Datum: 28.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 23:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2023
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ö
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beratend
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1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2023
|
ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
|
28.09.2023
|
ö
|
|
3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Bauantrag 06-2023: Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Pferdebox, Kirchenstr. 23, 97657 Sandberg Kilianshof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2023
|
ö
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beschließend
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3.1 | |
Sachverhalt
Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, beabsichtigen auf dem Grundstück Kirchenstr. 23, 97657 Kilianshof, Flurnummer 1940, Gemarkung Sandberg, eine Pferdebox zu errichten. Zu diesem Zweck haben die Bauwerber einen Antrag auf Vorbescheid bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohngebäude mit Carport. Es ist beabsichitigt, die Pferdebox als Doppelbox in Holzbauweise mir einer Bruttogrundfläche von 38,50m2 zu errichten. Das Dach soll als Pultdach mit einer Eindeckung aus Trapezblech errichtet werden.
Die Pferdebox grenzt nördlich auf einer Länge von 4,70m an das Flurstück 1987, Gemarkung Sandberg, welches ebenfalls Eigentum der Antragsteller ist, an. Mit dieser Errichtung ist eine Pferdehaltung beabsichtigt. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich bei der Baufläche um ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO. Ein Dorfgebiet dient der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen sowie der dazugehörigen nicht wesentlich störenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe.
Das Bauvorhaben entspricht in folgenden Punkten nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988:
-die nördliche Baugrenze wird nicht eingehalten
-die vorgegebene Art der Dacheindeckung (Ziegel) wird nicht eingehalten
Des Weiteren ist fraglich, ob das Bauvorhaben im Außenbereich liegt.
Bei Berücksichtigung der Baulinie der bestehenden Wohnbebauung wäre das Bauvorhaben dem Außenbereich zuzuordnen.
Gemäß § 35 BauGB sind Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn sie privilegiert sind, d.h. wenn das zu errichtende Gebäude einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Gartenbaubetrieb dient. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Bauwerber, Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, sind nach Kenntnis der Gemeindeverwaltung nicht privilegiert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid Nr. 06-2023 wird unter folgenden Auflagen erteilt:
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988.
Hinsichtlich der geplanten Dacheindeckung mit Trapezblech wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt.
Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt. Die Baugrenze ist zwingend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3.2. Bauantrag 07-2023: Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer festen Zaunanlage im Außenbereich, FlNr.1941 Gem Sandberg-Kilianshof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2023
|
ö
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beschließend
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3.2 | |
Sachverhalt
Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, beabsichtigen auf dem Grundstück Flurnummer 1941, Gemarkung Sandberg, eine feste Zaunanlage zu errichten. Das Grundstück soll mit einem 1,40m hohen Einstabmattenzaun vollständig eingezäunt werden.
Die Flurnummer 1941, Gemarkung Sandberg, befindet sich im Außenbereich.
Gemäß § 35 BauGB sind Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn sie privilegiert sind, d.h. wenn das zu errichtende Gebäude einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Gartenbaubetrieb dient. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Bauwerber, Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, sind nach Kenntnis der Gemeindeverwaltung nicht privilegiert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid 07-2023 wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Information über das Ergebnis der Markterkundung, Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes und Zustimmung zu einer interkommunalen Zusammenarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2023
|
ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sandberg vom 28.04.2022 genommen. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bundesrichtlinie für den Breitbandausbau zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wurde nach den Beschlussfassungen durch alle beteiligten Städte und Gemeinden im August/September 2022 unterzeichnet. Noch bevor das Markterkundungsverfahren gestartet werden konnte, sprach der Bund am 25.10.2022 völlig überraschend einen sofortigen und rückwirkenden Förderstopp für alle Infrastrukturmaßnahmen nach seinem bis dahin gültigen Graue-Flecken-Förderprogramm aus.
Es folgten monatelange Diskussionen zur Fortführung des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Am 03.04.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und einen Förderaufruf für das Jahr 2023 veröffentlicht. Entsprechend diesem Förderaufruf sind die Förderanträge bis spätestens zum 15.10.2023 beim Projektträger einzureichen. Vor der Antragstellung ist ein sog. kommunaler Branchendialog (mind. 4 Wochen) durchzuführen und das Markterkundungsverfahren (mind. 8 Wochen) zu durchlaufen. Die Antragsfrist wird von allen Beteiligten als sehr ambitioniert bewertet.
Der Bund gewährt für Ausbaumaßnahmen nach der genannten Richtlinie einen Fördersatz i.H.v. 50 %. Dieser Fördersatz wird über ein Ko-Förderprogramm des Freistaates Bayern (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 vom 20.07.2023) um 40 % auf 90 % aufgestockt. Die Fördermittel des Bundes stehen, anders als bei der Bayerischen Gigabitrichtlinie, jedoch nicht jeder Stadt/Gemeinde gesichert zur Verfügung – vielmehr muss man sich um die Fördermittel bewerben. Für den Freistaat Bayern steht im ersten Förderaufruf ein Förderbetrag i.H.v. 450 Mio. Euro bereit. Die Projektauswahl erfolgt über ein Punktesystem/Ranking. Förderfähig sind alle Adressen, die noch nicht mit einem Glasfaser-Anschluss erschlossen bzw. erschließbar sind und für die auch noch kein Ausbau mit einem Glasfaser-Anschluss vereinbart bzw. angekündigt wurde.
Der Landkreis hat für seine kreisangehörigen Städte/Gemeinden im Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 24.05.2023 den kommunalen Branchendialog durchgeführt. Für den Ortsbereich der Gemeinde Sandberg hat dabei kein Anbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt. Anschließend wurde nach einer umfangreichen Nachpflege der insgesamt mehr als 28.000 Hauskoordinaten (Bund und Land verwenden keine einheitliche Datengrundlage) am 26.06.2023 das landkreisweite Markterkundungsverfahren gestartet. Die Rückmeldefrist für die Anbieter lief am 29.08.2023 ab.
Gemäß dem vorläufigen Ergebnis der Markterkundung gelten im Ortsgebiet der Gemeinde Sandberg insgesamt 230 Adressen als förderfähig. Auf die beiliegende Kartendarstellung wird diesbezüglich verwiesen.
Ein Großteil der förderfähigen Adressen befindet sich in den Innerortsbereichen von Sandberg, Waldberg und Schmalwasser. Diese Adressen galten aufgrund ihrer Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream (Super-Vectoring-Gebiete) entsprechend den Vorgaben der Bay. Gigabitrichtlinie als nicht förderfähig. Über die Gigabit-RL 2.0 kann nun ein geförderter Ausbau dieser Adressen erfolgen.
Als vorläufig förderfähig gelten weiterhin drei kürzlich neu zugewiesene Hauskoordinaten in den Ortsteilen Langenleiten und Kilianshof. Im Detail sind dies die Adressen
- Lindenstraße 2 d (GT Langenleiten),
- Schusterweg 1 a (GT Langenleiten) und
- Küppelstraße 5 b (GT Kilianshof).
Da diese neuen Hauskoordinaten an den geplanten Ausbautrassen der Telekom liegen, wurde diese darum gebeten, die genannten Adressen noch mit in das laufende geförderte Ausbauprojekt aufzunehmen. Eine Rückmeldung von Seiten der Telekom ist bislang aufgrund von personellen Engpässen bei der Telekom-Technik allerdings noch nicht erfolgt. Die Rückmeldung der Telekom würde bei der Einreichung eines Förderantrages entsprechend berücksichtigt werden.
Hinzu kommen noch drei förderfähige Adressen in den Außenbereichen (2 Wasserwerke der Rhön-Maintal-Gruppe und die Talstation Feuerberg), welche gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.05.2021 aus dem Ausbaugebiet für das Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie herausgenommen wurden.
Für einen Ausbau aller 230 vorläufig förderfähigen Adressen würde voraussichtlich eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 1.648.000 Euro anfallen. Diese errechnet sich die folgt:
Ortsbereich
|
Anzahl der auszubauenden Adressen
|
Wirtschaftlichkeitslücke
|
Sandberg (Super-Vectoring-Gebiet)
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119
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665.000 Euro
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Waldberg (Super-Vectoring-Gebiet)
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66
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375.000 Euro
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Schmalwasser (Super-Vectoring-Gebiet)
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39
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200.000 Euro
|
Langenleiten (neue Hauskoordinaten)
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2*
|
5.000 Euro*
|
Kilianshof (neue Hauskoordinate)
|
1*
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3.000 Euro*
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Dr.-Bühner-Straße 50, Waldberg (Wasserwerk)
|
1
|
50.000 Euro
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Dr.-Bühner-Straße 1b, Waldberg (Wasserwerk)
|
1
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130.000 Euro
|
Feuerberg 1, Langenleiten
(Talstation)
|
1
|
220.000 Euro
|
Summe:
|
230
|
1.648.000 Euro
|
* Soweit die Telekom die neu vergebenen Hauskoordinaten in die laufende geförderte Ausbaumaßnahme mit aufnimmt, entfällt diese Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Wirtschaftlichkeitslücke für dieses Ausbauprojekt könnte wie folgt finanziert werden:
Wirtschaftlichkeitslücke (von der Gemeinde zu übernehmen): 1.648.000 Euro
Fördermittel nach der Gigabit-RL 2.0 (50 %): 824.000 Euro
Fördermittel nach der KofGibitR 2.0 (40 %): 659.200 Euro
Eigenanteil der Gemeinde Sandberg: 164.800 Euro
Anders als nach der Bay. Gigabitrichtlinie müssen gemäß Ziffer 5.2 der Gigabit-RL 2.0 alle förderfähigen Adressen der betroffenen Gemeinde oder abgrenzbarer Ortsteile dieser Gemeinde ausgebaut werden. Eine Herausnahme von einzelnen Adressen/Ortsbereichen ist nur mit einer einschlägigen Begründung möglich – wobei alleine hohe Ausbaukosten nicht als Begründung für eine Herausnahme ausreichen. Über den gesammelten Nichtausbau der förderfähigen Adressen in einem Gemeindeteil könnte somit frei entschieden werden. Eine gesonderte Herausnahme von einzelnen Adressen bzw. Gebieten aus diesen Gemeindeteilen wäre jedoch nur mit einer speziellen Begründung bzw. Bestätigung des Eigentümers zum fehlenden Anschlussbedarf möglich.
Soweit sich der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg für einen geförderten Ausbau auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 entscheiden sollte, ist eine Antragstellung und Ausschreibung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sinnvoll. Dazu muss die Aufgabe inkl. aller erforderlichen Befugnisse auf eine „Leitkommune“ übertragen werden. Durch die interkommunale Zusammenarbeit würde einerseits die Erreichung der Bagatellgrenze (200.000 Euro) für alle beteiligten Gemeinden sichergestellt und weiterhin könnte durch die hierfür gewährten Bonuspunkte eine bessere Platzierung im Ranking erreicht werden. Von Seiten des Landkreises wird eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Sandberg, Bastheim und Unsleben vorgeschlagen. Als Leitkommune sollte aufgrund der höchsten Anzahl der auszubauenden Adressen die Gemeinde Sandberg agieren. Für jedes Gemeindegebiet wird bei der gemeinsamen Ausschreibung mind. ein Los gebildet. Die Eigenanteile werden entsprechend der Wirtschaftlichkeitslücken pro Gemeindegebiet auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Ein Erstentwurf für die diesbezügliche Zweckvereinbarung liegt bei. Da dieser Entwurf aktuell noch von der Rechtsaussicht am Landratsamt geprüft wird, könnten sich daran jedoch noch geringfügige Änderungen ergeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg wird darum gebeten, eine Entscheidung über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, die auszubauenden Ortsbereiche und den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg beschließt, dass die förderfähigen Adressen in folgenden Ortsbereichen, gefördert nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz ausgebaut werden sollen:
⌧Sandberg (Super-Vectoring-Gebiet) – 119 Adressen
Abstimmung: 10:0
⌧ Waldberg (Super-Vectoring-Gebiet) – 66 Adressen
Abstimmung: 10:0
⌧Schmalwasser (Super-Vectoring-Gebiet) – 39 Adressen
Abstimmung: 10:0
⌧Langenleiten (neue Hauskoordinaten) – 2 Adressen
Abstimmung: 10:0
⌧ Kilianshof (neue Hauskoordinate) – 1 Adresse
Abstimmung: 10:0
⌧Dr.-Bühner-Straße 50, Waldberg (Wasserwerk) – 1 Adresse
Ein Ausbau erfolgt nur, wenn die Rhön-Maintal-Gruppe den verbleibenden Eigenanteil übernimmt.
