Vertretung der Gemeinde im Behindertenbeirat des Landkreises
Daten angezeigt aus Sitzung: Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss, 11.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) | Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss | 11.11.2020 | ö | informativ | 8.5 |
Sachverhalt
Der Landkreis München hat seit 2011 einen Behindertenbeirat. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22.07.2019 eine Satzung für den Behindertenbeirat beschlossen. Um die Kommunen optimal in die Arbeit des Behindertenbeirates einzubinden, sieht die Satzung in § 4 vor, aus jeder Kommune eine Vertretung als beratendes Mitglied einzubinden. Als beratendes Mitglied hat sich der Erste Bürgermeister zur Verfügung gestellt (siehe TOP 8.2 der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020). Der Erste Bürgermeister würde dieses Amt ggf. fortführen.
Diskussionsverlauf
Die Fortführung der Vertretung der Gemeinde Schäftlarn durch den Ersten Bürgermeister wird von den Ausschussmitgliedern uneingeschränkt unterstützt.
Datenstand vom 14.02.2024 19:37 Uhr