Antrag der SPD: Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 14.11.2022 beantragte SPD-Gemeinderat Florian Bieberbach die Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes.
Seit dem 1.11.2022 gibt es Fördermittel vom Bund. Das erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird mit 90% gefördert, in Ausnahmefällen sogar 100%, aber nur bis Ende 2023. 
Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Für dieses Gelingen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft getreten ist, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.
Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure
Im Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 07.11.2022 hatte die Verwaltung bereits darüber informiert und die der heutigen Sitzungsvorlage erneut beigefügten Informationsbroschüren angehängt.
Der Landkreis München hat bereits einen Energienutzungsplan für den gesamten Landkreis aufgestellt, dieser kann auch auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Hier werden Möglichkeiten aufgezeigt, wo Wärmenetze entwickelt werden können und welche Wärmekonzepte in welchen Bereichen sinnvoll sein können.
Die Gemeinde hat sich im Rahmen des Umwelt- und Mobilitätsausschusses im letzten Jahr am 20.10.2021 mit dem Thema Förderungen beschäftigt und hier beschlossen, dass ein externes Klimaschutzkonzept beauftragt wird. Aufgrund der unbesetzten Stelle des Klimaschutzbeauftragten konnte dies nicht weiter vorangebracht werden.    

Diskussionsverlauf

Es erscheinen Herr Schmid und Herr von Hoyos.

Herr Bieberbach ergänzt zum Sachvortrag, dass eine Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung voraussichtlich auf Kommunen mit über 10.000 Einwohner zukommen wird. Da der Gesetzesentwurf noch nicht vorliegen würde, könnten aber auch kleinere Kommunen betroffen sein. Um Fördermittel zu sichern, sollten diese möglichst frühzeitig beantragt werden.

Herr Lankes gibt zu bedenken, dass Überschneidungen mit dem Klimaschutzkonzept vermieden werden sollten. Das Wärmeschutzkonzept sollte daher als Ergänzung zum Klimaschutzkonzept gesehen werden.

Herr Bieberbach führt aus, dass das Wärmeschutzkonzept eine Vertiefung des Klimaschutzkonzepts darstellen würde. Da ab dem Jahr 2023 keine Gas- bzw. Ölheizungen mehr in Betrieb gehen dürfen, muss zeitnah eruiert werden, wie diese Heizsysteme ersetzt werden können.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten beim Bund für die Aufnahme einer kommunalen Wärmeplanung zu prüfen. Die Ergebnisse sollen dann dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss    zur weiteren Beratung  vorgelegt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:35 Uhr