Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz und Garage, Poststraße 12, Fl.Nr. 1376/7, BA 2022/12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 "Gebiet südlich der Hackerstraße, nördlich der Lechnerstraße, nördlich der Bahnlinie München-Wolfratshausen und südlich der Poststraße“ in Ebenhausen.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz. Beantragt werden folgende Befreiungen:
  1. Überschreitung der GRZ: Gem. Bebauungsplan ist eine 50 % Überschreitung der GRZ I zulässig, bezogen auf das Grundstück ergibt da eine GRZ II von 164,97 m². Die GRZ II beträgt im vorliegenden Bauantrag 230,24 m². 
Begründung: Auf dem Grundstück befindet sich eine bestehende Garage im südöstlichen Grundstücksbereich mit entsprechend langer Zufahrt von der Poststraße. Die Garage soll aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben. Ein Eingriff und Rückbau ist hier nicht geplant.
  1. Baufenster für Garagen und Stellplätze: Das Baufenster für die Garage wird gem. Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich des Grundstücks festgesetzt.
Begründung: Ein Abbruch wäre wirtschaftlich unverhältnismäßig, da die Garage bereits steht und weiter genutzt werden kann. Auf einen aufwendigen Abbruch und Neubau soll verzichtet werden. Die eigentlich für Garage und Stellplatz vorgesehene Fläche wird bepflanzt und steht als ökologische Grün- und Retentionsfläche zur Verfügung.
  1. Baufenster für Garagen und Stellplätze: Das Baufenster für den Stellplatz wird gem. Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich des Grundstücks neben dem Baufenster der Garage festgesetzt. Der Stellplatz wird zwischen bestehender Zufahrt zur Garage und Hauszugang angeordnet.
Begründung: Die Anordnung erfolgt straßennah und Flächen optimiert in Verbindung mit den anderen befestigen Flächen. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erscheint zur Sitzung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und den beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen bzw. Befreiungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr