Für die Durchführung der Haushaltsplanung 2022 sowie Finanzplanung bis 2025 wurden die Planzahlen aus allen Bereichen der Verwaltung abgefragt und anschließend Abstimmungsgespräche geführt. Zur Haupt- und Finanzausschusssitzung stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen Ausgaben Überschuss
Der Verwaltungshaushalt ist außer im Finanzplanungsjahr 2023 ausgeglichen und die erforderlichen Zuführungen können an den Vermögenshaushalt abgeführt werden. An Überschuss im Verwaltungshaushalt muss in unserem Fall mindestens die sog. Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Diese besteht aus der ordentlichen Tilgung der gemeindlichen Kredite für den Ende 2014 aufgenommenen Kredit zur Sanierung der Grundschule und Neubau der Kinderkrippe Zechstr. 18. Die jährliche Kreditbelastung hierfür beläuft sich auf 150.000 €. Dieser Betrag der Pflichtzuführung ist in den folgenden Jahren jährlich mindestens an Überschüssen im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften. Dies ist leider 2023 noch nicht möglich.
Die Kreditbedienungen für den Bereich des gemeindlichen Mietwohnungsbaus erfolgen direkt durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. die vorhandene Sonderrücklage aus dem Liegenschaftsbereich. Für die Wohnbauprojekte in der Schorner Str. 13 und am Unteren Glasenfeld 1 wurden bereits Kredite in Höhe von 2.519.700 € aufgenommen. Für das in Planung befindliche Projekt in der Auenstr. 9 ist eine weitere Aufnahme mit ca. 1.600.000 € vorgesehen. Die gesamte Tilgungsbelastung im Bereich unseres Mietwohnungsbaus steigt bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 216.800 € jährlich an. Diese kann größtenteils durch die dort erzielten Überschüsse bedient werden. Sofern ein solcher nicht ausreicht, steht hierfür die dafür angesammelte Sonderrücklage zur Verfügung. Mit dem Jahresabschluss 2021 wird sich diese auf eine Höhe von rd. 650.000 € beziffern.
Vermögenshaushalt
Einnahmen Ausgaben Defizit
Auch der Vermögenshaushalt ist derzeit noch unausgeglichen, weil bisher noch keine Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und keine Rücklagenentnahmen berücksichtigt wurden. Insgesamt ist hierbei festzuhalten, dass in den kommenden Jahren mehr investiert werden soll, als Mittel vorhanden sind. Wenn hierfür im Rahmen der Finanzplanung keine weiteren Kredite in Anspruch genommen werden sollen, sind Einsparungen vorzunehmen, sofern die Einnahmen nicht gesteigert werden können.
Gründe für die deutlich höheren Investitionsausgaben in Bezug auf die Einnahmen sind unsere aktuellen und anstehenden Bauprojekte, wie z.B. Restzahlungen für den Neubau des Feuerwehrhauses und Bauhof, Umbau des alten Bauhofs, die geplanten Neubauten der Schulturnhalle mit Schülermittagsbetreuung und des Mietshauses Auenstr. 9, sowie div. Fahrzeugbeschaffungen (die entsprechenden Zuschüsse und Kreditaufnahme wurden bereits mit veranschlagt). Weiterhin nicht berücksichtigt wurde im Finanzplan 2021- 2025 eine Investitionsbeteiligung für den in Diskussion befindlichen Um-/Neubau der Mittelschule Pullach mit mehreren Millionen Euro und den Bau der Umgehungsstraße.
Unsere Allgemeine Rücklage wird sich nach dem Jahresabschluss 2021 auf ca. 5,9 Millionen € beziffern. Diese würde knapp ausreichen, unsere geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt auch zu bedienen. Da jedoch die allgemeine Rücklage auch der Kasse als Verstärkung der Kassenmittel für die rechtzeitige Leistung von Ausgabenverpflichtungen dient, sollte diese aus Sicht der Kämmerei nicht komplett abgeschmolzen werden. Die allgemeine Rücklage darf den Betrag der sog. Mindestrücklage in Höhe von ca. 130.000 € nicht unterschreiten.
GESAMTPLAN
Die Gesamtdefizite unserer Finanzplanungsjahre stellen sich wie folgt dar:
Einnahmen Ausgaben Defizit
In den Haushaltsplanungen wurden die Beteiligungen an den Steuereinnahmen trotz anhaltender Coronapandemie nach dem Trend der Zahlen der aktuellen Steuerschätzungen berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2023 erwarten wir deutlich steigende Ausgaben im Bereich der Kreisumlage, da zum einen 2021 deutliche Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer erzielt wurden, sowie in 2022 ein sehr hoher Betrag an Schlüsselzuweisungen erwartet wird. Beide Faktoren fließen in die Berechnung der Kreisumlage für 2023 ein und lassen diese für uns in die Höhe schnellen. Gleichzeitig erwarten wir dann für 2023 wegen gestiegener Steuerkraft auch einen deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Trotz massiv gestiegener Finanzkraft unserer Landkreisgemeinden mit den daraus resultierenden deutlichen Mehreinnahmen für den Landkreis München ist nicht mit einer Senkung des Kreisumlagesatzes (derzeit 48 %) in den Folgejahren zu rechnen.
Mit Umsetzung des dritten Wohnbauprojektes in der Auenstraße 9 werden wir dann einen Gesamtschuldenstand von rd. 5,75 Mio. € erreichen, welcher bedient werden muss. Die jährlichen Tilgungsleistungen werden sich bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums auf rd. 367.700 € erhöhen. Eine erste Entspannung tritt erst wieder 2034 mit endgültiger Rückzahlung des Kredites für Schule und Hort ein (- 150.000 €). Mit den Neubauten werden enorme Vermögenswerte im Bereich der gemeindlichen Mietliegenschaften geschaffen, die nach 20 Jahren komplett abbezahlt sind.
Es muss an dieser Stelle auch wieder auf anstehende Projekte hingewiesen werden, welche sich weiterhin in Diskussion befinden (z.B. Umgehungsstraße, Neubau Mittelschule Pullach, Bahnübergang Hohenschäftlarn). Diese werden bei Umsetzung trotz staatlichen Förderungen für uns enorme finanzielle Auswirkungen mit sich ziehen, was möglicherweise nur durch weitere Kreditaufnahmen zu stemmen ist. Weitere Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung unserer Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München). Inwieweit diese in der Zukunft genehmigt werden können, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Es darf hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Investition auch mit Folgekosten für deren Erhalt zu Buche schlägt, was die finanziellen Spielräume zusätzlich einengt.
Da unsere finanziellen Spielräume künftig niedriger sein werden als in der Vergangenheit, muss mehr denn je vor Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen hinterfragt werden, wie und ob diese finanziert werden können. Es muss zwingend jede Möglichkeit ausgenutzt werden, Einnahmen zu erzielen. Des Weiteren sind freiwillige Ausgaben kritisch zu hinterfragen.
An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass trotz der Neuausweisung von Gewerbeflächen am Wagnerfeld zusätzlich deutlicher Bedarf an Gewerbeflächen in der Gemeinde Schäftlarn vorhanden ist. Die daraus generierte Gewerbesteuer sowie Beteiligungen an der Einkommensteuer sind wesentliche Bestandteil unserer Einnahmen und damit auch ausschlaggebend für die Finanzierung künftiger Projekte. Ein Nichtabschöpfen dieses Potentials oder ein Rückgang von diesem durch mögliche Abwanderungen von Betrieben auf Grund mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten muss daher zwingend verhindert werden. Hierzu soll im 1. Halbjahr 2022 eine Gewerbeklausur stattfinden.
Da unsere Rücklagen in den kommenden Jahren immer weiter zurückgehen werden und gleichzeitig auch noch versucht wird, Geldanlagen zur Reduzierung von Verwahrentgelten zu tätigen, kann es zu kurzfristigen Engpässen in der Liquidität der Gemeindekasse kommen. In diesen Fällen kann auf die in der Haushaltssatzung beschlossenen Kassenkredite zurückgegriffen werden (Art. 73 Gemeindeordnung (GO)). In der Vergangenheit wurden diese jeweils mit 200.000 € festgesetzt. Aus Sicht der Kämmerei wäre hierbei eine Anhebung auf 1 Million € wünschenswert. Gem. Art. 73 Abs. 2 GO soll der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht übersteigen. Bei geplanten Einnahmen im Verwaltungshaushalt von über 13 Millionen € dürfte hierbei sogar ein Betrag von mehr als 2 Millionen € festgesetzt werden.