Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 23:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschussitzung vom 20.04.2023
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023
4 Genehmigung des Protokolls der Bauausschussitzung vom 10.05.2023
5 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
6 Friedhöfe
6.1 Verbot von Erdbestattungen im Friedhof Langenleiten
6.2 Verbot von Erdbestattungen im Friedhof Schmalwasser
6.3 Sperrung Reihen 7-11 im Friedhof Schmalwasser
6.4 Sperrung Feld IIa im Friedhof Sandberg
6.5 Änderung der Friedhofssatzung
7 Antrag auf Förderung für die Erstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
8 Vorstellung Jahresbericht Leerstandsmanagement
9 Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens in Sandberg
10 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Bauausschussitzung vom 20.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Genehmigung des Protokolls der Bauausschussitzung vom 10.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.05.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Gemeinderat Johannes Markert betritt den Sitzungssaal.

Fahrzeug für den Bereich Abwasserentsorgung
Für den Bereich der Abwasserentsorgung wurde das Autohaus Vorndran GmbH, Saalestr. 12-18, 97616 Bad Neustadt mit der Lieferung eines Neufahrzeuges Dacia Duster Expression Blue dCi 115 4x4 mit Anhängerkupplung zu einem Angebotspreis von brutto 23.800,01 EUR beauftragt.


Dorfplatz Kilianshof
Mit Gestaltungs-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten am Dorfplatz Kilianshof wurde die Firma Gregor Holzheimer, Küppelstr. 13, 97657 Kilianshof zu dem Bruottoangebotspreis von 9.381,37 EUR beauftragt.

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6. Friedhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6
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6.1. Verbot von Erdbestattungen im Friedhof Langenleiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Bereits seit geraumer Zeit liegen der Gemeinde als Friedhofsträger Berichte und Erfahrungen durch örtliche Bestattungen vor, die darauf hinweisen, dass der Verwesungsprozess im Friedhof Langenleiten erheblich gestört ist. Eine zügige und hygienisch einwandfreie Umsetzung der bestatteten Leichname ist nicht gewährleistet. Die Bodenverhältnisse sind sehr ungünstig mit zusätzlichem, sehr hohem Wasseranteil. Aus diesen Gründen hatte sich der Gemeinderat bereits 2010 entschlossen, im Friedhof Langenleiten Grabkammern einzubauen. 

Jedoch sind bis heute trotz der bekannten schwierigen Bodenverhältnisse im Friedhof Langenleiten weiterhin Erdbestattungen zulässig. Da sich die Bodenverhältnisse nicht verbessert haben, wird empfohlen, Erdbestattungen dort nicht mehr zuzulassen. 

Rechtlich ist ein Verbot von Erdbestattungen dann möglich, wenn im Gemeindegebiet (ggf. auch auf anderen Friedhöfen der Gemeinde) die Möglichkeit der Erdbestattung (z. B. in Grabkammern) gegeben ist. Auf dem Friedhof Langenleiten befinden sich bereits Grabkammern, so dass keine rechtlichen Gründe gegen das Verbot von Erdbestattungen bestehen. 

Mit Schreiben vom 10.02.2023 gibt das Gesundheitsamt am Landratsamt Rhön-Grabfeld daher die Empfehlung wegen der bereits seit 2012 vorhandenen Grabkammern und der bekannten Verwesungsproblematik Erdbestattungen zukünftig nur noch in den bereits vorhandenen Grabkammern zuzulassen. Mit der Einführung einer Ehegattenregelung ist das Gesundheitsamt einverstanden. 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, Erdbestattungen im Friedhof Langenleiten – mit Ausnahme von Ehegatten in bereits bestehende Grabstätten - nicht mehr zuzulassen und die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Sandberg entsprechend abzuändern.

Beschluss

Auf dem Friedhof Langenleiten ist, außer in Grabkammern, eine Leichenbeisetzung nicht mehr zulässig. Von dieser Regelung ist das Recht der Bestattung von Verstorbenen, deren letztlebender Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bereits in diese Grabstätte beigesetzt wurde, - in einfach tiefer Lage - ausgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2. Verbot von Erdbestattungen im Friedhof Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Bereits seit geraumer Zeit liegen der Gemeinde als Friedhofsträger Berichte und Erfahrungen durch örtliche Bestattungen vor, die darauf hinweisen, dass der Verwesungsprozess im Friedhof Schmalwasser erheblich gestört ist. 2015 fand eine Bodenbeurteilung durch das Büro GMP statt. Ergebnis war, dass die Böden nur als sehr schwach durchlässig zu bezeichnen seien und daher zur Verwesung ungeeignet sind. Dieses Ergebnis wurde bereits in der Bürgerversammlung am 22.10.2015 den anwesenden Bürgern vorgestellt und um alternative Bestattungsmöglichkeiten geworben.