Abstimmung: 10:0
⌧ Dr.-Bühner-Straße 1b, Waldberg (Wasserwerk) – 1 Adresse
Ein Ausbau erfolgt nur, wenn die Rhön-Maintal-Gruppe den verbleibenden Eigenanteil übernimmt.
Abstimmung: 10:0
⌧ Feuerberg 1, Langenleiten – 1 Adresse
Ein Ausbau erfolgt nur, wenn der Grundstückseigentümer den verbleibenden Eigenanteil übernimmt.
Abstimmung: 10:0
Die Antragstellung sowie die Abwicklung des Infrastruktur-Förderverfahrens sollen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben erfolgen. Die Gemeinde Sandberg soll dabei als Leitkommune agieren.
Erste Bürgermeisterin Reubelt wird dazu ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag beim Projektträger einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
28.09.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2025 befristet.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE – Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE – Zusammenschluss jährlich max. 100.000 EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i.H.v. max. 90.000 EUR und einem Eigenanteil des ILE – Zusammenschlusses i.H.v. 10% (max. 10.000 EUR) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt wurde.
Aufgrund geplanter Mittelkürzungen des Bundes ist aber nicht auszuschließen, dass es auch zu Mittelkürzungen beim Regionalbudget kommt.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2023 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.
Im Jahr 2023 gingen insgesamt 27 Förderanfragen für Kleinprojekte ein.
Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums wurden insgesamt 23 Kleinprojekte für eine Förderung ausgewählt.
Vier Projekte konnten nicht durchgeführt werden.
Die restlichen 19 Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht beendet.
Insgesamt wurden 16 Kleinprojekte von Vereinen, 1 Kleinprojekte von Privatpersonen und 2 Kleinprojekte von Interessensgemeinschaften durchgeführt.
Die genaue Fördersumme kann noch nicht genau beziffert werden, da die Kleinprojektträger Zeit zur Abgabe des Verwendungsnachweises bis 01.10.2023 haben.
Die Resonanz auf das Regionalbudget ist seit dem Jahr 2021 konstant hoch.
Auch die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger sind durchweg sehr positiv.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kleinprojekte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles Leben zuzuordnen.
Aus Sicht der Gemeinde Sandberg stellt das Regionalbudget eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit dar, Kleinprojektträger finanziell zu unterstützen. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden.
Aus diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2024 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.
Auch für das Jahr 2024 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln.
Beschluss
Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets im Jahr 2024. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung des Förderverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Zuwendungsantrag St.-Johannis-Zweigverein Sandberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
28.09.2023
|
ö
|
|
6 | |
Sachverhalt
Der St.-Johanniszweigverein Sandberg beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmäher-Traktors und eines Akku Rasentrimmers. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 4.040,00 € (brutto).
Gemäß III.1 der Richtlinien können Vereine für die Anschaffung von vereinseigenen Ausrüstungsgegenständen, die den Vereinszweck dienen, mit 10 % der zuschussfähigen Kosten, max. jedoch mit 2.500,00 € bezuschusst werden, wenn die Kosten mind. 1.000,00 € betragen.
Der St.-Johanniszweigverein Sandberg ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen
410,00 €
Beschluss
Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind. Der Zuschuss beträgt 410,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Zuwendungsantrag Kath. Kirchenstiftung Langenleiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
28.09.2023
|
ö
|
|
7 | |
Sachverhalt
Die kath. Kirchenstiftung Langenleiten beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen (Zuwendungen für Renovierungen) einen Zuschuss für die Renovierung der Läuteanlage der Kirche in Langenleiten. Die durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 25.230,38 € (brutto)
Die kath. Kirchenstiftung Langenleiten ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen, werden Reparaturen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00 € betragen.
Der Zuschuss beträgt 10 % der zuschussfähigen Kosten.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, mindern jedoch die förderfähigen Kosten für die gemeindliche Förderung.
Ermittlung förderfähige Kosten:
Gesamtkosten der Läuteanlage: 25.230,38€
abzgl. Zuschuss Diözese 12.650,00€ abzgl. Zuschuss Kulturstiftung Ufr. 1.086,00€ abzgl. Zuschuss Landkreis 1.260,00€
förderfähige Kosten 10.234,38€
Finanzielle Auswirkungen
1.030,00 €
Beschluss
Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind. Der Zuschuss beträgt 1.030,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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8. Sitzung des Gemeinderates
|
28.09.2023
|
ö
|
informativ
|
8 | |
Sachverhalt
Wanderkarte
Die neue Wanderkarte liegt vor. Im Rahmen des Tourismus- und Freizeitnetzwerks wurde diese aktualisiert und in einer Auflage von 5000 Stück neu gedruckt.
Aktion Gelbes Band
Besitzer von Obstbäumen, die während der Obstsaison nicht zur Ernte kommen, können ihre Bäume mit einem gelben Band markieren. Diese markierten Bäume sind zur Ernte für jedermann freigegeben.
Termin Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderat Michael Katzenberger gibt den Termin für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt. Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 07.11.2023 und bei Bedarf am 08.11.2023 statt.
Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr.
Feuerbergmusikanten
Die Feuerbergmusikanten werden auf eigene Kosten im Proberaum in Langenleiten die Tür zur Küche durch eine Schiebetür ersetzen. Der Austausch wurde von der Bürgermeisterin genehmigt.
Gemeindehaus Schmalwasser
Im Dachgeschoss des Gemeindehauses Schmalwasser wurden die Leuchten durch LED-Mittel ersetzt. Damit soll sowohl eine Stromersparnis als auch eine geringere Wartungsintensität erreicht werden. Die jetzigen Leuchten flackerten oft und waren nur umständlich zu tauschen.
Kanalerneuerung Sandberg
Durch das Ingenieurbüro Stubenrauch wurde eine aktualisierte Planung und Kostenberechnung vorgelegt. Es wurden darin insbesondere die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung ausgewertet sowie die Tieferlegung des Kanals und zusätzlich der Bereich Kreuzbergstraße 37 berücksichtigt. Die Kosten betragen aktuell 1,4 Mio €. Nachdem der Förderbescheid von Kosten von 700.000 € ausgeht, muss nun zuerst die Förderung auch der Kostensteigerung geklärt werden.
Die Kostensteigerung begründet sich in Mehrkosten für die Entsorgung des Erdaushubes (aufgrund der Schadstoffklassifizierung), Mehrkosten für die zusätzliche Sanierung des Bereiches Kreuzbergstr. 37 und die geplante Tieferlegung des Kanales um 1 Meter.
Im Gremium wird diskutiert, ob eine Tieferlegung des Kanals nötig ist. Eine Tieferlegung ergäbe lediglich Sinn, wenn durch die Tieferlegung die Häuser im 2. Bauabschnitt an den Entwässerungskanal angeschlossen werden können.
Dies wird durch die Gemeindeverwaltung geprüft und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt.
Sanierung Schulgebäude
Erste Bürgermeisterin Reubelt erläutert den aktuellen Sachstand der Sanierung. Sie geht auf ein multifunktionelles Raumkonzept ein, welches aber auch einen größeren Raumbedarf hätte.
Ein multifunktionelles Raumkonzept wurde beispielhaft bei der Grundschule Zeitlofs umgesetzt. Es wurde ein Besichtigungstermin am 11.10.2023 um 13:00 Uhr vereinbart, an dem alle Mitglieder des Gemeinderates teilnehmen können.
Datenstand vom 01.12.2023 10:39 Uhr