Datum: 26.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:53 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:53 Uhr bis 22:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
7 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
8 Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 19.09.2023
9 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
10 Anpassung Verwaltungskostensatzung
11 Klimaangepasstes Waldmanagement - Umsetzung der Waldbewirtschaftungsanforderungen
11.1 Festlegung der Stillegungsflächen
11.2 Bestimmung Habitatbäume - aktueller Stand
11.3 Überprüfung des Hiebssatzes
12 Gemeindewald: Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF
13 Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“: Billigung des Vorentwurfes, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
14 Druckverhältnisse Schmalwasser
15 Förderung kommunale Wärmeplanung
16 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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7. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.


Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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8. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 19.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Reparatur Torbogen und Friedhofsmauer Schmalwasser
Mit der Reparatur des Torbogens und der Friedhofsmauer in Schmalwasser wurde die Fa. Natursteine Gonnert, 97640 Hendungen, zu einer Angebotssumme von brutto 11.340,70 € beauftragt.


Geh- und Radweg Sandberg – Waldberg
Mit den Bauleistungen zum Neubau eines Geh- und  Radweges zwischen Sandberg und Waldberg wurde die Fa.  Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, 97762 Hammelburg, zu einer Angebotssumme von brutto 612.165,56 € beauftragt.

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10. Anpassung Verwaltungskostensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde ist ständig verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühr für das Vorkaufsrecht auf 20 € (statt bisher 15 €) sowie die Gebühr für die Durchführung von Außentrauungen auf € 180 € (statt bisher 150 €) zu erhöhen. Sofern für Trauungen am Haus für Alle keine Stühle und kein Equipment der Gemeinde benötigt werden, reduziert sich die Gebühr um 50 % auf 90 €.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sandberg (Kostensatzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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11. Klimaangepasstes Waldmanagement - Umsetzung der Waldbewirtschaftungsanforderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö 11
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11.1. Festlegung der Stillegungsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg beantragte die Aufnahme in das Bundesförderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement. Der Zuwendungsbescheid ging mittlerweile bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde Sandberg erhält pro Jahr eine Zuwendung von 15.877,00 €. Die Zuwendung für das Jahr 2023 beträgt 9.132,08 € (01.06.-31.12.2022). Die Bindefrist beträgt 10 Jahre. Die Gemeinde Sandberg erhält im Laufe der Bindefrist eine Gesamtförderung von 165.388,50 €.

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 beschloss der Gemeinderat die mit Änderungsbescheid vom 28.06.2023 bewilligte Zuwendung für ein „Klimaangepasstes Waldmanagement“ anzunehmen und die Waldbewirtschaftungsanforderungen des Förderprogrammes für 2023 umzusetzen.


Zu dem Bewirtschaftungsanforderungen gehört die Stilllegung von 5 % der Waldflächen. Nachdem bereits 6 Hektar stillgelegt wurden und diese Flächen angelegt werden, verbleibt noch eine stillzulegende Fläche von 2,84 Hektar.
Mögliche Flächen sind:

Abteilung
Flur-Nr   
ha
Jahr
sonstiges
(nicht bewirtschaftbar, keine Zufahrt usw.)




III.1.a3Lämmerweide(unterhalb Deponie)
1372-0;1416/2
1415/2;1430-0
1429/0;1417/0
ca. 3

z.t. Teilflächen
III.1.b 5 Lämmerweide
963-2
1,3

a.r.B





IV.4.2 Schulwald
435-7
3 ha

a.r.B





II.1 3/6 Rothenbr. Schlag
1318-0
ca. 1 ha

a.r.B





IV.5.2 Breitenfeldtrift
1267-0
4,1 ha

Gemeinschaft mit Burkardroth




a.r.B

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Stilllegung der Abteilung „Breitenfelddrift“. Da diese der Gemeinde im gemeinschaftlichen Eigentum mit dem Markt Burkardroth gehört, ist im Vorfeld der Markt Burkardroth anzuhören, ob er einer Teilung zustimmt. 

Andernfalls beschließt der Gemeinderat die Stilllegung der Abteilung „Schulwald“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.2. Bestimmung Habitatbäume - aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beratend 11.2

Sachverhalt

Neben der Stilllegung von Waldflächen gehören die Kennzeichnung und der Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben, zu den weiteren Voraussetzungen des Förderprogrammes. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.

Bei einer Fläche von 176 ha ist daher die Kennzeichnung von ca. 880 Bäumen erforderlich. Die Kennzeichnung kann nicht vom AELF übernommen werden und ist von der Gemeinde selbst zu organisieren:
Aktuell bestehen folgende Alternativen:

  1. Minijob und App


  1. Beauftragung eines Dienstleisters 

Die Stadt Bischofsheim hat sich für die Kennzeichnung einen Dienstleister gesucht, der auch für die Gemeinde Sandberg ein Angebot abgegeben hat. Danach kostet die Kennzeichnung eines Habitatbaums pauschal 8,50 € netto zuzüglich 0,80 € für das Kennzeichnungsmaterial (Plättchen plus Nagel) pro Baum. 

Für die Gemeinde würden somit Gesamtkosten in Höhe von € 9.738,96 entstehen.


Anzahl
Preis netto
gesamt
880
8,50 €
7.480,00 €
880
0,80 €
704,00 €
gesamt netto
 
8.184,00 €
Ust, 19 %
 
1.554,96 €
gesamt brutto
 
9.738,96 €




Beschluss

Die Gemeinde Sandberg beauftragt die Fa. Chris Bittorf, Dorfstr. 11, 98530 Schmeheim mit der Markierung und Kartierung von ca. 880 Habitatbäumen zu einem Angebotspreis von 11,07 € brutto pro Baum.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 9.738,96 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.3. Überprüfung des Hiebssatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 11.3

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg nimmt mit mehreren Waldflächen am VNP-Wald und seit 1.1.23 an der Klimaangepasstes Waldmanagement-Förderung teil. Damit verbunden sind umfangreiche Nutzungsverzichte für einen Zeitraum von 20 Jahren. 
Außerdem beinhaltet die Teilnahme an am Klimaangepassten Waldmanagement den Erhalt von ca. 880 Biotopbäumen und eine Anreicherung des Totholzes auf ca. 3 fm /ha in Endnutzungsbeständen mit entsprechendem Verzicht auf Holznutzung. Aus diesem Grund sollte der bislang im Wirtschaftsplan festgelegte Hiebsatz überprüft und ein entsprechender Antrag an das AELF gestellt werden.

Beschluss

Der Hiebsatz für den Gemeindewald Sandberg soll überprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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12. Gemeindewald: Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg hat mit dem AELF einen Vertrag über die Betriebsleitung und Betriebsausführung zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds beschlossen. Mit Schreiben vom 22.08.2023 teilte das AELF mit, weiter an einer Beförsterung des Gemeindewalds Sandberg interessiert zu sein. Allerdings haben sich aufgrund Änderungsverordnung zur Körperschaftswaldverordung, die zum 1.1.2024 in Kraft tritt, einige Modalitäten der Abwicklung geändert. 
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet, also entsprechend gemindert wird. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf voll kostendeckendem Niveau erhoben. Der Ausgleich für die Gemeinwohlleistungen wird gesondert abgewickelt. Entsprechend werden die Entgeltsätze geändert sowie zukünftig automatisch dynamisiert und an die Entwicklung der Durchschnittssätze der Personalvollkosten angepasst. Aufgrund der Entgelterhöhung kann die Gemeinde den Vertrag binnen drei Monaten ab Zugang des Schreibens vom 22.08.2023 kündigen. Die Kündigungsfrist endet mithin zum 25.11.2023.


Bisherige Kosten der Betriebsleitung und Betriebsausführung:                4.452,98 €


Künftige Kosten der Betriebsleitung und Betriebsausführung:                9.437,83 €

Abzgl. Mehrbelastungsausgleich:                                                        2.474,78 €

Eigenanteil:                                                                                6.963,05€

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg möchte die staatliche Beförsterung fortsetzen und von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt bezüglich der Neufassung des Vertrags mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kontakt aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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13. Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“: Billigung des Vorentwurfes, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Gem. §4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.05.2023 – 09.06.2023.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, eingegangene Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und hieraus resultierende Abwägungsvorschläge werden dem Gremium in Form einer Abwägungstabelle vorgestellt, die dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB.

Die durch das Planungsbüro Braun dem Gemeinderat vorgelegten Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, Gemeinde Sandberg, Gemeindeteil Waldberg, in der Fassung vom 26.10.2023, entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderates, jedoch sind in der nördlichen Freifläche 3 ortsfeste Bäume mit einem Stammdurchmesser von 12 – 15 cm vorzusehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, Gemeinde Sandberg, Gemeindeteil Waldberg, mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 26.10.2023, wird gebilligt mit folgenden Änderungen: in der nördlichen Freifläche werden 3 ortsfeste Bäume mit einem Stammdurchmesser von 12 – 15 cm eingeplant. Im Übrigen entspricht der Entwurf den Vorstellungen des Gemeinderates.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird angeordnet.

Der geplante Bebauungsplan entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.  Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist durch die Rhön-Maintal-Gruppe zeitnah zu beauftragen und parallel zum Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Druckverhältnisse Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beratend 14

Sachverhalt

Die Bewohner der Kirchbergstraße in Schmalwasser beklagen einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Wasserdruck im Bereich der Wasserversorgung.
Bereits im Jahr 2018 wurde das Ingenieurbüro BAURCONSULT beauftragt, die Druckverhältnisse zu prüfen. Erste Bürgermeisterin Reubelt stellt das Gutachten vom 11.01.2019 dem Gemeinderat vor. Jedoch ist aus dem Gutachten keine genaue Handlungsempfehlung ableitbar.

Nach dem DVGW Merkblatt 400-1 gelten im Zusammenhang mit dem Versorgungsdruck in Ortsnetzen folgende Vorgaben:
  • Erforderlicher Mindestdruck: 1,0 bar (an höchstgelegener Entnahmestelle)
  • Druckverlust Anschlussleitung: 0,55 bar (bis Wasserzähler)
  • Druckverlust bis EG: 0,45 bar
  • Druckverlust bis 1. OG: 0,35 bar

Unter der Berücksichtigung der oben aufgeführten Annahmen wäre somit ein Mindestversorgungsdruck an der Abzweigstelle der Anschlussleitung von 2,35 bar vorzuhalten. Bei einem maximalen Behälterfüllstand wird dieser Druck nur partiell vorgehalten, bei abgesenktem Wasserspiegel kann der Druck an keiner Stelle der Kirchbergstraße vorgehalten werden.
Nach dem DVGW Merkblatt W400-1 kann es in ausgeprägten Höhenlagen erforderlich sein, einen Abfall des Wasserdruckes um 0,5 bar zu berücksichtigen. Dies entspricht einem reduzierten Mindestdruck von 1,85 bar.
Wird der reduzierte Mindestdruck von 1,85 bar für ausgeprägte Höhenlagen angewendet, so sind die Druckverhältnisse ausreichend.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt weiter zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Dirk Zehe schlägt vor, den Druck an den Hausanschlussleitungen zu prüfen. Sollte der erforderliche Mindestdruck nicht erreicht werden, schlägt er eine Kostenbeteiligung der Gemeinde für Druckerhöhungsanlagen vor.

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15. Förderung kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Kommunen unter 10.000 Einwohner sind verpflichtet, bis 30.06.2028 Wärmepläne zu erstellen. Das entsprechende Wärmeplangesetz soll zum 01.01.2024 zusammen mit dem GEG in Kraft treten. Beide Gesetze werden miteinander verzahnt.
So soll die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe des GEG-Entwurfs einschließlich der Übergangsfristen des GEG-E für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, bei denen es sich um einen Lückenschluss handelt, erst mit Ablauf der Fristen anwendbar sein, die das Wärmeplanungsgesetz für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Ab wann die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe gilt, soll daher von der Größe der Kommune abhängen. In einem der o. g. Gebäude, das in einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnern liegt, soll bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizung eingebaut werden können, die nicht die 65%EE-Vorgabe erfüllt. Damit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.
Die Gemeinde Sandberg ist daher verpflichtet eine Wärmeplanung zu erstellen.

Die Bundesregierung fördert aktuell die Wärmeplanung mit der Impulsförderung Wärmeplanung gemäß der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bis zum 31. Dezember 2023 können Städte und Gemeinden Bundeszuschüsse zu besonders günstigen Förderkonditionen beantragen: die reguläre Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, für finanzschwache Kommunen ist sogar eine Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung eines Wärmeplans möglich. Ab dem 1. Januar 2024 sind die Förderquoten auf 60 bzw. 80 Prozent für finanzschwache Kommunen herabgesetzt.


Die Energievision Franken GmbH wurde gebeten, ein Richtsatzangebot für die Erstellung der Wärmeplanung abzugeben. Um die höchstmögliche Förderung zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung noch in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen.

Beschluss

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt wird beauftragt, noch bis 31.12.2023 einen Antrag auf Förderung einer kommunalen Wärmeplanung zu erstellen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö informativ 16

Sachverhalt

Sanierung Grundschule Sandberg
Für die Turnhalle der Grundschule (27 m x 15 m) hat die Regierung von Unterfranken den Bestandsschutz abgelehnt. Demnach wird die Sanierung nur im Umfang einer Kleinsporthalle 18 m x 12 m gefördert.

Datenstand vom 01.12.2023 10:41 Uhr