Trotz der bekannten schwierigen Bodenverhältnisse sind jedoch bis heute im Friedhof Schmalwasser weiterhin Erdbestattungen zulässig. Da sich die Bodenverhältnisse nicht verbessert haben, wird empfohlen, Erdbestattungen dort nicht mehr zuzulassen. 

Rechtlich ist ein Verbot von Erdbestattungen dann möglich, wenn im Gemeindegebiet (ggf. auch auf anderen Friedhöfen der Gemeinde) die Möglichkeit der Erdbestattung (z. B. in Grabkammern) gegeben ist. Auf dem Friedhof Schmalwasser befinden sich noch keine Grabkammern. Die Mitglieder des Bauausschusses waren sich jedoch einig, dass eine Verweisung auf einen Friedhof in einem anderen Ortsteil nicht in Frage kommt. Es soll in jedem Gemeindefriedhof die Möglichkeit auch der Erdbestattung geben. Daher besteht das Bedürfnis, auch im Friedhof Schmalwasser Grabkammern anzulegen. Bis die Grabkammern gebaut sind, soll aber die Möglichkeit der Erdbestattung nur noch in gezielten Bereich erlaubt werden. Auch soll wie in Langenleiten eine Ehegattenregelung greifen.  


Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, in großen Bereichen Erdbestattungen im Friedhof Schmalwasser – mit Ausnahme von Ehegatten in bereits bestehende Grabstätten - nicht mehr zuzulassen und die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Sandberg entsprechend abzuändern.

Beschluss

Eine Leichenbeisetzung auf dem Friedhof Schmalwasser ist nicht mehr zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Recht der Bestattung von Verstorbenen, deren letztlebender Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bereits in diese Grabstätte beigesetzt wurde, - in einfach tiefer Lage -. Weiterhin ausgenommen sind Leichenbeisetzungen in den Reihen 12 und 13 im „Grünen Friedhof“ sowie in der Reihe 1. Eine Leichenbeisetzung in Reihe 1 ist jedoch erst dann zulässig, wenn Beisetzungen in den Reihen 12 und 13 nicht mehr möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.3. Sperrung Reihen 7-11 im Friedhof Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Im Friedhof Schmalwasser besteht mit den Reihen 7-11 ein Bereich, in dem hauptsächlich große Familiengräber liegen. Diese Grabart wird jedoch immer weniger nachgefragt. Entsprechend sind bereits Lücken vorhanden. Um die Umgestaltung dieses Bereichs zu ermöglichen, soll der Bereich perspektivisch frei werden. Daher sollen neue Nutzungsrechte an nichtbelegten Grabstätten nicht mehr vergeben werden. Für die bestehenden Gräber sollen Bestattungen nur noch bis 31.12.2040 erlaubt sein. Entsprechend wäre voraussichtlich ab 2050 (abhängig von der zukünftig tatsächlichen Inanspruchnahme der Ehegattenregelung) der Bereich frei und eine Umgestaltung möglich. 

Beschluss

In den Reihen 7-11 des Friedhofs Schmalwasser besteht kein Bestattungsrecht. Von dieser Regelung ist neben der Ehegattenregelung nach Buchstabe a) auch das Recht der zusätzlichen Urnenbestattung in eine bereits bestehende Grabstätte bis einschließlich 31.12.2040 ausgenommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.4. Sperrung Feld IIa im Friedhof Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

  1. Der Gemeinderat beschloss am 14.10.2010 Nutzungsrechte für die Felder I und III im Friedhof Sandberg nur noch bis 31.12.2024 zu vergeben. In der in derselben Sitzung beschlossenen Friedhofssatzung wurde diese Regelung nicht umgesetzt. Diese enthält als Datum nicht den 31.12.2024, sondern den 31.12.2022. Die „unrichtige“ Satzungsregelung wurde in die Satzung von 2019 übernommen. Damit wären auch Urnenbeisetzungen in diesen Feldern aktuell nach der Satzung nicht mehr möglich. Da es sich bei dem Datum jedoch um einen Übernahmefehler handelt und es auch aufgrund der Laufzeiten der bestehenden Gräber in diesen Feldern keine Notwendigkeit gibt, Bestattungen nicht bis 31.12.2024 zuzulassen, soll der „Übernahmefehler“ korrigiert werden.  
  2. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Feld IIa bislang nicht von der Sperrung betroffen ist. Eine Umgestaltung der Felder I und III ist jedoch technisch und baulich schwierig, wenn nicht auch das Feld IIa frei ist. Aus diesem Grund wird empfohlen, auch das Feld IIa für eine zukünftige Neugestaltung zu sperren. Aktuelle Ruhefristen laufen in diesem Bereich noch bis 2036. Daher sollen Urnenbeisetzungen noch bis 31.12.2026 zugelassen werden.

Beschluss

Im Quartier IIa des Friedhofs Sandberg besteht kein Bestattungsrecht mehr. Von dieser Regelung ist das Recht der zusätzlichen Urnenbestattung in eine bereits bestehende Grabstätte bis einschließlich 31.12.2026 ausgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.5. Änderung der Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse bezüglich der Sperrungen und Verbote von Erdbestattungen ist die Friedhofssatzung zu ändern. 

Darüber hinaus wurden in allen Friedhöfen der Gemeinde (Sandberg, Waldberg, Langenleiten, Schmalwasser und Kilianshof) neue naturnahe Urnenerdgräber angelegt. Diese neue Grabart muss ebenfalls noch in der Friedhofssatzung aufgenommen und geregelt werden. Wie bereits im Bauausschuss vorbesprochen, ist vorgesehen, dass die Grabplatte von der Verwaltung beschafft und an die Nutzungsberechtigten weiterberechnet wird. Die Beschriftung ist von den Nutzungsberechtigten zu beauftragen. Bezüglich der Gestaltung gibt es keine Vorgaben. Blumenschmuck, Grablichter sind nicht gestattet, außer im Zusammenhang mit der Beerdigung. Aktuell ist vorgesehen, dass Grablichter an Allerheiligen zugelassen werden. Dieser Wunsch sei aus der Bevölkerung an die Bürgermeisterin herangetragen worden. Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Wunsch entsprochen werden.

Die Regelungen der Änderungssatzung wurden im Einzelnen durch Erste Bürgermeisterin Reubelt erläutert.

Beschluss 1

Auf den naturnahen Urnenerdgräbern sämtlicher gemeindlicher Friedhöfe wird die Aufstellung von Grablichtern an Allerheiligen erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Förderung für die Erstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Durch den Klimawandel treten mittlerweile auch in Bayern vermehrt lokale Starkregenereignisse auf. Dabei lässt sich oft nicht unterscheiden, ob die entstandenen Sturzfluten durch das im Gelände fließende Wasser (wild abfließendes Wasser) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wird bei Starkregenereignissen deutlich. Beides kann Sturzfluten erzeugen, die große Schäden in Siedlungsgebieten und in Einzugsgebieten mit sich bringen.

So kommt es bei Starkregenereignissen regelmäßig in der Talstraße in Schmalwasser zu Überflutungen von Höfen und Kellern. Das Wasser fließt im öffentlichen Kanal nicht ab. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Handlungsbedarf anerkannt und die Erste Bürgermeisterin ermächtigt, ein Ingenieurbüro für die Aktualisierung der Planung zu suchen und entsprechende Fördermittel auszuloten. 

Nach Rücksprache mit Herrn Braun von der Planungsschmiede empfahl dieser nach Sichtung der örtlichen Verhältnisse zunächst Abstand vom Regenüberlaufbecken zu nehmen und bei der Problemlösung auch das Hochwasserrisiko generell des Orts Schmalwasser und die Zuströme aus Gewässern oder Bereichen außerhalb in den Ort mit zu untersuchen. Herr Braun verwies auf das Förderprogramm zur Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. 

Aufgrund der Erstellung eines solchen Konzepts soll zunächst die Planung des Regenüberlaufbeckens in der Talstraße Schmalwasser zurückgestellt werden. Ergebnis des Konzepts kann auch sein, dass dieses nicht notwendig ist.

Den Kommunen kommt, bei der Bewältigung des Sturzflut-Risikos, eine zentrale Rolle zu - sowohl bei der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an Gewässern dritter Ordnung als auch bei wild abfließendem Wasser.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zur Unterstützung der Kommunen deswegen im Jahr 2017 ein Förderprogramm eingerichtet, um Kommunen bei der Erstellung von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zu unterstützen. Die Erstellung dieser integralen Konzepte wird vom Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) mit einem Zuwendungssatz von 75 % (maximal 150.000,00 EUR) gefördert.

Kommunen können, mithilfe solch eines interdisziplinären Konzepts, ein breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Gleichermaßen sollte die weitere kommunale Entwicklung an die Erkenntnisse und Festlegungen des Konzepts angepasst werden (z. B. Bauleitplanung). Kommunen können langfristig eigene Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen Dritter anregen und soweit möglich begleiten.

