Datum: 30.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:27 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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2 | |
Vorstellung Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung "Wir für Sandberg"
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3 | |
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023
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4 | |
Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023
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5 | |
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
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6 | |
Bauanträge
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6.1 | |
Bauantrag 08-2023: Errichtung Natursteineinfriedung, Geräteschuppen, Dachausbau mit Pultdachgaube und Balkonen, Umbau Dachgeschoss einer bestehenden Garagenanlage, Kreuzbergstr. 109, 97657 Sandberg,FlNr. 309/6, Gem. Sandberg
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7 | |
Neukalkulation der Gebühren im Bereich der Abwasserentsorgung
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8 | |
Einführung eines Informationssicherheitssystems nach dem BSI Grundschutzprofil Kommunalverwaltung
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9 | |
Verlängerung der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum (Baukindergeld)
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10 | |
Zuschussantrag DJK Waldberg
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11 | |
Zuschussantrag FC Freiweg Sandberg
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12 | |
Empfehlungen der Bürgerversammlungen 2023
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13 | |
Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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1 | |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Sie erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.
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2. Vorstellung Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung "Wir für Sandberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.
Herr Martin Pfaff, Sparkasse Bad Neustadt, stellt die Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkassenstiftung vor. Mit dieser Stiftung wird es Privatpersonen oder Unternehmen möglich, für soziale und gemeinnützige Zwecke im Gemeindegebiet zu stiften oder zu spenden. Gedacht ist diese Stiftung unter anderem für Menschen, die ihr Vermögen für soziale Inhalte vererben möchten. Für die Gründung ist eine Mindestzuwendung von 10.000 € erforderlich.
Die Stiftung wird als Unterstiftung einer Stiftergemeinschaft errichtet und durch die Deutsche Stiftungstreuhand betreut und verwaltet. Dies stellt für Kommunen die Möglichkeit einer Stiftungsgründung mit dem Verwendungszweck der eigenen Gemeinde dar. Aus der Sicht von Herrn Pfaff sei es aber zweckmäßig, den Stiftungszweck offen zu lassen aber als gemeinnützig zu erklären und auf das Gemeindegebiet zu begrenzen. Somit können sämtliche Bürgerinnen und Bürger Geld in die Stiftung einbringen, aber selbst bestimmen, für was das gestiftete Geld in der Gemeinde verwendet wird. Für die Stiftung muss ein Stiftungsrat gebildet werden.
Die Gemeinde Sandberg hat einen Mindesteintrag in die Stiftung von 10.000,- € zu erbringen. Dieser Mindesteintrag geht in das Vermögen der Stiftung ein. Aus dem Vermögen werden Erträge erwirtschaftet. Nur diese Erträge können für Stiftungszwecke verwendet werden. Es sind aber auch Spenden in die Stiftung möglich. Spenden sind vollumfänglich für den Stiftungszweck verwendbar. Auch gibt es sogenannte Zuwendungen. Diese gehen zu 80% in das Stiftungsvermögen ein und sind in Höhe von 20% sofort als Spende verwendbar.
Das Vermögen einer Unterstiftung wird wie folgt angelegt:
- 50% konservativ
31% Aktienfonds
19% Immobilienfonds
Jede Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft erzielt die gleiche Rendite.
Bei den Themen Marketing und Werbung unterstützt die Sparkasse.
Des Weiteren geht er auf die notwendigen Schritte zur Gründung einer Stiftung ein:
- Beschluss des Gemeinderates zur Gründung einer Stiftung
- Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
- Ausstellen der Errichtungsurkunde
- Einzahlung des Gründungsbetrages durch die Gemeinde Sandberg
In der heutigen Sitzung wird die Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung lediglich vorgestellt. Es erfolgt kein Gründungsbeschluss.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Christian Holzheimer erfragt die Kosten für die Stiftungsverwaltung.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Deutsche Stiftungstreuhand. Hierbei fallen im Gründungsjahr 0,54% netto des Stiftungsvermögens als Verwaltungskosten (einmalig) an. In den Folgejahren beträgt die Verwaltungsgebühr 0,5% netto des Stiftungsvermögens, antwortet Herr Pfaff.
