Beratung und Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn, hat sich der Bau-, Planungs- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2021 im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neu­errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirtschaftlicher Maschinen­halle befasst. Der Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss hat dem Gemeinderat den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB empfohlen und mit 8:0 Stimmen beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe einer zu erlassenden Einbeziehungssatzung in Aussicht gestellt werden kann.
Der Beratung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. 
 

Mit Bescheid vom 28.02.1978 wurde auf dem Grundstück Flnr. 336 der Neubau einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bestehend aus Scheune, Schweine-, Rinderstall, Dungstätte und Jauchegrube baugenehmigt. Geplant ist der Abbruch des landwirtschaft­lichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und landwirt­schaftlicher Maschinenhalle. 
Im Rahmen des Vorbescheids sollen folgende Fragen geklärt werden:
       Ist das Bauvorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig?
       Ist das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohngebäude mit         landwirtschaftlicher Maschinenhalle zulässig?
       Ist das geplante Maß der Nutzung mit 2 Vollgeschossen und einer Grundfläche von         170 m² zulässig?
Das Vorhaben würde sich im konkreten Einzelfall dann als bauplanungsrechtlich zulässig erweisen, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (insb. die Verfestigung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten ist) und die Erschließung gesichert ist.
Vorliegend erscheint der Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB empfehlenswert.“

Diskussionsverlauf

Herr Ertl nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Waldherr weist darauf hin, dass das Grundstück mit einer Dienstbarkeit der Gemeinde Schäftlarn für den Überlauf des Weihers im Hirtenweg belastet wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0, Kirchberg in Hohenschäftlarn.
Mit der Erstellung des Planentwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. 
Vor Beauftragung des Planungsverbandes sind mit den Eigentümern die Kostentragung der Planung sowie die ggfs. notwendige Bereitstellung von Ökologischen Ausgleichsflächen zu regeln.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Billigung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:15 Uhr