Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 22:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2025
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2025
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
5 Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO
6 Erlass des Stellenplans 2025
7 Erlass des Finanzplans 2024-2028
8 Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2025
9 Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Strombündelausschreibungen
10 Antrag des Angelsportvereins Waldberg auf Genehmigung eines Feuerwerks
11 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.


Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.


Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes geht Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale, Betriebsleiter) auf Herrn Heinrich (Förster des Gemeindewaldes) ein. Herr Heinrich sei seit 38 Jahren als Förster für den Gemeindewald zuständig. Am heutigen Tag sei sein letzter Arbeitstag. Auch einer seiner ersten Arbeitstage sei bei der Gemeinde Sandberg gewesen. Er stellt Herr Damm als Nachfolger von Herr Heinrich vor. Herr Damm habe bereits Teile seiner beruflichen Ausbildung beim AELF Bad Neustadt absolviert. Somit sei ein fließender Übergang von Herrn Heinrich auf Herrn Damm gewährleistet.

Herr Damm stellt sich persönlich dem Gremium vor.

Im Anschluss stellen Herr Forstdirektor Türich und Herr Damm den Jahresbetriebsplan des Gemeindewaldes für das Jahr 2025 vor.

Anhand einer Präsentation gibt Herr Damm einen Rückblick des Jahres 2024 für den Gemeindewald und stellt die Planung des Jahres 2025 vor.

Im Jahr 2024 mussten große Mengen an Schadholz aufgearbeitet werden.

Geplante Durchforstungen konnten wegen Schadholzaufarbeitung nicht wie geplant durchgeführt werden. Lediglich die Durchforstung der Abteilung „Lämmerweide“ konnte durchgeführt werden.

Im Gemeindewald fanden umfassende Neuanpflanzungen von in Summe ca. 2 Hektar statt. Hierbei wurden diverse Baumarten zur Risikostreuung gepflanzt.

Herr Türich stellt die allgemeine Situation des Gemeindewaldes vor.

Die Niederschlagsmenge in der Rhön war gleichbleibend. Es sei aber eine geringere Schneemenge zu verzeichnen. Hierdurch steht der langsam tauende Schnee und Feuchtigkeit nicht den Bäumen zur Verfügung. Die Bäume leiden unter Trockenstress und Borkenkäferbefall. Hiervon betroffen seien vor allem Fichten. Aus diesem Grund werden bei Neuanpflanzungen klimaresistente Baumarten aus Südosteuropa bevorzugt.
Der Nadelbaumanteil wird künftig fallen und der Laubbaumanteil steigen.
Er erläutert den Einfluss von Wildverbiss, insbesondere auf die Leittriebe der jungen Bäume.


Herr Damm stellt das Jahresergebnis des Jahres 2024 vor.


Das Jahresergebnis des Jahres 2024 stellt sich wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen:
Holzverkäufe                                                                130.088,25 €
Förderungen:                                                          51.276,90 €
Einnahmen gesamt:                                                  181.365,15 €

Ausgaben:
Beschäftigungsentgelte                                                     292,00 €        
Unterhalt (Pflanzen, Material, Rückearbeiten usw.)                76.621,31 €
Verschiedener Betriebsaufwand                                             252,89 €
Steuern, Versicherungen, Beiträge                                  4.652,94 €
Betriebsleitung, Beförsterung                                          9.355,40 €
Verwaltungskosten                                                          1.000,00 €
Innere Verrechn. Bauhof                                                     269,34 €
Ausgaben gesamt:                                                92.443,88 €


Jahresergebnis Forst 2024:                                        88.921,27 €


Herr Türich stellt klar, dass obwohl ein positives Jahresergebnis im Jahr 2024 erzielt wurde, der Borkenkäferbefall in die Waldsubstanz eingegriffen hat. So musste mehr Holz eingeschlagen werden als im Forstbetriebsplan vorgesehen. Dies bedeutet, geplante Holzerlöse in der Zukunft werden sich vermindern.

Zum Abschluss verabschiedet sich Herr Heinrich in den Ruhestand. Er bedankt sich bei der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit.

Auch Erste Bürgermeisterin Reubelt bedankt sich bei Herrn Heinrich für die gute Arbeit und Zusammenarbeit. Sie überreicht zum Abschied ein Präsent der Gemeinde.

Beschluss

Dem Jahresbetriebsplan für die Forstbewirtschaftung des Jahres 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Gemeinderates verschoben.

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

Kauf gebrauchtes Pritschenfahrzeug
Die Gemeinde hat für den Bauhof ein gebrauchtes MAN Pritschenfahrzeug zu einem Kaufpreis von brutto 41.000,00 € erworben.

