Datum: 09.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindehaus Birkenweg Schmalwasser
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Notunterkunft Schmalwasser - erforderliche Maßnahmen
2 Beschaffung Barriereschutz für Hochwasser
3 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Notunterkunft Schmalwasser - erforderliche Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg ist zur Obdachlosenunterbringung verpflichtet. Darüber hinaus sind zwar zunächst kreisangehörige Gemeinden nicht zur Unterbringung von Asylberechtigten verpflichtet. Die Verteilung innerhalb Bayerns richtet sich nach den in § 3 der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) festgesetzten Quoten. Für alle bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte ist damit geregelt, wie viele AsylbLG-Leistungsberechtigte und der Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG unterliegende Ausländer sie aufnehmen müssen. Diese Quote richtet sich nach der Einwohnerzahl und gewährleistet damit eine gleichmäßige Verteilung innerhalb Bayerns. Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist demnach verpflichtet, nach diesem Schlüssel Asylbewerber aufzunehmen. 
Für die Verteilung innerhalb der Landkreise ist in der DVAsyl hingegen kein fester Verteilschlüssel vorgesehen. Die kreisangehörigen Gemeinden sind auch nicht selbst zur Unterbringung verpflichtet. Nach aktueller Rechtslage ist aber in Art. 6 Abs. 2 AufnG, § 5 Abs. 3 DVAsyl ausdrücklich die Mitwirkungsverpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden geregelt. Auch kann bereits heute jedes Landratsamt in die Auswahlentscheidung, in welcher Gemeinde eine Immobilie genutzt wird, mit einbeziehen, wie im Verhältnis zueinander die betreffenden Gemeinden mit untergebrachten Geflüchteten in Relation zur Einwohnerzahl belastet sind. Auf politischer Ebene wird aktuell über die Einführung eines festen Verteilungsschlüssels diskutiert. Nach § 8 Abs. 3 S. 3 DVAsyl können, soweit erforderlich, die Landratsämter die zum Wohnort bestimmten kreisangehörigen Gemeinden zur Aufnahme verpflichten. Eine solche Verpflichtung steht aktuell noch nicht im Raum. Jedoch müsste sich die Gemeinde hierzu Gedanken machen, falls überraschenderweise Menschen in Not (sei es ob obdachlos oder in Asyl) untergebracht werden.
Die Unterkunft in Schmalwasser stellt hierbei nur eine Notlösung dar. Eine dauerhafte Unterbringung ist aufgrund des Gebäudezustandes nicht möglich. Nichtsdestotrotz muss die Unterbringung auch für einige Tage sichergestellt werden können. 

Die Bauausschussmitglieder besichtigen die Räumlichkeiten.

Diskussionsverlauf

Das Obergeschoss des Gebäudes verfügt nach dem Treppenaufgang über einen rechten Bereich mit Räumen und einen linken Bereich mit zwei größeren Räumen. Beide Bereiche sind durch den Treppenzugang mit Flur getrennt erreichbar. Während der Begehung und Besichtigung ergeben sich zwei Vorschlage, wie eine „Not“-Unterbringung möglich gemacht werden könnte. Die Mitglieder sind sich einig, dass wegen des grundsätzlich schlechten Bauzustands keine grundlegende Sanierung erfolgen kann. Dies würde den Kostenrahmen sprengen. Zudem ist unklar, wie perspektivisch das Gebäude langfristig genutzt werden soll. Angesprochen wurde die Generalsanierung mit Ausbau zu Wohnungen, Abriss des Gebäudes oder der Verkauf des Gebäudes.

Aus der Diskussion der Vorschläge und der Feststellung wie sich eine einfache Renovierung, pragmatische Gestaltung und Ausstattung verwirklichen lassen könnte, entstanden zwei mögliche Varianten, die die genannten Verpflichtungen einer Gemeinde erfüllen:

