Datum: 30.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:21 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beratend
|
1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
2 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 wurde mit der Sitzungseinladung versandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
informativ
|
3 | |
Sachverhalt
Es liegen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.
zum Seitenanfang
4. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
4 | |
zum Seitenanfang
4.1. Bauantrag 26-2024: Antrag auf Vorbescheid, Umnutzung Nebengebäude (Gartenhaus) zu Wohnhaus, Alter Müllersacker 4, 97657 Schmalwasser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
4.1 | |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte Dirk Zehe und Philipp Holzheimer betreten den Sitzungssaal.
Die Bauwerber haben mit notariellem Kaufvertrag Nr. 537/2020 vom 04.05.2020 das Grundstück Alter Müllersacker 4, 97657 Sandberg, FlNr. 1152/2, Gemarkung Schmalwasser erworben.
Der Kaufvertrag sieht in Abschnitt VII. die Verpflichtung vor, ab dem Kaufvertragsdatum innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ein Wohnhaus zu errichten und das Grundstück nicht unbebaut weiter zu veräußern. Handelt der Erwerber der Verpflichtung zuwider, so hat der Veräußerer das Recht, den heute verkauften Bauplatz zurück zu erwerben.
Die Bauwerber haben auf dem erworbenen Grundstück ein als „Gartenhaus“ bezeichnetes Blockhaus errichtet.
In der Sitzung am 25.07.2024 beschloss der Gemeinderat das Grundstück zurückzufordern, da die Baupflicht nicht erfüllt ist. Die Bauwerber wurden seitens der Gemeindeverwaltung am 16.08.2024 über die Rückübertragungsabsicht schriftlich informiert. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis 19.09.2024 eingeräumt. Im Antwortschreiben geben sie als Begründung für die fehlende Bebauung die COVID-19-Pandemie, allgemeine Preissteigerungen und familiäre Veränderungen an.
Für die gebaute Blockhütte wäre ein Bauantrag und eine Baugenehmigung erforderlich gewesen. Beides lag vor Bau des Gebäudes nicht vor.
Die Bauwerber beabsichtigen nun nachträglich eine Baugenehmigung zu erwirken.
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Alter Müllersacker“.
Da das bereits erbaute Gebäude einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, wurde in einem ersten Schritt durch die Bauwerber ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, um zu folgenden Fragen bzw. zu folgenden Abweichungen vom Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen zu erhalten:
- Das bereits erbaute Gebäude überschreitet die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze. Die Bauwerber beantragen eine Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze.
Im Bebauungsplan wurde als Dachform ein Satteldach (Firstrichtung talseitig) mit einer Dachneigung von 38 +/- 5°festgelegt. Es wird eine Befreiung hierzu beantragt.
Die erforderliche Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO werden weder zum gemeindlichen Bauplatz FlNr. 1152/3 (links daneben) oder zu den oberhalb liegenden Grundstücken FlNr. 1152/7 und 1153 eingehalten.
Die erforderlichen Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen. Sie dürfen sich auf andere Grundstücke erstrecken, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt (Abstandsflächenübernahme) oder wenn rechtlich gesichert ist, dass die Abstandsfläche auf dem anderen Grundstück nicht überbaut werden kann.
Die Bauwerber beantragen eine Abweichung der Abstandsflächen, weil es sich bei den nördlichen Grundstücken um Landwirtschaftsflächen handelt, die nicht überbaut werden können. Bei dem gemeindlichen Bauplatz müsste die Gemeinde die Abstandsflächen übernehmen.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann dem Antrag auf Vorbescheid nicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Bei einer Übernahme der Abstandsflächen auf den angrenzenden gemeindlichen Bauplatz würde dieser für künftige Käufer unattraktiv und nicht veräußerbar.
Diskussionsverlauf
Da das bereits errichtete „Gartenhaus“ den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, wird das Bauvorhaben durch den Gemeinderat sehr kritisch gesehen.
Vor allem das Nichteinhalten der gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen wird durch den Gemeinderat nicht gebilligt. Einer Abstandsflächenübernahme auf den angrenzenden gemeindlichen Bauplatz FlNr. 1152/3, Gemarkung Schmalwasser, wird nicht zugestimmt, da der Bauplatz hierdurch in seiner künftigen Nutzung eingeschränkt wird.
Das Gremium diskutiert neben dem Antrag auf Vorbescheid auch über eine Rückforderung des Bauplatzes. Da der Bau eines Wohnhauses innerhalb von drei Jahren nicht erfüllt ist, soll der Bauplatz zurückgefordert werden. Die Rückforderung wurde schon in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2024 beschlossen. Aus diesem Grund ist keine erneute Beschlussfassung in der heutigen Sitzung erforderlich.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg erteilt dem Antrag auf Vorbescheid Nr. 26-2024 zur Umnutzung eines Nebengebäudes (Gartenhaus) zu einem Wohnhaus nicht ihr gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4.2. Bauantrag 01-2025: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Birkenweg 5, 97657 Schmalwasser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
4.2 | |
Sachverhalt
Der Bauwerber beabsichtigt am gleichen Anwesen, durch einen Dachaufbau im Bereich des Treppenhauses an der südlichen Hausfront, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es ist vorgesehen, im Spitzboden zwei neue Zimmer zu errichten, die über das bestehende Treppenhaus und die geplante Erweiterung der Treppe zugänglich sind. Mit der Erweiterung wird eine zusätzliche Wohnfläche von 54,53 m² geschaffen. Mit dem Vorbescheid 13-2024 wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2024 bei Erfüllung der baurechtlichen Vorschriften das Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Beschluss
Dem Bauantrag 01-2025 zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses Birkenweg 5, 97657 Schmalwasser, erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Protokoll der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.12.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Katzenberger, berichtet von der am 02.12.2024 durchgeführten Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 und verliest das dazugehörige Protokoll.
