Beratung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Gemeindewerke Schäftlarn sowie Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017 und 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) im Zeitraum vom 13.08. bis 23.10.2020 geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden durch Herrn Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant durchgeführt. Gegenstand der Prüfung waren die nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018, jeweils bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den entsprechenden Anhängen. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, die Lageberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2017 und 2018 ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.808.336,51 € (Vorjahr: 15.033.832,75 €) und einem Gewinn in Höhe von 130.384,56 € ab.
Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.033.832,75 € (Vorjahr: 13.808.336,51 €) und einem Gewinn in Höhe von 137.825,02 € ab.
Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen. Die Jahresgewinne 2017 und 2018 wurden in voller Höhe zur Tilgung von Vorjahresverlusten verwendet.
Zusammenfassung der Feststellungen:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 92 % keinen Anlass zu Beanstandungen.
Die Finanzlage ist auf Grund eines positiven Cash-Flows (Gegenüberstellung Einzahlungen/Auszahlungen) und leicht rückläufiger Investitionstätigkeit als gut zu beurteilen.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist überwiegend durch die Vorgaben des KAG geprägt und kann in den beiden Berichtsjahren nur zum Teil als gut beurteilt werden. 
Die Ertragslage im Bereich der Abwasserentsorgung wurde in beiden Wirtschaftsjahren als gut bewertet, da hier positive Ergebnisse erzielt werden konnten. Zwar sinkenden Erträgen standen geringere Aufwendungen gegenüber, so dass trotzdem Gewinne erwirtschaftet werden konnten. Bei betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2018 von 1,016 Mio. € (1,718 Mio. € im Vj.) und Betriebserträgen von 1,121 Mio. € (1,871 T€ im Vj.) ergibt sich 2018 ein Betriebsüberschuss von rd. 105.000 € (153.000 € im Vj.) Bezogen auf die verrechnete Abwassermenge betrug der Überschuss 0,39 €/m³ nach einem Überschuss von 0,57 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Wasserversorgung ist im Jahr 2018 betriebswirtschaftlich als gut zu bewerten. Bei betrieblichen Aufwendungen von 551 T€ (561 T€ im Vj.) und Betriebserträgen von 587 T€ (542 T€ im Vj.) ergibt für 2017 einen Betriebsfehlbetrag von 19 T€ nach einem Betriebsüberschuss von 36 T€ in 2018. Bezogen auf die verrechnete Wasserabgabe betrug der Überschuss 2018 0,14 €/m³ nach einem Fehlbetrag von 0,04 €/m³ im Vorjahr.
Die Ertragslage der Sparte Energie ist als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu bezeichnen, da in dieser Sparte nur Verluste erwirtschaftet werden. 
Im Bereich der Geschäftsführung hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, welche gegen eine Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte 2017 und 2018 in der aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Fassungen haben wir am 23.10.2020 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
 
„Wir haben die Jahresabschlüsse - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte des Eigenbetriebes Gemeindewerke Schäftlarn für die Wirtschaftsjahre vom 01.01. bis 31.12.2017 und vom 01.01. bis 31.12.2018 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und über die Lageberichte sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 S. 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch die Lageberichte vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschlüsse und Lageberichte überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
„Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind von den Vorgaben des KAG geprägt und geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ 

München,23.10.2020 
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 
Wiedemann, Wirtschaftsprüfer

Schlussbemerkung:
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt. 
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf § 328 HGB wird verwiesen.

München, 23.10.2020 
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 
Wiedemann, Wirtschaftsprüfer

Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2017 und 2018 der Gemeindewerke Schäftlarn liegen jederzeit zur Einsichtnahme bereit.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls in der Werkausschusssitzung am 10.03.2021 (TOP 8) vorberaten und der einstimmige Beschluss gefasst, dem Gemeinderat die Entlastung der Werkleitung für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 zu empfehlen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, die Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 mit den o.g. Ergebnissen und der Behandlung der jeweiligen Jahresverluste entsprechend dem Sachvortrag.
2. Der Gemeinderat beschließt, wie vom Werkausschuss empfohlen, die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017 und 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr