Bestellung eines Prüfers für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 vorberatend 14
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Für die ungeprüften Jahresabschlüsse 2013 und 2014 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Gemeindewerke Schäftlarn zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:07 Uhr