Er erkundigt sich nach Einwänden gegen das Protokoll.
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwände.
Beschluss
Dem Protokoll der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sandberg hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung (GO) vorgenommen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt nach der örtlichen Prüfung der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV-Kameralistik) 2023
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1. Unerledigte Vorschüsse
|
2.500,00 €
|
2.2. Unerledigte Verwahrgelder
|
360.706,45 €
|
3. Stand des Vermögens und der Schulden
4. Stand der allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2023 beträgt 3.338.182,66 €
Gegenüberstellung Haushaltsplanung und vorläufiger Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan 2023
|
Jahresrechnung 2023
|
Differenz
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage)
|
232.903,00
|
480.768,81
|
247.965,81
|
Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
|
1.573.672,00
|
0,00
|
-1.573.672,00
|
Zuführung an die allgemeinen Rücklage
|
0,00
|
1.404.936,69
|
1.404.936,69
|
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2023
|
1.933.245,97
|
3.338.182,66
|
1.404.936,69
|
Schuldenstand zum 31.12.2023
|
2.146.111,49
|
2.147.111,53
|
1.000,04
|
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) sind, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich zu genehmigen.
Überplanmäßige Ausgaben - über 10.000 € Abweichung vom Haushaltsansatz (auch 0,00 €-Ansatz)
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz
|
Rechnungs-ergebnis
|
Unterschied
|
Erläuterung
|
2130.7130
|
Schulverbandsumlage
|
100.000,00
|
118.416,94
|
18.416,94
|
Ansatz nicht ausreichend
|
4390.5500
|
Bürgerbus – Unterhalt Fahrzeug
|
2.500,00
|
13.128,47
|
10.628,47
|
Wg. Unfallschaden (Kosten wurden v.d. Versicherung übernommen)
|
4640.7000
|
Kindergärten -Betriebskostenförderung
|
700.000,00
|
770.277,43
|
70.277,43
|
Ansatz zu niedrig; Mehrreinnahmen staatl.Förderung iHv. 55.289,68
|
7000.5000
|
Kläranlagen - Unterhalt d. baulichen Anlagen
|
1.500,00
|
12.822,77
|
11.322,77
|
Ansatz zu niedrig – dafür Minderaus- gaben b. Unterhalt d. Kläranlagen v. 21.854 €
|
7500.6797
|
Friedhof - Innere Verrechnungen Bauhof
|
25.000,00
|
41.649,85
|
16.649,85
|
Mehrausgaben
|
7850.6797
|
Wirtschaftswege - Innere Verrechnungen Bauhof
|
35.000,00
|
63.056,56
|
28.056,56
|
Mehrausgaben
|
8550.5100
|
Forst - Unterhalt
|
35.800,00
|
86.191,84
|
50.391,84
|
Mehrausgaben wg. Käferbefall – aber Mehreinnahmen d. Holzverkäufe v. 42.160 €
|
9000.8320
|
Kreisumlage
|
1.152.400,00
|
1.190.243,82
|
37.843,82
|
Erhöhung des Umlagesatzes v. 45,7% auf 47,2 %
|
0600.9400
|
Rathaus – Bodenbelag
|
0
|
13.358,26
|
13.358,26
|
Mehrkosten - HH-Rest nicht ausreichend
|
2110.9870
|
Schule – Erhöhung Gesellschaftereinlage Holzenergie GbR
|
0
|
10.000,00
|
10.000,00
|
nicht eingeplant
|
8800.004.9400
|
Abriss Kreuzbergstr. 91 - 95
|
0
|
14.022,95
|
14.022,95
|
Mehrkosten - HH-Rest nicht ausreichend
|
Außerplanmäßige Ausgaben - über 5.000 € (kein Ansatz im Haushalt)
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Rechnungs-ergebnis
|
Unterschied
|
Erläuterung
|
3600.5860
|
Natur-u. Landschaftspflege
|
11.821,23
|
11.821,23
|
Einnahme der Förderung u. Eigenanteile (ca. 11.800 €) in 2024
|
7505.001.9500
|
Friedhof Kilianshof - Sanierung
|
6.422,01
|
6.422,01
|
Neuanlage Urnengräber
|
8170.001.9420
|
Nahwärmenetz Sandberg – Planungskosten
|
5.460,32
|
5.460,32
|
nicht eingeplant
|
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 GO).
Nach der in TOP 6 erfolgten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 spricht der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung zur Jahresrechnung aus.
Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2023 einverstanden ist, dass er das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss 1
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 | |
Sachverhalt
Unentgeltliche Zuwendungen Privater für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements und stellen ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung öffentlicher Projekte dar. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Um keinen Verdacht der Vorteilsannahme (Straftatbestand) entstehen zu lassen, wurden vom Bayerischen Justizministerium Handlungsempfehlungen zur Annahme von Spenden erlassen. Dabei soll insbesondere auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt werden.
Für die Annahme der Spenden bedarf es danach eines Beschlusses des Gemeinderates. Darüber hinaus sollen Zuwendungen dokumentiert und in einer Zuwendungsliste erfasst werden. Dies wird von der Verwaltung umgesetzt. In der Zuwendungsliste werden die Höhe, der Zweck, die Art des Zuwendungsangebots (Sach- oder Geldleistung) sowie der Zuwendungsgeber und Begünstigte aufgenommen. Es wird zudem erfasst, welche etwaigen rechtlichen Beziehungsverhältnisse zwischen der Gemeinde und dem Zuwendungsgeber bestanden oder bestehen.
Über die Annahme von Zuwendungen hat der Gemeinderat zu befinden.
Im Jahr 2024 wurden von der Gemeinde Sandberg folgende Spenden entgegengenommen:
250,00 € alter Friedhof Langenleiten
2.750,00 € Spielplatz Schmalwasser
1.131,70 € Natur Unvergesslich
1.000,00 € Defibrillator Langenleiten
2.120,00 € Bürgerstiftung
Die Zuwendungsliste wird den Gemeinderäten in Umlauf gegeben. Sollte eine Aussprache zu den Namen der Spender notwendig werden, wäre dies im nichtöffentlichen Teil durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Haushaltsjahr 2024 entgegengenommenen Spenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Vorschläge für Konsolidierungsmaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10 | |
zum Seitenanfang
10.1. Kündigung Mitgliedschaft Tourismusverband Franken e. V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10.1 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde Sandberg ist Mitglied im Tourismusverband Franken e. V. und zahlt einen jährlichen einwohner- und tagesgästeabhängigen Beitrag. Die Beitragsrechnung für das Jahr 2025 beläuft sich auf 389,89 €. Die Gemeinde Sandberg hat am 03.12.2024 die Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung wurde mit anliegendem Schreiben vom 04.12.2024 bestätigt. Es wird in dem Schreiben um Rücknahme der Kündigung gebeten und auf die Aktivitäten des Tourismusverbands im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder die Erwähnung der Mitgliedsorte in allen relevanten Kartenübersichten verwiesen. Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Nachdem die Gemeinde zwar ihre Entwicklung im touristischen Bereich forcieren möchte, jedoch in den angegebenen Leistungen keinen unmittelbaren Mehrwert erkennen kann und aufgrund der Stabilisierungshilfe zur Konsolidierung gezwungen ist, wird empfohlen, an der Kündigung festzuhalten.
Im Übrigen seien auf Nachfrage auch die Rhöner Fünf (darunter Bischofsheim und Oberelsbach) aus dem Tourismusverband ausgetreten.
Finanzielle Auswirkungen
Jährliche Ersparnis von 389,89 €
Beschluss
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverband Franken e. V. wird aufrechterhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10.2. Neufestlegung Gebühren Außentrauungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10.2 | |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 wurden die Gebühren für Außentrauung letztmalig angepasst. Die Gebühr für Außentrauungen beträgt 180,00 €. Falls am Trauort „Haus für Alle“ kein Equipment von Seiten der Gemeinde benötigt wird, reduziert sich die Gebühr auf 90 €.
Nachdem die Personalkosten steigen, auch weitere Kosten für ein Anhänger entstanden sind, soll die Gebühr angepasst werden. Dabei wird vorgeschlagen ähnlich wie in Strahlungen die Gebühren zwischen Sandberger Bürgern und Auswärtigen zu differenzieren:
|
Sandberger Bürger
|
Sandberger Gäste
|
Trauort
|
200,00 €/250,00 €
|
250,00 €/300,00 €
|
Sektgläser
|
20,00 €
|
20,00 €
|
Zuschlag Samstag (?)
|
25,00 €
|
25,00 €
|
Bislang sind in den Gebühren Tisch, Stühle, Sektgläser enthalten. Da die Sektgläser in der Regel in der Verwaltung auch gespült werden, wird empfohlen, für die Leihe der Gläser eine eigene Gebühr zu verlangen. Auch könnte überlegt werden, einen Aufschlag für Trauungen am Wochenende zu verlangen.
Die Ermäßigung für das Haus für Alle soll beibehalten werden, da der tatsächliche Aufwand mangels Einsatz des Bauhofes niedriger ist.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Erwin Voll erfragt den zeitlichen Aufwand des Bauhofes für Auf- und Abbau der Außentrauungen.
Für Auf- und Abbau ist der Bauhof jeweils eine Stunde beschäftigt, antwortet Bauhofleiter Udo Kaiser.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Anpassung der Gebühr für Außentrauungen. Für Außentrauungen von Sandberger Bürgern beträgt die Gebühr 250,00 €. Für Außentrauungen von Sandberger Gästen beträgt die Gebühr 300,00 €. Bei Außentrauungen am „Haus für Alle“ in Langenleiten wird eine um 50% ermäßigte Gebühr erhoben, falls keine Ausstattung der Gemeinde benötigt wird. Ein Zuschlag für Außentrauungen am Wochenende wird nicht erhoben.
