Datum: 26.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:32 Uhr bis 23:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2023
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022
4 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022
5 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
6 Bauanträge
6.1 Bauantrag 01-2023: Errichtung einer Gaube, Waldweg 2, 97657 Schmalwasser, FlurNr.: 46, Gem. Schmalwasser
7 Festlegung Grundstückspreise für Bauplätze
8 Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2022
9 Widmung Trauungsort "Am Haus für Alle Langenleiten"
10 Sanierungs- und Strukturkonzept für die Wasserversorgung
11 Zuschussanträge
11.1 Antrag des Permakulturverein Waldgeister auf Vereinszuschuss
11.2 Antrag der Feuerbergmusikanten Langenleiten
11.3 Antrag der Kath. Kirchenstiftung Langenleiten
12 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
 
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Jahresbetriebsplan Gemeindewald 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinderäte Phillip Holzheimer und Dirk Zehe betreten den Sitzungssaal.

Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale, Betriebsleiter) und Herr Heinrich (Förster des Gemeindewaldes) stellen den Jahresbetriebsplan des Gemeindewaldes für das Jahr 2023 vor.

Herr Türich und Herr Heinrich gehen auf die aktuelle Situation des Waldes und die Entwicklung der Holzpreise ein.

Das Jahresergebnis des Gemeindewaldes für das Jahr 2022 wird bekannt gegeben.

Das Jahresergebnis des Jahres 2022 stellt sich wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen:
Holzverkäufe                                                                86.697,19 €
Förderungen:                                                        18.814,00 €
Einnahmen gesamt:                                                 105.511,19 €

Ausgaben:
Unterhalt (Pflanzen, Material, Rückearbeiten usw.)                34.736,40 €
Geräte, sonstiger Betriebsaufwand                                     324,24 €
Steuern, Versicherungen, Beiträge                                  3.448,04 €
Betriebsleitung, Beförsterung                                          4.452,98 €
Verwaltungskosten                                                          1.000,00 €
Ausgaben gesamt:                                                43.961,66 €

Vermögenshaushalt:

Einnahmen:
Förderung u. Einnahmen Holzverkäufe                                  5.793,00 €
Einnahmen gesamt:                                                  5.793,00 €

Ausgaben:
Baukosten Rückewege                                                  7.231,55 €
Ausgaben gesamt:                                                  7.231,55 €


Jahresergebnis Forst 2022:                                        60.110,98 €
Des Weiteren wurde die Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vorgestellt.

Der Förderantrag für ein Klimaangepasstes Waldmanagement wurde bereits durch die Gemeindeverwaltung gestellt. Wenn nach Eingang des Förderbescheides die Auflagen an die Gemeinde bekannt sind, wird eine Inanspruchnahme der Förderung nochmals im Gemeinderat behandelt.

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder erfragt, wann die verfügbare Menge des veräußerbaren Brennholzes an Herrn Tandler gemeldet wird.
Die verfügbare Menge Brennholz kann erst nach den Fällarbeiten bestimmt werden, antwortet Herr Heinrich. Sie wird sofort nach den Fällarbeiten an Herrn Tandler weitergegeben.
Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder fügt an, dass zu früheren Zeiten lediglich diejenigen Holzwerber mit Brennholz beliefert wurden, aus demjenigen Gemeindeteil auch das Brennholz geschlagen wurde.
Diese Regelung würde aber die Abwicklung des Holzverkaufes erschweren, so Herr Heinrich.
Hiernach regt Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder an, die Holzwerber lediglich alle drei Jahre mit Brennholz zu versorgen, damit immer unterschiedliche Holzwerber abwechselnd zum Zug kommen.

Beschluss

Dem Jahresbetriebsplan für die Forstbewirtschaftung des Jahres 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Erneuerung Bodenbelag Rathaus
Die Firma Nasser Raumgestaltung, 97657 Sandberg, wurde mit der Erneuerung des Bodenbelages im Rathaus Sandberg zu einer Angebotssumme von 35.967,39 € brutto beauftragt.

Möblierung Rathaus 
Die Firma Höchemer GmbH & Co. KG, 97708 Großenbrach, wurde mit der Beschaffung von Büromöbeln für das Rathaus Sandberg zu einer Auftragssumme von 57.153,32 € brutto beauftragt.

Sanierung Grundschule Sandberg
Mit der Architektenleistung zur Sanierung der Grundschule Sandberg, einschließlich Turnhalle, wurde das Architekturbüro Richter, 97769 Bad Brückenau, zu einem Gesamthonorar von 548.872,76 € brutto beauftragt.

