Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für den Standesamtsbezirk ist aufgrund eines Personalwechsels eine neue Standesbeamtin bzw. ein neuer Standesbeamter zu bestellen. 
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) darf zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer 
       zum Rechtsträger (Gemeinde Schäftlarn) in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht, 
       als Beamtin oder Beamter die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (gehobener Dienst) der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Dienst bestanden hat oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat, 
       an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
       mindestens 3 Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder zur Einweisung tätig gewesen ist. 
Entsprechend der Bestimmung in § 2 Abs. 2 der AVPStG können die Landratsämter Ausnahmen vom o. g. Ausbildungserfordernis zulassen.
Aufgrund einer - mit Schreiben vom 12.11.2018 eingelangten - entsprechenden Befreiung des LRA München vom o. g. Ausbildungsregelerfordernis erfüllt Herr Thomas Hiltl die Zulassungsvoraussetzungen zum Standesbeamten. Herr Hiltl soll daher zum 01.01.2019 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Schäftlarn bestellt werden. 

Beschluss

Herr Thomas Hiltl wird zum 01.01.2019 zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Schäftlarn bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 21:10 Uhr