Die Leihgebühr von Sektgläsern beträgt 30,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10.3. Beiträge für Mittagsbetreuung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10.3 | |
Sachverhalt
Die Elternbeiträge wurden seit dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr erhöht.
(Die allgemeine Kostensteigerung seit dem Jahr 2016 beträgt 23,8%.)
Die Elternbeiträge betragen derzeit bei einem Besuch der Mittagsbetreuung von
2 Tagen: 40,- €
3 Tagen: 50,- €
4 Tagen: 65,- €
5 Tagen: 80,- €
Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der staatlichen Förderung reichen jedoch für eine Kostendeckung nicht aus.
Aus diesem Grund muss eine Anpassung der Elternbeiträge zum neuen Schuljahr 2025/2026 erfolgen.
Auf die beigefügte Kalkulation wird verwiesen.
Beschluss
Die Elternbeiträge werden ab dem Schuljahr 2025/2026 wie folgt festgesetzt:
Bei Inanspruchnahme der Mittagsbetreuung an
2 Tagen: 50,- €
3 Tagen: 60,- €
4 Tagen: 75,- €
5 Tagen: 90,- €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
10.4. Mietentgelte WalddörferBus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10.4 | |
Sachverhalt
Mit der Ausweitung des Mainfränkischen Verkehrsverbunds zum 01.01.2025 sowie der Einführung von Call Heinz treten gravierende Änderungen im ÖPNV in Kraft, die auch den WalddörferBus betreffen.
Der Mainfränkische Verkehrsverbund ermöglicht im gesamten Verbundgebiet mit einem Ticket zu fahren. Es gelten die gleichen Tarifbedingungen. Durch die Umstellung auf einheitliche Tarife haben sich die Ticketpreise in den öffentlichen Linien ab dem 01.01.2025 erhöht, z. B.
Einzelkarte Sandberg – Bad Neustadt 6,90 €, Tageskarte 12,40 €
Einzelkarte Sandberg – Bad Kissingen 10,80 €, Tageskarte 19,00 €
Wegen des damit verbundenen Aufwands ist die Gemeinde Sandberg mit dem WalddörferBus nicht Teil des Mainfränkischen Verkehrsverbunds geworden, d. h. dass zum einen die Tickets des Verkehrsverbunds im Bus nicht akzeptiert werden, zum anderen man in der eigenen Preisgestaltung auch nicht an die Ticketpreise gebunden ist.
Unabhängig davon werden jedoch die Ticketpreise des WalddörferBusses aufgrund gestiegener Kosten (Energie, Reparaturkosten) angepasst:
- Fahrten innerhalb der Walddörfer: 2 € (bisher 1 €)
Fahrten nach Bad Neustadt: 5 € (bisher 2,50 € bzw. 3,00 €)
Fahrten nach Bad Kissingen: 6 € (bisher 3,00 €)
Dadurch dass der Bus ohne Personalkosten unterwegs ist, können weiterhin günstigere Preise angeboten werden.
Darüber hinaus war bisher Teil des Mobilitätskonzepts der Gemeinde, auch die Preise der regulären Buslinien zu ermäßigen, um keine Konkurrenz zwischen Bürgerbus und Landkreis-ÖPNV entstehen zu lassen. In den Linien nach Bad Neustadt galt daher bislang der sog. Walddörfer-Tarif, der die Preise auf Bürgerbuspreisniveau ermäßigt hatte. Die Ermäßigung wurde bislang vom Landkreis Rhön-Grabfeld der Gemeinde noch nicht in Rechnung gestellt. Deswegen lässt sich der finanzielle Aufwand bislang nicht beziffern.
Durch die Einführung des Mainfränkischen Verkehrsverbunds sind Sondertarife jedoch mit der Verbundraumerweiterung zum 01.01.2025 abgeschafft. Nachdem der finanzielle Aufwand nicht überschaut werden kann (der Landkreis hat angekündigt, nun die vergangenen Jahre in Kürze abrechnen zu wollen) und eine Ermäßigung im Bus durch einen Sondertarif nicht mehr möglich ist (zudem eine Erstattung jedes Ticketpreises durch die Gemeindeverwaltung mit unangemessen hohem Aufwand verbunden ist), kann derzeit kein Sondertarif mehr gewährt werden. Das ursprünglich geplante Mobilitätskonzept ist daher aufgrund der Veränderungen im ÖPNV so nicht mehr umsetzbar.
Die Bürger werden um Verständnis für die Abschaffung des Sondertarifs gebeten. Die Entwicklung wird von der Gemeinde weiterhin verfolgt. Ggf. kann das Thema im nächsten Jahr – aufgrund der Erfahrungswerte aus diesem Jahr – wieder aufgegriffen werden.
Derzeit ist auch nicht absehbar, wie sich die Einführung des Rufbussystems Call-Heinz ab 01.02.2025 auf den WalddörferBus auswirken wird. Denn zukünftig kann für Fahrten nach Bad Neustadt auch flexibel der Rufbus des Landkreises gebucht werden. Mit dem Bürgerbusfahrern wurde die aktuelle Situation besprochen. Zunächst wird der Verkehr – auch wegen noch laufender Bindungsfristen der in Anspruch genommenen Förderung – bis auf Weiteres aufrechterhalten.