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö 6
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6.1. Bauantrag 01-2023: Errichtung einer Gaube, Waldweg 2, 97657 Schmalwasser, FlurNr.: 46, Gem. Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt mit Bauantrag 01-2023 die Errichtung einer Dachgaube auf dem Wohnhaus Waldweg 2, 97657 Schmalwasser. An der südwestlichen Dachfläche soll eine Schleppgaube zur besseren Raumnutzung der Nasszelle / WC / Hygienebereiches im Dachgeschoss errichtet werden. Mit einer Dachneigung von 21°, einer Höhe von 1,32 m Sichtfläche, sowie einer Gaubenbreite von 3,20 m passt sich diese Veränderung unauffällig in den zusammenhängenden bebauten Bereich dieses Ortsteiles ein. 

Beschluss

Dem Bauantrag 01-2023, zur Errichtung einer Dachgaube am Anwesen Waldweg 2, 97657 Schmalwasser, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Festlegung Grundstückspreise für Bauplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Preise der Bauplätze wurden bei Fertigstellung der jeweiligen Erschließung von der Gemeinde festgesetzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

  • Preis für Grund und Boden
  • Erschließungsbeitrag Straße
  • Herstellungsbeitrag Wasserversorgung
  • Herstellungsbeitrag Abwasser

Die Erschließungskosten wurden nach den aktuellen Kosten ermittelt. 

Angesichts der aktuellen Preisentwicklung hat sich auf dem Immobilienmarkt der Wert der Grundstückspreise erhöht. Bei der Kalkulation des Grund und Bodens muss zudem die aktuelle Zinsentwicklung berücksichtigt werden. 2022 hat sich der Basiszinssatz im Jahresdurchschnitt um 1,62 % erhöht. Damit ergeben sich folgende neuen Grundstückspreise.


Verkaufspreis
neue Zinsen für Jahr 2022
Verkaufspreis
Baugebiet
 
bisher €
01.01. - 31.12.
neu €
Krautland 
14,10
0,228420
14,33
(Kaltenbrunnweg 18)



Am Langenleitener Holz
 
11,98
0,194076
12,17
In der Frohmass
 
10,73
0,173826
10,90
Alter Müllersacker
 
10,91
0,176742
11,09
Gewerbegeb. Sandberg Süd
 
9,84
0,159408
10,00
Gewerbegeb. Langenleiten
 
11,19
0,181278
11,37


Aus diesem Grund sind die Grundstückspreise für die Bauplätze der Gemeinde Sandberg anzupassen.

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Preise für Wohngebiete sowie Gewerbegebiete einheitlich festzulegen.

Alternativ wäre auch eine Erhöhung der Preise für Grund und Boden anhand der oben stehenden Tabelle möglich.
 

Beschluss

Der Preis für Grund und Boden wird lediglich gemäß der Erhöhung des Basiszinssatzes im Jahr 2022 um 1,62 % erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Unentgeltliche Zuwendungen Privater für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements und stellen ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung öffentlicher Projekte dar. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Um keinen Verdacht der Vorteilsannahme (Straftatbestand) entstehen zu lassen, wurden vom Bayerischen Justizministerium Handlungsempfehlungen zur Annahme von Spenden erlassen. Dabei soll insbesondere auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt werden. 

Für die Annahme der Spenden bedarf es danach eines Beschlusses des Gemeinderates. Darüber hinaus sollen Zuwendungen dokumentiert und in einer Zuwendungsliste erfasst werden. Dies wird von der Verwaltung umgesetzt. In der Zuwendungsliste werden die Höhe, der Zweck, die Art des Zuwendungsangebots (Sach- oder Geldleistung) sowie der Zuwendungsgeber und Begünstigte aufgenommen. Es wird zudem erfasst, welche etwaigen rechtlichen Beziehungsverhältnisse zwischen der Gemeinde und dem Zuwendungsgeber bestanden oder bestehen. 

Über die Annahme von Zuwendungen hat der Gemeinderat zu befinden. 

Im Jahr 2022 wurde von der Gemeinde Sandberg folgende Spende entgegengenommen:

1.000,00 EUR        für Sanierung Kreuz Salzforststraße


Die Zuwendungsliste wird den Gemeinderäten in Umlauf gegeben. Sollte eine Aussprache zu den Namen der Spender notwendig werden, wäre dies im nichtöffentlichen Teil durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Haushaltsjahr 2022 entgegengenommenen Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9.  Widmung Trauungsort "Am Haus für Alle Langenleiten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In jeder Gemeinde eines Standesamtsbezirks können Trauungsorte für standesamtliche Trauungen gewidmet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte. Der Ort für eine Trauung muss geeignet sein, d. h. einen würdevollen Rahmen für eine Eheschließung bieten und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit vor Ort vorhanden sein. 
Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Verwaltungsakt gewidmet werden. Das zuständige Standesamt muss dem Widmungsakt zustimmen und bewirkt damit die Wirksamkeit für die Zukunft. 

Bislang gibt es folgende Orte für Trauungen im Gemeindegebiet:
  • Stauweiher Waldberg
  • Platz am weißen Kreuz in Sandberg
  • Am Wasserrad in Schmalwasser

Die Außenanlage Am Haus für alle In Langenleiten wurde neu gestaltet. Dieses bietet sich als weiterer Trauungsort im Freien an. Die Gemeinde ist als Eigentümerin über den Platz verfügungsbefugt und kann während der Trauungen daher das Hausrecht ausüben. Für die Trauung an den Trauungsorten im Freien wurde eine Gebühr in Höhe von 150,00 € festgesetzt. 

Beschluss

Der Platz „Am Haus für Alle“ in Langenleiten wird für Trauungen gewidmet.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Sanierungs- und Strukturkonzept für die Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aktuell sind die Quellschüttungen für die Wasserversorgung der Gemeinde ausreichend. Die Entwicklung der Schüttungen wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.08.2022 sowie in den Bürgerversammlungen im Oktober 2022 vorgestellt. Bereits dort wurde auf die Ergebnisse des vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen beauftragten „Strukturgutachtens zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Nordost-Unterfranken“ vorgestellt. Das Gutachten zeigt für die Gemeinde Sandberg für das Jahr 2035 eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit auf. Deshalb wird in dem Gutachten der Aufbau eines Versorgungsverbundes zwischen den Ortschaften Sandberg, Schmalwasser und Langenleiten empfohlen.

Am 11.01.2023 fand im Rathaus eine Besprechung mit Vertretern des WWA KG zu den Ergebnissen des Strukturgutachtens und etwaigen Handlungsbedarfen für die Gemeinde Sandberg statt. An diesem Termin haben alle drei Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter teilgenommen.

Dabei wurde klar, dass die Ergebnisse des Strukturgutachtens nur einen groben Handlungsbedarf aufzeigen, der vor einer Umsetzung einer genauen Untersuchung und Analyse bedarf. Ergebnis ist zum einen, dass auch bei der schlechtesten Prognose nur die Wasserversorgung innerhalb des Versorgungsgebiets Sandberg ausgeglichen werden kann. Ein Fremdbezug ist nach den Ergebnissen nicht erforderlich. Empfohlen wurde daher in erster Linie ein Ringverbund. 

Zwar besteht für die Gemeinde Sandberg aktuell kein akuter Handlungsbedarf, allerdings gäbe es aktuell die Möglichkeit, eine Strukturanalyse für das Gemeindegebiet gefördert zu bekommen. 

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen mit Zuwendungen. Gefördert wird in Härtefällen die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten (Nr. 2.2.5 RZWas 2021).

Die Erstellung wird gefördert mit 20,- Euro je angeschlossenem Einwohner für Sanierungs- und Strukturkonzepte nach Nr. 5.4.5 RZWas 2021, maximal 70 % der zuwendungsfähigen Ausführungskosten und maximal 50.000 Euro.

In einem Gutachten könnte auch der aktuelle Zustand der Anlagen, der Sanierungsbedarf, der Umfang der Schutzgebiete, die Möglichkeiten eines Ringverbunds sowie alternativ die Reaktivierung der aktuell nicht genutzten Tiefenbrunnen untersucht werden. 
 
Da die Erstellung eines solchen Gutachtens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird empfohlen, ein solches Gutachten zu erstellen. Angesichts der Bedeutung der Wasserversorgung sollte vorausschauend gehandelt werden.

Beschluss

Ein Sanierungs- und Strukturgutachten für die Wasserversorgung soll erstellt werden. Erste Bürgermeisterin Reubelt wird ermächtigt, Angebote hierzu einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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11. Zuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö 11
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11.1. Antrag des Permakulturverein Waldgeister auf Vereinszuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Der Permakulturverein Waldgeister beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Beschaffung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen. Die durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 2.062,34 € (brutto).

Gemäß III.1 der Richtlinien können Vereine für die Beschaffung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen die dem Vereinszweck dienen mit 10 % der zuschussfähigen Kosten, max. jedoch mit 2.500,00 € bezuschusst werden, wenn die Kosten mind. 1.000,00 € betragen.

