Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten (hier: Lageänderung Duplexgarage und Wohngebäude), Stehbründlweg 10, Fl.Nr. 1101/1, BA 2019/28T2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Der Bauantrag wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 26.07.2021 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag vom Bauherrn zurückgezogen und eine erneute Tektur eingereicht. 
In der neuen Planung wurden die Duplexparker gedreht um eine einfachere Befahrbarkeit zu gewährleisten. Ein Rückstau auf die öffentliche Verkehrsfläche kann nun praktisch nicht mehr stattfinden.
Weiterhin ist der Baukörper nochmals in seiner Lage etwas verschoben um die Erhaltung der beiden Linden im Südosten des Grundstücks zu gewährleisten.
Beantragt wird erneut die Abweichung von § 4.1 der Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) (rechteckige Grundrissform des Baukörpers), da an den beiden Giebelseiten jeweils ein Erker mit darüber liegendem Balkon in der Größe 2,38 x 1,0 m vorgesehen ist. Dieser Abweichung wurde bereits mit Beschluss vom 13.05.2019 zugestimmt.
Weiterhin wird erneut die Abweichung von § 3 Abs. 2 der Stellplatzsatzung beantragt, da insgesamt neun Stellplätze zu errichten sind. Sechs Stellplätze sind in Duplexgaragen situiert, drei Stellplätze sind als offene Stellplätze geplant. Die Stellplätze in der Duplexgarage entsprechen drei überbauten oberirdischen Stellplatz im Sinne des Abs. 2 vgl. § 3 Abs. 3 Stellplatzsatzung. Somit ist eine Abweichung von der geltenden Stellplatzsatzung notwendig, dieser kann jedoch aufgrund von bereits in anderen ähnlichen gelagerten Fällen gewährten Abweichung aus Sicht der Bauverwaltung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer wendet ein, dass die Stellplatzbreite in der Duplexgarage lediglich 2,20m aufweisen würde. Weiterhin ist durch die veränderte Stellung der Duplexgarage auch die Feuerwehrzufahrt beeinträchtigt.

Frau Keller stimmt Herrn Dr. Ruhdorfer zu, dass der Aspekt mit der Feuerwehrzufahrt beachtlich ist. Der Erste Bürgermeister erläutert, dass die Feuerwehr im Brandfall in der Einfahrt nur bis zur Garage fahren würde und dann zu Fuß mit dem Löschschlauch bis zum Gebäude  gehen würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beiden beantragten Abweichungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 17:18 Uhr