Sowohl die überörtliche Rechnungsprüfung als auch die örtliche Rechnungsprüfung haben angeregt, die Mietentgelte für den WalddörferBus zu überprüfen bzw. neu zu kalkulieren.
Bislang gelten folgende Preise festgelegt:
- 0,30 € pro gefahrenen km + voll tanken
- 0,50 € pro gefahrenen km (ohne tanken)
Die Ausgaben sind nur schwer zu kalkulieren, da der Bus auch im öffentlichen Linienverkehr gefahren wird. Die Verwaltung schlägt jedoch u. a. vor, eine Pauschale z. B. 20 € einzuführen, da für jede Buchung Verwaltungsaufwand anfällt (Buchung, Erstellung des Vertrages, Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs, Rechnungstellung).
Zusätzlich könnte die Pauschale um jeweils 0,10 € pro km erhöht werden:
- 0,40 € pro gefahrenen km + voll tanken (alt 0,45 €)
- 0,60 € pro gefahrenen km (ohne tanken) (alt. 0,55 €)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Kilometerpauschale bei einer Vermietung des WalddörferBusses anzupassen.
Die Kilometerpauschale beträgt
- 0,45 € / km exklusive Treibstoff
0,60 € / km inklusive Treibstoff
Des Weiteren wird pro Mietvorgang eine Verwaltungspauschale von 20,00 € fällig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
10.5. Erhöhung Kopiergeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
10.5 | |
Sachverhalt
Den Vereinen wurde bislang die Möglichkeit gegeben, Kopien bei der Gemeindeverwaltung z. B. für gemeindliche Veranstaltungen zu tätigen.
Für die Gebühren wurden bislang folgende Gebühren berechnet:
Schwarz/weiß 0,06 € pro Kopie
Farbkopie 0,06 € pro Kopie
Für den Druck fallen bei der Gemeinde folgende Einkaufspreise an:
|
Schwarzweiß
|
Farbe
|
Druckpreis
|
0,01 €
|
0,06 €
|
Papierpreis
|
0,01 €
|
0,01 €
|
Summe
|
0,02 €
|
0,07 €
|
Nicht berechnet wird bislang die Bearbeitung in der Verwaltung.
Es wird vorgeschlagen, die Preise wie folgt anzupassen:
- Schwarz/weiß 0,20 € pro Kopie
Farbkopie 0,25 € pro Kopie
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Anpassung der Kopiergebühren auf 0,20 € pro Schwarzweiß-Kopie und 0,25 € pro Farbkopie.
Jeder in der Gemeinde ansässige Verein hat ein Kontingent von 100 Freikopien pro Jahr zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Anpassung der Verwaltungskostensatzung aufgrund der Umsatzsteuerpflicht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
11 | |
Sachverhalt
Die Gemeinden können für Ihre Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben, die in die Gemeindekasse fließen (Art. 20 Abs. 1 KG).
Die Rechtsgrundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sandberg (Verwaltungskostensatzung).
Mit der Erweiterung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 UStG) und der damit einhergehenden Zunahme steuerrelevanter Geschäftsvorfälle wird von der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen, die Verwaltungskostensatzung hinsichtlich einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht zu ergänzen.
Aus diesem Grund wird die Verwaltungskostensatzung im § 1 um folgenden Absatz ergänzt:
(2) Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, werden die Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
Ebenfalls wird die in TOP 10.2 beschlossene Anpassung der Gebühr für Außentrauungen angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sandberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Beschlussfassung über die Förderrichtlinie "Gute Pflege in Bayern - GutePflegeFöR"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
12 | |
Sachverhalt
Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein Quartierskonzept erstellt. Es richtet sich in erster Linie an ältere Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinde hat für die Anstellung einer Quartiersmanagerin eine Förderung nach der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) eine Anschubfinanzierung über 80.000 € für insgesamt 4 Jahre erhalten. Die Förderperiode lief im Zeitraum 01.10.2019 – 30.09.2023. Da die Förderung zum 30.09.2023 auslief und zum damaligen Zeitpunkt auch keine Anschlussförderung bestand, wurde das Arbeitsverhältnis von Frau Nasner entfristet.
Im Jahr 2024 hat das StMAS eine Neufassung der Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA erlassen. Die Neufassung ist zum 1. Juni 2024 in Kraft getreten und beinhaltet eine wesentliche Änderung zur Förderung seniorengerechter Quartierskonzepte:
Finanz- und strukturschwache Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, nach Ablauf der vierjährigen Anschubfinanzierung eine Anschlussförderung zu beantragen. Die Anschlussförderung beträgt bis zu 20.000 Euro pro Jahr und kann (jährlich) beantragt werden, solange die Zuwendungsvoraussetzungen fortbestehen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte, als auch bereits im Rahmen der SeLA geförderte Quartierskonzepte, die sich zum 1. Januar 2024 noch in der Förderphase befanden und die in einer finanzschwachen Gemeinde umgesetzt werden.
Die Fördervoraussetzungen liegen für die Gemeinde Sandberg jedoch nicht vor, da die Förderphase bereits am 30.09.2023 endete. Dies wurde auch von Seiten der Fachstellen bestätigt. Damit hat die Gemeinde Sandberg (obwohl Vorreiter bei der Durchführung eines Quartierskonzepts) keine Möglichkeit eine Anschlussfinanzierung zu erhalten.
Ende 2023 hat der Freistaat Bayern die Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR) erlassen. Danach besteht die Möglichkeit, für einen Pflegelotsen eine Förderung zu erhalten.
Laut Förderrichtlinie soll folgender Zweck verfolgt werden:
„Zweck der Zuwendung ist es daher, in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen. 4Hierzu müssen Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie deren An- und Zugehörige auf bedarfsgerechte Hilfs- und Entlastungsangebote zurückgreifen können. 5Gleichermaßen soll mit Gewährung der Zuwendung der Blick auf die Vermeidung oder Verzögerung des Eintritts von Pflegebedürftigkeit gelegt und entsprechende Präventionsmaßnahmen gefördert werden. 6Dabei müssen die individuell gewählten und fachlich passenden Interventionen und Hilfen zum Betroffenen kommen, nicht umgekehrt. 7Um diese Bedarfe zu decken, müssen auch im ländlichen Raum pflegerische und unterstützende Leistungen verfügbar sein. 8Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels und der damit einhergehenden steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen unterstützt werden.“
Folgende Inhalte werden durch die GutePflegeFöR abgedeckt:
- Kostenlose, neutrale und individuelle Beratung in Pflegekontexten, auf Wunsch aufsuchend zu Hause
Klärung individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarfe
Organisation oder Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Pflegebedürftigen oder des von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen zum Erhalt der Lebensqualität in der Häuslichkeit
Sicherstellung sozialer Teilhabe pflegebedürftiger Menschen und häuslich pflegender An- und Zugehöriger
Bedarfsermittlung sowie die Erschließung und Organisation erforderlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote im sozialen Nahraum, einschließlich interkommunaler Zusammenarbeit
Schaffung von vielfältigen, niedrigschwelligen, z. B. von nachbarschaftlichen Angeboten
Unterstützung beim Schließen von Versorgungslücken
Entwicklung und Mitwirkung bei der Entwicklung innovativer Konzepte zur Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes im sozialen Nahraum sowie zur Stärkung der häuslichen Pflege
Aktivierung von Bürgern als "ehrenamtlich tätige Einzelpersonen" (§ 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG)
Nach telefonischer Aussage eines Mitarbeiters im Sozialministerium könnte die Stelle des Pflegelotsen auch mit einem bereits beschäftigten Mitarbeiter besetzt werden. Es käme ausschließlich auf das vorgelegte Konzept an.
Es wird daher vorgeschlagen, eine Förderung für die Einstellung eines Pflegelotsen zu beantragen.
Ziel ist, die Stelle mit Frau Nasner zu besetzen. Ein schlüssiges Konzept wird derzeit erstellt. Darin soll vor allem zum Ausdruck kommen, dass sich der bisherige Tätigkeitsbereich ändern wird und die Betreuung der Pflegebedürftigen zunehmend den Schwerpunkt bilden wird.
Ob tatsächlich eine Förderung erreicht werden kann, ist völlig offen. Es sollte jedoch angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde versucht werden.
Die Antragstellung nach der GutePflegeFöR muss mit Konzept sowie Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 01.03.2025 erfolgen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag nach der GutePflegeFöR mit dem dazugehörigen Konzept sowie Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 01.03.2025 einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Fortführung des Programms der Energieeinsparmaßnahmen (BAFA) – Unterstützung der Kosten des Energieberaters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beratend
|
13 | |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 28.07.2022 wurde die Teilnahme der Gemeinde Sandberg am Projekt der Kreuzbergallianz „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ beschlossen.
Im Rahmen des Förderprogramms fördern die Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz bei der Planung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung im privaten Bereich die Kosten des Energieberaters mit 50%. Die verbleibenden 50% werden von der BAFA nach Durchführung der Einzelmaßnahmen übernommen.
Im Jahr 2022 wurden bei der Gemeinde Sandberg 6 Anträge bewilligt und Kosten in Höhe von 1.666,00 € erstattet. Der Gemeinderat hatte ein Budget in Höhe von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dies wurde nicht ausgeschöpft.
Im Jahr 2023 wurden Haushaltsmittel von 5.000,00 € bereitgestellt, wobei lediglich 1.434,19 € ausgezahlt wurden.
Im Jahr 2024 wurden Haushaltsmittel von 5.000,00 € bereitgestellt. Bei der Gemeinde Sandberg wurden 3 Anträge bewilligt und Kosten in Höhe von 690,20 € erstattet.
Die Bürgermeister der Kreuzbergallianz (Bischofsheim, Oberelsbach, Sandberg) haben beschlossen, das Programm fortzuführen. Im Rahmen der Haushaltsberatung ist festzulegen, wieviel Mittel im Haushalt dafür bereitgestellt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen 3.000,00 € bereit zu stellen. Es wird vorgeschlagen, die Mittel bis auf Weiteres (solange das Programm läuft) bereit zu stellen und nicht auf ein Jahr zu begrenzen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dominik Söder erfragt, ob bei der Inanspruchnahme der Förderung ein vorgegebener Energieberater beauftragt werden muss.