Der Permakulturverein Waldgeister ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen

210,00 €

Beschluss

Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11.2. Antrag der Feuerbergmusikanten Langenleiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Die Feuerbergmusikanten Langenleiten beantragen gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg (Sonderregelung Instrumente) einen Zuschuss für den Kauf einer Tuba. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 9.090,00 € (brutto).

Nicht förderfähig jedoch sind die Zuwendungen Dritter:

Nordbayerischer Musikbund        650,00 €

Es bleiben daher förderfähige Kosten von insgesamt 8.440,00 € (brutto).

Gemäß III.2(2) der Richtlinien werden Mangelinstrumente mit 10 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst. Die Tuba ist ein Mangelinstrument auf der Liste des Nordbayerischen Musikbundes.

Die Feuerbergmusikanten Langenleiten sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen

850,00 €

Beschluss

Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11.3. Antrag der Kath. Kirchenstiftung Langenleiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö beschließend 11.3

Sachverhalt

Die kath. Kirchenstiftung Langenleiten beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen (Zuwendungen für Erneuerungen) einen Zuschuss für die Erneuerung des Schneefanggitters am Pfarrhaus in Langenleiten.

Die durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 2.039,73 € (brutto).

Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen werden Erneuerungen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00 € betragen.

Der Zuschuss beträgt 10 % der zuschussfähigen Kosten. Der Höchstbetrag je Organisation wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

Die kath. Kirchenstiftung Langenleiten ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen

210,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahme zu bezuschussen, da die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 26.01.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

Fortführung des Programms der Energieeinsparmaßnahmen (BAFA) – Unterstützung der Kosten des Energieberaters

Im Jahr 2022 wurden 6 Anträge bewilligt und Kosten in Höhe von 1.666,00 € erstattet. Der Gemeinderat hatte ein Budget in Höhe von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dies wurde nicht ausgeschöpft. Die Bürgermeister der Kreuzbergallianz (Bischofsheim, Oberelsbach, Sandberg) haben beschlossen, das Programm wegen der guten Resonanz fortzuführen. Der Gemeinderat Sandberg müsste im Rahmen der Haushaltsberatung festlegen, wieviel Mittel im Haushalt dafür bereitgestellt werden. 

Förderprogramm Straßenbeleuchtung – Hinweis vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wurden Förderungen nach der Kommunalrichtlinie und der KommKlimaFöR beantragt. Für beide Förderprogramme liegen noch keine Förderbescheide vor.
Die Gemeindeverwaltung hat bei beiden Förderprogrammen einen Antrag auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zum 01.03.2023 gestellt. 

Innenausstattung Rathaus
In der Gemeinderatssitzung am 22.12.2022 wurde Erste Bürgermeisterin Reubelt ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung und den Aufbau der Büromöbel zu erteilen, wenn die Angebotssumme des günstigsten Anbieters 50.000,00 € netto nicht übersteigt. Das Angebot des günstigsten Anbieters belief sich auf netto 48.028,00 €. Der Auftrag wurde an die Firma Höchemer GmbH & Co. KG, 97708 Großenbrach, erteilt.

Der weitere zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Am 30.01.2023 wird bereits der Teppich geliefert und ab dem 31.01.2023 im Sitzungssaal beginnend verlegt. Anschließend werden die Räume 101 – 104 ausgeräumt, so dass in diesen Räumen der neue Teppichboden verlegt werden kann. Die Bearbeiter ziehen in den Sitzungssaal um. Die Möbel in den Räumen 101 – 104 werden ab dem 28.03.2023 eingebaut. Nach Einbau der Möbel in den Zimmern 101 – 104 werden die Zimmer 105 – 109 ausgeräumt und der Teppichboden dort verlegt. Die Möbel für die Zimmer 105 – 109 werden ab dem 11.04.2022 eingebaut. Zu allerletzt wird der Teppich im Flur verlegt.

Besuch der Bayerischen Digitalministerin
Am 19.01.2023 stattete die Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach der Gemeinde Sandberg einen Kurzbesuch ab. begleitet wurde sie von Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. Anlass des Besuches war die umfangreiche Digitalisierung der Gemeindeverwaltung.


Gemeinderat Erwin Voll erkundigt sich nach dem Sachstand der Beseitigung der Baumängel der Kanalsanierung in Langenleiten.
Geschäftsleiter Peter Brust informiert, dass am 06.02.2023 ein Treffen mit dem Sachverständigenbüro, der ausführenden Baufirma, dem Beweissicherer und dem Ingenieurbüro stattfindet, an dem Fragen des Sachverständigenbüros zum Bauablauf und Bauausführung geklärt werden sollen.

Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr