Datum: 14.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:16 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023
4 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
5 Protokoll der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 07.11.2023
6 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
7 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2022
8 Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
9 Neufestsetzung der Friedhofsgebühren
10 Erneuerung St2290 Sandberg-Waldberg: Einleiten des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag
11 Zustimmung Planung Erdverkabelung 20kV-Leitung Langenleiten - Ziegelhütte
12 Holzenergie Kreuzberg GbR - Tilgung der auslaufenden Darlehen (keine Verlängerung)
13 Zuschussantrag SV Freiweg Schmalwasser
14 Regionalbudget 2024 - Projekt Platzgestaltung Kreuzbergstr. 95a, Sandberg
15 Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beratend 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Er erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

Gegen die Tagesordnung bestehen keine Einwände.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023 wurde mit der Sitzungseinladung übersandt.

Beschluss

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung vor.

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5. Protokoll der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinderäte Janik Holzheimer und Dirk Zehe betreten den Sitzungssaal.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Katzenberger, berichtet von der am 07.11.2023 durchgeführten Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 und verliest das dazugehörige Protokoll.

Er erkundigt sich nach Einwänden gegen das Protokoll.

Beschluss

Dem Protokoll der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sandberg hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung (GO) vorgenommen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt nach der örtlichen Prüfung der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.


1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV-Kameralistik) 2022


2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1. Unerledigte Vorschüsse
2.620,00 €
2.2. Unerledigte Verwahrgelder
280.269,80 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden




4. Stand der allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2022 beträgt 1.933.245,97 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) sind, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich zu genehmigen.

überplanmäßige Ausgaben
über 10.000 EUR
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
Rechnungs-ergebnis
Unterschied
Erläuterung
4640.7000
Betriebskostenförderung Kindergärten
600.000,00
674.565,69
74.565,69
Ansatz zu niedrig, jedoch auch höherer staatl. Zuschuss von 27.741,00 €
6300.5100
Unterhalt Gemeindestraßen
80.000,00
98.998,02
18.998,02
Mehrausgaben wg. Parkflächen Langenleiten, Einsparung bei Straßenbeleuchtung
6300.6797
Innere Verrechnung Bauhof für Gemeindestraßen
60.000,00
84.423,37
24.423,34
Ansatz zu niedrig
7711.4140
Entgelt für tarifl. Beschäftigte Bauhof
168.000,00
179.964,98
11.964,98
Ansatz zu niedrig, Einstellung eines zusätzlichen Beschäftigten
7850.6797
Innere Verrechnung Bauhof für Wirtschaftswege
25.000,00
37.230,36
12.230,36
Ansatz zu niedrig
8150.6797
Innere Verrechnung Bauhof für Wasserversorgung
30.000,00
45.031,71
15.031,71
Ansatz zu niedrig
8150.8630
Zuführung Sonderrücklage für Gebührenschwankungen (Wasserversorgung)
5.000,00
34.287,70
29.287,70
Höhere Zuführung
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
21.000,00
36.074,00
15.074,00
Ansatz zu niedrig
9100.8600
Zuführung zum Vermögenshaushalt
217.273,00
526.973,67
309.700,67
Höhere Zuführung
7002.003.9500
Baukosten Kanalsanierung Langenleiten
290.000,00
647.735,48
357.735,48
Mehrkosten aufgrund Massenmehrungen und Mehrleistungen
7501.001.9500
Neuanlage Urnengräber Friedhof Sandberg
15.000,00
44.587,38
29.587,38
Ansatz zu niedrig
8800.001.9880
Außenanlage Dorfgemeinschaftshaus Langenleiten
0
15.619,86
15.619,86
Ansatz zu niedrig (Verwaltungskostenbeitrag ALE)
9100.9100
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0
693.999,69
693.999,69
Höhere Zuführung











außerplanmäßige Augaben
über 5.000 EUR
HHSt.
außerplanmäßige
Ausgabe
Bezeichnung
Erläuterung
8550.003.9500
7.231,55
Bau Rückewege Schmalwasser

Ausgaben durch Zuwendung AELF und Holzverkäufe gedeckt

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 GO).

Nach der in TOP 6 erfolgten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 spricht der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung zur Jahresrechnung aus.

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2022 einverstanden ist, dass er das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Neufestsetzung der Friedhofsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 03.12.2021 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in Höhe von € 550.000,00 gewährt. Die Stabilisierungshilfe wurde unter Auflagen bewilligt, die von der Kommune erfüllt werden müssen. Zu diesen Auflagen gehören die Neukalkulation und die Festsetzung möglichst kostendeckender Friedhofsgebühren. Die von der Gemeinde beschlossenen Maßnahmen sind im Haushaltskonsolidierungskonzept darzustellen.

Grund für diese Auflage ist, dass im Bereich des Bestattungswesens, trotz der Gebührenerhöhung im Jahr 2019, immer noch Verluste erwirtschaftet werden:

Ergebnis
Einnahmen
Ausgaben
Defizit/Übersch.
Jahr
Euro
Euro
Euro
2015
26.862,00
41.338,76
-14.476,76
2016
22.036,00
45.500,71
-23.464,71
2017
9.837,00
65.623,92
-55.786,92
2018
18.050,17
83.331,71
-65.281,54
2019
71.506,15
99.602,90
-28.096,75
2020
35.724,77
98.140,33
-62.415,56
2021
76.586,40
84.000,06
-7.413,66
2022
78.461,75
81.172,54
-2.710,79



Durch die Gemeindeverwaltung wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um ca. 10% vorgeschlagen, damit der Bereich des Bestattungswesens kostendeckend betrieben werden kann:

  • Einzelgrab                         € 1.550,00 (bisher: € 1.400,00)
  • Familiengrab                        € 3.200,00 (bisher: € 2.900,00)
  • Kindergrab                         €    300,00 (bisher: €    300,00)
  • Grabkammer                        € 1.716,00 (bisher: € 1.560,00)
  • Urnengrab                        €    660,00 (bisher: €    600,00)
  • Urnennische groß:                € 1.760,00 (bisher: € 1.600,00)
  • Urnennische klein:                 € 1.100,00 (bisher: € 1.000,00)
  • Urnengemeinschaftsgrab:        €    440,00 (bisher: €    400,00)
  • Naturnahes Urnengrab:        €    660,00 (bisher: €    600,00)


Auch die Nutzungsgebühren für die Leichenhalle wurde überrechnet. Die Nutzungsgebühr beträgt aktuell 100,00 €. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte die Nutzungsgebühr von 100,00 € beibehalten werden.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Erneuerung St2290 Sandberg-Waldberg: Einleiten des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 10
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Gemeinderat Philipp Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

In Bayern ist es üblich, mit dem Straßenbaulastträger (also dem Landkreis für Kreisstraßen oder dem Freistaat, vertreten durch die Straßenbauämter, für Staats- und Bundesstraßen) eine Vereinbarung über die Einleitung des Straßenabwassers zu treffen

Die Staatsstraße 2290 Sandberg – Waldberg entwässert im Bereich der Ortsdurchfahrt nördlich Waldberg auf einer Länge von 76 Metern in die gemeindliche Kanalisation.

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten des Baus und der laufenden Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzubringen wäre.

Die Kostenbeteiligung bemisst sich grundsätzlich nach der Länge der zu entwässernden Straßenstrecke und nach den gemeindlichen Aufwendungen für die Herstellung der Straßeneinläufe. Nachdem die Straßeneinläufe im Zuge des Straßenbaus durch die Straßenbauverwaltung hergestellt wurden, sind keine gemeindliche Kosten hierfür entstanden. Eine Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung entfällt.

Die Kostenbeteiligung für die laufende Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation bemisst sich nach Pauschalbeträgen:

  • Für den lfd. Meter beträgt der Pauschalbetrag                233,00 €

  • Für den lfd. Meter für erhöhte Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes beträgt die Zusatzpauschale                                         46,00 €


Der Kostenbeitrag beträgt demnach:

76 lfd. Straßenmeter x 233,00 €:                                17.708,00 €

76 lfd. Straßenmeter x 46,00 €:                                  3.796,00 €
Insgesamt:                                                        21.204,00 €

Über die Einleitung der Straßenabwässer und die Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung ist eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung abzuschließen. Die Vereinbarung liegt als Anlage bei.

Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Sandberg, das Straßenabwasser auf der im Lageplan gekennzeichneten Strecke unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen und schadlos abzuführen sowie die Kanalisationsanlage einschl. Der Kontrollschächte, der Einlaufschächte und der Zuleitung zum Kanal ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Verpflichtung umfasst nicht die Erneuerung der Anlage, wenn sie abgängig ist.

Aufgrund Bedenken des Gemeinderates wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Es erfolgte kein Beschluss.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürchtet durch die Anbindung der Straßenentwässerung an die gemeindliche Kanalisation einen übermäßigen Fremdwassereintrag in die Kläranlage Waldberg. Aus diesem Grund soll eine mögliche anderweitige Ableitung der Straßenwässer geprüft werden.

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder gibt zu bedenken, dass die Anbindung der Straßenentwässerung an die gemeindliche Kanalisation durch den ehemaligen Zweiten Bürgermeister an die Straßenbauverwaltung bereits in der Planungsphase schriftlich zugesagt wurde.

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11. Zustimmung Planung Erdverkabelung 20kV-Leitung Langenleiten - Ziegelhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Bayernwerk Netz GmbH beabsichtigt die Verlegung einer 20kV Kabelleitung von Langenleiten über die Kissinger Hütte bis zur Ziegelhütte bei Wildflecken.

Es handelt sich hierbei um einen Netzverstärkungs- und Ersatzneubau der bestehenden Freileitung.

Die Baubeschreibung und Plansätze sind als Anlage beigefügt.

Für die gemeindlichen Grundstücke FlNr. 2338 und 2357, Gemarkung Langenleiten (nähe Kissinger Hütte), sind beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Leitungsführungsrechte) notwendig, denen der Gemeinderat zustimmen muss.

Die Bayernwerk Netz GmbH vergütet die Dienstbarkeiten beider Grundstücke mit einer Gesamtentschädigung von 422,20 €.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Eintragung einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit (Leitungsführungsrecht) für die gemeindlichen Grundstücke FlNr. 2338 und 2357, Gemarkung Langenleiten, zugunsten der Bayernwerk Netz GmbH, Lilienstr. 7, 93049 Regensburg zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Holzenergie Kreuzberg GbR - Tilgung der auslaufenden Darlehen (keine Verlängerung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Holzenergie Kreuzberg GbR betreibt die Hackschnitzelheizung an der Grundschule Sandberg. An der GbR sind die Gemeinde Sandberg zu 51 % und die FBG zu 49 % beteiligt.


Zum 31.12.2023 laufen die für die Anschaffung der Hackschnitzelheizung aufgenommenen Darlehen aus.

Es handelt sich um 2 Darlehen mit folgenden Ständen:

  • Nr. 6710143642: € 13.680,00
  • Nr. 6710143659: € 22.140,00
Summe:               € 35.820,00


Die Darlehen sind zum 31.12.2023 zurückzuführen oder zu verlängern. Eine Verlängerung zu einem Zinssatz von 5,87 % wäre möglich. Mit dem 1. Vorsitzenden der FBG, Herrn Rudolf Zehe, wurde Kontakt bezüglich des weiteren Vorgehens aufgenommen. Man habe sich darauf verständigt, die Darlehen nicht zu verlängern, sondern zu tilgen. Da die Holzenergie Kreuzberg GbR nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, ist dafür eine Einlage in die Gesellschaft nötig.  Der Einlagebedarf wurde durch Geschäftsleiter Peter Brust wie folgt ermittelt:

















Berechnung mögliche Kreditablöse Holzenergie Kreuzberg GbR







Kontostand Girokonto 05.12.2023:


26.800,00 €

Ablöse Darlehen 6710143659:


-22.140,00 €

Ablöse Darlehen 6710143642:
 
 
-13.680,00 €

Zwischensumme:



-9.020,00 €

zzgl. Vorauszahlung Wärmemengenlieferung Gemeinde 12/23:
3.000,00 €

abzgl. Kauf Heizöl 3.000 Liter:


-3.000,00 €

abzgl: Guthabenauszahlung an Gemeinde wg. Jahresabrechnung:
-2.000,00 €

abzgl. Kosten Hackschnitzel (fällig im Januar 2024):

-8.000,00 €

zzgl. Vorauszahlung Wärmemengenlieferung Gemeinde 01/24:
3.000,00 €

Zwischensumme:



-16.020,00 €

Einlage Gemeinde Sandberg:


10.000,00 €

Einlage FBG:
 
 
 
9.650,00 €

vss. liquide Mittel:



3.630,00 €


Beschluss

Der Gemeinderat lehnt eine Verlängerung der Darlehen in der Holzenergie Kreuzberg GbR ab und stimmt der Einlage eines Betrages von 10.000,00 € in die Holzenergie Kreuzberg GbR zu. Die hierfür erforderliche überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag SV Freiweg Schmalwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der SV Freiweg Schmalwasser beantragt gemäß iV.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine der Gemeinde Sandberg einen Zuschuss für den energetischen Umbau der Fenster im Sportheim. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 4.232,90 € (brutto).
Nicht förderfähig ist die abzugsberechtigte Vorsteuer in Höhe von 675,84 €.

Es bleiben daher förderfähige Kosten von 3.567,06 €.

Gemäß IV.1 der Richtlinien können Vereine für die Sanierung von baulichen Anlagen mit 10% der zuschussfähigen Kosten bezuschusst werden.

Der SV Freiweg Schmalwasser ist vorsteuerabzugsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen

360,00 €

Beschluss

Die Maßnahme wird bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Zuschuss beträgt 360,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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14. Regionalbudget 2024 - Projekt Platzgestaltung Kreuzbergstr. 95a, Sandberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bislang hatten sich die Allianzgemeinden darauf geeinigt, auf eigene Anträge im Rahmen des Regionalbudgets zu verzichten, um Vereinen eine hohe Förderung zu ermöglichen und so ehrenamtliches Engagement zu fördern. In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass das Regionalbudget mit einer Fördersumme von insgesamt 100.000 € nicht ausgeschöpft wurde. Gründe hierfür waren, dass Projekte nicht durchgeführt oder günstiger als veranschlagt umgesetzt wurden.  

Auszahlungssumme
2021
95.938,76 €
2022
88.857,83 €
2023
85.089,50 €






Von Seiten der Gemeinde wurde daher vorgeschlagen, ob zukünftig nicht auch gemeindliche Projekte gefördert werden, um Fördermittel nicht verfallen zu lassen. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Gemeinden Anträge stellen sollen, bei der Vergabe werde dies eventuell aber das Entscheidungsgremium als nachrangig einstufen. Zumindest könnten die gemeindlichen Projekte dann bei Absagen nachrücken.

Erste Bürgermeisterin Reubelt schlägt folgendes Projekt vor:

„Plauderplatz“ oder „Seniorenplatz“ vor der Kreuzbergstraße 95a, Sandberg

Nach Abriss der Gebäude in der Kreuzbergstraße 91ff ist der Platz vor der Kreuzbergstr. 95a frei geworden. Es würde sich anbieten den Platz mit Sitzgelegenheiten, vielleicht auch Seniorenfitnessgeräten zu gestalten.

Ausstattung des Platzes z. B. mit:









 Vorläufige 
Kostenschätzung
Sport Thieme
Sitzbank mit Pedale
2.199,00 €
Schultertrainer
3.699,00 €
Einzelsitz mit Fußkipper
799,00 €
Einzelsitz mit Fußkreisel
799,00 €
2 Bänke
2.000,00 €
Bepflanzung
300,00 €
Fundamente, Oberboden
500,00 €
Versandkosten
1.351,94 €
Summe
11.647,94 €
 
 
netto
9.788,18 €
 
 
Förderung, 80 %
7.830,55 €
 
 
Eigenanteil
3.817,39 €

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat steht dem Projekt kritisch wegen der beabsichtigten Örtlichkeit gegenüber. Eine Fertigstellung des Projektes bis 30.09.2024 sei ambitioniert, da der gemeindliche Bauhof bei anderweitigen Maßnahmen ausgelastet sei. Auch seien nicht genügend Baukosten für die nötige Herrichtung des Untergrundes enthalten. Die Kostenschätzung sei deshalb zu aktualisieren

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung für das Kleinprojekt „Platzgestaltung Kreuzbergstr. 95a, Sandberg“ zum Regionalbudget 2024 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Informationen, Anträge, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beratend 15

Sachverhalt

Forstwege / Rückewege Schmalwasser
Um eine Durchforstung privater Waldstücke durchführen zu können, wurden in Schmalwasser im Jahr 2022 insgesamt drei Rückewege gebaut. Die Bauträgerschaft und Vorfinanzierung wurde durch die Gemeinde Sandberg übernommen. Voraussetzung war, dass der Gemeinde Sandberg keine Kosten für die Maßnahme entstehen.

Ausgaben:
Baukosten der Erdwege:                                                        6.102,94 €
Kosten der Bauleitung durch das AELF:                                        1.731,80 €
Gesamt:                                                                        7.834,75 €

Einnahmen:
Förderung AELF:                                                                5.793,00 €
Erlöse aus Brennholzverkauf:                                                   603,20 €
Holzerlös aus Trassenaufhieb (Vermarktung durch FBG):                1.438,55 €
Gesamt:                                                                        7.834,75 €

Eigenanteil Gemeinde Sandberg:                                                    0,00 €

Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr