Sachstandsbericht Ökokonto


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 20.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 20.10.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Um langfristig Flächen auf das Ökokonto buchen zu können, muss das Gewässerpflegekonzept aus dem Jahr 2004, durch welches die Renaturierung der Klosterbäche bestimmt worden ist, umgesetzt werden. 
Bisher wurden Maßnahmen am Kuchelbachl umgesetzt (2009 bis 2011). Die Zeitspanne der weiteren Maßnahmen ist dabei relativ sekundär, jedoch müssen aufgrund des Nachweises von konkret zu benennenden Ausgleichflächen für den Bebauungsplan Nr. 40 „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ sowie für den Bebauungsplan Nr. 55 „Grundschule Schäftlarn“ konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Gewässerpflege­konzepts eingeleitet werden. 

Bereits 2012 wurden für die weitere Umsetzung des Gewässerpflegekonzepts drei Probleme vom Planungsbüro U-Plan mit dem Sachverständigen Bumiller identifiziert. Das geplante Bauwerk am Mühlbach ist zu groß/teuer geplant und es ist eine fehlende Sohlabdichtung des Mühlbachs sowie der Erwerb eines Grundstücks (Eigentümer ist das Kloster Schäftlarn) im Grundstückserwerbplan vergessen worden. 
Aktuell beinhalten deshalb konkrete Schritte zum einen die Erwerbssicherstellung des fehlenden Grundstücks. Falls dies nicht möglich ist, muss der geplante Bachverlauf nach Norden angepasst werden. Diese Änderung hätte mehrere Baumfällungen zur Folge.  
Als weiterer Schritt ist für 2022 die Beauftragung des Planungsbüros U-Plan notwendig, damit Umsetzungsmaßnahmen des Gewässerpflegekonzepts geplant werden können und ein dementsprechend benötigter Änderungsantrag, um die drei Probleme zu lösen, eingereicht werden kann.

Durch diese Schritte können konkrete Umsetzungsmaßnahmen des Gewässerpflegeplans und damit Renaturierungsmaßnahmen am Klingenbach und Mühlbach erfolgen, wodurch für den Bebauungsplan Nr. 40 ausreichend Ausgleichsflächen geschaffen werden und gleichzeitig der Pflicht, das Gewässerpflegekonzept umzusetzen, nachgegangen wird. Die frühesten baulichen Maßnahmen können jedoch somit erst für 2023 eingeplant werden. 

Zusätzlich zu den Renaturierungsmaßnahmen an Klingenbach und Mühlbach sind zeitgleich Wartungsarbeiten am Kuchelbachl durchzuführen, da die bereits umgesetzte Renaturierung weiter überprüft und gepflegt (Wassereinleitung, Abstand zu bewirtschafteten Flächen etc.) werden muss. 

Datenstand vom 15.02.2024 19:26 Uhr