Variante 1: Es werden die Bereiche „links und rechts OG“ genutzt

Folgende Maßnahmen sind notwendig:
  • Defekte Elektroinstallation und Beleuchtung sind in Ordnung zu bringen.
  • Reparatur (funktionsfähig machen) der beiden Einzel-WC als WC Damen und WC Herren
  • Der alte Küchenraum mit derzeit offener Badewanne wird als ein Raum komplett zur Nasszelle mit zwei Waschtischen und dem „Nötigsten“ zur Nutzung hergerichtet. Das Fenster ist auszutauschen. Ggf. können hier auch zwei Fenster mit einem Trennsteg in der Mitte Anwendung aufgrund vorhandener Standardgrößen wie in Baumärkten u.ä. angeboten werden, eingebaut werden.
  • Weitere Räume des rechten Bereiches: 2 x Schlaf- und Aufenthaltsraum. Neben dem Tausch der Fenster und nach kleineren Ausbesserungsarbeiten sollen diese Räume mit pragmatischen Doppel- oder Stockbetten und Tisch -und Stuhlgruppe ausgestattet werden.
  • Die Räume des linken Bereiches, bestehend aus dem ehem. Vereinsbereich und einem größeren Nebenraum, sind in der Variante 1 als Küche, Zubereitung und Lagerung von Verpflegung sowie Gemeinschaftsraum angedacht. Defekte Elektroinstallation und Beleuchtung ist in Ordnung zu bringen. Dieser Raum soll über eine Küchenzeile als Gemeinschaftsküche verfügen. Der anschließende Nebenraum im linken Bereich soll nur bei Bedarf zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Fenster aller nutzbaren Räume sollen neue Kunststofffenster, wenn möglich in günstiger Standardgröße zur Vermeidung hoher Heizkosten dieses Gebäudes erhalten. Hierzu sind Angebote für Material, Ausbau alt, Einbau neu, von der Verwaltung einzuholen.

Variante 2: Es wird nur der Bereich „rechts OG“ genutzt

Folgende Maßnahmen sind notwendig:
  • Defekte Elektroinstallation und Beleuchtung sind in Ordnung zu bringen.
  • Reparatur (funktionsfähig machen) der beiden Einzel-WC als WC Damen und WC Herren
  • Der alte Küchenraum mit derzeit offener Badewanne soll in zwei Bereiche (Küche und Bad) getrennt werden. Hierzu ist das großflächige, marode, einscheibige alte Holzfenster durch zwei getrennte, kleinere Fensterelemente zu tauschen, offene Zwischenräume sind mit geeignetem Material auszufüllen. Der alte überdimensionierte Heizkörper ist gegen zwei kleine Heizkörper zu tauschen. Die nun neuentstandenen Trennflächen zwischen den Fensterelementen und den beiden Heizkörpern ist als Anschlag für eine Trockenbauwand, die mit einem Zugang aus der Küche in das Bad nun ein eigenes Badezimmer ermöglicht. Ggf. sind hier noch Ergänzungen wie Waschtisch oder diverse Badmöbel, die beispielsweise aus dem Gebrauchtmöbellager Unsleben erworben werden könnten, in freien Bereichen notwendig.
  • Weitere Räume des rechten Bereiches: 2 x Schlaf- und Aufenthaltsraum.
  • Ein großer Aufenthaltsraum mit gemeinschaftlicher Essensmöglichkeit steht hier nicht zur Verfügung.
  • Neben dem Tausch der Fenster und nach kleineren Ausbesserungsarbeiten sollen diese Räume mit pragmatischen Doppel- oder Stockbetten und Tisch -und Stuhlgruppe ausgestattet werden.

Beschluss

Es soll die Variante 1 durchgeführt werden. Für die Fenster sollen Angebote eingeholt und darüber informiert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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2. Beschaffung Barriereschutz für Hochwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 2

Sachverhalt

1. Kommandant der FFW Schmalwasser Christian Holzheimer schlägt als vorläufige Lösung für das Hochwasserproblem in der Talstraße die Anschaffung eines befüllbaren Doppelkammerschlauches vor. Der Vorschlag wurde bereits in der Kommandantenversammlung diskutiert. Es wurde angeregt, die entsprechenden Höhen in der Talstraße zu vermessen, um die Wirksamkeit besser einschätzen zu können. Ein Beispiel findet sich in der Anlage.

Neben dem Hochwasserschutz ist das System auch einsetzbar für
       Löschwasserrückhaltung
       Gefahrstoffrückhaltung
       Löschwasser im Schlauchsystem

Herr Gesierich stellt  die Ergebnisse der Vermessung den Mitgliedern des Bauausschusses vor. 

FFW Schmalwasser würde sich bei Anschaffung ein System für die rechtzeitige Alarmierung überlegen. 

Nach kurzer Beratung ist festzustellen, dass mit dem Aufbau dieser Form einer Wasserschutzbarriere ausreichend Höhen, auch auf der gegenüberliegenden Seite im Verlauf der Talstraße einen Einsatz ermöglichen und bei rechtzeitigen Aufbau Schäden vermieden werden können. Grundsätzlich ist sich der Bauausschuss einig, diese Ausstattung zur Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sandberg zu beschaffen. Kostenorientierend sollen noch zwei weitere Angebote eingeholt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Kosten ca. 7.000 €

Beschluss

Es soll ein befüllbarer Doppelkammerschlauch zur Gefahrenabwehr im Preisrahmen des vorliegenden Angebotes von ca. 7.000,00 € brutto beschafft werden. Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Einholung von weiteren Angeboten, die Beschaffung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 3
Datenstand vom 16.05.2024 17:58 Uhr