Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 22:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beratend | 1 |
Sachverhalt
2. Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2025
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2025
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | informativ | 4 |
Sachverhalt
5. Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
- Sanierung der Grundschule mit Investitionskosten von 9,2 Mio €. Hier habe man zwar zwischenzeitlich Aussagen zur Förderhöhe erhalten. Dies sei einerseits sehr erfreulich, denn die Schulsanierung wird mit einem Satz von 78 % und der Ganztagesbereich sogar mit einem Fördersatz von 90 % gefördert. Allerdings werden zahlreiche Kosten auch als nicht zuweisungsfähig anerkannt (z. B. Photovoltaikanlage), so dass sich im Ergebnis kein geringerer Eigenanteil als wie geplant ergibt. Als Gesamtförderung wurde ein stattlicher Betrag in Höhe von 6.301.000 € in Aussicht gestellt. Der voraussichtliche Eigenanteil beträgt somit 2,9 Mio. €. Aufgrund der angesparten Stabilisierungshilfen sowie mit Kreditaufnahmen und eventuell weiteren Stabilisierungshilfen ist dies aus Sicht der Gemeinde stemmbar. Es zeigt sich dadurch aber auch, dass die Gemeinde weiterhin auf Stabilisierungshilfen angewiesen ist, um ihre Pflichtaufgaben zu stemmen.
- Ein weiteres Großprojekt, das bereits begonnen ist, ist der Breitbandausbau. Die Ausstattung aller Häuser mit Glasfaseranschlüssen ist für die weitere Entwicklung der Gemeinde und für die Attraktivität als Wohnstandort immens wichtig. Um alle Häuser anzuschließen, werden dabei zwei Förderprogramme in Anspruch genommen. In beiden Förderprogrammen erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 90 %. Das Bayerische Förderprogramm befindet sich bereits im Bau. Für das Bundesprogramm läuft gerade das Vergabeverfahren. Nach dessen Abschluss wird der Förderbescheid erteilt und dann kann auch hier mit Planung und Bau begonnen werden.
Bereich
|
Bemerkung
|
Ist 2024
|
Ansatz 2025
|
Ansatz 2026
|
Breitband BayGibitR
|
Zuschuss
|
-1.686.815,00 €
|
-843.408,00 €
|
-843.398,10 €
|
Breitband BayGibitR
|
Baukosten
|
1.874.239,00 €
|
937.120,00 €
|
937.109,00 €
|
Bereich
|
Bemerkung
|
Ist 2024
|
Ansatz 2025
|
Ansatz 2026
|
Ansatz 2027
|
Ansatz 2028
|
Bundesprogramm
|
Baukosten
|
22.000 €
|
25.164,85 €
|
1.185.000 €
|
1.455.000 €
|
740.000 €
|
Bundesprogramm
|
Zuschüsse, Zahlungen Dritter
|
|
33.000 €
|
1.147.000 €
|
1.384.500 €
|
703.500 €
|
- Sanierung OD Sandberg: 2 Bauabschnitte im Planungszeitraum mit Eigenanteil von 1.160.000 €. Die Planungsphase hat in 2025 erst begonnen.
- Aufnahme Kosten Kanalbefahrung Kreuzbergstraße in Verwaltungshaushalt 2025 (Auftragserteilung in der GR-Sitzung am 06.03.2025)
- Aufnahme Kosten für ein weiteres Notstromaggregat in den Finanzplan für 2026
- Aufnahme Kosten Straßenbeleuchtung für Platzgestaltung Kreuzbergstraße in den Finanzplan für 2026
- Aufnahme Straßenbeleuchtungsumbau Schmalwasser wegen Erdverkabelung in den Finanzplan für 2026
- Haushalt 2025
|
Haushaltsjahr 2025
|
Haushaltsjahr 2024
|
Unterschied %
|
Verwaltungshaushalt
|
5.531.850 €
|
5.480.073 €
|
1%
|
Vermögenshaushalt
|
5.275.070 €
|
5.728.381 €
|
-8%
|
Gesamtvolumen
|
10.806.920 €
|
11.208.454 €
|
-4%
|
- Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen 1.449.700 € (Vj. 1.369.200 €)
- Schlüsselzuweisungen 1.494.000 € (Vj. 1.422.000 €)
- Grundsteuern A und B (17.600 €, 215.000 €) 232.600 € (Vj. 193.500 €)
- Gewerbesteuer 180.000 € (Vj. 200.000 €)
- Personalausgaben 1.333.960 € (Vj. 1.274.010 €)
- Kreisumlage 1.332.450 € (Vj. 1.227.500 €)
- Betriebskosten Kindergärten (Eigenant.310.000 €) 750.000 € (Vj. 800.000 €)
- Sanierung Schule 2.645.000 €
- Breitband (alle Verfahren) 948.120 €
- Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße BA I 70.000 €
- Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße BA II 50.000 €
- Sanierung Turnhalle 100.000 €
- Planungsk.Gehweggestalt. Kreuzbergstr. BA I-III 100.000 €
- Platzgestaltung Kreuzbergstr.37 92.000 €
- Ausweichquartier Schule 90.000 €
- Backhaus Kreuzbergstr.37 84.000 €
- Honorar Beratung Hochwasserschutzkonzept 80.000 € (Eigenanteil 20.000 €)
- Beschaff. 2 MTW FW Langenl.+Schmalw. 60.000 € (Eigenanteil 40.000 €)
- Regenüberlaufbecken Langenleiten 60.000 €
- Kommunale Wärmeplanung 40.000 € (Eigenanteil 0,00 €)
- Kanalanschluss Wildfleckener Weg 25.000 €
- Friedhofserweiterungen alle OT 57.000 €
- Bauhof Umzäunung,Fahrzeug,Videoüberw. 92.000 €
- Himmelschauplatz, Landschaftsfenster 23.000 €
- Zusätzl. Straßenleuchten Lindenstraße 20.000 €
- Wohnmobilstellplatz Planungskosten 20.000 €
- Zuschüsse: 2.474.988 €
- Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 2.206.260 €.