Kanalbefahrung Kreuzbergstraße Sandberg
Die Gemeinde hat die Fa. Barthel Umweltdienst GmbH, Karl-Geiling-Str. 26a, 97711 Maßbach mit der Befahrung des Hauptkanals und der Hausanschlüsse in der Kreuzbergstraße in Sandberg zur Vorbereitung der Sanierung der Ortsdurchfahrt (Bauabschnitte 2 und 3) zu einer Auftragssumme von brutto 26.087,18 € beauftragt.

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5. Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushalt der Gemeinde Sandberg ist finanziell angespannt. Zwar habe man in den vergangenen Jahren zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt und hätte für dieses Jahr auch eine freie Finanzspanne erreicht, wenn der Landkreis die Kreisumlage nicht auf 52 % erhöht (so der aktuelle Stand). So ist die freie Finanzspanne im Jahr 2025 negativ, d. h. es kann im Verwaltungshaushalt nicht einmal die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden. Da in den Folgejahren die Situation nicht besser wird, ergeht die dringende Bitte an den Landkreis, eigene notwendige Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten.
Wir müssen uns natürlich auch weiter konsolidieren. Dies ist ein ständiger Prozess. 

In diesem und in den nächsten Jahren stehen wichtige große Maßnahmen an. 

Folgende großen Investitionen werden diesen und die nächsten Haushalte prägen:

  • Sanierung der Grundschule mit Investitionskosten von 9,2 Mio €. Hier habe man zwar zwischenzeitlich Aussagen zur Förderhöhe erhalten. Dies sei einerseits sehr erfreulich, denn die Schulsanierung wird mit einem Satz von 78 % und der Ganztagesbereich sogar mit einem Fördersatz von 90 % gefördert. Allerdings werden zahlreiche Kosten auch als nicht zuweisungsfähig anerkannt (z. B. Photovoltaikanlage), so dass sich im Ergebnis kein geringerer Eigenanteil als wie geplant ergibt. Als Gesamtförderung wurde ein stattlicher Betrag in Höhe von 6.301.000 € in Aussicht gestellt. Der voraussichtliche Eigenanteil beträgt somit 2,9 Mio. €. Aufgrund der angesparten Stabilisierungshilfen sowie mit Kreditaufnahmen und eventuell weiteren Stabilisierungshilfen ist dies aus Sicht der Gemeinde stemmbar. Es zeigt sich dadurch aber auch, dass die Gemeinde weiterhin auf Stabilisierungshilfen angewiesen ist, um ihre Pflichtaufgaben zu stemmen. 
  • Ein weiteres Großprojekt, das bereits begonnen ist, ist der Breitbandausbau. Die Ausstattung aller Häuser mit Glasfaseranschlüssen ist für die weitere Entwicklung der Gemeinde und für die Attraktivität als Wohnstandort immens wichtig. Um alle Häuser anzuschließen, werden dabei zwei Förderprogramme in Anspruch genommen. In beiden Förderprogrammen erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 90 %. Das Bayerische Förderprogramm befindet sich bereits im Bau. Für das Bundesprogramm läuft gerade das Vergabeverfahren. Nach dessen Abschluss wird der Förderbescheid erteilt und dann kann auch hier mit Planung und Bau begonnen werden.






Bayerisches Programm:

Bereich
Bemerkung
Ist 2024
Ansatz 2025
Ansatz 2026
Breitband BayGibitR
Zuschuss
-1.686.815,00 €
-843.408,00 €
-843.398,10 €
Breitband BayGibitR
Baukosten
1.874.239,00 €
937.120,00 €
937.109,00 €

Baukosten insgesamt 3.748.468,00 €
Zuschuss insgesamt 3.373.621,10 €
Eigenanteil:                   374.846,90 €

Bundesprogramm:

Bereich
Bemerkung
Ist 2024
Ansatz 2025
Ansatz 2026
Ansatz 2027
Ansatz 2028
Bundesprogramm
Baukosten
22.000 €
25.164,85 €
1.185.000 €
1.455.000 €
740.000 €
Bundesprogramm
Zuschüsse, Zahlungen Dritter

33.000 €
1.147.000 €
1.384.500 €
703.500 €

Baukosten insgesamt 3.427.164,85 €
Zuschuss insgesamt   3.268.000,00 €
Eigenanteil:                   159.164,85 €



  • Sanierung OD Sandberg: 2 Bauabschnitte im Planungszeitraum mit Eigenanteil von 1.160.000 €. Die Planungsphase hat in 2025 erst begonnen. 