Am 24.03.2023 fand ein gemeinsames Vorgespräch der Gemeindeverwaltung mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen statt. Im Rahmen dieses Gespräches kam man zu der Erkenntnis, dass ein Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflutmanagement (lediglich) für den Gemeindeteil Schmalwasser (aufgrund dessen Lage) sinnvoll ist.

Im Haushalt des Jahres 2023 sind zur Erstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflutmanagement finanzielle Mittel von 40.000,00 EUR eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Erstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindeteil Schmalwasser. Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Vorstellung Jahresbericht Leerstandsmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Seit dem 01. Januar 2021 werden in jeder Mitgliedsgemeinde der Kreuzbergallianz leerstehende Gebäude oder Grundstücke, sowie drohende Leerstände erfasst (sogenannte Potentiale). 

Werden diese Grundstücke wieder genutzt (z.B. bei Verkauf mit Eigennutzung) oder bebaut, so werden diese Grundstücke „aktiviert“.

Die Erfassung der Potentiale und die Aktivierung erfolgt fortlaufend, so dass jederzeit ein aktueller Stand der Leerstände ersichtlich ist.

Jährlich werden zum 01.10. die Einwohnermeldedaten neu eingespielt und mit dem vorhandenen Datenbestand abgeglichen.

Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation der Leerstände zu erhalten, um hier gegensteuern zu können.

Geschäftsleiter Peter Brust stellte den Jahresbericht 2022 für das Leerstandsmanagement vor.
 

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9. Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens in Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 28.10.2021 hatte der Gemeinderat beschlossen zur Vorbereitung einer Flurneuordnung in den Gemarkungen Sandberg/Schmalwasser zum Ankauf von Grundstücken ein Budget bereitzustellen. Vor dieser Sitzung fanden vorbereitende Gespräche mit dem Bauernverband und dem Amt für Ländliche Entwicklung statt. Nach damaligem Stand war die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nicht vor 2023/2024 denkbar. Die Gemeinde hat in der Zwischenzeit einige Grundstücksankäufe vorbereitend getätigt. Das offizielle Verfahren muss nunmehr angestoßen werden. Aus diesem Grund ist nach Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ein förmlicher Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zu stellen. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind. 

Der Antrag soll zunächst weit gefasst sein. Die Einschränkung des Verfahrensgebiets erfolgt nach Antragstellung und fachlicher Prüfung.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg beantragt die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz für die Gemeinde Sandberg (mit Ausnahme der Gemarkung Kilianshof).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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10. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beratend 10

Sachverhalt

Auszahlung Fördermittel RZWas 2018
Die Gemeindeverwaltung wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz telefonisch informiert, dass noch ausstehende Fördermittel aus der RZWas2018 (für Ausgaben Kanalsanierung Langenleiten des Jahres 2021) in Höhe von 1.998.310,40 € am 31.05.2023 ausgezahlt werden.


Radweg Sandberg-Waldberg
Die wasserrechtlichen Genehmigungen für den Radweg sind Ende April 2023 eingegangen und konnten bei der Regierung nun nachgereicht werden. Die Regierung von Unterfranken hat die Unterlagen umgehend geprüft und mit Schreiben vom 15.05.2023 die Zulassung zur Ausschreibung erteilt. Die Vergabe kann erst nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses erfolgen. Erst nach der Ausschreibung wird auch der Förderbetrag festgesetzt. Damit können die Bauarbeiten nun ausgeschrieben werden. Das beauftragte Ingenieurbüro ist bereits informiert.


Sanierung Kanal Sandberg
Erste Bürgermeisterin Reubelt informiert das Gremium, dass einige Anlieger der Kreuzbergstraße (aus Richtung Waldberg linke Seite) wegen der niedrigen Verlegetiefe des Kanals nicht in den Kanal in der Kreuzbergstraße entwässern, sondern in einen privat gebauten Entwässerungskanal im hinteren Bereich der Grundstücke. Der genaue Sachverhalt wird derzeit durch die Gemeindeverwaltung geprüft.



Gemeinderat Christian Holzheimer bemängelt, dass am Grundstück Söllerweg 3 in Schmalwasser die Rinnsteine stark verschmutzt und verwuchert sind.
Der Eigentümer des Grundstückes wird durch die Gemeindeverwaltung zur Reinigung der Rinnsteine aufgefordert, antwortet Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt. Das Schreiben wird mit einer Frist zur Erledigung und bei Nichterledigung mit Ersatzvornahme durch den Bauhof und Weiterverrechnung der entstandenen Kosten versehen.






 

Datenstand vom 03.07.2023 09:05 Uhr