieller Hinweis:
Die Haushaltslage der Gemeinde ist angespannt. Der Gemeinderat kann heute empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel im nächsten Jahr bereitzustellen. Für das Fahrzeug der FFW Langenleiten sollen die Haushaltsreste vorgetragen werden. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass die erforderlichen Beträge von insg. 40.000 € im Haushalt 2025 abgebildet werden können.
 
Beschaffungsvorgang:

Die Reservierungsfristen für gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge sind sehr kurz. Aus diesem Grund ist es schwierig, die Beschaffung mit den Sitzungen des Gemeinderats abzustimmen. Dem Gremium wird daher vorgeschlagen, dass die Bürgermeisterin ermächtigt wird, den Auftrag für die Beschaffung im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets zu erteilen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Vergabe ordnungsgemäß durchgeführt wird. Auch wenn sich die Feuerwehr jeweils selbst um Angebote kümmert bzw. das Wunschfahrzeug auswählt, ist darauf zu achten, dass das Angebot wirtschaftlich ist. Um dies zu dokumentieren ist zumindest eine Marktorientierung notwendig. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Hinblick auf Alter und km-Stand zu einem wirtschaftlichen Preis beschafft wird, auch wenn der Verein Eigenmittel beisteuert. Der Beschaffungsvorgang soll in enger Abstimmung zwischen Herrn Gesierich und der jeweiligen Feuerwehr erfolgen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Christian Holzheimer erläutert den Bedarf der Freiwilligen Feuerwehr Schmalwasser an einem ergänzenden Fahrzeug und der beantragten Fahrzeugart.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt der Freiwilligen Feuerwehr Schmalwasser einen Maximalbetrag von 20.000,00 € zur Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges zur Verfügung. 
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Erste Bürgermeisterin Reubelt wird ermächtigt, bei Vorliegen von wirtschaftlichen Vergleichsangeboten, die Aufträge zur Fahrzeugbeschaffung für die Freiwilligen Feuerwehren Langenleiten und Schmalwasser zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Bescheid über Stabilisierungshilfe vom 10.12.2024
Die Gemeinde erhält 150.000 € zur Schuldentilgung und 300.000 € als Investitionshilfe. Bis spätestens 31.03.2025 ist ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, in dem insbesondere Ausführungen zu den Dorfgemeinschaftshäusern aufzunehmen sind. Hierbei ist u. a. auf Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Jahre sowie auf voraussichtliche bzw. erwartete Einnahme und Ausgaben in den kommenden Jahren einzugehen und zu bereits ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen Stellung zu nehmen. Außerdem wird ein Ausloten neuer bzw. weiterer Konsolidierungspotentiale erwartet. Auch ein geringes vorhandenes Einspar- bzw. Einnahmepotential sei auszuschöpfen. Zudem gibt es einen Hinweis zur Grundsteuer. Die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B mit Wirkung ab dem 01.01.2025 müssen so angepasst sein, dass sich das Grundsteueraufkommen in 2025 auf dem jeweiligen Niveau des Jahres 2024 bewegt, das sich bei einem Hebesatz mindestens im Größenklassendurchschnitt der Kassenstatistik 2023 ergeben hätte.

Neugestaltung Kreuzbergstraße
Das erste Abstimmungsgespräch zwischen Staatl. Bauamt, Planungsbüro und Gemeinde hat stattgefunden. In einem ersten Schritt werden nun Unterlagen zur Verfügung gestellt und ein Zeitenplan erstellt.

Grabkammern Schmalwasser
Der Einbau der Grabkammern wird absprachegemäß erst im nächsten Jahr beginnen.

Gewässerentwicklungskonzept
Der Zuwendungsbescheid steht noch aus (vsstl. April 2025), danach kann der Auftrag erteilt werden.

Wohnmobilstellplatz in Sandberg
Im Jahr 2025 soll die Gestaltung des Wohnmobilstellplatzes in Sandberg vorangetrieben werden.
Die Gemeinderäte Michael Katzenberger, Udo Kaiser und Janik Holzheimer erklären sich zur Mitarbeit bereit.


Gemeinderat Michael Katzenberger bemängelt, dass bei der Staatsstraße 2290 Waldberg – Sandberg Regenwasser von den Nebenflächen über die Straßenentwässerung in die gemeindliche Kanalisation geleitet werden. Er hinterfragt, ob hierfür seitens des Staatl. Straßenbauamtes eine finanzielle Beteiligung gezahlt wird.
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt verweist auf die mit dem Staatl. Bauamt getroffene Vereinbarung zur Einleitung des Straßenabwassers. Die aufgrund dieser Vereinbarung gezahlten Beträge des Staatl. Bauamtes sind Pauschalbeträge. Sämtliche Einleitungen auf der vereinbarten Strecke sind mit dieser Vereinbarung abgegolten.


Gemeinderat Axel Gütling informiert sich, warum eine Anzeige zu einem Diebstahl gemeindlichen Holzes von der Gemeindeverwaltung zurückgenommen wurde. Er regt an, künftig über Anzeigerücknahmen im Gemeinderat zu entscheiden.
Der Schaden wurde finanziell ausgeglichen, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Aus diesem Grund sei die Anzeige zurückgenommen worden. Aus ihrer Sicht sei es wichtig, solche Entscheidungen aus neutraler Sichtweise heraus zu treffen.

Datenstand vom 31.01.2025 11:59 Uhr