Datum: 23.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:09 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
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ö
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beratend
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1 | |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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beschließend
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2 | |
zum Seitenanfang
3. Betriebsgebäude RMG Waldberg - Beschluss zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung der TÖB sowie Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Gemeinderätin Lara Albert betritt den Sitzungssaal.
Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.
Herr Braun vom Ingenieurbüro „Planungsschmiede Braun“ stellt den Entwurf eines Bebauungplanes zur Errichtung eines Betriebsgebäudes der RMG in Waldberg vor.
Die RMG beabsichtigt die Errichtung eines Betriebsgebäudes auf der Flurnummer 1073, Gemarkung Waldberg, angrenzend an die Frohmass. Der Gemeinderat hatte im Vorfeld sein Einverständnis hierzu gegeben. Die Grenze zur angedachten neuen Betriebsfläche bildet die Flurnummer 965/0 mit einem Flur- u. Wirtschaftsweg. Die RMG beabsichtigt das Betriebsgebäude, unter Berücksichtigung von notwendigen Rangier-und Arbeitsflächen von Fahrzeugen, so nah wie möglich an den Flur- und Wirtschaftsweg zu bauen. Hierzu hat die RMG bereits eine Teilfläche der Flurnummer 965/0 erworben.
Die Flurnummer 1073, Gemarkung Waldberg, liegt im unbeplanten Außenbereich. Vor Beginn des Bauvorhabens ist deshalb ein entsprechender Bebauungsplan „Sondergebiet Betriebsgebäude Wasserversorgung“ zu erstellen. Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden durch die RMG getragen. Auch hat die RMG selbst ein Planungsbüro zur Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt.
Dennoch muss durch den Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummern 965/0 und 1073, Gemarkung Waldberg.
Der Bebauungsplan wird durch das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, Falkenstr. 1, 97076 Würzburg erstellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der heutigen Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.
Parallel zum Bebauungsplan muss ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden
Finanzielle Auswirkungen
Gemeinderat Erwin Voll schlägt vor, den westlichen Bereich zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1074 ebenfalls zu begrünen, damit die Sicht auf das Betriebsgebäude verdeckt wird.
Ingenieur Braun fügt an, dass in diesem Bereich Magerrasen vorzufinden ist. Dieser könne durch eine Bepflanzung mit Bäumen untergehen. Aus diesem Grunde könnte die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Behördenbeteiligung gegen die Maßnahme Bedenken anmelden. Es werden aber insgesamt vier Bäume für diesen Bereich in die Planung aufgenommen.
Gemeinderat Philipp Holzheimer erfragt, welche Fassade für das Betriebsgebäude vorgesehen ist. Er hält z.B. eine Wellblechfassade für nicht passend.
Ingenieur Braun antwortet, dass die Änderungen an der Begrünung bereits jetzt in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Anforderungen an das Gebäude werden vor der nächsten Beteiligungsrunde berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Sandberg beschließt für Teilflächen der Flurstücke 965/0 und 1073 der Gemarkung Waldberg die Aufstellung des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 BauGB.
Die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanaufstellung entspricht nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sandberg muss entsprechend parallel zum Bebauungsplan geändert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, in der Fassung vom 23.03.2023, vorgelegt durch das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, wird vom Gemeinderat Sandberg mit folgenden Änderungen gebilligt:
- in der nördlichen Freifläche (zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1072) werden drei Bäume ortsfest, mit einem Stammdurchmesser 12 – 15 cm, eingeplant
in der westlichen Freifläche (zwischen Betriebsgebäude und Flurnummer 1074) werden vier Bäume ortsfest eingeplant, damit die Sicht auf das Betriebsgebäude verdeckt wird
Der Gemeinderat ordnet die Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
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informativ
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4 | |
Sachverhalt
Umrüstung der gemeindlichen Sirenen auf digitale Alarmierung
Die Firma abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH, Alter Rennweg 179, 84034 Landshut wurde mit der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von modularen TETRA Sirenen-Steuerempfängern mit Sirenen FRT für die fünf gemeindlichen Sirenenanlagen zu einer Angebotssumme von brutto 13.191,15 € und der Durchführung des Anmelde- und Genehmigungsverfahrens zu brutto 1.487,50 € beauftragt.
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5. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
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23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
zum Seitenanfang
5.1. Bauantrag 03-2023: Vergrößerung Dachgeschoss, Errichtung Dachgauben, Erweiterung Balkonanlage, Kirchbergstr. 10, Schmalwasser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
5.1 | |
Sachverhalt
Der Bauwerber Simon Suckfüll, Kirchbergstraße 10, 97657 Schmalwasser beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben und der Erweiterung der Balkonanlage. Es ist beabsichtigt das Dachgeschoss zu Wohnraum umzubauen. Hierdurch entsteht ein weiteres Vollgeschoss. Mit der Errichtung von Gauben und der Umgestaltung des Dachgeschosses entsteht eine Wohnfläche von 109 m².
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ober der Kirche“ im Gemeindeteil Schmalwasser.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens bedarf es Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB:
Festsetzungen im Bebauungsplan:
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beantragte Befreiungen:
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Zahl der Vollgeschosse: 1
|
Zahl der Vollgeschosse: 2
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Die Herstellung von Dachgauben und Kniestöcken > 25 cm ist untersagt.
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Herstellung von Dachgauben.
|
An der ursprünglichen Dachneigung und Firsthöhe ändert sich nichts.
Es kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Dies ist anzunehmen, wenn die Befreiung mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung entsprechend den Anforderungen des § 1 V und VI BauGB vereinbar ist. Städtebaulich vertretbar ist alles, was in einem Bebauungsplan planbar wäre.
Im Bereich der Kirchbergstraße wurden Veränderungen an Dachgeschossen zur besseren Raumnutzung bereits in der Vergangenheit gestattet.
Ansicht Straße
Beschluss
Dem Bauantrag Nr. 03-2023 zur Vergrößerung des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben und Erweiterung der Balkonanlage auf der Flurnummer 1180/13, Gemarkung Schmalwasser, erteilt die Gemeinde Sandberg ihr Einvernehmen.
Die Gemeinde Sandberg genehmigt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ober der Kirche“ vom 04.12.1970.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt informiert, dass die Jahresrechnung 2022 erstellt ist und der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung der Jahresrechnung 2022 vornehmen kann.
Geschäftsleiter Peter Brust gibt die Rahmendaten der vorläufigen Jahresrechnung 2022 bekannt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt folgendermaßen ab:
|
Jahresrechnung 2022
(vorläufig)
|
Verwaltungshaushalt - Einnahmen
|
5.130.691,32
|
Verwaltungshaushalt - Ausgaben
|
5.130.691,32
|
Vermögenshaushalt - Einnahmen
|
4.460.271,59
|
Vermögenshaushalt - Ausgaben
|
4.460.271,59
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
(ohne Sonderrücklage)
|
526.973,67
|
Zuführung zur
allgemeinen Rücklage
|
693.999,69
|
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2022
|
1.933.245,97
|
Schuldenstand zum 31.12.2022
|
3.865.626,49
|
Pro-Kopf-Verschuldung
|
1.595,39
|
Gegenüberstellung Haushaltsplanung und vorläufiger Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan 2022
|
Jahresrechnung 2022 (vorläufig)
|
Differenz
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage)
|
217.273,00
|
526.973,67
|
309.700,67
|
Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
|
987.108,00
|
356.000,31
|
631.107,69
|
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2022
|
1.302.138,28
|
1.933.245,97
|
631.107,69
|
Schuldenstand zum 31.12.2022
|
2.365.626,49
|
3.865.626,49
|
1.500.000,00
|
Der Gemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.
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7. Übertragung von Einnahme- und Ausgaberesten (Ermächtigungen) aus dem Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt
Im Rahmen der vorläufigen Rechnungslegung 2022 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 1.124.804,84 Euro in das Jahr 2023 übernommen. Diese Summe steht u.a. für die Finanzierung folgender Projekte zur Verfügung:
- Bodenbelag u. Büromöbel Rathaus 93.104 €
Feuerwehrfahrzeuge FFW Sandberg 77.025 €
Digitales Klassenzimmer 35.000 €
Baunebenkosten Sanierung Schule 129.970 €
Senioreneinrichtung Architektenwettbewerb 25.000 €
Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED 120.000 €
Straßenbeleuchtung Salzforststraße 27.838 €
Erneuerung Kanal Kreuzbergstr. – Planung 39.656 €
Erneuerung Kanal Lindenstr. – Planung 119.285 €
Inliner Talstraße 31.355 €
Gerätehallen Schmalwasser 29.278 €
Leerrohr Kissinger Hütte 34.200 €
Speedpipe Salzforststraße 127.603 €
Abriss Kreuzbergstraße 91 – 95 138.302 €
Haushalts-Einnahmereste wurden in Höhe von 327.300,00 Euro (Zuschüsse für o.g. Investitionen) gebildet.
Beschluss
Der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Der Haushalt wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2023 vorberaten.
- Haushalt 2023
Verwaltungshaushalt
|
5.200.892 €
|
Vermögenshaushalt
|
5.682.305 €
|
Gesamtvolumen
|
10.883.197 €
|
Verwaltungshaushalt - größte Einnahmen 2023
- Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen 1.314.000 € (Vj. 1.256.612 €)
- Schlüsselzuweisungen 1.393.500 € (Vj. 1.379.632 €)
- Grundsteuern A und B (17.500, 177.000 €) 194.500 € (Vj. 193.680 €)
- Gewerbesteuer 280.000 € (Vj. 291.170 €)
Verwaltungshaushalt - größte Ausgaben 2023
- Personalausgaben 1.163.680 € (Vj. 1.069.967 €)
- Kreisumlage 1.152.400 € (Vj. 1.095.621 €)
(ohne Erhöhung des Kreisumlagesatzes)
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 257.203 €.
Unter Berücksichtigung der geplanten ordentlichen Tilgung von 1.718.515 € ergibt sich für das Jahr 2023 eine freie Finanzspanne von -1.335.012 €.
In der ordentlichen Tilgung ist die vollständige Tilgung des Kredites zur Vorfinanzierung der Kanalsanierung Langenleiten mit 1.500.000 € enthalten, welche durch noch zufließende Fördermittel der RZWas finanziert wird. Bereinigt man die Berechnung ergibt sich eine rechnerische freie Finanzspanne von 164.988 €.
Die Mindestzuführung wird aktuell noch erreicht.
Zuführung zum Vermögenshaushalt 257.203 €
./. ordentliche Tilgung 218.515 €
38.688 €
Sollte die Kreisumlage um 2,5 % erhöht werden, würde dies Mehrkosten von ca. 63.000 € bedeuten. Damit würde die Mindestzuführung nicht mehr erreicht.
Vermögenshaushalt
Wesentliche Belastung im Vermögenshaushalt ist die Rückzahlung der Stabilisierungshilfe für das Jahr 2020 in Höhe von 650.000,00 €.
größte Investitionen 2023
- Sanierung Schule (Planung) 400.000 €
- Radweg Sandberg Waldberg 576.000 € (Eigenanteil 126.000 €)
- Photovoltaikanlage Rathaus 60.000 €
- Beschaffung Notstromaggregate 10.000 €
- Erschließung Baugebiet Steinrutsche II 928.800 € (Eigenanteil 628.800 €)
- Dorfplatz Kilianshof 40.000 €
- Neues Fahrzeug Klärwärter 25.000 €
- Regenüberlaufbecken Langenleiten 20.000 €
- Friedhofserweiterungen alle OT 85.000 €
- Trinkbrunnen Sandberg u. Langenleiten 30.000 € (Eigenanteil 3.000 €)
- Bauhof Lagerhalle KA Schmalw. u. Einzäunung 45.000 €
- Photovoltaikanlagen 3 Hochbehälter 60.000 €
Einnahmen bzw. Finanzierung der Investitionen:
Stand zum 31.12.2022:
|
|
1.933.245,97 €
|
geplante Rücklagenentnahme 2023:
|
1.573.672,00 €
|
geplanter Stand zum 31.12.2023:
|
359.573,97 €
|
Pro-Kopf-Verschuldung
- Im rentierlichen Bereich ist im Jahr 2023 die vollständige Tilgung der Vorfinanzierung der Kanalsanierung in Langenleiten in Höhe von 1.500.000 € berücksichtigt. Bei der ersten Auszahlungsrunde im März war die Gemeinde Sandberg jedoch noch nicht dabei. Es wird davon ausgegangen, dass eine Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgt. Ist dies nicht der Fall, wird der Haushalt vor weitere Probleme gestellt. Denn zum einen muss eine weitere Umschuldung vorgenommen werden mit weiteren Zinsbelastungen. Zum anderen fehlen 908.000 € geplante Einnahmen. Insgesamt wird mit der Auszahlung von Fördermitteln i. H. v. 2.408.000 € gerechnet. Es ist dann genau zu prüfen, ob die geplanten Investitionen tatsächlich so durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere das Baugebiet Steinrutsche II.
