Datum: 09.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 22:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023
3 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag 02-2023: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Quellenweg 4, 97657 Schmalwasser, FlurNr.: 26, Gem. Schmalwasser
5 Gemeinschaftliche Bestellung der Interkomm-IT Rhön-Grabfeld GmbH zum Infomationssicherheitsbeauftragten für die Koordination der Erstellung und Fortschreibung der Informationssicherheitskonzepte gemäß Art. 43 Abs. 1 BayDiG
6 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
7 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
8 Kreditaufnahme für das Jahr 2023
9 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts
10 Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2023
11 Dorfplatz Kilianshof - weitere Verfahrensweise
12 Zuschüsse Wegebau Jagdgenossenschaften
13 Zuschussantrag Rhönmusikanten Waldberg Beschaffung von Trachten
14 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
 
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Vergaben Sanierung Grundschule

Die Firma gk Projektmanagement, Bismarckstr. 40, 97318 Kitzingen wurde mit der Durchführung zweier VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen für die Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) und Elektro (E) zu einer Auftragssumme von brutto 16.422,00 EUR zzgl. 5% Nebenkosten beauftragt.

Das Ingenieurbüro Federlein, Saaleblick 2, 97616 Salz wurde mit der Erstellung eines EnEV-Nachweises (Wärmeschutznachweis) zu einer Auftragssumme von brutto 8.514,45 EUR beauftragt.

Die pgu Ingenieurgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 70, 98617 Ritschenhausen wurde mit der Erstellung eines Schadstoffgutachtens bzw. eines Schadstoffkatasters zu einer Auftragssumme von brutto 4.611,25 EUR beauftragt.

Das Ingenieurbüro für Brandschutz Kittner-Meier, Berliner Platz 6, 97080 Würzburg wurde mit der Erstellung eines Brandschutznachweises und der zugehörigen Gutachten und Prüfungen zu einer Auftragssumme von brutto 6.024,97 EUR beauftragt.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö 4
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4.1. Bauantrag 02-2023: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Quellenweg 4, 97657 Schmalwasser, FlurNr.: 26, Gem. Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Gemeinderat Philipp Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

Mit Bauantrag 02-2023 wird die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Quellenweg 4 in Schmalwasser beantragt. Auf dem Grundstück stand ein baufälliges Gebäude, welches rückgebaut wurde. Mit dem Neubau eines EFH soll nun diese Lücke wieder geschlossen werden. Das EFH verfügt über ein Erd- und Dachgeschoss und hat eine Grundfläche von ca. 13,00 m x 10,00 m. Es fügt sich als Hinterlieger mit Größe und Höhe gut in den zusammenhängend bebauten Bereich „Quellenweg“ ein.


Beschluss

Die Gemeinde Sandberg gibt dem Bauantrag 02-2023 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der Flurnummer 26, Gemarkung Schmalwasser, ihr Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Gemeinschaftliche Bestellung der Interkomm-IT Rhön-Grabfeld GmbH zum Infomationssicherheitsbeauftragten für die Koordination der Erstellung und Fortschreibung der Informationssicherheitskonzepte gemäß Art. 43 Abs. 1 BayDiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 5
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6. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg erhebt gemäß der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 29.09.2022 zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung, ausgenommen dem Gemeindeteil Waldberg, einen Beitrag.

Die Höhe des Beitrages ist wie folgt geregelt:

§ 6
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
3,79 €.
b)
pro m² Geschossfläche
9,19 €.



Die Gemeinde ist verpflichtet, die Beiträge neu zu berechnen. Dabei wirken sich insbesondere geänderte Beizugsflächen, die (Nach-) Erhebung von Beiträgen und auch weitere Investitionskosten aus. Letztmals wurde die Globalkalkulation in 2010 geprüft. 2021 wurde die Berechnung überprüft. Da nach Auffassung der Verwaltung keine beitragspflichtigen Maßnahmen (Neuherstellung, Verbesserung, Erneuerung) durchgeführt wurden und auch die Beizugsflächen sich nicht erhöht haben, war die bestehende Kalkulation noch repräsentativ. An dieser Einschätzung hat sich aktuell zwar nichts verändert, allerdings hat sich 2022 der Basiszinssatz im Jahresdurchschnitt um 1,62 % erhöht.

Da nach Erschließung des Baugebiets Steinrutsche II der Herstellungsbeitrag neu zu kalkulieren ist, ist es nach Auffassung der Verwaltung vertretbar, in der aktuellen Kalkulation lediglich die Zinssteigerung zu berücksichtigen. Der Herstellungsbeitrag beträgt daher wie folgt:


bisheriger Her-
Zins 
zukünftiger Her-

stellungsbeitrag
2022
stellungsbeitrag

€/m²
1,62%
€/m²
pro m² Grundstücksfläche
3,79
0,06 €
3,85 €
pro m² Geschossfläche
9,19
0,15 €
9,34 €
 


Aus diesem Grund soll § 6 der Beitragssatzung wie folgt gefasst werden:


Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
3,85 €.
b)
pro m² Geschossfläche
9,34 €.


Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 29.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg erhebt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-EWS) vom 16.12.2021 zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Abwasserbeseitigung einen Beitrag.

Die Höhe des Beitrages ist wie folgt geregelt:

§ 6
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
  3,93 €.
b)
pro m² Grundstücksfläche
10,58 €.



Die Gemeinde ist verpflichtet, die Beiträge neu zu berechnen. Dabei wirken sich insbesondere geänderte Beizugsflächen, die (Nach-) Erhebung von Beiträgen und auch weitere Investitionskosten aus. Letztmals wurde die Globalkalkulation in 2010 geprüft. 2021 wurde die Berechnung überprüft. Da nach Auffassung der Verwaltung keine beitragspflichtigen Maßnahmen (Neuherstellung, Verbesserung, Erneuerung) durchgeführt wurden und auch die Beizugsflächen sich nicht erhöht haben, war die bestehende Kalkulation noch repräsentativ. An dieser Einschätzung hat sich aktuell noch nichts verändert, allerdings hat sich 2022 der Basiszinssatz im Jahresdurchschnitt um 1,62 % erhöht.

Da nach Fertigstellung der Kanalmaßnahme Langenleiten sowie Errichtung des Baugebiets Steinrutsche II der Herstellungsbeitrag neu zu kalkulieren ist, ist es nach Auffassung der Verwaltung vertretbar, in der aktuellen Kalkulation lediglich die Zinssteigerung zu berücksichtigen. Der Herstellungsbeitrag beträgt daher wie folgt:

 
 
bisheriger Her-
 
zukünftiger Her-
 
stellungsbeitrag
2022
stellungsbeitrag
 
€/m²
1,62%
€/m²
pro m² Grundstücksfläche
3,93 €
0,06 €
3,99 €
pro m² Geschossfläche
10,58 €
0,17 €
10,75 €



Aus diesem Grund soll § 6 der Beitragssatzung wie folgt gefasst werden:


Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
  3,99 €.
b)
pro m² Geschossfläche
10,75 €.


Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 16.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Kreditaufnahme für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in einer Höhe von insgesamt 750.000 € gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 €
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        600.000,00 €

Im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Jahr 2022 ist eine Beschränkung der Kreditneuaufnahmen als Auflage nicht gesondert aufgeführt. 
Für das Antragsjahr 2023 gilt jedoch die allgemeine Richtlinie, Kreditaufnahmen höchstens auf den Wert der ordentlichen Tilgung zu beschränken.

Hierbei gilt folgendes zu beachten:

  • Auf Antrag können, unbeschadet des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung, Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnende Einrichtungen Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung aufgrund der zwingend erforderlichen Erhebung von kostendeckenden Beiträgen gem. Art. 5 KAG bzw. kostendeckenden Gebühren gem. Art. 8 KAG bei der Ermittlung der Beschränkung der Kreditaufnahmen nicht berücksichtigt werden. Eine Zuordnung der Kreditaufnahmen des jeweiligen Jahres zu den kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist dabei maximal in Höhe des prozentualen Anteils der Investitionen desselben Jahres, die der Kommune tatsächlich als Eigenanteil verbleiben, oder die über Gebühren refinanziert werden, zulässig.

  • Außerordentliche Tilgungen und Rückzahlungen von Darlehen bzw. Verbindlichkeiten werden bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditaufnahmen zu den ordentlichen Tilgungen als „ordentliche Tilgung“ berücksichtigt, sofern diese nicht aus gewährten Stabilisierungshilfen finanziert worden sind.

  • Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Kreditverbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.


Für das Haushaltsjahr 2023 sind keine Kreditneuaufnahmen vorgesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Haushaltsjahr 2023 keine Kredite neu aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in einer Höhe von insgesamt 750.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        600.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter der Auflage bewilligt, dass das vorgelegt Haushaltskonsolidierungskonzept bis spätestens 31.03.2023 durch Gemeinderatsbeschluss fortgeschrieben wird, mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

  • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
  • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.

Zum Vorliegen des nachhaltigen Konsolidierungswillens sind sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen. Dies betrifft insbesondere:

  • Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen (Friedhöfe). Im Bescheid für die Stabilisierungshilfe des Jahres 2021 ist die Auflage zur Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Bereich des Bestattungswesens enthalten. Aus diesem Grund wird nach Fertigstellung der Umgestaltungsmaßnahmen in den gemeindlichen Friedhöfen im Jahr 2023 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren durchgeführt.
  • mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer.
  • der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10%ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (Neubaugebiet) sollte nicht überschritten werden.
  • keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Hier sind auch die defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde gemäß diesen Vorlagen fortgeschrieben. Neu aufgenommen wurden im Konzept insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung
    • Senkung der Raumtemperatur
    • Installation weiterer Photovoltaikanlagen (Rathaus und Wasserhäuschen)
  • Umstellung Weihnachtsbeleuchtung auf LED
  • ehemaliges Bergwachtgebäude Waldberg: Zahlung der Nebenkosten durch Vereinsring
  • Erhöhung der weiterberechneten Kosten für Feuerwehreinsätze
  • Erhöhung Bauplatzpreise
  • Erhöhung Herstellungsbeiträge in den Bereichen Wasser / Abwasser
  • Pachteinnahmen Funkmast Schmalwasser
  • Übernahme von Arbeiten durch den Bauhof (Einsparung von Drittleistungen)
  • Erhöhung Holzpreise
  • Einnahmen aus Stromeinspeisung Photovoltaik
  • Mieteinnahmen freie Naturschule Rhön
  • Erhöhung der Pachtgebühren ab 2025
  • Kosteneinsparung durch gemeinschaftlichen Informationssicherheitsbeauftragten
  • Kosteneinsparung durch eigene Kalkulation der Friedhofsgebühren (Einsparung von Fremdleistungen)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in einer Höhe von insgesamt 750.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        600.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Gemeinde bis spätestens zum 31. März 2023 erfüllt und nachgewiesen werden müssen:

  1. Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens 31.03.2023 durch Gemeinderatsbeschluss und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

  • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
  • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.

  1. Überprüfung und Fortschreibung des mit Stabilisierungshilfeantrag 2022 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Hohe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine hohe Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionsmaßnahmen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn die bereits laufenden Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein.

Im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Jahr 2022 ist eine Beschränkung der Kreditneuaufnahmen als Auflage nicht gesondert aufgeführt. 
Für das Antragsjahr 2023 gilt jedoch die allgemeine Richtlinie, Kreditaufnahmen höchstens auf den Wert der ordentlichen Tilgung zu beschränken.

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs in den nächsten Jahren im Pflichtaufgabenbereich, soll auch im Jahr 2023 wieder Stabilisierungshilfe beantragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auch im Jahr 2023 wieder einen Antrag auf Stabilisierungshilfe zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Dorfplatz Kilianshof - weitere Verfahrensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 11

Sachverhalt

Bereits seit einigen Jahren wünschen sich die Kilianshöfer eine Neugestaltung ihres Dorfplatzes. Erste Arbeitskreissitzungen haben hierzu bereits im Jahr 2016 stattgefunden. Bereits damals wünschten sich die Kilianshöfer eine Aufwertung des Dorfplatzes am Brunnen sowie der Grünfläche „Unter den Linden“ gegenüber des Dorfgemeinschaftshauses. Über die Gestaltung wurde laufend diskutiert. Auch wurde versucht eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung durch das Amt für Ländliche Entwicklung zu erhalten. Von Frau Glanz wurden in 2021 zwei Varianten des Dorfplatzes skizziert. In einem Vor-Ort-Termin am 05.11.2022 mit der Bevölkerung wurde die Ausgestaltung der Flächen endgültig festgelegt. Dabei wurde der Wunsch der Bürger geäußert, auch die vorhandene Parkfläche neben dem Dorfgemeinschaftshaus zu pflastern und mit einer Pflanzfläche zum Gebäude hin abzugrenzen. Bei der Besprechung wurde außerdem klar, dass nur eine geringfügige Eigenleistung eingebracht werden kann. Die Kosten wurden entsprechend den Ergebnissen zusammengestellt. Nachdem es insbesondere beim Dorfbrunnenplatz zu keiner wesentlichen Neugestaltung kommt, ist eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung – auch wegen der Geringfügigkeit der Maßnahme – nicht zu erreichen. Aus diesem Grund ist zu beschließen, ob die Maßnahme auch ohne Förderung von der Gemeinde durchgeführt wird. Die Arbeiten sollen weitestgehend durch den Bauhof erfolgen und soweit möglich mit Eigenleistung der Bürger reduziert werden.

Nach aktueller Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 32.000,00 € ausgegangen.

Beschluss

Das Projekt Dorfplatz Kilianshof soll im Jahr 2023 - auch ohne Förderung - umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Zuschüsse Wegebau Jagdgenossenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemäß Art. 54 BayStrWG sind Gemeinden Träger der Straßenbaulast für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege. Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte). Obliegt die Baulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen den Gemeinden, so können diese bis zu 75 % ihrer nicht anderweitig gedeckten sachlichen Aufwendungen aus der Baulast auf die Beteiligten umlegen. In der Gemeinde wurde bisher von der gesetzlichen Regelung (eigene Bautätigkeit einschließlich Umlage) abgewichen. Es galt bisher folgende Vorgehensweise: 

Die Wirtschaftswege werden nicht von der Gemeinde, sondern von den Jagdgenossen (Jagdgenossenschaften Sandberg, Kilianshof, Schmalwasser, Waldberg und Langenleiten) instandgehalten und über den Jagdschilling finanziert. Die Gemeinde beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten mit einem Betrag von maximal 2.040,00 € pro Jahr und Jagdgenossenschaft. Sie stellt also als weiteren Anreiz den Jagdgenossen jährlich ein Budget in Höhe von 2.040,00 € für Wegebau zur Verfügung (vgl. GR-Beschluss vom 29.04.2021). Nicht in Anspruch genommenes Budget steht maximal ein weiteres Jahr zur Verfügung (also bis zu einem maximalen Betrag von 4.080,00 €). Das Budget kann nur durch Einreichung von Rechnungen abgerufen werden (keine pauschale jährliche Zahlung). Die Gemeinde verzichtet im Gegenzug auf die Auszahlung des Jagdschillings (in der Erwartung, dass die Jagdgenossen auch in den Wegebau investieren). 

Diese Vorgehensweise wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2021 bestätigt.

Angesichts gestiegener Preise wurde eine Erhöhung des jährlichen Budgets in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2023 beraten. 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt eine Anhebung des jährlichen Budgets auf 2.500 €. Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Ansparung über eine Dauer von 3 Jahren empfohlen. Hierbei soll ein freies Ansparen für 2 Jahre möglich sein. Ein Ansparen auf 3 Jahre soll lediglich bei Vorlage eines konkreten Projektes möglich.

Eine Budgeterhöhung und die Möglichkeit zum Ansparen des Budgets sind durch den Gemeinderat zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Michael Katzenberger hält auch das erhöhte Budget für Wegebaumaßnahmen aufgrund der gestiegenen Baupreise derzeit immer noch für zu gering. Die Möglichkeit der Anschaffung eines gemeindeeigenen Wegebaugerätes sollte in Betracht gezogen werden.

Die Anschaffung eines Wegebaugerätes wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt, antwortet Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Budgets der Jagdgenossenschaften für Straßen- und Wegebau auf 2.500,00 € pro Jahr und Jagdgenossenschaft.
Ein Ansparen des Budgets ist längstens für eine Dauer von 3 Jahren möglich. Für 2 Jahre ist ein freies Ansparen möglich, für ein Ansparen auf 3 Jahre ist durch die Jagdgenossenschaft ein konkretes Vorhaben bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag Rhönmusikanten Waldberg Beschaffung von Trachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Rhönmusikanten Waldberg beantragen gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Beschaffung von Trachten. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 6.936,35 € (brutto).

Die Rhönmusikanten Waldberg sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Gemäß III.2 der Richtlinien können Vereine für die Beschaffung von Trachten mit 10 % der zuschussfähigen Kosten bezuschusst werden. 

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, mindern jedoch die förderfähigen Kosten und damit die Bemessungsgrundlage für die gemeindliche Förderung.

Ermittlung der förderfähigen Kosten:
Gesamtkosten der Trachten:                                                        6.936,35 €
abzgl. Förderung Kulturstiftung Bezirk Unterfranken (20%):                        1.387,27 €
abzgl. Förderung Landkreis Rhön – Grabfeld (10%):                                   693,64 €
förderfähige Kosten:                                                                4.855,44 €

Der gemeindliche Zuschuss beträgt 490,00 €.

Finanzielle Auswirkungen

490,00 €

Beschluss

Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beratend 14

Sachverhalt

Da bei Gemeinderat Christian Holzheimer mehrere Anregungen seitens der Bevölkerung eingingen, schlägt er vor, auch künftig die Protokolle der Gemeinderatssitzungen in den Walddörfer aktuell zu veröffentlichen.

Für das Gemeindehaus in Schmalwasser werden 2-3 Töpfe benötigt, so Gemeinderat Dirk Zehe. In den Walddörfer aktuell soll ein Aufruf zu Spende von Töpfen veröffentlicht werden.

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder informiert, dass die Aktion „saubere Natur“ Ende März in Zusammenarbeit mit dem Rhönklub durchgeführt wird. Durch die Gemeindeverwaltung sind die Schuttcontainer zu bestellen. Er stimmt den genauen Termin mit dem Rhönklub ab.

Die Gemeindeverwaltung wurde durch die Regierung von Unterfranken informiert, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit einer kombinierten Landes- und Bundesförderung zu 90% gefördert wird, erläutert Geschäftsleiter Peter Brust. Die Förderbescheide liegen jedoch noch nicht vor.

Datenstand vom 16.06.2023 20:47 Uhr