Neuaufstellung BPlan Nr. 53 „Winklweg“ in Zell - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 „Winklweg“ in Zell gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.02.2020 bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt (§ 13 a BauGB). 
Durch den einfachen Bebauungsplan sollen aufgrund der engen Erschließungs­verhältnisse sowie der Lage auf einer Kuppe bzw. am Hang die grundlegenden Rahmen­bedingungen zur verträglichen Nachverdichtung des bereits vollständig mit Wohn­gebäuden erschlossenen Quartiers geregelt werden. Durch den Bebauungsplan soll daher die zulässige Baudichte durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen, der GRZ sowie der zulässigen Anzahl an Wohneinheiten geregelt werden.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 24.11.2021 gebilligten Be­bauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 24.11.2021 hat in der Zeit vom 10.12.2021 bis 26.01.2022 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Be­bauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 24.11.2021 hat in der Zeit vom 10.12.2021 bis 26.01.2022 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.02.2022 die zu dem Entwurf des Be­bauungsplanes Nr. 53 „Winklweg“ in Zell vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlich­keit und der Träger öffentlicher Belange gewürdigt und entsprechend den Empfehlungen des Abwägungsvorschlags beschlossen.
 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 „Winklweg“ in Zell gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 „Winklweg“ in Zell gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:53 Uhr