Datum: 03.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.09.2024
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ö
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1 | |
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1.1. 20-2024 Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 464/2 Gemarkung Sandberg, Rosenweg 1, 97657 Sandberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.09.2024
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ö
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1.1 | |
Sachverhalt
Die Eheleute Corinna und Marco Holzheimer, Endgrube 8, 97616 Salz beantragen auf der Flurnummer 464/2 Gem. Sandberg, benannt als Bauplatz Rosenweg 1, den Neubau eines Einfamilienhauses, eine Doppelgarage sowie diverse Geländeanpassungen zur Kellergestaltung mit dem Bauantrag 20-2024. Auf dem der Bauwerber von der Gemeinde Sandberg erworbenen Bauplatz Rosenweg 1 in 97657 Sandberg soll ein Einfamilienhaus mit einem Kellergeschoss einer anrechenbaren Nutzfläche von 76,54 m², einem Erdgeschoss mit anrechnenbarer Wohnfläche von 77,75 m², einem Dachgeschoss mit einer anrechenbaren Wohnfläche von 68,80 m² als Einfamilienhaus errichtet werden. Daneben soll eine Doppelgarage mit einer eingeschossigen Nutzfläche von 60,79 m² gebaut werden.
Beschluss
Zur Errichtung eines Einfamilienhauses, eine Doppelgarage sowie diverse Geländeanpassungen zur Kellergestaltung mit dem Bauantrag 20-2024 von den Eheleute Corinna und Marco Holzheimer, Endgrube 8, 97616 Salz auf der Flurnummer 464/2 Gem. Sandberg erteilt die Gemeinde Sandberg ihr Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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1.2. 21-2024 Bauantrag: Errichtung eines Dachgeschosses auf einem vorhandenen Nebengebäude mit Flachdach, einschl. Nutzungsänderung Kreuzbergstr. 40, 97657 Sandberg FlNr. 21 Gem. Sandberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.09.2024
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ö
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beschließend
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1.2 | |
Sachverhalt
Frau Sabrina Heß beabsichtigt die Nutzungsänderung des Nebengebäudes mit seiner Nutzungsfläche auf ihrem Anwesen Kreuzbergstraße 40, 97657 Sandberg zur Wohnfläche umzugestalten. Hierbei soll mit dem Bauantrag 21-2024, das vorhandene Nebengebäude durch Nutzungsänderung zur Wohnfläche bestimmt werden. Die Erweiterung, ebenfalls Bestandteil dieses Bauantrages 21-2024 des Anwesens beinhaltet, den Umbau des Nebengebäudes als Erdgeschoss sowie die Aufstockung und Errichtung eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken. Mit dem Umbau entstünde ein Treppenhaus und zusätzlich ein Kinder- und Schlafzimmer als 54,51 m² Wohnfläche
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg erteilt zum Antrag 21-2024, die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes und die Errichtung eines Dachgeschosses auf dem Anwesen Kreuzbergstraße 40, 97657 Sandberg von Frau Sabrina Heß, ihr Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.09.2024
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Sachverhalt
- Ein Bürger aus Langenleiten hat angeregt, den Bereich Schusterweg-Kaltenbrunnweg auf Höhe Spielplatz zur Spielstraße verkehrsrechtlich anzuordnen. Hier sind oder waren bereits Schilder „Spielstraße“ ohne Rechtsgrundlage, angebracht.
Hier müssen zuerst Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden. Es gibt im Straßenverkehrsrecht und in der Praxis beides: Die Spielstraße Zeichen 250 StVO Zeichen 1010-10 StVO und den verkehrsberuhigten Bereich Zeichen 325 StVO. Sie unterscheiden sich ganz wesentlich. Zunächst ist es oft ein Problem, dass mit der umgangssprachlichen "Spielstraße" fast immer ein verkehrsberuhigter Bereich gemeint ist.
Die Spielstraße:
Die Spielstraße steht uneingeschränkt sowohl für Kinderspiele als auch für Spiele durch Erwachsene, zum Beispiel Fußball und Tennis, zur Verfügung. Damit diese sicher stattfinden können, ist es aber notwendig, dass die Straße für jeden gesperrt wird, d. h. auch Anwohnerin / Anwohner selbst dürfen nicht mehr zu den Häusern in der Straße fahren. In eine Spielstraße darf nicht einmal mehr die Müllabfuhr fahren, und natürlich auch keine Lieferanten, Besucher oder andere. Die meisten Anlieger wollen aber die Möglichkeit beibehalten, ihre Wohnungen auch mit dem Auto erreichen zu können. In der Praxis kommt es daher äußerst selten zur Einrichtung einer Spielstraße. Wenn eine "echte" Spielstraße nicht gewünscht oder nicht möglich ist, kommt als Alternative ein
verkehrsberuhigter Bereich in Betracht.
Entgegen weit verbreiteter Meinung ist ein verkehrsberuhigter Bereich kein Freibrief für spielende Kinder, sondern hier sind im Gegenteil gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz der einzelnen Nutzer gefragt! Verkehrsberuhigte Bereiche müssen optisch den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies wird z. B. erreicht durch niveaugleichen Ausbau über die gesamte Straßenbreite, durch Gestaltungselemente zur Sicherung und Abgrenzung von reinen Aufenthaltsflächen gegenüber Flächen, die auch für den ruhenden und fließenden Verkehr zur Verfügung stehen sowie durch geschwindigkeitshemmende Elemente, wie Fahrgassenversätze, Einengungen und Unterschiede im Fahrbahnbelag. In aller Regel wird es nicht möglich sein, einfach ein Schild aufzustellen, sondern die Straße muss baulich umgestaltet werden. Eine solche Ausbauform wird grundsätzlich nur in reinen, relativ kurzen Wohnstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen in Frage kommen. Um eine sinnvolle Gestaltung zu ermöglichen, ist ein gewisses Raumminimum erforderlich, wobei man üblicherweise von einer Straßenmindestbreite von mindestens 8,50 m ausgeht. Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt folgendes:
A. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele (siehe die Erklärung bei der Spielstraße) sind überall erlaubt. Es muss sich jedoch um wirkliche Kinder (bis 14 Jahre) und wirkliche Kinderspiele, wie zum Beispiel Dreiradfahren, Fangen oder ähnliches handeln. Aufbauten oder Spiele von Jugendlichen sind dagegen nicht erlaubt. Auch Spiele, die für die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich werden könnten, sind nach gängiger Rechtsmeinung nicht gestattet (dazu gehört nach Meinung der meisten Gerichte auch Fußball!).
B. Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (das heißt zirka 5 km/h) einhalten.
C. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
D. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (ein Schachspiel zum Beispiel mitten im Fahrtweg dürfte also meist nicht möglich sein).
E. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen. Der "Verkehrsberuhigte Bereich" soll also eine Mischverkehrsfläche eigener Art sein und keine Fahrbahn oder Gehbahn besitzen - gewünscht ist ein friedliches, verkehrssicheres Nebeneinander. Das heißt aber auch, dass die Verkehrsteilnehmer, die den verkehrsberuhigten Bereich benutzen, in der Lage sein sollten, sich ggf. mit einem anderen Verkehrsteilnehmer durch Augenkontakt, Gesten o. ä. zu verständigen. Für kleine Kinder, die dazu noch nicht in der Lage sind, ist ein verkehrsberuhigter Bereich daher ohne elterliche Aufsicht eigentlich nicht der geeignete Aufenthaltsort. Bei ihnen wäre die Folge, dass mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches lediglich eine „Scheinsicherheit“ geschaffen würde, die mit größeren Gefahrenpotentialen behaftet wäre als eine „normale“ Ausbauform der Straße.
Die Bauausschussmitglieder stellen fest, dass in dem Bereich keine Familien mit Kindern wohnen und daher keine Kinder auf der Straße spielen. Der in dem Bereich vorhandene Spielplatz ist eingezäunt, so dass von dort keine Kinder auf die Straße gelangen. Nach Auffassung des Bauausschusses ist durch die vorhandene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und der Einzäunung des Spielplatzes sowie dem grundsätzlich geringen Verkehrsaufkommen ausreichend Sicherheit vorhanden. Der Anwohner wird darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Entscheidung des Bauausschusses vom 06.08.2024 zur Kostenbeteiligung an den Tiefbauarbeiten Verlegung Leerrohr für das Anwesen Küppelstraße 10b wurde Herrn Wolfgang Büttner durch den 2. Bürgermeister Siegfried Söder mitgeteilt. Es werden aktuell noch weitere Angebote für die Tiefbauarbeiten eingeholt. 2. Bürgermeister Siegfried Söder rechnet mit ca. 3000,00 € bis 3500,00 € für diese Arbeiten.
Datenstand vom 09.10.2024 15:45 Uhr