Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:39 Uhr bis 22:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Vereidigung neue Feldgeschworene
3 Kommunalwald
3.1 aktuelle Waldschutzsituation
3.2 Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement
4 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023
5 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
6 Grundsatzbeschluss: Gehweggestaltung im BA 1 Kreuzbergstraße Sandberg
7 Bereitstellung Mittel für Erweiterung Spielplätze
8 Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Lagerhallen" Schmalwasser: Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
8.1 PLEdoc – Open Grid Europe GmbH
8.2 Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Wasserrechtsbehörde
8.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten
8.4 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
8.5 Regierung von Unterfranken
8.6 Regionaler Planungsverban Main Rhön
8.7 Handwerkskammer für Unterfranken
8.8 Landratsamt Rhön-Grabfeld Baurecht
8.9 Bayernwerk Netz GmbH
8.10 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
8.11 Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Abfall- / Bodenrechtsbehörde
9 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Vereidigung neue Feldgeschworene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung sollen folgende neuen Feldgeschworenen für den Gemeindeteil Sandberg vereidigt werden:

  • Herr Sebastian Friedel
  • Herr Horst Holzheimer


Vor der Vereidigung geht Erste Bürgermeisterin Reubelt näher auf das Aufgabengebiet und die geschichtliche Entwicklung der Feldgeschworenen, des ältesten kommunalen Ehrenamtes in Bayern, ein.

Anschließend werden die beiden neuen Feldgeschworenen durch Eidesformel auf Lebenszeit verpflichtet.

Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe“.


Den Feldgeschworenen werden die für die Ausübung des Amtes erforderlichen Vorschriften in Form der Broschüre "Der Feldgeschworene" ausgehändigt. 

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3. Kommunalwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beratend 3
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3.1. aktuelle Waldschutzsituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beratend 3.1

Sachverhalt

Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.

Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale) informiert über die aktuelle Situation des Waldes und die Entwicklung des Holzmarktes.

Die Trockenheit und Hitze der letzten Jahre wirken sich derzeit massiv auf die Waldbestände in den Hochlagen der Rhön aus. Im Winter 2022/2023 wurde durch die Waldklimastation Bad Brückenau kein einziger Tag mit Bodenfrost aufgezeichnet. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Bodens. So ist derzeit ein Absterben der Buchen im Bereich der Hochrhön feststellbar.

Auch der Borkenkäfer profitiert vom Klimawandel. So schädigt der Borkenkäfer bereits seit einigen Jahren die Fichtenbestände der Vorrhön. Mittlerweile ist der Borkenkäfer aber auch in der Hochrhön sehr aktiv. Aufgrund der Klimaerwärmung vermehrt sich der Käfer in der Höchrhön bereits mit zwei Generationen im Jahr.

Im Gemeindewald sind derzeit die Fichtenbestände im Bereich der Kissinger Hütte massiv vom Borkenkäfer befallen. Die Aufarbeitung des Käferholzes beginnt in der 27. Kalenderwoche. Der nötige Holzeinschlag wird auf ca. 400 Festmeter geschätzt. Da es sich im Bereich der Kissinger Hütte um ein Wasserschutzgebiet handelt, ist eine Behandlung im Insektiziden nicht möglich.

Aufgrund der großen Menge an Käferholz wird der planmäßige Holzeinschlag im restlichen Gemeindewald verringert, um den Holzpreis nicht zu drücken.

Nach Einschätzung von Forstdirektor Türich ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis die Fichte vollständig aus den heimischen Wäldern verschwinden wird.

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3.2. Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Gemeinderat Yannik Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

Um Waldbesitzer im Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ geschaffen. 
Als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung müssen zahlreiche Walbewirtschaftungsanforderungen, wie z.B. Kennzeichnung und Erhalt von Habitatbäumen, erfüllt werden.

Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale) und Herr Heinrich (Förster des Gemeindewaldes) haben den Gemeinderat bereits in der Sitzung am 26.01.2023 über das Förderprogramm und die zu erfüllenden Anforderungen informiert. Bisher war unklar, wie genau die Anforderungen erfüllt werden können. Trotzdem hat die Gemeindeverwaltung im Jahr 2022 vorsorglich einen Förderantrag für ein klimaangepasstes Waldmanagement gestellt. 

Der Zuwendungsbescheid ging mittlerweile bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde Sandberg erhält pro Jahr eine Zuwendung von 15.877,00 €. Die Zuwendung für das Jahr 2023 beträgt 9.132,08 € (01.06.-31.12.2022). Die Bindefrist beträgt 10 Jahre. Die Gemeinde Sandberg erhält im Laufe der Bindefrist eine Gesamtförderung von 165.388,50 €.

Auch wurden die Waldbewirtschaftungsanforderungen des Förderprogrammes präzisiert. Herr Forstdirektor Türich (AELF Bad Neustadt a. d. Saale) stellt die Bewirtschaftungsanforderungen für den Gemeindewald Sandberg vor.

Bezüglich der Kriterien wird auf die Anlage verwiesen.

Zum Kriterium der natürlichen Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche ist folgendes anzumerken:

  • zuwendungsfähigen Waldfläche von 176,77 Hektar

  • davon 5 %: 8,84 Hektar

  • bereits stillgelegt: insgesamt 6 Hektar (die Anrechnung aller bereits stillgelegten Flächen wurde beantragt)

  • noch stillzulegen 2,84 Hektar 

Herr Forstdirektor Türich führt aus, dass die Bewirtschaftungsanforderungen durch die Gemeinde Sandberg erfüllt werden können. Die Zuwendung könne in den klimaresistenten Waldumbau investiert werden. Außerdem müsse die Gemeinde Sandberg die Erfüllung der Kriterien nicht für die volle Bindefrist von 10 Jahren zusichern. Eine Antragstellung für die Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sei jedes Jahr möglich.

Jedoch rät er, die Vorgaben bezüglich der De-minimis-Verordnung zu prüfen.

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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.
Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Gemeindegebiet Sandberg wurde die Bayernwerk Netz GmbH, Unterdürrbacher Str. 14-22, 97080 Würzburg zu einer Auftragssumme von brutto 117.566,50 € beauftragt.
Die Gemeinde Sandberg erhält für die Maßnahme ein Förderung von 90%.

Neues Medienkonzept Sitzungssaal
Mit der Installation neuer Medientechnik im Sitzungssaal des Rathauses wurde die Fa. Höchemer Büro GmbH & Co. KG, Mangelsfeld 10, 97708 Bad Bocklet zu einer Auftragssumme von brutto 18.280,78 € beauftragt.

Photovoltaikanlage Rathaus
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Deckung des Stromeigenverbrauchs des Rathauses und Überschusseinspeisung wurde die Fa. Gebäudetechnik Pfülb, Zum Lärcheneck 9, 97705 Burkardroth zu einer Auftragssumme von 19.661,91 € beauftragt.

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6. Grundsatzbeschluss: Gehweggestaltung im BA 1 Kreuzbergstraße Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Ortsdurchfahrtsstraße in Sandberg ist in einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Bei der Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Staatsstraße. Somit ist das Staatl Bauamt Schweinfurt für den Unterhalt der Ortsdurchfahrt Sandberg zuständig.

Am 13.06.2023 fand zu diesem Thema eine Besprechung am Staatl. Bauamt Schweinfurt statt. Als Vertreter der Gemeinde haben an dem Termin Erste Bürgermeisterin Reubelt und Geschäftsleiter Brust teilgenommen.

Im Rahmen dieses Gespräches wurde seitens des Staatl. Bauamtes Schweinfurt eine Sanierung der Ortsdurchfahrt Sandberg in Aussicht gestellt. Da die Gemeinde in einem ersten Bauabschnitt die Abwasserkanäle in der Kreuzbergstraße saniert, ist das Staatl. Bauamt bereit, diesen Bereich in einem Vollausbau zu sanieren. Eine Sanierung ist aber erst nach Beendigung der Kanalsanierung, der Verlegung der Glasfaserleitungen und der Verlegung der Leitungen des Nahwärmenetzes sinnvoll.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Gemeinde dazu bereit erklärt, auch die Randbereiche und Gehwege im Bauabschnitt 1 zu sanieren bzw. neu zu gestalten. Hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig. Die Gemeinde könnte sich auch überleben, ob sie eventuell im Bereich der Friedhofsmauer einen Gehweg neu anlegen möchte.

Die Kosten für eine Sanierung der Gehwege bzw. Neugestaltung der Randbereiche können noch nicht beziffert werden. Jedoch stehen hierfür Fördermöglichkeiten zur Verfügung (z.B. BayGVFG). Zu rechnen ist mit Förderquoten zwischen 60 und 70 %.

Nach Empfehlung des Staatl. Bauamts ist es sinnvoll, nur ein Ingenieurbüro für beide Maßnahmen (Sanierung der Straße und Gehwegsanierung) zu beauftragen. Die Kostenbeteiligung wird im Vorfeld festgelegt und jeweils weiterberechnet. Aus Sicht der Gemeinde wäre es sinnvoll, wenn die Beauftragung durch das Staatl. Bauamt erfolgt. 

Beim restlichen Bereich der Ortsdurchfahrtsstraße kommt eine Sanierung im Vollausbau erst nach Sanierung des Abwasserkanals in Betracht. Ob eine zwischenzeitliche Sanierung lediglich des Straßenoberbelages möglich ist, muss zum späteren Zeitpunkt abgeklärt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde auch die Gehwege im Bereich des ersten Bauabschnitts erneuern. Für eine umfassende Gehweggestaltung sprechen folgende Argumente:

  • Voraussichtlich wird in allen Gehwegen Glasfaser verlegt. Daher müssen alle Gehwege geöffnet werden. Es ist aufgrund des schlechten Zustands damit zu rechnen, dass ohnehin mehr Bereiche (als die Kabeltrasse) aufgrund Schäden saniert werden müssen. 
  • Für ohnehin zu sanierende Bereiche könnte eine Förderung erzielt werden.
  • Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, über Flächenentsiegelung oder Pflanzflächen (ähnlich wie bei Maßnahmen der Dorferneuerung) mehr Grün nach Sandberg zu bringen und dadurch den Ort zu verschönern.
  • Im Rahmen der Planung könnten Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit erreicht werden (z. B. durch einen Gehweg an der Friedhofsmauer). 
  • Die Gehweggestaltung ist Pflichtaufgabe der Gemeinde und daher stabifähig.

Finanzielle Auswirkungen

Lara: kosten an die bürger umgelegt?
Sr: keine straßenausbaubeiträge mehr für bürger

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt, im Rahmen einer Sanierung der Kreuzbergstraße (Bauabschnitt 1) auch die zugehörigen Gehwege und Randbereiche neu zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bereitstellung Mittel für Erweiterung Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Jahr 2015 wurde durch zahlreiches ehrenamtliches Engagement die Spielplätze der Gemeinde neu gestaltet. Die Gemeinde stellte hierfür jedem Ortsteil ein Budget zur Verfügung, über das die Engagierten vor Ort eigenständig verfügen und über andere Aktionen aufstocken konnten. Alle Spielplätze konnten so in einen sehr guten Zustand gebracht werden. Die Unterhaltung übernimmt der Bauhof. 

Langjähriger Wunsch der Eltern ist es nun, am Spieplatz Waldberg ein Sonnensegel sowie eine Schwengelpumpe als Wasserspielgerät anzubringen. Bislang wurde die Dorfgemeinschaft darauf verwiesen, die Finanzierung, da das damalige Budget verbraucht ist, selbst zu stemmen. Die Kosten für ein spielplatzgeeignetes Sonnensegel betragen jedoch etwa 3.000,00 €, was kein leicht zu beschaffender Betrag darstellt. Weiterhin ist beabsichtigt, ein weiteres Spielgerät am Spielplatz in Schmalwasser aufzustellen. Dies wird teilweise durch den Kinderförderbund Sandberg finanziert. 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass eine Erweiterung einzelner Spielplätze aus Gleichbehandlungsgründen allen Ortsteilen ermöglicht werden soll. Grundsätzlich sind die Spielplätze Aufgabe der Gemeinde. Die Verwaltung schlägt daher nach Vorberatung im Bauausschuss vor, jedem Ortsteil für den jeweiligen Spielplatz ein Budget i. H. v. jeweils 2.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, was dafür gemacht oder angeschafft wird, soll den Akteueren vor Ort vorbehalten sein. Neben Spielgeräten könnten auch Bänke angeschafft werden. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Lara Albert regt an, für die Erweiterung/Verbesserung der Spielplätze auch Spenden von Privatpersonen anzunehmen. Sie erfragt, ob bei der Gemeinde Sandberg ein Spendenkonto besteht.

Es besteht kein explizites Spendenkonto, antwortet Erste Bürgermeisterin Reubelt. Spenden können über das allgemeine Bankkonto der Gemeinde vereinnahmt werden. Die Spenden werden durch die Gemeindeverwaltung dem jeweiligen Spielplatz zugeordnet.

Beschluss

Für die Erweiterung/Verbesserung der Spielplätze wird für jeden Gemeindeteil ein Betrag in Höhe von 2.000,00 € bereitgestellt. Die Verwendung des Budgets kann bereits in 2023 erfolgen.
Das Budget kann innerhalb der jetzigen Wahlperiode des Gemeinderats bis spätestens April 2026 abgerufen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Sonstiges Sondergebiet Lagerhallen" Schmalwasser: Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 13.04.2023 bis 15.05.2023 am Verfahren beteiligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2023 bis 15.05.2023.

A.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.04.2023 bzw. mit E-Mail vom 11.04.2023 um Stellungnahme bis zum 15.05.2023 gebeten.



Name
Straße
Ort
1
Regierung von Unterfranken Landesplanungsbehörde
Peterplatz 9
97070 Würzburg
2
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Obere Marktstraße 8
97688 Bad Kissingen
3
Landratsamt Rhön Grabfeld
Untere Bauaufsichtsbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld - Bautechnik
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld
Untere Immissionsschutzbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld
Untere Naturschutzbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld
Untere Denkmalschutzbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld
Untere Wasserrechtsbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld - Gesundheitsamt
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld
Kreisstraßenverwaltungsbehörde
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Landratsamt Rhön Grabfeld - Abfallrecht
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
4
Kreisbrandrat Herr Stefan Schmöger
Otto-Hahn-Straße 13
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
5
Herr Reinhold Albert - Kreisheimatpfleger
Schloßstraße 42
97528 Sulzdorf a.d.L./OT Sternberg im Grabfeld
6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schloß Seehof 1
96117 Memmelsdorf
7
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Kurhausstraße 26
97688 Bad Kissingen
8
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen
Im Luitpoldpark 1
97688 Bad Kissingen
9
Staatliches Bauamt Schweinfurt 
Fachbereich Straßenbau
Mainberger Straße 14
97422 Schweinfurt
10
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Str. 40
97082 Würzburg
11
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Otto-Hahn-Straße 17
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
12
Bayerischer Bauernverband
Werner-von-Siemens-Str. 55a
97076 Würzburg
13
Industrie- und Handelskammer
Mainaustr. 33 - 35
97082 Würzburg
14
Handwerkskammer für Unterfranken
Postfach 5804
97008 Würzburg
15
Bayernwerk Netz GmbH
Hallstadter Straße 119
96052 Bamberg
16
Deutsche Telekom Technik GmbH
Bezirksbüro Netze Bamberg
Memmelsdorfer Str. 211
96052 Bamberg
17
PLEdoc GmbH
Gladbecker Str. 404
45326 Essen
18
Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
19
Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
Postfach 11 01 65
95420 Bayreuth
20
Stadt Bischofsheim i.d. Rhön
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim i.d.Rhön
21
Markt Burkardroth
Am Marktplatz 10
97705 Burkardroth
22
Markt Wildflecken
Rathausplatz 1
97772 Wildflecken

B.        Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen:
Es wurden zu den Unterlagen keine Äußerungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgelegt oder vorgebracht.


C.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen vorgetragen:
  • Kreisheimatpfleger Herr Reinhold Albert                mit E-Mail                vom 11.04.2023
  • Amt für ländliche Entwicklung                                mit E-Mail                vom 12.04.2023
  • Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern        mit E-Mail        vom 12.04.2023
  • Markt Burkardroth                                        mit E-Mail                vom 18.04.2023
  • Kreisbrandrat Herr Stefan Schmöger                        mit Schreiben        vom 20.04.2023
  • Staatliches Bauamt Schweinfurt                        mit Schreiben        vom 08.05.2023
  • Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern        mit Schreiben vom 09.05.2023
  • Deutsche Telekom Technik GmbH                        mit E-Mail                vom 11.05.2023
  • Industrie- und Handelskammer Würzburg – Schweinfurt        mit E-Mail        vom 15.05.2023



D.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben bis zum 15.05.2023 keine Rückmeldung zugesandt:
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld - Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Bautechnik
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Immissionsschutzbehörde 
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Denkmalschutzbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Gesundheitsamt
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Kreisstraßenverwaltungsbehörde
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband
  • Stadt Bischofsheim i. d. Rhön
  • Markt Wildflecken

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Der Gemeinderat beschließt den vorläufigen Bebauungsplan vom 29.06.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Der Gemeinderat beschließt die ortsübliche Bekanntgabe des Bebauungsplans gem.§ 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.1. PLEdoc – Open Grid Europe GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

PLEdoc – Open Grid Europe GmbH mit E-Mail vom 17.04.2023

   

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.2. Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Wasserrechtsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.3

Sachverhalt













Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit E-Mail vom 09.08.2022:

Bereich Landwirtschaft:


Abwägungsbeschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022:

Unter Punkt 7.4 der Hinweise des Bebauungsplans wird bereits auf die Duldung von Staub-, Lärm und Geruchsemissionen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung hingewiesen.


Bereich Forsten:

Abwägungsbeschluss der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022:

Die Gemeinde Sandberg verfügt derzeit über keine weiteren alternativen Ausgleichsflächen, die dem Bebauungsplan zugeordnet werden können. Von Herrn Türich wurde angeboten, dass Flächenvorschläge für geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Wald unterbreitet werden. Sollten sich diese auch aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für eine Aufwertung eignen und dem Eingriff des Bebauungsplans zuzuordnen sein, so werden die Unterlagen des Bebauungsplans entsprechend überarbeitet. Sollten sich keine geeigneten Flächen finden, so wird die Gemeinde die Hinweise zur Kenntnis nehmen, aber an den gewählten Ausgleichsflächen mangels Alternativen festhalten. In diesem Fall wird die Gemeinde Sandberg zur Umsetzung der Ausgleichsflächen des Bebauungsplans für den Westteil der beiden Fl.Nrn. 1896 und 1897 einen entsprechenden Rodungsantrag am AELF stellen.

Weitere Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.06.2023:



Die Planung wurde im Hinblick auf die Ausgleichsflächen überarbeitet und darin von Herrn Türich vorgeschlagene Flächen berücksichtigt. Gegen das überarbeitete Konzept bestehen aus forstlicher Sicht keine Bedenken mehr. 

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.4

Sachverhalt











Stellungnahme des Amst für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen vom 01.08.2022



Abwägungsbeschluss aus der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2022:

Die Hinweise auf die „Standardisierte Bereitstellung der Bauleitpläne im Internet“ werden zur Kenntnis genommen.
Die erforderlichen Grenznachweise bzw. Verschmelzungen werden im Rahmen der weiteren Fachplanungen vorgesehen.

Beschluss

Es wird auf die Abwägung aus der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2022 zur Stellungnahme vom 01.08.2022 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.5. Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.5

Sachverhalt

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.6. Regionaler Planungsverban Main Rhön

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.6

Sachverhalt

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.7. Handwerkskammer für Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.7

Sachverhalt

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.8. Landratsamt Rhön-Grabfeld Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.8

Sachverhalt

Beschluss

Es ist als Bauweise folgendes unter Punkt 3.1 der textlichen Festsetzungen aufgenommen:

„3.1        Das Baugelände ist in offener Bauweise zu bebauen.“

Unter Punkt 3. der Zeichenerklärung zu den planlichen Hinweisen und Festsetzungen ist zudem im Rahmen der Nutzungsschablone die Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern festgelegt. Die Gebäudlichkeiten (Hallengebäude) sind somit nur als Einzel- oder Doppelhausbebauung zulässig.

Gemäß Kommentar der BauNVO von Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger zu § 22 ist unter Rn. 7 erfasst, dass sich die Bauweise in erster Linie auf Gebäude und auch gebäudeähnliche Anlagen bezieht.
Der Gemeinderat erachtet diese Festsetzung somit als sinnvoll und sieht keine weitere Anpassung der Festsetzung vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.9. Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.9

Sachverhalt


Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weiteren Fachplanungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.10. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.10

Sachverhalt







Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen mit E-Mail vom 09.08.2022



Abwägungsbeschluss aus der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2022:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Fachplanungen berücksichtigt. Ggf. erforderliche Einrichtungen zum Schutz vor wild abfließendem Niederschlagswasser aus den Außengebieten werden untersucht.
Derartige Hinweise zum Schutz vor Überflutungen und dem Abschluss einer Elementarschadensversicherung werden nach Meinung des Gemeinderats nicht in den Bebauungsplan aufgenommen, sondern im Rahmen der Grundstücksveräußerungen geregelt.

Beschluss

Es wird auf die Abwägung aus der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2022 zu den o.g. Punkten der Stellungnahme vom 09.08.2022 verwiesen
Zudem werden die gewünschten Hinweise in den Bebauungsplan nachrichtlich aufgenommen.
Im Rahmen der Fachplanungen wird bei möglichen Niederschlagswasserabflüssen aus Außeneinzugsgebieten die Anlage von Entwässerungsgräben näher untersucht.
Weiterhin wird im Rahmen des erforderlichen Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers aus dem Baugebiet in den Vorfluter die erforderlichen quantitativen und qualitativen Maßnahmen gemäß DWA-M 153 und DWA-A 102-2 untersucht und die Fachplanungen entsprechend ausgeführt.
In der Begründung zum Bebauungsplan ist die Entwässerungssystematik näher erläutert und bereits aufgeführt, dass ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis voraussichtlich erforderlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8.11. Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Abfall- / Bodenrechtsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.11

Sachverhalt

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beratend 9

Sachverhalt

Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplanes 2023
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2023 wurde durch die Rechtsaufsicht und der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde ohne Auflagen erteilt.

Standort E-Bike-Ladestation Schmalwasser
Die E-Bike-Ladestation in Schmalwasser wird am Feuerwehrhaus errichtet.

Verlegung von Glasfasern
In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2023 wurde die Verlegetiefe der Glasfaserleitungen erfragt.
In den Ausschreibungsunterlagen ist eine Mindestverlegetiefe von 50 cm bzw. eine Mindestüberdeckung der Kabel von 45 cm enthalten.

Datenstand vom 04.09.2023 15:12 Uhr