Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackgutheizung mit Hackgutlager, Münchner Straße 117, Fl.Nr. 525/0, BA 2022/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Erwerbsgärtnerei/Baumschule dargestellt und befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. 
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung einer Hackgutheizung mit Hackgutlager. Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Beantragt wird die Abweichung von § 6 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung, da die Dacheindeckung des geplanten Gebäudes analog zum angrenzenden Bestandsgebäude mit Trapezblecheindeckung erfolgen soll.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes erkundigt sich nach Erforderlichkeit der Größe des Gebäudes. Es wird erläutert, dass eine Heizleistung von 150 kW bis 200 kW erforderlich ist. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben. Die Beantragung des Vorhabens im vorliegenden Umfang erfolgt darüber hinaus auch aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Ausführung der Dachdeckung in Trapezblech rot wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Ausführung der Dachdeckung in Trapezblech rot wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:53 Uhr