Es gibt einen Kooperationsvertrag mit dem Energieberater Kirchner aus Wildflecken, antwortet erste Bürgermeisterin Reubelt. Dieser muss auch bei Inanspruchnahme der Förderung beauftragt werden. Derzeit laufen aber Abstimmungen mit einem weiteren Energieberater.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projektes „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ zu. Für das Projekt werden jährlich maximal 3.000 € Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Zuwendungsantrag Caritas-Verein e.V. Schmalwasser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
14 | |
Sachverhalt
Der Caritas-Verein e.V. Schmalwasser beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine einen Zuschuss für die Neuanschaffung einer Schaukel, eines Zaunes und Hackschnitzel für das Umfeld der Rutsche. Der Auslauf der Rutsche besteht aus Sand.
Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 3.054,28 € (brutto).
Der Verein Caritas-Verein e.V. Schmalwasser ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Gemäß III.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine werden Beschaffungen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00 € betragen.
Der Zuschuss beträgt 10% der zuschussfähigen Kosten. Der Höchstbetrag je Verein wird auf 2.500,00€ festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
310,00 €
Beschluss
Die Maßnahme wird mit 310,00 € bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Empfehlungen der Bürgerversammlungen 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
informativ
|
15 | |
Sachverhalt
Gem. Art. 18 Abs. 4 BayGO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Die Bürgerversammlungen 2024 haben im November 2024 in jedem Gemeindeteil stattgefunden. Folgende Anregungen wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger gegeben:
Gemeindeteil:
|
Anregung / Anmerkungen:
|
Behandlung GR
|
Sandberg
|
Das Hotel „Silberdistel“ in Sandberg steht zum Verkauf. Es wird angeregt, das Hotel „Silberdistel“ als Alternative zur Seniorenwohnanlage in der Kreuzbergstraße zu prüfen.
|
Kenntnisnahme
|
Sandberg
|
Es wird angeregt, bei Bau eines neuen Grüngutplatzes in Sandberg die Container für Altglas und Papier an den neuen Grüngutplatz zu verlegen.
|
Kenntnisnahme
|
Langenleiten
|
Hinweis auf unberechtigte Grüngutentsorgung im Wald.
|
Kenntnisnahme
|
Langenleiten
|
Hinweis auf mangelhafte Zuwegung zum Grüngutplatz in Langenleiten.
|
Die Lage des Grüngutplatzes in Langenleiten ist nicht optimal. Es wird nach einem besser geeigneten Platz gesucht.
|
Langenleiten
|
Es wird für den Bereich „Langenleitner Holz“ eine bessere Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeregt, z. B. durch neue Schilder (alte Schilder verblasst) und Kennzeichnung auf Straße
|
Bauausschuss
|
Langenleiten
|
Es wird auf das mangelhafte Pflaster im Friedhof Langenleiten hingewiesen.
|
bereits auf ToDo-Liste des Bauhofs
|
Langenleiten
|
Es wird auf verstopfte Durchlässe und ausgeschwemmte Wege im Bereich des Moosbaches hingewiesen.(Von den Teichen Richtung Langenleiten)
|
|
Langenleiten
|
Es wird auf eine defekte Brücke nach dem Friedhof hingewiesen.
|
Bauausschuss
|
Langenleiten
|
Im Bereich Köhlerweg / Langenleitner Holz wurde die Straßendecke nicht wieder korrekt verschlossen.
|
Wird durch Gemeindeverwaltung kontrolliert.
|
Waldberg
|
Es wird darauf hingewiesen, dass Wasser von der Staatsstraße Waldberg – Sandberg in die Äcker läuft. Diese seien schon versumpft.
|
Wird an das staatliche Straßenbauamt weitergegeben.
|
Waldberg
|
Es wird für den Bereich Richtung „Frohmass“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeregt.
|
Bauausschuss
|
Waldberg
|
Es wird auf die mangelhafte Parksituation im „Stiergraben“ und seit neuestem auch in der „Premicher Straße“ hingewiesen.
|
Hinweis in den „Walddörfer aktuell“
|
Waldberg
|
Es wird auf den schlechten Zustand der sogenannten „Kellersbachstraße“ im Bereich des Campingplatzes hingewiesen.
|
Privatgrund
|
Waldberg
|
Es wird auf defekte Straßenbeleuchtung in der Premicher Straße und beim Friedhof hingewiesen.
|
Wird geprüft und ist bereits in Bearbeitung durch Bayernwerk.
|
Schmalwasser
|
Hinweis auf abgesackte Kanaldeckel in der Salzforststraße.
|
Wurde bereits mit der Baufirma besichtigt. Mangel wird behoben.
|
Schmalwasser
|
Anregung im „Söllerweg“ eine zusätzliche Straßenleuchte zu installieren.
|
Soll ggf. bei Glasfaserbau mitgeprüft werden.
|
Kilianshof
|
Anregung insektenfreundlichere LED-Lampen bei der Straßenbeleuchtung zu verbauen.
|
Kenntnisnahme
|
Kilianshof
|
Anregung Schild „Durchfahrt verboten“ am Forstweg Sandberg – Kilianshof zu entfernen.
|
Eigentum der Bayerischen Staatsforsten
|
Kilianshof
|
Hinweis auf Bankettschäden im weiteren Verlauf des Eichenweges.
|
Jagdgenossenschaft
|
Kilianshof
|
Hinweis auf zwei fehlende Trittstufen am Küppel.
|
Hat sich erledigt.
|
Kilianshof
|
Wunsch auf Nichtabschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht.
|
Kenntnisnahme
|
Der Gemeinderat nimmt die Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
16. 5. Änderung des Flächennutzungsplans: Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
16 | |
Sachverhalt
Der Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe plant am nordwestlichen Ortsrand von Waldberg den Neubau eines Betriebsgebäudes, um die Versorgungssicherheit für das Gebiet zu gewährleisten.
Die Gemeinde Sandberg hat bereits 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ für die RMG beschlossen und das entsprechende Verfahren durchgeführt. Da der Geltungsbereich nicht den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans entspricht muss dieser geändert werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024.
A. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2024 erneut an der Planung beteiligt:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
|
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
|
Bayerischer Bauernverband
|
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
|
Bayer. Landesamt für Umwelt
|
Bayernwerk Netz GmbH
|
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
|
Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd
|
Gasversorgung Unterfranken GmbH
|
Handwerkskammer für Unterfranken
|
Industrie- und Handelskammer
|
Kreisfeuerwehrführung
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
|
Markt Burkardroth
|
Markt Wildflecken
|
PLEdoc GmbH
|
Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern
|
Regierung von Oberfranken Bergamt Bayreuth
|
Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanung
|
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
|
Rhön-Maintal-Gruppe
|
Stadt Bischofsheim in der Rhön
|
TransnetBW
|
Tennet
|
Vodafone Kabel Deutschland
|
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
|
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
|
Keine Einwände innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024):
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Deutsche Telekom Technik GmbH
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Handwerkskammer für Unterfranken
Industrie und Handelskammer
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Baurecht
Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Wasserrechtsbehörde
Markt Burkardroth
Markt Wildflecken
PLEdoc GmbH
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Rhön-Maintal-Gruppe
TransNetBW GmbH
Tennet
Vodafone Kabel Deutschland
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024) ab:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
- Kreisfeuerwehrführung
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
- Stadt Bischofsheim in der Rhön
Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (siehe nachfolgende Zusammenstellung):
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde
- Bayernwerk Netz GmbH
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 14.11.2024)
Stellungnahme:
Abwägungsvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Art. 8 (1) und (2) BayDSchG wurden im zugehörigen Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld- Untere Wasserrechtsbehörde (Schreiben vom 13.11.2024)
Abwägungsvorschlag:
Nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt ist für das geplante Vorhaben keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Das WWA hat keine Einwände gegen die Maßnahme.
Sollte durch Änderungen eine entsprechende Genehmigung notwendig werden, wird diese beim Landratsamt beantragt.
3. Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10.12.2024)
Abwägungsvorschlag:
Die 20 kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH und deren Schutzzonenbereich wird bei der Baumaßnahme berücksichtigt.
Die Pflanzungen erfolgen in ausreichend großem Abstand.
B. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss
Die durch die Planungsschmiede Braun gefertigten und dem Gemeinderat vorgelegten Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg in der Fassung vom 30.01.2025 entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderats.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Unterlagen der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Sandberg mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 30.01.2025, werden gebilligt.
Die Gemeinde Sandberg fasst hiermit für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Sandberg, in der Fassung vom 30.01.2025, den Feststellungsbeschluss.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist, entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Sandberg der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die erteilte Genehmigung, gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
1. Sitzung des Gemeinderates
|
30.01.2025
|
ö
|
|
17 | |
Sachverhalt
Die nächste Bauausschusssitzung findet bereits am 10.02.2025 statt.
Die Aktion Streuobst für alle läuft nochmal in diesem Jahr mit 100 Bäumen. Unterlagen hierzu werden in Kürze auf die Homepage gestellt. Es gibt nur noch die Möglichkeit, Bäume mit einem Kaufpreis bis zum Förderhöchstbetrag (ohne Zuzahlung) zu bestellen.
Die Fundtierpauschale steigt für das Tierheim Wannigsmühle ab dem Jahr 2026 von 0,60 € pro Einwohner auf 1,00 € pro Einwohner.
Die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Bundestages am 23.02.2025 werden von der Gemeinde ab dem 10.02.2025 verschickt.
Gemeinderat Dirk Zehe erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise bezüglich eines Bibers zwischen Sandberg und Schmalwasser.
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt informiert, dass am 24.01.2025 ein Besichtigungstermin stattfand. Teilgenommen haben neben der Ersten Bürgermeisterin die untere Naturschutzbehörde und das staatliche Bauamt. Da keine unmittelbare Bedrohung durch den Biber und das aufgestaute Wasser festzustellen ist, darf die Biberburg nicht entfernt werden. Es wird ein baulicher Abschlag erstellt, damit abfließendes Wasser nicht mehr die Staatsstraße 2288 kreuzt.
Datenstand vom 07.03.2025 09:10 Uhr