Erhalten Spender von der Deutschen Stiftungstreuhand die Spendenquittungen, fragt Gemeinderat Johannes Markert.
Herr Pfaff bejaht dies. Durch die Gemeinde Sandberg müssen keine Spendenquittungen ausgestellt werden. Jedoch verlangt die Deutsche Stiftungstreuhand pro Spende eine Bearbeitungsgebühr von 2,-€.
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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.
Beschluss
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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informativ
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5 | |
Sachverhalt
Bebauungsplan Sondergebiet Wohnmobilstellplatz
Mit der Erstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Wohnmobilstellplatz“ mit integrierter Grünordnungsplanung am Wanderparkplatz in Sandberg wurde das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun, Falkenstr. 1, 97076 Lengfeld zu einer Auftragssumme von brutto 15.928,83 € beauftragt.
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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6 | |
zum Seitenanfang
6.1. Bauantrag 08-2023: Errichtung Natursteineinfriedung, Geräteschuppen, Dachausbau mit Pultdachgaube und Balkonen, Umbau Dachgeschoss einer bestehenden Garagenanlage, Kreuzbergstr. 109, 97657 Sandberg,FlNr. 309/6, Gem. Sandberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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6.1 | |
Sachverhalt
Mit Bauantrag 08-2023 beantragt Marco Schoch folgende Umbaumaßnahmen am Anwesen Kreuzbergstr. 109, 97657 Sandberg:
- Errichtung eines Garten- und Geräteschuppens: Der angedachte Geräteschuppen ist in einem Abstand von 3,00 m zur FlNr.: 381 in der Planung zu versetzen. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn FlNr. 381 gestaltet sich schwierig, da sich hier bereits eine Garagenanlage angrenzt. Zum Nachbarn FlNr. 382, nordwestlich von FlNr. 309/6, ist eine Abstandsflächenübernahme dieses Eigentümers mit vorzulegen.
- Errichtung Natursteineinfriedung: Der Antragsteller wurde belehrt, dass die Höhe nicht 2,00 m übersteigt, der Abstand zur Grenze 0,5 m bedarf.
- Errichtung Pultdachgaube - Errichtung Balkone: Zur Erweiterung des Dachgeschosses ist die Errichtung einer Pultdachgaube und Zugangstreppe vorgesehen. Jede Wohneinheit soll mit einem Balkon versehen werden.
- Errichtung Wohneinheit auf Garage: Gem. Antragsteller wird die Gebäudehülle der Garage nicht verändert. Das Pultdach mit Anbindung an das Hauptgebäude soll bereits Altbestand sein. Im Dachgeschoss soll eine Wohneinheit, und somit eine andere Nutzung als die herkömmliche Garagenanlage entstehen. Der Zugang soll über eine Außentreppe gestaltet werden.
- Dachstuhlsanierung mit Pultdachgaube: mit der Sanierung des Daches soll eine Gaube nordwestlich und ein Balkon westlich am Dachgeschoss errichtet werden. Der Dachüberstand soll auf 0,5m verlängert werden.
In Absprache mit dem Bauwerber wurde am 25.10.2023 festgelegt, sämtliche Nachbarn zu beteiligen. Hierbei sind gem. Art. 66 Abs. 1 S. 1 der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorzulegen. Der Antragsteller willigte ein und wird hierzu Abdrücke der vorhandenen Pläne unterzeichnet vorlegen.
Fehlende Abstandsflächenübernahmen zur angedachten Bebauung der Grenze zur FlNr. 382, Gem. Sandberg, sind der Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde Landkreis Rhön-Grabfeld nachzureichen.
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Großen und Ganzen ein. Die äußerlichen baulichen Veränderungen beeinträchtigen das Ortsbild nicht.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg erteilt dem Bauantrag 08-2023, mit Ausnahme des Garten- und Geräteschuppens, ihr Einvernehmen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Garten- und Geräteschuppen wird vorbehaltlich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsregelungen und einer fehlenden Abstandflächenübernahme nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Neukalkulation der Gebühren im Bereich der Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Der aktuelle Gebührenzeitraum für den Bereich der Abwasserentsorgung endet zum 31.12.2023. Für den neuen 4-jährigen Gebührenzeitraum (01.01.2024 – 31.12.2027) wurde eine Neukalkulation der Abwassergebühren durchgeführt.
Die Kalkulation liegt dem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.
Gemäß der Neukalkulation ist keine Änderung der Abwassergebühren (weder Verbrauchsgebühr, noch Grundgebühr) notwendig.
Die Abwassergebühren verbleiben auf dem derzeit gültigen Stand:
- Verbrauchsgebühr: 1,73 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser
- Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
- bis 2,5 m3/h: 60,00 € / Jahr
- bis 6 m3/h: 72,00 € / Jahr
- bis 10 m3/h: 84,00 € / Jahr
- Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:
- bis 4 m3/h: 60,00 € / Jahr
- bis 10 m3/h: 72,00 € / Jahr
- bis 16 m3/h: 84,00 € / Jahr
Mit dem Beibehalt der Abwassergebühren kann lt. Kalkulation eine Zuführung zur Sonderrücklage für zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen in Höhe von jährlich 48.245,18 € erwirtschaftet werden. Diese Sonderrücklage wird für die umfangreichen Kanalsanierungsarbeiten im Gemeindegebiet verwendet. Der Stand der Sonderrücklage für zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 200.153,73 €.
Die Kanalsanierung im Gemeindeteil Langenleiten wurde im Jahr 2023 mit Zahlung der Schlussrechnungen beendet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Kanalsanierung in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen ab dem Jahr 2024 bzw. 2025 in der Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung berücksichtigt werden müssen. Die genaue Höhe der kalkulatorischen Kosten wird durch das Büro Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung im Zuge der Nachkalkulation des Jahres 2023 ermittelt (dies kann aber erst im Jahr 2024 erfolgen) und steht noch nicht fest.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass durch die Kanalsanierungsmaßnahmen die Abwassergebühren steigen werden. Der genaue Betrag steht jedoch noch nicht fest. Es ist deshalb seitens der Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Abwassergebühren zu beobachten, ggf. den aktuellen Gebührenzeitraum während der 4-jährigen Gültigkeit abzubrechen und die Abwassergebühren neu festzusetzen.
Da keine Änderung der Abwassergebühren zum jetzigen Zeitpunkt nötig ist, muss auch die aktuell gültige Beitrags- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-EWS) nicht geändert werden.
Beschluss
Der Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserentsorgung wird zugestimmt.
Die Einleitungsgebühr für die Jahre 2024 – 2027 wird unverändert auf 1,73 €/m3 Abwasser festgesetzt.
Die Grundgebühr für die Jahre 2024 – 2027 wird unverändert wie folgt festgesetzt:
Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 2,5 m3/h 60,00 EURO / Jahr
bis 6 m3/h 72,00 EURO / Jahr
bis 10 m3/h 84,00 EURO / Jahr
Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:
bis 4 m3/h 60,00 EURO / Jahr
bis 10 m3/h 72,00 EURO / Jahr
bis 16 m3/h 84,00 EURO / Jahr
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Einführung eines Informationssicherheitssystems nach dem BSI Grundschutzprofil Kommunalverwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
|
beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Art. 43 Abs. 1 BayDiG haben alle bayerischen Gemeinden und Gemeindeverbände die Sicherheit ihrer informationstechnischen Systeme sicherzustellen und zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 DSGVO und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu treffen sowie die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen.
Nicht zuletzt durch zahlreiche und teilweise auch erfolgreiche Cyberangriffe auf Städte und Gemeinden hat das Vorhandensein von aktuellen und verlässlichen IT-Sicherheitskonzepten in den vergangenen Monaten sehr stark an Bedeutung gewonnen. Erfolgreiche Cyberattacken auf Kommunen sind besonders öffentlichkeitswirksam, weshalb Städte und Gemeinden ein sehr beliebtes Ziel für Angriffe darstellen. Zudem sind Städte und Gemeinden als Teil des staatlichen Systems und Betreiber kritischer Infrastrukturen auch als potenzielles Ziel in einem Cyberkrieg einzustufen. Es gilt deshalb die vorhandenen Informationssicherheitskonzepte ständig zu überwachen, zu verfeinern und zu verbessern.
Die Gemeinde Sandberg nimmt das Thema Informationssicherheit ernst. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2021 das Informationssicherheitssystem „ISIS 12“ implementiert.
Das Informationssicherheitssystem „ISIS 12“ wurde weiterentwickelt und an gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst. Aus „ISIS 12“ wurde „CISIS 12“.
„CISIS 12“ ist aber derart weitgehend (die Anzahl der Bausteine wurde im Vergleich zu „ISIS 12“ deutlich erhöht), so dass dieses Informationssicherheitssystem für eine Gemeinde in der Größenordnung Sandberg unpraktikabel bzw. nicht umsetzbar ist.
Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung im Jahr 2022 das sogenannte Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ 2.0 umgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2023 wurde eine Beteiligung der Gemeinde Sandberg an einer gemeinsamen Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten durch die Interkomm-IT-Rhön-Grabfeld beschlossen.
Eine Betreuung mehrerer Gemeinden durch einen gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten macht jedoch nur Sinn, wenn alle teilnehmenden Gemeinden dieselbe Grundlage, also das gleiche Informationssicherheitssystem nutzen.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, bei allen teilnehmenden Gemeinden das Informationssicherheitssystem „Basisabsicherung-Kommunalverwaltung“ einzuführen. Dieses Informationssicherheitssystem wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) speziell für Kommunen entwickelt und stellt eine Grundabsicherung dar. Für die Umsetzung können Erkenntnisse aus den bereits bei der Gemeinde Sandberg eingeführten Informationssicherheitssystemen eingebracht werden.
Der Zeitraum für die Einführung beträgt 18 – 24 Monate.
Die Einführung des Informationssicherheitssystems „Basisabsicherung -Kommunalverwaltung“ ist förderfähig. Die Förderung beträgt 80% der förderfähigen Kosten. Es liegt bereits ein Angebot der Fa. Mein Datenschutzberater Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban für die Projektumsetzung vor, der die Gemeinde auch aktuell im Bereich der Informationssicherheit betreut:
Angebot zur Einführung des ISMS: 9.639,00 €
Kosten Testat (Abnahme des ISMS): 3.570,00 €
Summe brutto: 13.209,00 €
abzgl. Förderung 80%: 10.567,20 €
Zwischensumme: 2.641,80 €
zzgl. Nebenkosten: 1.320,90 €
Eigenanteil brutto: 3.962,70 €
Die Fa. Mein Datenschutzberater Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban betreut die Gemeinde Sandberg bereits aktuell im Bereich der Informationssicherheit. Hierfür sind bisher folgende Kosten angefallen:
Jahr 2022: 2.293,01 €
Für das Jahr 2023 liegt noch keine Rechnung vor, die Kosten belaufen sich aber in der Höhe etwa gleich dem Jahr 2022.
Bei Einführung des Informationssicherheitssystems „Basisabsicherung-Kommunalverwaltung“ durch die Fa. Mein Datenschutzberater Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban entfallen die o.g. Kosten für die laufende Betreuung.
Da die Antragsfrist für eine Förderung zur Implementierung eines Informationssicherheitssystems bereits am 15.11.2023 abgelaufen ist, wurde durch die Gemeindeverwaltung im Vorfeld fristgerecht bereits der Förderantrag gestellt. Mit Datum vom 28.11.2023 wurde bereits ein Zuwendungsbescheid durch die Regierung von Oberfranken in Höhe von 12.511,20 € erlassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Implementierung des
Informationssicherheitssystems „Basisabsicherung-Kommunalverwaltung“.
Da der Förderbescheid zur Implementierung des Informationssicherheitssystem „Basisabsicherung Kommunalverwaltung“ vorliegt, wird die Fa. Mein Datenschutzberater Dipl.-Ing. (FH) Ralf Turban, Nazibühl 3, 86668 Karlshuld mit der Projektumsetzung zu einer Auftragssumme von brutto 9.639,00 € beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Verlängerung der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum (Baukindergeld)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg (Baukindergeld) laufen am 31.12.2023 aus.
Die Gemeinde Sandberg fördert mit den Richtlinien den Bau und Erwerb von Familienheimen auf unmittelbar von der Gemeinde erworbenen Grundstücken. Ziel dieser Förderung ist es, Interessenten mit minderjährigen Kindern die Schaffung von Wohneigentum zu erleichtern und die Attraktivität des Wohnens in Sandberg zu erhöhen.
Als Baukindergeld gewährt die Gemeinde Sandberg
- für jedes zum Haushalt der Antragsteller gehörende Kind unter 18 Jahren einen einmaligen Betrag von 2.500,00 EUR in Form eines Zuschusses zum Grundstückskaufpreis
- für jedes zum Haushalt des Antragstellers gehörende Kind, welches innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb des Bauplatzes geboren wird, einen einmaligen Betrag von 2.500,00 EUR. Dies gilt nur, soweit der Antragsteller seine Hauptwohnung in das geförderte Eigenheim verlegt hat.
Der Betrag ist auf 25 % des Grundstückspreises einschl. Erschließungskosten begrenzt.
Das Baukindergeld ist ein wichtiges Instrument zur Ansiedlung junger Familien in Sandberg und sollte daher beibehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen
Bisher bewilligtes Baukindergeld:
2022: 2.500,00 €
2023 bisher: 0,00 €
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Michael Katzenberger regt eine Anpassung des Baukindergeldes im Jahr 2026 an, da die Preise gemeindlicher Bauplätze voraussichtlich steigen werden.
Beschluss
Die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg werden um weitere drei Jahre, bis zum 31.12.2026, verlängert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Zuschussantrag DJK Waldberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
12. Sitzung des Gemeinderates
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30.11.2023
|
ö
|
beschließend
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10 | |
Sachverhalt
Die DJK Waldberg beantragt gemäß IV.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für die Sanierung der Flutlichtanlage. Die durch Rechnungen nachgewiesene Kosten hierfür betragen insgesamt 54.089,96 € (brutto).
Nicht förderfähig sind die Zuwendungen Dritter:
Zuschuss Flutlichtanlage ZUG 16.996,97 €
Zuschuss Flutlichtanlage BLSV 24.900,00 €
abzugsfähige Vorsteuer (64% der USt) 5.527,18 €
Es bleiben daher förderfähige Kosten von insgesamt 6.665,81 €.
Gemäß IV.1 der Richtlinien können Vereine für die Sanierung von baulichen Anlagen mit 10% der zuschussfähigen Kosten bezuschusst werden.
Die DJK Waldberg ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen
670,00 €
Beschluss
Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Zuschuss beträgt 670,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Zuschussantrag FC Freiweg Sandberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
12. Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2023
|
ö
|
beschließend
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11 | |
Sachverhalt
Der FC Freiweg Sandberg beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss über die Erneuerung des Kühlraumes im Vereinsheim. Die durch Rechnungen nachgewiesene und förderfähige Kosten hierfür betragen insgesamt 8.466,18 € (netto).
Gemäß III.1 der Richtlinien können Vereine für die Reparatur und Instanthaltung von baulichen Anlagen die dem Vereinszwecken dienen mit 10 % der zuschussfähigen Kosten bezuschusst werden.
Der FC Freiweg Sandberg ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen
850,00 €
Beschluss
Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Zuschuss beträgt 850,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Empfehlungen der Bürgerversammlungen 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
12. Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2023
|
ö
|
informativ
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12 | |
Sachverhalt
Gem. Art. 18 Abs. 4 BayGO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Die Bürgerversammlungen 2023 haben im Oktober 2023 in jedem Gemeindeteil stattgefunden. Folgende Anregungen wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger gegeben:
Gemeindeteil:
|
Anregung / Anmerkungen:
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Behandlung GR
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Sandberg
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weitere Bauplätze erforderlich
|
Kenntnisnahme, über den Bau des Baugebiets Steinrutsche II wird ohnehin im nächsten Jahr entschieden.
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Sandberg
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Asphaltierung Weg zum Wanderparkplatz
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Gemeindeverwaltung nimmt Kontakt mit betroffenem Grundstückseigentümer auf.
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Sandberg
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Tischgruppe mit Sitzbänken beim Trinkbrunnen in Sandberg, keine Wellenliegen.
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Kenntnisnahme
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Sandberg
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Grünabfallregelung von Kilianshof auch in Sandberg umsetzen
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Kenntnisnahme bzw. abgelehnt.
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Waldberg
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Gehweg von der Arztpraxis Richtung Dorf
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Kenntnisnahme
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Waldberg
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30-er Zone durch das Dorf, auch an der Arztpraxis
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wurde bereits zugesagt durch LRA
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Waldberg
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Eigentümer Dr. Bühner-Str. 2 soll frühzeitig zum Rückschnitt bei den Gehölzen und den Obstbäumen sowie zum regelmäßigen Ernten des Obstes aufgefordert werde
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Kenntnisnahme, Umsetzung durch die Gemeindeverwaltung
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Waldberg
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Räum- und Streupflicht am Telekomgebäude
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Kenntnisnahme, Gemeindeverwaltung wird Eigentümer anschreiben.
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Waldberg
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Verwahrloses Anwesen Premicher Straße (ehemals Seufert)
|
Kenntnisnahme, keine Handlungsmöglichkeit.
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Schmalwasser
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---
|
|
Langenleiten
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Kritik an der Dorfangerbepflanzung
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Kenntnisnahme
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Langenleiten
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Umbau alter Friedhof zum Naturfriedhof
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wird zunächst zurückgestellt, andere Projekte haben Vorrang, wird bei Gelegenheit aufbereitet.
|
|
Türen und Tore am Friedhof klemmen beim Öffnen und Schließen
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Kenntnisnahme
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Langenleiten
|
schlechter Zustand der Sitzbänke am Neuen Friedhof
|
bereits durch Bauhof in Arbeit
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Langenleiten
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Lücken in der Straßenbeleuchtung
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wird bis nach Umstellung auf LED zurückgestellt
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Kilianshof
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Renovierung Kreuz – Beschriftung fehlt
|
Kenntnisnahme
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Kilianshof
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Renovierung Kreuz am Dorfplatz
|
Kenntnisnahme
|
Kilianshof
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Schlechte Straßenzustände (Stichstraße vor Anwesen Fam. G. Metz, Kanaldeckel im Eichenweg, Zustand Ortseingang, Leitenweg)
|
Überweisung an den Bauausschuss
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Kilianshof
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Freigabe früherer Gemeindeweg Sandberg Kilianshof (Ortsverbindungsstraße) für Verkehr
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Kenntnisnahme
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Kilianshof
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Information über Höhe der Stromkosten der Straßenbeleuchtung
|
Kenntnisnahme
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Kilianshof
|
Austausch Leuchte auf warmweißes Leuchtmittel
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Kenntnisnahme
|
Kilianshof
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Verteilung Gemeindeblatt in jedes Haus
|
Kenntnisnahme, Umsetzung beabsichtigt
|
Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes appelliert Erste Bürgermeisterin Reubelt an die Mitglieder des Gemeinderates, an der jeweiligen Bürgerversammlung des Gemeindeteiles teilzunehmen.
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13. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
|
12. Sitzung des Gemeinderates
|
30.11.2023
|
ö
|
beratend
|
13 | |
Sachverhalt
Kanalerneuerung Sandberg
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat die Förderung der Mehrkosten bestätigt. Aus diesem Grund wird aktuell das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung gestartet.
Radweg Sandberg-Waldberg
Der Förderbescheid ist da. Die Maßnahme wird mit 80 % gefördert.
Baugebiet Steinrutsche II
Es gibt aktuell nur eine Rückmeldung. Es wird daher empfohlen, die Entscheidung bis Frühjahr zurückzustellen. Die Entscheidung soll spätestens im März 2024 getroffen werden.
Gigabit-Richtlinie 2.0
Die Gemeinde Sandberg hat zwischenzeitlich den Förderbescheid für den weiteren Ausbau über die Bundesförderung Gigabit RL 2.0 erhalten.
Gratulationen und Glückwünsche
Bei Gratulationen und Glückwünschen im Gemeindeteil Schmalwasser werden im Vorfeld die Personen durch die Gemeindeverwaltung kontaktiert, ob ein Besuch des Ortsbeauftragten erwünscht ist. In den anderen Ortsteilen wird die bisherige Praxis beibehalten.
Datenstand vom 04.01.2024 11:14 Uhr