Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau für das frühere Schlachthaus, Nutzungsänderung in eine Wohnung und ein Büro, Starnberger Straße, Fl.Nr. 63/0 + 63/5, BA 2022/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.02.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt im einfachen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 50 „Südlich der Schmiedgasse“. Das Bauvorhaben beurteilt sich neben den Vorgaben des Bebauungsplans nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Ersatzbau für das frühere Schlachthaus und die Nutzungsänderung in eine Wohnung und ein Büro.
Beantragt wird die Abweichung von § 11 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung aufgrund des Längsparkplatzes direkt an der Zufahrt. Weiterhin wird die Ausnahme von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze wegen Überschreitung durch Balkon, Außentreppe und Dachüberstand beantragt. Die Ausnahme ist in Festsetzung A 3.4 vorgesehen.
Auf dem Grundstück werden fünf Stellplätze und eine Garage errichtet. Ein Auszug aus der Dienstbarkeit für die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 63/4 liegt vor.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass laut Freiflächengestaltungsplan das Mülltonnen­häuschen im Bereich der  Ausfahrt-/Zufahrt zur Starnberger Straße situiert ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung und der beantragten Ausnahme wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen und Ausnahmen wird ausdrücklich nicht zugestimmt. 

Die Dreifachstellplätze und der Langsparkplatz sollen wegen der Lage an der Staatsstraße um 30 cm nach Norden eingerückt werden.

Es darf hangabwärts kein Niederschlagswasser hangabwärts auf die Starnberger Straße laufen.

Es dürfen keine Stellplatzflächen, die bereits dem Bestandsgebäude Starnberger Str. 30 („Dröscher“) bauordnungsrechtlich zugeordnet sind, doppelt in Anspruch genommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:20 Uhr