Antrag auf Nutzungsänderung mit Umbau eines Büros in zwei Wohnungen sowie Errichtung von 5 weiteren offenen PKW-Stellplätzen, Wolfratshauser Str. 52, Fl.Nr. 1398/27, BA 2022/14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung mit Umbau eines Büros in zwei Wohnungen sowie die Errichtung von fünf weiteren offenen PKW-Stellplätzen.
Beantragt wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für insgesamt 12 oberirdische Stellplätze, da es sich um ein gewerbliches Bestandsgebäude handelt. Zusätzliche Flächen werden nicht befestigt, die Zufahrt zur Wolfratshauser Straße wird nicht verändert und die notwendige Anfahrtssichtweite ist wie bisher gegeben und wird nicht verändert.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt nach, ob es sich um zwei Wohneinheiten handelt.

Herr von Hoyos weist darauf hin, dass die Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen Schallschutzmaßnahmen erforderlich machen könnte.

Frau Dichtl halt 12 oberirdische Stellplätze für problematisch.

Herr Dr. Ruhdorfer erklärt, dass die Nutzungsänderung in Wohnnutzung zur Wiedernutzbarmachung des Bestands vorliegend vernünftig erscheint. Die im Zuge der Nutzungsänderung nachzuweisenden Stellplätze sollten wasserdurchlässig (sickerfähig) errichtet werden.

Herr von Hoyos vertritt die Auffassung, dass in Anbetracht der Erteilung der Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der Bestandssituation weitergehend dann alle bestehenden Stellplätze sickerfähig ausgebildet werden sollen, soweit nicht eine Rigole vorhanden ist bzw. errichtet werden würde.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass alle Stellplätze sickerfähig auszubilden sind. Weiteren Befreiungen und Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:28 Uhr