Beratung und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Feuerwehrhaus und Bauhof" im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat sich bekanntlich eine Teilfläche von 7.000 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 308/5, Nähe Drotwiesenweg, für die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Hohenschäftlarn und eines Bauhofes gesichert. 

Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, wurde vorab eine Klärung mit dem Landratsamt München als Genehmigungsbehörde geführt, ob die Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigungsfähig ist. 

Das Landratsamt hat die Genehmigung in Aussicht gestellt, sodass einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine ersichtlichen Gründe entgegenstehen. 

Das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, hat bei einem Gesprächstermin allerdings geäußert, dass eine Zufahrt über die Staatsstraße eher nicht genehmigt wird. Von dort wurde vorgeschlagen, die Zufahrt über den Drotwiesenweg zu regeln und nur ausnahmsweise für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr eine Zufahrt über die Staatsstraße zuzulassen. Falls der notwendige Grunderwerb am Drotwiesenweg scheitert, würde das Staatliche Bauamt einer Zufahrt über die Staatsstraße bei Anlegung einer Linksabbiegerspur auf Kosten der Gemeinde ausnahmsweise zustimmen. Allerdings wird auch hierfür Grunderwerb notwendig werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr und Frau Kötzner-Schmidt teilen mit, dass sie die Beauftragung eines Planungsbüros zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht halten und keine vermeidbaren Kosten entstehen sollten. 
Herr Heinrich entgegnet, dass es logische Folge eines Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses sei, auch ein entsprechendes Büro mit der Planung zu beauftragen. 
Herr Fürst vertritt dieselbe Auffassung und fügt hinzu, dass mit dem Beschluss ein positives Signal an die Freiwillige Feuerwehr gesendet werden soll. 
Die Bauverwaltung verdeutlicht noch einmal, dass der Planungsauftrag selbstverständlich erst erteilt wird, wenn die Grundstücksverhandlungen für die Zufahrt abgeschlossen sind. 

Herr Waldherr spricht sich dafür aus, zwingend eine Zufahrt über die Staatsstraße anzustreben, da seiner Meinung nach eine Zufahrt über den Drotwiesenweg zu umständlich und auch zu kostenintensiv sei. 

Frau Kötzner-Schmidt beantragt, die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abstimmen zu lassen. Auf Rückfrage des Vorsitzenden ob damit gemeint sei, die Punkte 1 – 3 und den Punkt 4 einzeln abstimmen zu lassen, stimmt Frau Kötzner-Schmidt dieser Vorgehensweise zu.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan   für die südöstliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 308/5 dahingehend zu ändern, dass diese Teilfläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bauhof und Feuerwehr dargestellt wird. 

  1. Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 308/5 (Teilfläche), 308/2, 308/3 (Teilfläche), 310 (Teilfläche) und 305 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als Sondergebiet Feuerwehr und Bauhof festgesetzt. 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes nach Nr. 1.) und die Aufstellung des Bebauungsplanes nach Nr. 2) werden gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Frau Prof. Dr. Pröbstl, in Polling/Etting beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.02.2024 11:46 Uhr