Stand zum 31.12.2024:
|
|
2.898.827,19 €
|
geplante Rücklagenentnahme 2025:
|
2.206.260,00 €
|
|
geplanter Stand zum 31.12.2025:
|
692.567,19 €
|
- Finanzplan 2025-2028
- Breitband BayGibitR+Gigabit-RL2.0 4.317.109 €
- Sanierung Schule 3.720.500 €
- Sanierung Turnhalle 2.398.000 €
- Gehweg Kreuzbergstraße BA I+II 2.823.000 €
- Kanalerneuerung Kreuzbergstr. BA II 1.635.000 €
- Erneuerung Kanal Stiergraben 450.000 €
- Anschaffung Traktor 200.000 €
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
6. Erlass des Stellenplans 2025
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
7. Erlass des Finanzplans 2024-2028
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
8. Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2025
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
- zur Schuldentilgung (Säule 1): 150.000,00 EUR
- als Investitionshilfe (Säule 2): 300.000,00 EUR
- Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens 31.03.2025 durch Gemeinderatsbeschluss und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
- Überprüfung und Fortschreibung des mit Stabilisierungshilfeantrag 2024 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit.
- Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung.
- Eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
- Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein. Hierzu wurden notwendige Investitionsmaßnahmen zeitlich verschoben bzw. komplett aus dem Investitionsprogramm genommen:
- Kanalsanierung Stiergraben Waldberg
- Sanierung Straße „Sennenweg“
- Sanierung Straße „Ziegelhütte“
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
9. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Strombündelausschreibungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Beschluss
- Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
- Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
- Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:?? Bitte ankreuzen.
- Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden und wird das Vergabekonzept im Gemeinderat vorstellen
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
10. Antrag des Angelsportvereins Waldberg auf Genehmigung eines Feuerwerks
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
- Wer brennt das Feuerwerk ab? (gewerblicher Feuerwerker?)
- Das Feuerwerk wird durch ein Mitglied des Angelsportvereins Waldberg abgeschossen.
- Welche und wieviele Feuerwerkskörper sollen abgeschossen werden? (auch Größe bzw. Kaliber)
- Es werden über 10 Minuten etwa alle 30 Sekunden einzelne Raketen abgeschossen. 20 bis 30 Raketen
- Um welche Uhrzeit soll das Feuerwerk beginnen?
- Dauer des Feuerwerks?
- 10 -15 Minuten
- Gibt es einen Abschussplan? (Wo genau werden die Feuerwerkskörper abgeschossen?)
- Die Feuerwerkskörper werden von einer Insel im Stauweiher abgeschossen durch einzelnes anzünden.
- Welche Maßnahmen werden für den Notfall ergriffen? (z.B. bei Brand)
- Bereithalten von Löschwasser (Stauweiher) und Feuerlöscher. Absage bei Waldbrandgefahr.
- Es handelt sich dabei um ein kleines Feuerwerk durch einen Verein. Die Raketen werden einzeln gezündet. Es werden keine Batterien verwendet. Die Raketen sind gegen umstürzen gesichert. Bei Trockenheit und Waldbrandgefahr wird vorsorglich abgesagt.
- Das Feuerwerk muss bis spätestens 22.00 Uhr beendet sein.
- Das Feuerwerk darf nur auf dem angegebenen Grundstück abgebrannt werden.
- Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für das Zünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Klasse II mit Knall- oder Pfeifsatz (z.B. Kanonenschläge, Heuler, Mehrfachknaller und dergleichen).
- Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, welche mittels Schusswaffen abgeschossen werden müssen.
- Die Gegenstände dürfen nur von einer über 18 Jahre alten Person gezündet werden, die auch geistig und physisch hierzu in der Lage ist.
- Raketen und andere aufsteigende Gegenstände dürfen nicht in Richtung von brandgefährdeten Objekten aufgelassen werden.
- Sämtliche Vorschriften über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sind einzuhalten.
- Die Gemeinde Sandberg ist von etwa anfallenden Schadenersatzforderungen freizustellen.
- Für etwaige Unfälle oder Sachbeschädigungen haftet der Antragsteller.
- Falls bei den Vorbereitungen für das Abbrennen oder beim Abbrennen der Feuerwerkskörper Schwierigkeiten erkannt werden, welche die Sicherheit beeinträchtigen und von Ihnen nicht sofort beseitigt werden können, ist das Abbrennen sofort einzustellen und die Polizeidienststelle in Bad Neustadt a. d. Saale unter Tel.-Nr. 09771 – 6060 unverzüglich zu benachrichtigen.
- Es sind alle Vorkehrungen zur Sicherheit der anwesenden Personen sowie zum Schutz der umliegenden Gebäude und Grundstücke in eigener Verantwortung zu treffen.
- Die Erteilung weiterer Nebenbestimmungen bleibt vorbehalten.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
11. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 3. Sitzung des Gemeinderates | 20.03.2025 | ö | beratend | 11 |
Sachverhalt