allgemeiner Haushalt: 593,69 €
rentierlicher Bereich: 290,94 €
insgesamt: 884,63 €
- Finanzplan 2023-2026
Wesentliche Investitionen (Eigenanteile) in den Jahren 2023 bis 2026 sind:
- Sanierung Schule 5.120.000 € (Eigenanteil 1.620.000 €)
- Breitband BayGibitR 3.748.468 € (Eigenanteil 374.838 €)
- Feuerwehrfahrzeuge 401.000 € (Eigenanteil 99.500 €)
- Baugebiet „Steinrutsche II“ 297.200 € (Eigenanteil. -2.800 €)
- Gewässerentwicklungskonzept 40.000 € (Eigenanteil 10.000 €)
- Hochwasserschutzkonzept 40.000 € (Eigenanteil 10.000 €)
- Strukturgutachten Wasservers. 40.000 € (Eigenanteil 10.000 €)
- Kanalerneuerung Kreuzbergstr. 869.000 € (Eigenanteil 260.700 €)
- Sanierung Straße Ziegelhütte 1.701.000 € (Eigenanteil 680.440 €)
- Regenüberlaufbecken Langenl. 130.000 € (Eigenanteil 28.500 €)
- Erneuerung Kanal Stiergraben 560.000 € (Eigenanteil 224.000 €)
- Anschaffung Traktor Bauhof 200.000 €
- Außengestaltung Kreuzbergstr. 37 100.000 € (Eigenanteil 40.000 €)
- Himmelsschauplatz 44.000 € (Eigenanteil 24.000 €)
- Photovoltaikanlagen 140.000 €
Die geplanten Investitionen sind nur mit weiteren Kreditneuaufnahmen durchführbar. Die Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit liegt im Jahr 2025 vor. Die Gemeinde Sandberg ist weiterhin auf Stabilisierungshilfen angewiesen.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. Erlass des Finanzplans 2022-2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 | |
Sachverhalt
Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat im Rahmen des TOP 8: Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen gem. Art. 63 und 65 Abs. 1 GO erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Finanzplan mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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10. Erlass des Stellenplans 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 | |
Sachverhalt
Der Stellenplan 2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Stellenplan 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. Beteiligungsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 | |
Sachverhalt
Gem. Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Darüber hinaus hat die Gemeinde ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Auf den beiliegenden Beteiligungsbericht wird verwiesen.
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12. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen - Vorschläge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 | |
Sachverhalt
1. Schöffen
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Dazu wurde die Gemeinde Sandberg vom Landgericht Schweinfurt aufgefordert eine Vorschlagsliste mit mind. 2 Schöffen vorzulegen.
Zuletzt waren vorgeschlagen:
Karl Friedel, Sandberg; Marion Richter, Schmalwasser; Corinna Zipprich, Langenleiten; Michael Katzenberger, Waldberg
Auf die Möglichkeit als Schöffe tätig zu werden, wurde mit Bekanntmachung vom 08.02.2023 hingewiesen.
Bis zum 13.03.2023 ging 1 Bewerbung ein:
Michael Söder, Stiergraben 6, 97657 Sandberg GT Waldberg
Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen.
2. Jugendschöffen
Die Gemeinde Sandberg hat dem Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Rhön-Grabfeld eine Vorschlagsliste für 1 männlichen und 1 weiblichen Jugendschöffen vorzulegen.
Zuletzt war Frau Julia Rahm (geb.Schmidt), Kreuzbergstraße 52, 97657 Sandberg vorgeschlagen.
Erste Bürgermeisterin Reubelt schlägt Herrn Johannes Wetteskind, Am Feldberg 11, 97657 Sandberg zum Jugendschöffen vor. Vor einer Aufnahme in die Vorschlagsliste soll Herr Wetteskind um seine Bereitschaft befragt werden.
Beschluss
In die Vorschlagsliste der Gemeinde Sandberg für Schöffen werden folgende Personen aufgenommen:
- Michael Söder, Stiergraben 6, 97657 Waldberg
Michael Katzenberger, Stiergraben 13, 97657 Waldberg
In die Vorschlagsliste der Gemeinde Sandberg für Jugendschöffen werden folgende Personen aufgenommen:
- Julia Rahm, Kreuzbergstraße 52, 97657 Sandberg
- falls Bereitschaft erklärt wird:
Johannes Wetteskind, Am Feldberg 11, 97657 Sandberg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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13. Antrag auf Hausnummer-Änderung Kreuzbergstraße 89, 97657 Sandberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 | |
Sachverhalt
Frau Chistiane Klamann, Kreuzbergstraße 89, 97657 Sandberg, beantragt, die bisher mit der Hausnummer 89 auf der Flurnummer 177/0, Gemarkung Sandberg, aufstehenden Gebäude in die Hausnummern 89, 89 A und 89 B aufzuteilen.
Die aufstehenden Gebäude sind eigenständig und von drei verschiedenen Nutzern bewohnt.
Gem. geltender Satzung über Hausnummerierung der Gemeinde Sandberg kann von mehreren auf einem Grundstück errichteten Gebäuden jedes eine eigene Hausnummer erhalten.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg stimmt dem Antrag auf Erteilung mehrerer Hausnummern zu. Die auf der Flurnummer 177/0, Gemarkung Sandberg, aufstehenden Gebäude erhalten die Hausnummern 89, 89 A und 89 B.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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14. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
23.03.2023
|
ö
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beratend
|
14 | |
Datenstand vom 16.06.2023 20:38 Uhr