Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Schäftlarn "Gemeindewerke Schäftlarn"; Erweiterung des Aufgabenbereiches um den Bereich Energie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 28.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) Sitzung des Werkausschusses 28.10.2015 ö vorberatend 4
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2015 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Kinderkrippe, Zechstr. 18, beschlossen. Mit Beschluss vom 30.07.2014, TOP 13, wurde festgelegt, dass die Anlage als betrieb gewerblicher Art (BgA) im kommunalen Haushalt (Abschnitt 8102) der Gemeinde geführt wird.
In Rahmen der seinerzeitigen Beratung wurde darauf hingewiesen, dass eine spätere Übertragung in den Eigenbetrieb Gemeindewerke Schäftlarn möglich ist.

Aufgrund der steuerlichen Problematik im Laufe des Jahres 2015 kam es zu Problemen im Vollzug.

Mit Schreiben vom 16.10.2015 nahm der Bayerischen Kommunale Prüfungsverband zur aufgeworfenen steuerlichen Thematik, die eine Korrektur des Jahresabschlusses 2014 der Sparte Wasserversorgung zur Folge hat, und der künftigen steuerlichen Gesamtveranlagung Stellung und empfahl die Eingliederung der Photovoltaikanlage in eine neue Sparte ENERGIE in den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Schäftlarn.
Insbesondere auch im Hinblick auf die Absicht der Gemeindewerke im Wirtschaftsjahr 2016 weitere Photovoltaikanlagen für die Bereiche Abwasser und Wasser zu errichten.
Aus diesem Grund ist die Betriebssatzung für den Eigebetrieb der Gemeinde Schäftlarn „Gemeindewerke“ vom 18.12.2008, geändert am 29.07.2010, in § 2 Abs. 1 Satz 1 zu ändern.

Die Ergänzung erfolgt wie folgt:
„(1) Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser, die Entsorgung des in der Gemeinde Schäftlarn anfallenden Abwassers bzw. Mischwassers und die Erzeugung, der Bezug, die Verteilung und der Vertrieb von Energie."

Die Ergänzung wurde etwas weiter gefasst, um nicht unnötig weitere Änderungen im Laufe der Zeit durchführen zu müssen. Der derzeitige Aufgabenbereich ist allein schon aus Gründen der Personalkapazität auf die Erzeugung von Energie beschränkt.
Der Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. 
Der Haushaltsplan 2016 der Gemeinde und der Wirtschaftsplan 2016 sowie die jeweiligen Finanzplanungen berücksichtigen diese Änderung.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt den beigefügten Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen Entwurf als Satzung zu beschließen. Der Entwurf der 2. Änderung der Betriebssatzung vom 20.10.2015 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.02.2024 18:52 Uhr