Der Haushalt wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2025 vorberaten. Folgende Änderungen haben sich gegenüber der Vorberatung ergeben:

  • Aufnahme Kosten Kanalbefahrung Kreuzbergstraße in Verwaltungshaushalt 2025 (Auftragserteilung in der GR-Sitzung am 06.03.2025)
  • Aufnahme Kosten für ein weiteres Notstromaggregat in den Finanzplan für 2026
  • Aufnahme Kosten Straßenbeleuchtung für Platzgestaltung Kreuzbergstraße in den Finanzplan für 2026
  • Aufnahme Straßenbeleuchtungsumbau Schmalwasser wegen Erdverkabelung in den Finanzplan für 2026










  1. Haushalt 2025


Haushaltsjahr 2025
Haushaltsjahr 2024
Unterschied %
Verwaltungshaushalt
5.531.850 €
5.480.073 €
1%
Vermögenshaushalt
5.275.070 €
5.728.381 €
-8%
Gesamtvolumen
10.806.920 €
11.208.454 €
-4%

Verwaltungshaushalt - größte Einnahmen 2025
  • Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen        1.449.700 € (Vj. 1.369.200 €)
  • Schlüsselzuweisungen        1.494.000 € (Vj. 1.422.000 €)
  • Grundsteuern A und B (17.600 €, 215.000 €)           232.600 € (Vj.    193.500 €)
  • Gewerbesteuer           180.000 € (Vj.    200.000 €)

Verwaltungshaushalt - größte Ausgaben 2025
  •        Personalausgaben        1.333.960 € (Vj. 1.274.010 €)
  • Kreisumlage        1.332.450 € (Vj. 1.227.500 €)
  • Betriebskosten Kindergärten (Eigenant.310.000 €)           750.000 € (Vj. 800.000 €)

Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 121.402 € (davon 59.730 € an Sonderrücklagen W/K). Unter Berücksichtigung der geplanten ordentlichen Tilgung von 243.600 € und der Investitionspauschalen von 151.580 € ergibt sich für das Jahr 2025 eine freie Finanzspanne von -30.348 €. 


Vermögenshaushalt 

größte Investitionen 2025
  • Sanierung Schule                                                  2.645.000 €
  • Breitband (alle Verfahren)         948.120 € 
  • Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße BA I           70.000 €
Baukosten                       
  • Erneuerung Kanal Kreuzbergstraße BA II           50.000 €
Planungskosten
  • Sanierung Turnhalle         100.000 €
  • Planungsk.Gehweggestalt. Kreuzbergstr. BA I-III         100.000 €
  • Platzgestaltung Kreuzbergstr.37           92.000 €
  • Ausweichquartier Schule           90.000 €
  • Backhaus Kreuzbergstr.37           84.000 €
  • Honorar Beratung Hochwasserschutzkonzept           80.000 € (Eigenanteil 20.000 €)
  • Beschaff. 2 MTW FW Langenl.+Schmalw.           60.000 € (Eigenanteil 40.000 €)
  • Regenüberlaufbecken Langenleiten           60.000 €
  • Kommunale Wärmeplanung           40.000 € (Eigenanteil 0,00 €)
  • Kanalanschluss Wildfleckener Weg           25.000 €
  • Friedhofserweiterungen alle OT           57.000 €
  • Bauhof Umzäunung,Fahrzeug,Videoüberw.           92.000 €
  • Himmelschauplatz, Landschaftsfenster           23.000 €
  • Zusätzl. Straßenleuchten Lindenstraße           20.000 €
  • Wohnmobilstellplatz Planungskosten           20.000 €


Einnahmen bzw. Finanzierung der Investitionen:

  • Zuschüsse: 2.474.988 € 

  • Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 2.206.260 €.

Stand zum 31.12.2024:

2.898.827,19 €
geplante Rücklagenentnahme 2025:
2.206.260,00 €
geplanter Stand zum 31.12.2025:
692.567,19 €
 

Pro-Kopf-Verschuldung

Zur Finanzierung der Schule ist eine Kreditaufnahme in Höhe der ordentlichen Tilgung von 240.000,00 € geplant.

Somit beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2025:

allgemeiner Haushalt: 584,07 €
rentierlicher Bereich:   339,12 €
insgesamt:                   923,19 €

Der Landesdurchschnitt zum 31.12.2023 beträgt 762,00 €

  1. Finanzplan 2025-2028

Wesentliche Investitionen in den Jahren 2026 bis 2028 sind:

  • Breitband BayGibitR+Gigabit-RL2.0                4.317.109 €
  • Sanierung Schule                                        3.720.500 €
  • Sanierung Turnhalle                                2.398.000 €
  • Gehweg Kreuzbergstraße BA I+II                2.823.000 €
  • Kanalerneuerung Kreuzbergstr. BA II                   1.635.000 €
  • Erneuerung Kanal Stiergraben                             450.000 €
  • Anschaffung Traktor                                    200.000 €
  • Regenüberlaufbecken Langenleiten                      120.000 €


Die geplanten Investitionen sind nur mit weiteren Kreditneuaufnahmen durchführbar. Die Gemeinde Sandberg ist weiterhin auf Stabilisierungshilfen angewiesen.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erlass des Stellenplans 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stellenplan 2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Stellenplan 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Erlass des Finanzplans 2024-2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat im Rahmen des TOP 5: Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 bis 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 10.12.2024 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2024 in einer Höhe von insgesamt 450.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        300.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Gemeinde bis spätestens zum 31. März 2025 erfüllt und nachgewiesen werden müssen:

  1. Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens 31.03.2025 durch Gemeinderatsbeschluss und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

  1. Überprüfung und Fortschreibung des mit Stabilisierungshilfeantrag 2024 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein. Hierzu wurden notwendige Investitionsmaßnahmen zeitlich verschoben bzw. komplett aus dem Investitionsprogramm genommen:
    • Kanalsanierung Stiergraben Waldberg
    • Sanierung Straße „Sennenweg“
    • Sanierung Straße „Ziegelhütte“


Im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Jahr 2024 ist eine Beschränkung der Kreditneuaufnahmen als Auflage nicht gesondert aufgeführt. 
Für das Antragsjahr 2025 gilt jedoch die allgemeine Richtlinie, Kreditaufnahmen zu beschränken.

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs in den nächsten Jahren im Pflichtaufgabenbereich, soll auch im Jahr 2025 wieder Stabilisierungshilfe beantragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auch im Jahr 2025 wieder einen Antrag auf Stabilisierungshilfe zu stellen.
Bei der Ermittlung der Beschränkung der Kreditaufnahmen soll die Regelung des Antragsjahres 2023 beibehalten werden. Die Kreditaufnahmen für den allgemeinen Haushalt sind auf 100% der ordentlichen Tilgung zu beschränken. Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bleiben hierbei unberücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Strombündelausschreibungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge der Gemeinde Sandberg laufen zum 31.12.2025 aus. Es ist beabsichtigt an einer Strombündelausschreibung mit Stromlieferung ab 01.01.2026 teilzunehmen.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde Sandberg u.a. folgende Vorteile: 
Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird. 

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde Sandberg tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect. 

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle). 

Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 1.285,-  Euro netto. 
 
Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.

Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.

Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll. 

Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt. 
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich. 

Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren. 

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).    


Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.


Für die Zuwendung zur Errichtung der gemeindlichen E-Ladesäule ist Voraussetzung, dass die Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne von §3 Nr. 21 EEG betrieben wird. Aus diesem Grund sollte nach Ansicht der Gemeindeverwaltung kein Graustrom beschafft werden.

Beschluss

  1. Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

  1. Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. 

  1. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:?? Bitte ankreuzen.

 
       Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder

X        100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder

       100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden


  1. Erste Bürgermeisterin Reubelt wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden und wird das Vergabekonzept im Gemeinderat vorstellen

  1. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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10. Antrag des Angelsportvereins Waldberg auf Genehmigung eines Feuerwerks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.01.2025 beantragt der Angelverein Waldberg die Genehmigung für das Anzünden eines Feuerwerks anlässlich des jährlichen Sommerfestes am 20.07.2025.

Auf Nachfragen der Gemeindeverwaltung wurden durch den Angelsportverein Waldberg folgende Einzelheiten zum Feuerwerk gemacht:

  • Wer brennt das Feuerwerk ab? (gewerblicher Feuerwerker?)
    • Das Feuerwerk wird durch ein Mitglied des Angelsportvereins Waldberg abgeschossen. 

  • Welche und wieviele Feuerwerkskörper sollen abgeschossen werden? (auch Größe bzw. Kaliber)
    • Es werden über 10 Minuten etwa alle 30 Sekunden einzelne Raketen abgeschossen. 20 bis 30 Raketen

  • Um welche Uhrzeit soll das Feuerwerk beginnen?
    • um 22 Uhr 

  • Dauer des Feuerwerks?
    • 10 -15 Minuten

  • Gibt es einen Abschussplan? (Wo genau werden die Feuerwerkskörper abgeschossen?)
    • Die Feuerwerkskörper werden von einer Insel im Stauweiher abgeschossen durch einzelnes anzünden. 

  • Welche Maßnahmen werden für den Notfall ergriffen? (z.B. bei Brand)
    • Bereithalten von Löschwasser (Stauweiher) und Feuerlöscher. Absage bei Waldbrandgefahr. 
    • Es handelt sich dabei um ein kleines Feuerwerk durch einen Verein. Die Raketen werden einzeln gezündet. Es werden keine Batterien verwendet. Die Raketen sind gegen umstürzen gesichert. Bei Trockenheit und Waldbrandgefahr wird vorsorglich abgesagt. 



Grundsätzlich genehmigte die Gemeinde bisher kein privates Feuerwerk. Davon sollte auch nicht abgewichen werden. Ausnahmsweise wurde ein Feuerwerk bei Einweihung des Hauses für Alle mit folgenden Auflagen genehmigt:

  • Das Feuerwerk muss bis spätestens 22.00 Uhr beendet sein.

  • Das Feuerwerk darf nur auf dem angegebenen Grundstück abgebrannt werden.


  • Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für das Zünden und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Klasse II mit Knall- oder Pfeifsatz (z.B. Kanonenschläge, Heuler, Mehrfachknaller und dergleichen).

  • Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, welche mittels Schusswaffen abgeschossen werden müssen.


  • Die Gegenstände dürfen nur von einer über 18 Jahre alten Person gezündet werden, die auch geistig und physisch hierzu in der Lage ist.

  • Raketen und andere aufsteigende Gegenstände dürfen nicht in Richtung von brandgefährdeten Objekten aufgelassen werden.


  • Sämtliche Vorschriften über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sind einzuhalten.

  • Die Gemeinde Sandberg ist von etwa anfallenden Schadenersatzforderungen freizustellen.


  • Für etwaige Unfälle oder Sachbeschädigungen haftet der Antragsteller.

  • Falls bei den Vorbereitungen für das Abbrennen oder beim Abbrennen der Feuerwerkskörper Schwierigkeiten erkannt werden, welche die Sicherheit beeinträchtigen und von Ihnen nicht sofort beseitigt werden können, ist das Abbrennen sofort einzustellen und die Polizeidienststelle in Bad Neustadt a. d. Saale unter Tel.-Nr. 09771 – 6060 unverzüglich zu benachrichtigen.


  • Es sind alle Vorkehrungen zur Sicherheit der anwesenden Personen sowie zum Schutz der umliegenden Gebäude und Grundstücke in eigener Verantwortung zu treffen.

  • Die Erteilung weiterer Nebenbestimmungen bleibt vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.  Man befürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles, auch wenn das Feuerwerk am Sommerfest des Angelsportvereins Waldberg bereits eine Tradition darstelle. Auch stehen Feuerwerke im Allgemeinen in der öffentlichen Diskussion. Gemeinderat Christian Holzheimer verweist auf die erhöhte Waldbrandgefahr im Juli.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg genehmigt das Feuerwerk des Angelsportvereins Waldberg am 20.07.2025 unter den o.g. Auflagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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11. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beratend 11

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Reubelt gibt bekannt, dass ab 21.03.2025 und in der darauffolgenden Woche Vermesser in Schmalwasser unterwegs sind. Grund hierfür sind erforderliche Vermessungsarbeiten zur Erstellung des Sturzflutmanagements.

Gemeinderat Erwin Voll informiert das Gremium über Probleme bei der Nutzung des Rufbusses „callheinz“. So wurde einer Person die Abholung in Bad Neustadt verweigert. Stattdessen sollte die Person nach Kollertshof gelangen. Dort stünde der Bus.
Der Sachverhalt wird an den Landkreis Rhön-Grabfeld weitergegeben, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt.


Gemeinderat Erwin Voll erkundigt sich nach dem Stand des geplanten Biotopes in Langenleiten.
Die Gemeindeverwaltung erfragt den Sachstand beim Landschaftspflegeverband, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt.


Bei der Bushaltestelle in Schmalwasser fliegen Vögel gegen die Scheibe, bringt Gemeinderat Dirk Zehe vor. Er regt die Anbringung von abschreckenden Aufklebern an.

Die Kläranlage in Schmalwasser wird durch eine Quelle mit Wasser versorgt. Eine Anbindung an die örtliche Wasserversorgung existiert nicht. Gemeinderat Dirk Zehe regt in eine Mitverlegung einer Wasserleitung zur Kläranlage Schmalwasser in Verbindung mit dem Glasfaserausbau an.
Die Gemeindeverwaltung wird den Sachverhalt prüfen, so Erste Bürgermeisterin Reubelt.

Gemeinderat Dirk Zehe beantragt, die Thematik Wasserdruck in Schmalwasser in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu behandeln.

Datenstand vom 25.04.2025 11:18 Uhr